Kleinkindbetreuung in FRANKREICH

Ein Abschnitt aus dem Aufsatz: „Unterstützung der Familien – oder Betreuung durch den Staat?“ von Stefan Fuchs (i-DAF 2008) zeigt, dass die jüngsten familienpolitischen Reformen in Frankreich selbst erziehende Mütter stärken. Von Gutscheinen keine Rede!

„….Schon heute müssen in machen Orten Deutschlands mangels Kinder Schulen und auch Kindergärten geschlossen werden. Die Kommission „Familie und demographischer Wandel“ der Robert Bosch Stiftung hat deshalb in ihrem Abschlussbericht darauf hingewiesen, dass in „Nord- und Ostdeutschland längst Regionen entstanden sind, in denen 40-60 Personen pro Quadratkilometer leben und eine ausdifferenzierte, auf einzelne Teilgruppen von Kindern hin orientierte Infrastruktur gar nicht mehr aufrecht zu erhalten ist“. Sie kommt deshalb zu dem Schluss, dass es sinnvoll wäre, sich stärker an den „französischen Erfahrungen“ zu orientieren, die „durch eine Vielfalt unterschiedlicher Betreuungsangebote, häufig auch privat organisiert, die Nachfrage decken“ (55). 
In Frankreich besuchen nach Angabe einer Expertise zum 7. Familienbericht der Bundesregierung (56) elf Prozent der Kinder unter drei Jahren regelmäßig eine Krippe (57). Ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz existiert nicht. Die Versorgung mit Krippenplätzen ist regional sehr unterschiedlich, mit einer hohen Versorgung im Großraum Paris und relativ wenigen Krippenplätzen auf dem Land. 

 

Seit Mitte der 80er Jahre gibt die französische Regierung, nicht zuletzt aus Kostengründen, anstelle der Krippenbetreuung der staatlich unterstützten, individuellen Betreuung den Vorzug. Die Inanspruchnahme einer Tagesmutter ist, besonders in der Mittelschicht, zur Hauptbetreuungsart der Kleinkinder berufstätiger Eltern geworden (58). Mit dem 

„Prestation d`accueil du jeune enfant“ („PAJE“) genannten Gesetz von 2004 werden die Ressourcen der Familienpolitik noch stärker von den Strukturen kollektiver Erziehung in monetäre Transfers und private Betreuungsformen umgeleitet. Nach diesem Gesetz können Eltern sich entscheiden, ob sie staatliche Zuschüsse für die Tagespflege von Kindern oder Leistungen „für die freie Wahl der Betreuungsform“ in Anspruch nehmen. Dieses bis zum dritten Geburtstag des Kindes gezahlte Erziehungsgeld beträgt 533 € für nichterwerbstätige und 406 € für teilzeitbeschäftigte Eltern (59). Die jüngsten familienpolitischen Reformen in Frankreich haben damit das Bild der „selbst erziehenden“ Mutter gestärkt (60).“ 
(55) Vgl.: Kurt Biedenkopf et al: Starke Familie. Bericht der Kommission „Familie und 
demographischer Wandel“ im Auftrag der Robert Bosch Stiftung, S. 73.  
(56) Vgl.: Jeanne Fagnani: Familienpolitik in Frankreich: Vor- und Nachteile, in: Hans Bertram 
et al (Hrsg.): Wem gehört die Familie der Zukunft? Expertisen zum 7. Familienbericht der 
Bundesregierung, Opladen 2006, S. 390. 
(57) Vgl. Mechthild Veil: Geteilte Verantwortung. Neuere Entwicklungen in der französischen 
Familienpolitik, in: Dokumente. Zeitschrift für den deutsch?französischen Dialog, S. 32. 
(58) Vgl., ebd., S. 390?39. 
(59) Vgl. Mechthild Veil: Geteilte Verantwortung. Neuere Entwicklungen in der französischen 
Familienpolitik, in: Dokumente. Zeitschrift für den deutsch?französischen Dialog, Ausgabe 1, 
63. Jahrgang, Februar 2007, S. 35. 
(60) Vgl., ebd., S. 36. 

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