DRK-Präsident für Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder bis zu zwölf Jahren

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Herr Seiters will „Nägel mit Köpfen“ machen, zu deutsch, er will alles tun, was dem DRK  Kohle einbringt: den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für alle Kinder bis zu 12 Jahren gesetzlich verankern, das Betreuungsgeld wieder kassieren und  vaterlosen Kindern auch noch die Mama  wegnehmen. Das rechnet sich für das DRK, und nur darauf kommt es an! Aus Kindern Kapital schlagen. Da spielen doch Werte wie Elternliebe, Verlässlichkeit, Bindung gar keine Rolle mehr. Weg mit  Störfaktoren  für reibungslose Arbeitsprozesse! Die Herren Hundt, Driftmann und Seiters  akzeptieren Kinder allenfalls noch als künftige Sozialbeitragszahler oder als Wasch-und Fütterungspersonal für greise Manager.

Wie dem DRK beträchtliche Gewinne durch langjährige Kinderbetreuung winken, so rechnet sich für die Kanzlerin der geplante Anspruch auf einen Vollerwerbsplatz für Mütter. „Familie und Beruf in Einklang bringen“ heißt die „gewinnende“ Devise – eine schöne Umschreibung für das, was sich nicht in Einklang bringen lässt, solange Mütter sich nicht zweiteilen können. Die kinderlose Angela Merkel vergisst, dass Kinder jenseits von drei Jahren auch noch Anspruch auf elterliche Fürsorge und Präsenz haben. Die Parole lautet: Kinder weg organisieren und Vollzeit in den Betrieb! „Wer sind Sie?“ fragen die Kinder, wenn sie abends eingesammelt werden, ihre Eltern, oder : „Sie kommen mir irgendwie bekannt vor!“

Spaß beiseite!

Dass Müttern von mehreren Kindern während der Familienphase eine berufliche Teilzeitarbeit nebenher gar nicht möglich ist, das wird geflissentlich unterschlagen. Und wenn diese Mütter nach Jahren dann eine ebenbürtige Teilzeitstelle suchen, weil sie tagsüber nicht ganz aus dem Blickfeld ihrer Kinder verschwinden wollen, dann gibt es keine Teilzeit-, sondern nur noch  Vollzeitstellen!

Bravo!

Aber der wahlkampfgerecht inszenierte Familiengipfel hat doch immerhin ein Ergebnis erzielt: man will mehr für berufstätige Eltern tun. Nein, nicht für  a l l e   Eltern will man mehr tun, sondern nur für die, die pro Kind und Jahr sowieso schon mehr als        14 000 € staatlichen Krippenzuschuss bekommen.

Nachwort

Herr Seiters, Ihre verletzende Erklärung  sagt uns Profi-Eltern: Keinen roten Heller mehr in Ihre Sammelbüchsen oder auf DRK- Konten!

Für die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT                                               i. A. Bärbel Fischer

3 Gedanken zu „DRK-Präsident für Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder bis zu zwölf Jahren

  1. Dies ist die Antwort aus dem Büro Seiters:
    Sehr geehrte Frau Fischer,

    vielen Dank für Ihr Schreiben.

    Das Deutsche Rote Kreuz arbeitet nach den sieben Grundsätzen der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz. (nachzulesen unter http://www.drk.de/ueber-uns/auftrag/grundsaetze.html).
    Einer der Grundsätze ist die Freiwilligkeit, das heißt, dass die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben verkörpern.

    Unter dieser Prämisse hat unser Präsident Herr Seiters die Forderung auf den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz unterstrichen. Die heutige Gesellschaft reagiert auf die veränderten Rahmenbedingungen und muss sich flexibel den sich stets verändernden Arbeitsmarkt anpassen.

    Um es den modernen Familien zu ermöglichen, ein funktionierendes Familienleben und gleichzeitig die volle Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, unterstützen wir die Idee des Rechtsanspruches auf einen Betreungsplatz. Nur so kann gewährleitet werden, dass die Familie als Kern der Gesellschaft die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts begegnet.

    Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiter helfen können und wünschen Ihnen alles Gute!

    Mit freundlichen Grüßen

    Patrick Lalk
    Spenderservice

    Deutsches Rotes Kreuz e.V.
    Generalsekretariat
    Carstennstr. 58
    12205 Berlin

  2. Sehr geehrter Herr Seiters,

    unserer Ansicht nach ist es genau umgekehrt. Nicht die Gesellschaft muss sich dem Arbeitsmarkt anpassen, sondern der Arbeitsmarkt den Menschen, die die Arbeit erbringen sollen. Noch immer werden nicht kleine Roboter geboren, die sich nach Belieben an- und abstellen oder hin-und herschieben lassen, noch immer sind Kinder bis ins Jugendalter auf die Begleitung und Führung durch ihre Eltern angewiesen. Ja, sie haben nach Art. 6 GG sogar einen Rechtsanspruch darauf. Noch immer sind Eltern nur begrenzt belastbar, ohne krank zu werden. Das sollte zumindest das ROTE KREUZ zuerst bedenken! Und schließlich waren Familien noch nie der Mode unterworfen, als ob „moderne“ Kinder weniger Anspruch auf Liebe und Zuwendung durch ihre Eltern hätten als unmoderne.

    Wir hätten es dem ROTEN KREUZ hoch angerechnet, wenn es sich aus Sorge um die humanen Bedürfnisse der Menschen den brutalen Forderungen der Wirtschaft widersetzt und Rücksichtnahme auf Familien eingefordert hätte.

    Herr Seiters, Sie werden nicht mehr sagen können, Sie hätten nicht gewusst, dass Ihre Politik Familien schädigt, genauso wie die sozialistischen Staaten rücksichtslos und totalitär gegen ihre Menschen vorgingen mit bekanntem Ergebnis.

    In der Hoffnung, dass Sie Ihre Schritte überdenken grüße ich Sie freundlich
    Bärbel Fischer

  3. Es ist immer wieder das Gleiche! Die „Rahmenbedingungen“ ändern sich und Gesellschaft muss darauf reagieren.
    Ja wer macht denn die Rahmenbedingungen und wer ist Gesellschaft? Wer war zuerst: die Henne oder das Ei????
    In unserer ach so gebildeten Gesellschaft ist offensichtlich gesunder Menschenverstand vor die Hunde gekommen und kritisches Nachfragen nicht mehr möglich – wie die Hammelherde rennen alle einer Ideologie nach gemäss dem Motto: Irgendeiner wird schon wissen wohin die Reise geht. Wie primitiv!!!!

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