Rechtsgutachten gegen schulische Indoktrination kostet Winterhoff die Karriere

Frau von Beverförde von der Initiative FAMILIENSCHUTZ schreibt von einem unerträglichen Skandal und bittet um Unterstützung:

Liebe Freunde!

Erinnern Sie sich an den Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christian Winterhoff, ein Top-Referent auf unserem DemoFürAlle-Symposium 2017 in Wiesbaden? Winterhoff sollte jetzt Verfassungsrichter in Schleswig-Holstein werden – auf Vorschlag der CDU. Aber dann, wenige Tage vor seiner Wahl zum Landesverfassungsrichter, wurde seine Nominierung vom Richterwahlausschuß wieder zurückgezogen. Die Gründe: Sein Rechtsgutachten zur Sexualerziehung in Schleswig-Holstein 2016 und sein Vortrag zum hessischen Sexualerziehungslehrplan auf unserem Wiesbadener Symposium.

Winterhoff war in seinem Vortrag zu dem Ergebnis gekommen, daß der Hessische Lehrplan sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen das Schulgesetz verstößt. Auch der Einsatz externer Gruppen, wie z.B. der SchLAu-Gruppen, die in Schulklassen ohne Anwesenheit des Lehrers ihr Coming Out und ihre schwul-lesbische Lebensweise ausbreiten, sei unzulässig: „Das Hessische Schulgesetz enthält das Bildungsziel der Achtung und Toleranz anderer Menschen, nicht das Ziel, dass andere Menschen akzeptiert werden müssen und dass die Verhaltensweisen anderer Menschen gutgeheißen werden müssen.“ Bereits 2016 hatte Winterhoff in einem großen Gutachten die Verfassungsmäßigkeit der Sexualerziehung in Schleswig-Holstein geprüft. Fazit: Der Schule ist es laut Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts untersagt, Schüler zu indoktrinieren und Akzeptanz für jegliches Sexualverhalten einzufordern.

Seine vorurteilsfreie und klare Darlegung von Verfassung und Recht soll Prof. Christian Winterhoff jetzt zum Verhängnis werden – nach altbekanntem Muster. In Schleswig-Holstein regiert eine Jamaika-Koalition mit den Grünen als parlamentarischem Arm der Vielfaltsex-Lobby. Der Grünen-Abgeordnete Rasmus Andresen erklärte gemäß Lübecker Nachrichten, daß Winterhoff als Landesverfassungsrichter „unter keinen Umständen mehr wählbar“ sei: „Wer sich um ein so herausragendes Amt im Land bewerbe, dürfe sich nicht im Vorfeld schon zum Sprachrohr von Menschenfeinden und Rechten machen.“

Diese Aussage ist ungeheuerlich! Offenkundig geht es der grünen Vielfaltslobby keine Spur mehr um Antidiskriminierung. Es geht eiskalt allein um Macht über Menschen, Meinungen und jetzt sogar über Verfassung und Rechtsprechung. Wer die Interessen der Vielfaltssex-Ideologen nicht bedient, wird knallhart zum Menschenfeind erklärt und aussortiert. Der Fall Winterhoff zeigt die skandalöse Zerstörung unseres Rechtsstaates wie in einem Brennglas: Gerade weil Winterhoff sich in hohem Maße durch persönliche Qualitäten wie Redlichkeit, Unbestechlichkeit und Verfassungstreue auszeichnet, kommt er als Verfassungsrichter für die grünen Ideologen nicht in Frage.

Es ist unerträglich, hier schweigend zuzuschauen. Die Landtagsfraktion der CDU Schleswig-Holstein sollte sich hinter ihren Kandidaten, Prof. Winterhoff, stellen! Solidarisieren Sie sich deshalb mit Prof. Winterhoff, schreiben Sie an den CDU-Fraktionsvorsitzenden Tobias Koch (tobias.koch@cdu.ltsh.de) und verbreiten Sie das Winterhoff-Video und sein Gutachten in Ihren Verteilern.

