Eltergeldgesetz verachtet Erziehungsarbeit,Teil IV

 

Sozialpolitik wertet Erziehungsarbeit immer mehr ab
Damit besteht ein roter Faden von der Sozialpolitik Adenauers bis heute, der in einer zunehmenden Missachtung der Erziehungsarbeit besteht. Die Auswirkungen in Form verminderter Erziehungsqualität, verstärkter Neigung der Kinder und Jugendlichen zu Leistungsverweigerung und Suchtverhalten, der zunehmende Zerfall von Familien und der langsame Verfall unseres Sozialsystems werden zwar als Fakten weitgehend erkannt, aber nicht in Zusammenhang mit den sozialhistorischen Hintergründen gebracht.  
Namentlich das Elterngeldgesetz hat gezeigt, dass hier eine gut organisierte Lobby als Teil der gesellschaftlichen Oberschicht am Werk ist, deren Vorstellungshorizont meist nur bis zur Ein-Kind-Familie reicht, aber den Anspruch erhebt, im Alter von den Kindern des Rests der Bevölkerung versorgt zu werden. Dieser Teil der Gesellschaft hat heute die meisten Schlüsselpositionen in Politik, Verwaltung, Medien, Wirtschaft und auch der Justiz besetzt. – Schon die Politik Adenauers verschaffte „Kein-Kind- und Ein-Kind-Familien“ gewaltige Vorteile. Das Elterngeldgesetz zeigt nun sogar, dass unser Sozialsystem auf dem Weg zu einem Selbstbedienungsladen für eine ohnehin schon privilegierte Gruppierung ist. 
Eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts ( BverfG) verkündete in einer Mitteilung vom 24. 11. 2011 zur Klage gegen das Bundeselterngeldgesetz, es habe die Verfassungsbeschwerde „nicht zur Entscheidung angenommen. Die hierzu angegebenen Begründungen stehen in klarem Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung des BverfG.
Dr. Johannes Resch

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