Alle Kinder sind unterversorgt!

Frau Merkel will die Vorgaben des BVG-Urteils vom 9. Februar 2010 schnell umsetzen, damit  Hartz IV-Kindern nicht länger der Zugang zu Bildungsangeboten  versperrt bleibt. Gut so! Dass aber den Eltern über Gutscheine ihre eigene Gestaltungsmöglichkeit genommen werden soll, verletzt bereits schon wieder ein Grundrecht, nämlich den Artikel 6, der den Eltern das „zuvörderst obliegende Recht und die Pflicht“ bei der Erziehung ihrer Kinder zuspricht. Nicht der Staat, sondern die Eltern selbst müssen entscheiden, was für ihre Kinder gut ist. Auch wenn es Eltern gibt, die sich nur mangelhaft um ihre Kinder kümmern, dem Gros der Eltern liegt nichts mehr am Herzen, als deren Wohl und Förderung.
Nun hat das BVerfGE bereits 1990 in seinem  Pflegeversicherungsurteil den Staat dazu aufgefordert,  für alle Kinder das volle Existenzminimum eines Erwachsenen anzurechnen. Dieses Urteil ist bis heute nicht umgesetzt worden. Wäre dies geschehen, so hätte jede Familie bei einem Bruttoverdienst von 2500 Euro monatlich 245 Euro pro Kind mehr zur Verfügung, und das seit 20 Jahren! (www.aktionsbuendnis-familie.de/Beispielrechnung.pdf). 
Es gehört ins Reich der Märchen, dass nur Kinder von Langzeitarbeitslosen unterversorgt sind. Alle Familien mit Kindern werden Monat für Monat betrogen, bei drei Kindern sind das fast 1000 Euro! Ist das den Familien kein Aufschrei wert? Es scheint so, als ließen Eltern sich dies alles klaglos gefallen.

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