KINDERRECHTE ins GRUNDGESETZ ? – Petition JETZT unterzeichnen!

Wie im vorigen Beitrag angekündigt, steht ab sofort die Petition an den Deutschen Bundestag mit einem knappen Zeitfenster von 28 Tagen zur Unterzeichnung im Netz. Es geht um die  finanzielle Anerkennung elterlicher Erziehungsarbeit. 

 

Zusammen mit dem Bündnis „Rettet die Familie“ hat der Verband  FAMILIENARBEIT e.V. beim Bundestag eine Petition eingereicht, die gestern zur Mitzeichnung veröffentlicht wurde. Sie beschäftigt sich mit der finanziellen Anerkennung der elterlichen Erziehungsarbeit, also unserem Grundanliegen. Die Petition steht über insgesamt 28 Tage zur Mitzeichnung auf den Seiten des Bundestages. Wenn das Quorum von    50 000 erreicht wird, muss sich der Petitionsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Sitzung mit der Petition beschäftigen. Wenn wir alle mithelfen, ist es nicht unrealistisch, dieses Quorum zu erreichen. Wir müssen aber die begrenzte zur Verfügung stehende Zeit nutzen. Bitte verbreitet den Link zur Petition an so viele Empfänger wie möglich. Das sollte auch möglichst bald geschehen, damit die jeweiligen Empfänger den Hinweis wieder weiterleiten können. Nur ein solches Schneeballsystem verspricht Erfolg.

 

Darüber hinaus ist es auch möglich, sich an der Diskussion im begleitenden Forum zur Petition zu beteiligen. Wichtig ist aber vor allem die Zahl der Mitzeichnungen.

 

Die Petition ist unter folgender URL aufzurufen:

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2020/_09/_23/Petition_116328.html

Dieser Link sollte beim Teilen nicht zwei-zeilig, sondern in einer Zeile versandt werden, damit er nicht fehlgeleitet wird. 

 

Wenn Sie beim Petitionsausschuss noch nicht registriert sind, ist das noch erforderlich, aber problemlos möglich. Näheres ist unter dem Link einsehbar. Bei eventuellen Fragen steht Herr Dr. Johannes Resch gern zur Verfügung (Tel.: 063469890628).

 

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