Kann die „Ehe für alle“ noch scheitern?

Mögliche Verfassungsklage

Künftig gilt die Ehe für alle, der Bundestag hat das mit Mehrheit beschlossen. Doch das letzte Wort könnte das Verfassungsgericht haben.

Von Dietmar Hipp, Spiegel online

 

 http://www.spiegel.de/politik/deutschland/ehe-fuer-alle-bundesverfassungsgericht-koennte-das-gesetz-noch-kippen-a-1155327.html

 

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte an die Adresse von Kritikern, die Gesetzesänderung sei verfassungsgemäß. Eine Änderung des Grundgesetzes zur Öffnung der Ehe sei nicht notwendig. Artikel 6 besage, Ehe und Familie stünden unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Es sei aber keine Definition von Ehe in der Verfassung enthalten. Zudem gehe es nicht darum, was die Verfasser des Grundgesetzes unter dem Begriff Ehe verstanden hätten, sondern was Ehe heute im Jahr 2017 bedeute.

 

 

 

 

Ein Gedanke zu „Kann die „Ehe für alle“ noch scheitern?

  1. Meiner Meinung nach sind die meisten Parlamentarier auf der Suche nach „Stimmvieh“ zu feige mit Begriffen einen klaren Kurs vorzugeben. Deshalb wird die Semantik bis zur Unkenntlichkeit verbogen um den Anschein aufrecht zu erhalten, politisch korrekt zu agieren um ja keinem auf die Füsse treten zu müssen.
    Leider vergessen die politischen Vertreter dass sie so weder gesellschaftlichen Zusammenhang stärken noch ein gemeinsames Ziel ansteuern können. Es erinnert vielmehr an das Faschingslied: links, rechts, vor, zurück was sich in heutiges Handeln wie folgt übersetzen lässt: „Lasst uns auf der Stelle trampeln oder wer sich bewegt hat verloren.

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