Winterhoff-Video                                                                                                               

Mit herzlichen Grüßen, Ihre Hedwig von Beverfoerde

 

Lesen Sie dazu auch auf Tichy´s Einblick den Kommentar von Josef Kraus, dem langjährigen Präsidenten des deutschen Lehrerverbands:

Die CDU unterwirft sich einmal mehr der grünen Meinungshoheit

 

4 Gedanken zu „Rechtsgutachten gegen schulische Indoktrination kostet Winterhoff die Karriere

  1. Unser Ersuchen an Herrn Tobias Koch:

    Sehr geehrter Herr Koch,

    wir von der Elterninitiative FORUM FAMILIENGERECHTIGKEIT halten es für einen unerträglichen Skandal, dass Professor Dr. Winterhoff wegen seines Rechtsgutachtens zur schulischen Indoktrinierung an seinem Aufstieg zum Landesverfassungsrichter in SH gehindert wird. Ist es wirklich schon so weit gekommen, dass Vielfaltsideologen das Sagen haben – in einem RECHTSSTAAT? Wenn schon Warnungen von Ärzten, Psychologen und Pädagogen vor den Folgen einer sexuellen Indoktrination von Schulkindern in den Wind geschlagen werden, sollte doch das Wort von Juristen nachdenklich machen. Wenn einmal die Verfassung mit Füßen getreten wird, so ist die Tür offen für Ideologien aller Art. Genau dies soll nämlich eine demokratische Verfassung verhindern.

    Sehr geehrter Herr Koch, die grünen Schreihälse, die sich als d i e Diskriminierungsgegner brüsten, tun genau, was sie selbst verabscheuen: ausgrenzen, behindern, beschädigen!

    Was sagt denn die Elternschaft? Ist sie gefragt worden? Hier zeigt sich m. E. der w a h r e Grund, warum die linken Parteien und Teile der Union das Elternrecht minimieren wollen mit der Forderung: „Kinderrechte in die Verfassung“. Der Staat will nämlich künftig vorrangig bestimmen, was gut ist für Kinder, also z. B. Fremdbetreuung von 1 bis 12, Frühsexualisierung durch Akzeptanz sexueller Vielfalt etc. Dieser Trend ist unverkennbar, die Schwächung der Familien ist beabsichtigt.

    Wir ersuchen Sie, Herr Koch als CDU-Fraktionsvorsitzenden, dass sich Ihre Landtagsfraktion hinter Herrn Prof. Winterhoff stellt. Wir jedenfalls verbreiten über die gesamte Republik diesen Skandal, der jeglichem demokratischen Rechtsverständnis der Bevölkerung ins Gesicht schlägt.

    Mit zuversichtliche Grüßen

    i. A. Bärbel Fischer
    info@familiengerechtigkeit-rv.de
    http://forum-familiengerechtigkeit.de
    http://www.rettet-die-familie.de

  2. Dr. Frank Brodehl fordert in einer heute angesetzten Aktuellen Stunde den Rücktritt von Landtags-Vizepräsident Rasmus Andresen (TOP 1):

    „Einen Kandidaten für das Landesverfassungsgericht öffentlich zu diffamieren, ist eines Landtagsvizepräsidenten unwürdig“

    Kiel, 4. Juli 2018 Die AfD-Fraktion hat heute erstmals eine Aktuelle Stunde beantragt, weil der Landtagsvizepräsident Rasmus Andresen (GRÜNE) einen Kandidaten für das Amt eines stellvertretenden Richters am Landesverfassungsgericht, öffentlich als „Sprachrohr von Menschenfeinden und Rechten“ diffamiert hat. Dr. Frank Brodehl, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:

    „Wir fordern den Abgeordneten Rasmus Andresen auf, von seinem Amt als Landtagsvizepräsident zurückzutreten, weil er einen renommierten Staatsrechtler, der als Kandidat für das Amt eines stellvertretenden Richters am Landesverfassungsgericht gehandelt wurde, durch stigmatisierende Äußerungen in der Öffentlichkeit schwer beschädigt und sich damit für das Amt des Landtagsvizepräsidenten als ungeeignet erwiesen hat.

    Landtagsvizepräsident Andresen hat den Kandidaten in den Medien als „Sprachrohr von Menschenfeinden und Rechten“ diffamiert, weil dieser 2016 ein Rechtsgutachten über schulische Sexualerziehung erstellt hat, dessen Ergebnisse der Einstellung des Landtagsvizepräsidenten hierzu offenbar widersprechen.

