Die Lüge von "184 Mrd Familienförderung"

Immer wieder ist zu lesen, dass es in der BRD eine jährliche Familienförderung von 184 Mrd Euro gebe. Und leider liest man immer wieder, daß Vertreter der Familien zumindest teilweise der 184-Mrd-Lüge zustimmen indem sie z.B. erklären, daß ein Teil des Kindergeldes tatsächlich Familienförderung wäre. Reinhard Ripsam – Fachanwalt für Steuerrecht – räumt mit dieser Lüge auf: 

Die tatsächlichen Gegebenheiten sehen ganz anders aus:
  1. Ein kinderloses Ehepaar hat bei einem Jahresbruttolohn von 100.000 EUR eine Steuerlast von rd. 25.000 EUR zu tragen. (Quelle: www.abgabenrechner.de )
  2. Ein Ehepaar mit 3 Kindern (5-Personen-Haushalt ) muß die gleiche Steuerlast von rd. 25.000 EUR zu tragen. Dieses Ehepaar erhält jährlich rd. 5.000 EUR Kindergeld. Verrechnet man nun diese Kindergeldzahlung mit den von der Familie entrichteten Steuerbeträgen, so verbleibt eine Steuerlast von rd. 20.000 EUR.
  3. Schaut man sich nun 5 kinderlose Singles an, von denen jeder über einen Bruttolohn von 20.000 EUR verfügt (zusammen 100.000 EUR ), so stellt man fest, daß die 5 Singles zusammen nur rd. 10.000 EUR Steuern bezahlen. D.h. die Familie zahlt bei gleicher Einkommenslage und gleicher Kopfzahl 10.000 EUR Steuern mehr als die kinderlosen Singles.
  4. Zwischenergebnis: Es läßt sich eine Benachteiligung der 5-köpfigen Familie in Höhe von 10.000 EUR p.a. feststellen. (bei einem Einkommen von 100.000 EUR )
  5. Wir halbieren nun die oben betrachteten Löhne und nehmen 10.000 EUR Lohn pro Kopf an. D.h. die 5 Singles erzielen zusammen 50.000 EUR Lohn. Sie bezahlen keine Steuern mehr ! (www.abgabenrechner.de )
  6. Die Familie mit den 5 Personen muß allerdings bei einem Lohn von 50.000 EUR immer noch 7.000 EUR Steuern zahlen. Zieht man das Kindergeld in Höhe von 5.000 EUR ab, verbleibt es immer noch bei einer Benachteiligung der Familie von 2.000 EUR.
  7. Aber nun reden wir mal über Förderung: ein Single der über einen jährlichen Lohn von 10.000 EUR (= mtl. 833,33 EUR ) erzielt, kann nunmal nur über 657 EUR mtl. Netto verfügen. Bei diesem geringen Einkommen erhält der Single nach Hartz 4 einen Aufstockungsbetrag von mtl. 287 EUR (www.sozialhilfe24.de ). D.h. alle 5 Singles erhalten im Jahr 17.220 EUR staatliche Förderung.
  8. Die 5-köpfige-Familie, die noch mit 2.000 EUR Steuern belastet wird, erhält keine Aufstockungsbeträge! Zwischen der Steuerlast von 2.000 EUR auf Seiten der Familie und den 17.000 EUR Aufstockungsbeträgen liegt eine Differenz von 19.000 EUR, die wohl nur als Förderung des kinderlosen Lebensentwurfs bezeichnet werden kann.
Wie man bei dieser Sachlage überhaupt nur auf die Idee kommen kann von Familienförderung zu reden ist mir schleierhaft. Völlig unverständlich ist mir dann aber erst recht, daß Familienvertreter eine teilweise Förderung konzedieren.
27.05.2008 Reinhard Ripsam – Fachanwalt für Steuerrecht

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