357 Euro Rente für eine fünffache Mutter

Nicht die Lebensleistung zählt – Minirente für eine fünffache Mutter ( Schwäbische Zeitung 04. 02. 2011 )

Man kann den Konstanzer Sozialrichtern nicht einmal am Zeug flicken für das brutale Urteil gegen die Klage der fünffachen Mutter, die von 357 Euro Rente leben soll, während ihre fünf Kinder üppige Beiträge abführen, von denen alle anderen, nur die Mutter selbst nichts abbekommt. Das Gericht hat exakt nach der Gesetzeslage geurteilt. Der Skandal dabei ist unser Rentengesetz selbst. 1957 warf Adenauer das Konzept des Sozialwissenschaftlers Wilfrid Schreiber in den Papierkorb, das vorsah, nicht nur die Kosten für die alten Menschen in der Umlage zu berücksichtigen, sondern auch jene Kosten, die für die Kindererziehung entstehen. Also eine generationen-gerechte Lösung. Diese hätte zur Folge gehabt, dass Eltern bei der Kindererziehung entlastet und im Alter ebenso gut versorgt gewesen wären wie Leute ohne Kinder. Doch seit 1957 kommen lediglich Alterskosten in die Umlage, die Kinderkosten müssen die Eltern allein schultern. Für Beiträge in die eigene Alterssicherung blieb und bleibt da nichts übrig. Aber es zählen eben nur Beiträge! Altersarmut von Eltern ist also zwangsläufig die Folge eines Generationenvertrags, der in Wahrheit gar keiner ist. Der Leser solcher Nachrichten begreift schnell: Verzicht auf Kinder rettet die Rente. Fragt noch jemand, weshalb wir vor dem demografischen SuperGau stehen?

Bärbel Fischer

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