Eheförderung und Familienförderung sind zwei Paar Stiefel

Zu: Taktik – Neue Werte sind die alten (Schwäbische Zeitung, 12. 01. 2011)
hier: SPD will Ehegattensplitting abschaffen

Nach Ansicht von SPD-Politikern gehört das Ehegattensplitting (ES) abgeschafft, weil es in seiner bisherigen Form weder die Erwerbstätigkeit von Müttern, noch die materiellen Belange von Kindern fördere. Aber ist dies überhaupt Sinn und Zweck des ES? Was hat denn seiner Zeit den Gesetzgeber bewogen, Eheleute durch ein ES zu entlasten? 1959 wurde das ES eingeführt, um eine verfassungswidrige Benachteiligung von Eheleuten gegenüber Alleinstehenden zu vermeiden. Bei Abschaffung des ES wird die Verfassungswidrigkeit wiederhergestellt. Jede Ehe, auch die kinderlose, ist mit zahlreichen Rechten und Pflichten verbunden, z. B. mit der gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung. Damit entlasten die Eheleute den Sozialstaat um Milliardenbeträge. Da laut Grundgesetz der Staat einerseits zum Schutz der Ehe, andererseits zum Schutz der Familie verpflichtet ist (Art. 6,1 GG ), kommt er zum einen den Eheleuten mit dem ES entgegen, denn er setzt mit der Institution Ehe auf Verlässlichkeit, Fürsorge und gegenseitigen Beistand. Für Kinder-und Familienförderung jedoch braucht der Staat andere, spezifische Instrumente, unabhängig von der Form des Zusammenlebens der Eltern. Weder auf Eheförderung noch auf Familienförderung kann unser Gemeinwesen verzichten.


Würde man das ES abschaffen, wäre dies das Ende der Solidarität. Außerdem könnten sich in Zukunft Paare, wenn überhaupt, nur noch ein einziges Kind leisten. Familien mit zwei, drei oder mehr Kindern blieben auf der Strecke. Doch auf jedes dieser Kinder käme es an, um 2030 unsere alternde Gesellschaft in Deutschland zu stützen.


Ulrike und Wilfried Rau, Kißlegg


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