Elterngeldgesetz verachtet Erziehungsarbeit, Teil III

 

Scheinausweg Nr. 1: Der Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel

Um die Überforderung der nachfolgenden Generation aufgrund der Versorgung eines wachsenden  Heeres kinderloser Rentner zu mindern, wurde die Rentenformel so verändert, dass die Renten seit 2005 immer weiter zurückbleiben. Damit wurde zwar die Grundlage für künftige Altersarmut gelegt. Aber die Ursache für die Fehlentwicklung, die schließlich in der Abwertung der Erziehungsleistung liegt, blieb unberührt. Selbst die Renten der Eltern, die z. B. durch Erziehung von vier Kindern einen weit überdurchschnittlichen Beitrag im Generationenvertrag geleistet haben und trotzdem die geringsten Renten erhalten, werden ebenfalls gekürzt.
Scheinausweg Nr. 2: Die „Krippenoffensive“

Da nach dem bestehenden System die gesamte Altersvorsorge für die eigene Generation allein den Eltern aufgebürdet wurde, während sich Kinderlose nur an der Versorgung ihrer Eltern beteiligen brauchen, musste es zwangsläufig zu zunehmender Verarmung von Eltern und Kindern kommen. Das soll nun durch volle Erwerbstätigkeit beider Eltern ausgeglichen werden, wozu Kinder möglichst schon ab dem 2. Lebensjahr in Krippen untergebracht werden sollen. – Unterm Strich ist damit aber nichts gewonnen. Selbst wenn das Manöver gelingen sollte, wäre nur der Geldmangel der Eltern durch Zeitmangel ersetzt. Schon das Schlagwort von der „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ zeigt, dass eine Gleichberechtigung der Eltern auf diesem Wege gar nicht erreichbar ist. Das Sonderopfer der „Vereinbarkeit“ wird ja ausschließlich den Eltern abverlangt, deren Diskriminierung damit unverändert bleibt. Das Geld, was die „Krippenoffensive“ kostet, wäre als Lohn für die Erziehungsarbeit der Eltern wirkungsvoller angelegt, um deren Geld- und Zeitmangel zu mindern. Stattdessen werden die Eltern bevormundet und in eine ideologisch vorgegebene Richtung gedrängt. Nach den Wünschen der Eltern oder gar dem Wohl der Kinder wird nicht mehr gefragt. – Zur Vertuschung werden sogar Scheinstudien erstellt, die eine generelle Überlegenheit der Krippenbetreuung suggerieren sollen (vergl. z. B. Pressemeldung der ÖDP vom 13.3.2008 zur „Bertelsmann-Studie“). 

Scheinausweg Nr. 3: Das Elterngeldgesetz

Oben wurde beschrieben, dass die Rentenreform 1957 den „Gewinn“ durch Kinder vergesellschaftet, aber die Kosten der Kinder bei den Eltern belassen hat. Das wird durch die Behauptung vertuscht, es gebe durch Kindergeld, Elterngeld und andere Leistungen einen angemessenen Familienlastenausgleich. Tatsächlich beträgt dieser „Ausgleich“ aber nur etwa ein Viertel des Betrages, der den Eltern durch das Umlageverfahren bei Rentenrecht, Krankenversicherung der Rentner und Pflegeversicherung entzogen wird. – Immerhin konnte das bis Ende 2006 gewährte Erziehungsgeld als geringe Gegenleistung für die Erziehungsarbeit angesehen werden, wenn es auch bei höheren Einkommen gemindert wurde oder entfiel. 
Das seit 2007 geltende Elterngeldgesetz hat dagegen eine neue Runde in der Abwertung der Erziehungsleistung eingeleitet und steht so ganz in der Tradition der von Adenauer eingeleiteten familienfeindlichen Sozialpolitik. Eine gut verdienende Mutter erhält bei einem ersten Kind 1800 € Elterngeld monatlich. Eine Mutter, die vier kleine Kinder betreut, erhält nach Geburt eines fünften Kindes nur 300 €. Obwohl die Letztere vor der Geburt fast die doppelte Anzahl von Arbeitsstunden geleistet haben mag als die Erstere und ihre ganze Arbeitskraft in die Funktionsfähigkeit unseres Sozialsystems investiert hat, wird sie mit einem Sechstel des Elterngeldes abgespeist. Mit dem Schlagwort „Einkommensersatzfunktion des Elterngeldes“ wird zu vertuschen versucht, dass die aufgrund unseres Sozialsystems erzwungene Verarmung der Eltern zur Rechtfertigung einer neuen Benachteiligung missbraucht wird.


Fortsetzung folgt

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