Mütterrenten – ein Skandal!

Leserbrief zu „Die Mütterrrenten sorgen für ein deutliches Plus“, 

Schwarzwälder Bote, 04.07.2013

nach aktueller Rentenerhöhung bekomme ich für die Erziehung von fünf tüchtigen, (vor dem 1. Januar 1992 geborenen) Kindern insgesamt.140,64 € Rente. Die Kinder zahlen ein Vielfaches davon jeden Monat in die Rentenkasse ein. Diese Einzahlungen gehen postwendend an die heute empfangsberechtigten Rentner/innen wieder raus und zwar in überdurchschnittlicher Höhe an jene, die – weil sie keine eigenen Kinder aufgezogen haben  – , keine Lücken in ihrer Erwerbsbiografie haben. Auch ungewollte Kinderlosigkeit ändert daran nichts, so tragisch diese im Einzelfall sein mag.

Aus diesem Sachverhalt ergibt sich eindeutig: die überfällige Anpassung der Renten für alte Mütter ist nicht aus Steuergeldern zu finanzieren, sondern sie muss innerhalb des Systems der Rentenversicherung umgelegt werden. Diejenigen, die seither überproportional von der elterlichen Leistung der Erziehung nachwachsender Rentenzahler profitiert haben, müssen künftig etwas zurückstecken. Das ist nicht mehr als gerecht.

Gertrud Martin, Seb.-Kneipp-Str. 110,  78048 VS-Villingen, Tel. 07721 56124

 

2 Gedanken zu „Mütterrenten – ein Skandal!

  1. Liebe Frau Martin, was Sie schreiben ist so unerträglich, dass nur noch Sarkasmus hilft.
    Daher einige bissige Anmerkungen:

    1. Wer nur fünf Kinder erzogen hat, der hat doch nichts geleistet, und folglich auch keinen Anspruch auf Rente!

    2. Hätten Sie doch 35,7 Kinder aufgezogen, dann würden Sie jetzt monatlich 1000 Euro einstreichen können. Wenn Sie – was eine fünffache Mutter ja gelernt hat – mit dem Geld sparsam umgingen, dann könnten Sie schon überleben, aber ohne Ansprüche natürlich.

    3. Warum bekommen Sie Ihre Kinder auch vor 1992! Das war reine Dummheit! Denn bei drei Rentenpunkten hätten Sie nur 12 Kinder großziehen müssen, um auf 1000 Euro zu kommen!

    4. Frage: Warum blieben Sie nicht überhaupt kinderlos? Auch das war eine Eselei, denn Sie hätten sich manchen Kummer, schlaflose Nächte und Geldsorgen erspart und könnten jetzt von den Rentenbeiträgen Ihrer Nachbarskinder ganz flott leben.

    5. Wahrscheinlich stammen Sie noch aus einer Zeit, wo Familie als erstrebenswert galt und Mütter und Väter stolz machte. Aber leider kann man im Alter vom Stolz nicht runterbeißen. Pech gehabt! Jetzt versorgen Ihre Kinder eben die Singles von nebenan, damit wenigstens die einen sonnigen Lebensabend genießen dürfen! Das wird Sie doch sicherlich trösten!

  2. Liebe Frau Fischer,
    das Tüpfelchen auf dem i ist, dass ich 2003/2004 – zusammen mit 99 anderen betroffenen Frauen – eine Klage wegen der Ungleichbehandlung der Mütter, die vor 1992 geboren haben, gegenüber denen, die danach geboren haben, durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht getrieben habe. Wie jetzt wieder beim Elterngeld wurde auch damals durch eine vorgeschaltete Kammer entschieden, dass die Klage „nicht zur Entscheidung angenommen“ werde. Die Begründungen waren aus meiner Sicht an den Haaren herbeigezogen oder schlicht empörend/sarkastisch. Seither tendiert mein Vertrauen in den Rechtsstaat gegen null. . .

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