„Sind nicht vorgeburtlich getötete Kinder, ältere Mütter, Alleinerziehende, Familien mit mehreren Kindern und pflegende Angehörige wesentlich schlimmer diskriminiert als gleichgeschlechtliche Paare?“, fragt Frau Dr. Martina Häring aus Leutkirch in ihrem Leserbrief an die Schwäbische Zeitung:
Leserbrief zum Thema Ehegattensplittung bei gleichgeschlechtlichen Paaren
Seit Monaten drängt sich mir durch Presseberichte und gesetzliche Regelungen weltweit der Eindruck auf, dass es keine wichtigere und bedürftigere Gruppe gibt als die gleichgeschlechtlichen Paare. Ihnen ist in der Vergangenheit Unrecht widerfahren, aber lange schon sind die Lebensbedingungen in der westlichen Welt gut für diese Personengruppe.
Wie ist es mit der „Gleichstellung“ von Kindern vor und nach der Geburt, wo unser Gesetz sogar besagt, dass es Unrecht ist, vorgeburtliches, menschliches Leben zu töten ? Trotzdem geschieht nichts bei 100 000 und mehr Abtreibungen pro Jahr in Deutschland und das obwohl alle die großen Probleme sehen, die aus diesem Mangel an Kindern entstehen.
Wie ist es mit der „Gleichstellung“ der Mütter, die nicht in den Genuss einer besseren Anrechnungszeit bei der Rente für ihre Kinder kommen, weil sie diese vor dem Stichtag geboren haben ? Da hat es niemand eilig, auch nicht der Gesetzgeber, diese Ungerechtigkeit abzuschaffen.
Wie steht es mit Geschiedenen oder Alleinerziehenden, die wieder die Steuerklasse 1 bekommen und kein Elternsplitting ? Gerade die Gruppe der Alleinerziehenden ist besonders armutsgefährdet und wird nicht anderen Eltern gleichgestellt, nur weil sie nicht oder nicht mehr verheiratet ist.
Wenn es bei der Ehe angeblich keine Rolle mehr spielt, ob sich ein Mann und eine Frau das Ja-Wort geben, bei denen zumindest die Möglichkeit besteht, dass sie e i g e ne Kinder bekommen können, sondern nun per Gesetz der Rot-Grünen Regierung und dem Antidiskriminierungsgesetz der EU auch gleichgeschlechtliche Paare zu Eheleuten umdefiniert werden, dann müssen diese steuerlichen und finanziellen Vorteile auch für getrennt lebende Eltern gelten. Diese tragennämlich wirklich Verantwortung im Unterschied zu kinderlosen, gleichgeschlechtlichen Paaren, wo ich mich frage, welche so teuer erkaufte Verantwortung diese füreinander übernehmen ?
Auch hier wäre es weitaus gerechter, erwachsene Kinder, die ihren Eltern das Pflegeheim finanzieren müssen, finanziell zu entlasten. Ob Paare dann noch zusammenleben oder schon wieder geschieden sind, wenn einmal die Pflege im Alter ansteht, ist die große Frage.
Völlig inakzepabel ist ein Adoptionsrecht fürgleichgeschlechtliche Paare, oder gar die Zeugung von Kindern im Reagenzglas oder durch Leihmüttter, um diese Paare anderen Paaren „gleichzustellen“ in der Möglichkeit, Kinder zu bekommen.
Kindern muß die Chance gegeben werden, bei heterosexuellen Eltern aufzuwachsen. Dies prägt Kinder in ihrem Selbstbild, Rollen- und Bindungsverhalten entscheidend. Welche seriöse Studien gibt es, die keinen Schaden für Kinder aus solchen Partnerschaften belegen, zumal eine dadurch höhere Wahrscheinllichkeit einer homosexuellen Entwicklung bei ansonsten heterosexuell veranlagten Kindern, sicher als „normal“ eingestuft würde. Man muß hierzu wissen, dass es viele sehr solide Forschungsergebnisse gibt, die belegen, dass Homosexualität nicht erblich ist. Es sind folglich andere Faktoren, mit Sicherheit auch die Entwicklungsumstände, in denen ein Kind aufwächst, die zu einer homosexuellen Orientierung führen.
Dr. Martina Häring, Leutkirch