„Nur wer wählt, zählt“ – Wahlrecht ab Geburt

Laut Verfassung gilt der Grundsatz der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl. Das hat die Politik erkannt und eine Reform des Wahlrechts angestoßen. Ab Juli sollen auch Menschen mit Behinderung, die bisher ausgeschlossen waren, an den Wahlen zum Bundestag teilnehmen. Vom Wahlrecht bleiben aber weiterhin Kinder und Jugendliche ausgeschlossen. Aus Sicht des Deutschen Familienverbandes ist das ein gewaltiges Versäumnis.

https://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/845-die-gr%C3%B6%C3%9Fte-wahlh%C3%BCrde-haben-immer-noch-kinder

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