    Wenn diese öffentliche Diskreditierung eines Richterkandidaten ohne Konsequenzen bliebe, würde dies die fatale Botschaft aussenden, dass in Schleswig-Holstein jeder Kandidat, der eine andere Rechtsauffassung vertritt als jene, die der sogenannten Politischen Korrektheit entspricht, automatisch als ‚rechts‘ stigmatisiert wird, kein Richter am Landesverfassungsgericht werden darf und ‚raus‘ ist.

    Eine solche Botschaft darf in unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, zu dessen Grundfesten eine unabhängige Justiz gehört, keinen Raum haben. Wenn wir uns hier nicht schützend vor die Unabhängigkeit der Justiz stellen, bedeutet dies in der Konsequenz den Einstieg in den Gesinnungsstaat. Die AfD wehrt mit ihrer Rücktrittsforderung deshalb hier und heute den Anfängen.“

  3. Rede-Manuskript von Dr. Frank Brodehl zur Aktuellen Stunde vom 03.07.2018 im Kieler Landtag ( Es gilt das gesproche Wort ):

    Sehr geehrter Herr Präsident,
    sehr geehrte Damen und Herren,
    liebe Gäste,

    Anfang des Jahres ist der Richterwahlausschuss auf einen renommierten Hamburger Juristen mit der Frage zugegangen, ob er das Amt eines stellvertretenden Richters am Landes-verfassungsgericht Schleswig-Holstein annehmen wolle. Dies geschah – wie es üblich ist – vertraulich.

    Für heute war die Wahl dieses Kandidaten hier im Plenum angesetzt; der Punkt wurde jedoch letzten Freitag von der Tagesordnung gestrichen.

    Was war geschehen?

    Der Kandidat, ein Staatsrechtler, der als Prozessvertreter zahlreiche Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geführt und seit Jahren eine außerplanmäßige Professur an der Uni Göttingen innehat, wurde plötzlich von CDU, GRÜNEN, FDP und SSW als „Persona non grata“ behandelt.

    Wie wir den Lübecker Nachrichten vom 30.06. entnehmen können, zogen CDU, GRÜNE, FDP und der SSW ihren Wahlvorschlag deshalb zurück, weil ihnen plötzlich bekannt geworden sei, dass der Kandidat ein Rechtsgutachten für den Verein „echte Toleranz“ erstellt und einen Vortrag auf einem Symposium der Initiative „Demo für alle“ gehalten habe. Beide Vereine werden im Zeitungsartikel als „umstrittene rechte Vereine“ bezeichnet.

    Dieser Vorgang ist aus mehreren Gründen befremdlich und skandalös:

    Zum einen wurde nicht wirklich irgendetwas „plötzlich bekannt“. Mit dem Rechtsgutachten wurden CDU, GRÜNE, FDP und SPD bereits Ende 2016 konfrontiert und um Stellungnahme gebeten. Außerdem war das hier in Rede stehende Gutachten bereits mehrfach Thema im Bildungsausschuss; bei einer dieser Sitzungen war auch der Landtagsvizepräsident anwesend.

    Zum anderen ist an dem Vorgang skandalös, dass die Rück-nahme des Kandidatenvorschlags überhaupt den Weg in die Medien gefunden hat: Das Verfahren zur Wahl eines Richters des Landesverfassungsgerichts ist, wie schon erwähnt, vertraulich. Es ist sogar streng vertraulich und zwar aus gutem Grund.

    Noch gravierender ist aber, dass der Landtagsvizepräsident in den Lübecker-Nachrichten damit zitiert wurde, dass der Richter-Kandidat „unter keinen Umständen mehr wählbar sei“, weil er sich „zum Sprachrohr von Menschenfeinden und Rechten gemacht“ habe.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    was hat den Landtagsvizepräsidenten wohl dazu bewogen, dieses Vokabular „Sprachrohr von Menschenfeinden und Rechten“ zu verwenden? Der Presse entnehmen wir, dass der Stein des Anstoßes das Rechtsgutachten und der Vortrag des Kandidaten war. Ich zitiere deshalb einmal mit Ihrer Erlaubnis aus dem Gutachten:

    „Staatliche Sexualerziehung, die darauf gerichtet ist, Schüler dazu zu erziehen, jedes Sexualverhalten gleichermaßen wertzuschätzen, verstößt gegen das Indoktrinationsverbot und ist damit verfassungswidrig“.

