Bewusste Irreführung!

Leserbrief: „Mindestmaß an Objektivität“

 

Zu „Butterfahrt ins Kanzleramt, Rheinpfalz, 06. 11. 2012

Journalistische Freiheit sollte dort enden, wo bewusste Irreführung beginnt. Ein Beispiel für letzteres ist dieser Artikel. Da wird rundheraus behauptet, das geplante Betreuungsgeld sei „eine Belohnung“ für Eltern, die ihr Kleinkind nicht in eine Kita schicken. Herr Folz weiß aber mit Sicherheit, dass Eltern, die das tun, durch Übernahme der Krippenkosten mit mindestens 1000 Euro monatlich „belohnt“ werden. So bleibt für selbstbetreuende Eltern immer noch ein Nachteil von 850 Euro oder mehr, mit dem sie bestraft werden, weil sie ihre Kinder selbst betreuen. Hier von „Belohnung“ zu  sprechen, ist ein übler Trick von Politikern. Journalisten sollten aber ein Mindestmaß an Objektivität bewahren

Johannes Resch, Winden

Ein Gedanke zu „Bewusste Irreführung!

  1. Journalisten sollten „ein Mindestmaß an Objektivität bewahren“. Ganz richtig.
    Wie geht das aber, wenn sie nicht merken, was sie tun und was überhaupt noch Objektivität ist?
    Nicht nur dem Volk ist das Hirn gewaschen, sondern längst auch großen Teilen der rot/grün dominierten Redaktionen.
    Wer unter so etwas wie hypnotischem Einfluss steht, kann die Dinge nicht mehr unvoreingenommen betrachten.
    Ihm kann nur durch energischen Gegenwind und gründliche Gegenaufklärung das Hirn wieder frei gepustet werden.

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