    Dies ist das Ergebnis des besagten Rechtsgutachtens, das der Kandidat im Herbst 2016 veröffentlicht hat. Ein Gutachten – und dies ist in diesem Zusammenhang nicht ganz unwichtig –, das bis heute von keinem anderen Staatrechtler inhaltlich angegriffen oder gar widerlegt worden ist.

    Im Mai 2017 hielt nun derselbe Kandidat auf einem Symposium in Wiesbaden einen Vortrag unter dem Titel „Sexualpädagogik der Vielfalt – der rechtliche Rahmen“. Auch dieser Vortrag kommt zu dem Ergebnis, dass staatliche Sexualerziehung, die darauf gerichtet ist, Schüler zu Akzeptanz statt nur zu Toleranz sexueller Vielfalt zu erziehen, verfassungswidrig ist.

    Meine sehr geehrten Damen und Herren,

    wenn der Landtagsvizepräsident die Bezeichnung „Sprachrohr von Menschenfeinden und Rechten“ verwendet, soll damit offenbar ein profilierter Staatsrechtler allein deshalb öffentlich diskreditiert werden, weil das Ergebnis seiner rechtswissenschaftlichen Arbeit zum Thema „Schulische Sexual-erziehung“ den Auffassungen des Vizepräsidenten in diesem Punkt widerspricht.

    Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ein beispiel-loser Vorgang. Denn dass sich ein Landtagsvizepräsident öffentlich über einen Kandidaten in einem geheimen Richter-Wahlverfahren äußert, hat es so noch nie gegeben.

    Würde dieses Beispiel ohne Konsequenz bleiben, hieße das, dass eine fatale Botschaft an alle Juristen in Schleswig-Holstein und darüber hinaus gesendet würde. Diese Botschaft lautet:

    1. Das Verfahren zur Wahl eines Richters am Landes-verfassungsgericht ist in Schleswig-Holstein nicht mehr geheim.

    2. Wer Rechtsauffassungen vertritt, die der sogenannten Politischen Korrektheit nicht entsprechen,

    · wird öffentlich als „rechts“ stigmatisiert;

    · er darf nicht Richter am Landesverfassungsgericht werden

    · und ist raus.

    Eine solche Botschaft darf in unserem freiheitlich-demokra-tischen Rechtsstaat, zu dessen Grundfesten eine unabhängige Justiz gehört, keinen Raum haben. Wenn wir uns hier nicht schützend vor die Unabhängigkeit der Justiz stellen, dann bedeutet dies in der Konsequenz den Einstieg in den Gesinnungsstaat.

    Nochmals: Die Freiheit der Wissenschaft & Lehre und die Unabhängigkeit der Justiz gehören zu den Eckpfeilern unserer Demokratie. Aus diesem Grund fordern wir den Abgeordneten Rasmus Andresen hiermit auf, von seinem Amt als Vizepräsident des Schleswig-Holsteinischen Landtags zurückzutreten.

    Herr Andresen hat sich durch seine öffentlichen Äußerungen als ungeeignet erwiesen, dieses Amt auszuüben. Ein Verbleib im Amt würde diesem Hohen Haus und der Unabhängigkeit der Justiz schweren Schaden zufügen. Das kann niemand wollen.

    Vielen Dank.

  4. Der Grüne Andresen ist die Claudia Roth des Landtages SH. Er ist Vizepräsident , was schon alles über dieses Gremium sagt. Er hetzt in der Presse(Menschenfeind,Rechter) gegen den untadeligen Topjuristen wie ein SA Führer gegen die Berufung eines jüdischen Professors kurz vor der Machtergreifung und beweist damit eine Gesinnung wie ein SA Führer. Bei einem Grünen Gesinnungstäter überrascht ein solches Verhalten nicht wirklich, wohl aber bei den rückgratlosen Opportunisten der CDU und bes.der FDP, die einen solchen Skandal zulassen und damit die Demokratie schwer schädigen. Von der Witzfigur Günther wollen wir gar nicht reden. Ein weiterer Schritt in Richtung Gesinnungsdiktatur ….

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