Jetzt Antrag auf Beitragsreduzierung stellen!

Frau Dr. Maria Steuer von  FAMILIE IST ZUKUNFT  ermutigt Eltern, sich gegen ungerechtfertigte Abgaben zu wehren.


Vor mehr als 10 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert, Eltern bei den Beiträgen zu den Sozialversicherungen nicht zu benachteiligen: nichts geschieht! Es wird Zeit, öffentlich Druck zu machen, um Gerechtigkeit für Familien zu erreichen. Wir Familien müssen endlich unser Recht einfordern

Bitte machen Sie mit. Der Aufwand für jeden Einzelnen hält sich in geringen Grenzen, der Nutzen für alle könnte riesig sein!

Alle Eltern, die Rentenbeiträge zahlen müssen, können bei ihrer Einzugsstelle einen Antrag auf familienbezogene Beitragskürzung stellen (auch wenn die Kinder schon erwachsen sind)Außer dem Porto kommen keine Kosten oder Nachteile auf Sie zu! Selbstverständlich bleibt Ihnen der volle Kranken- und Rentenversicherungsschutz erhalten. Rentner und Rentnerinnen bekommen weiterhin die volle Rente.

Wie?

Sie schreiben einen Brief…

  1. In diesem Menue finden Sie unter „Aktionen“ einen vorformulierten Brief bzw. Antrag. Setzen Sie Ihre persönlichen Adressdaten ein und schicken Sie ihn an Ihre Krankenversicherung, in Kopie an die Deutsche Rentenversicherung.
  2. Warten Sie auf Antwort – maximal 6 Wochen. Wenn Sie bis dahin nichts gehört haben, fragen Sie nach, warum die Bescheiderteilung so lange dauert.
  3. Wenn Sie eine Bescheiderteilung erhalten haben, bleiben Ihnen maximal 4 Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen.
  4. Schicken Sie Ihren Widerspruch an die Krankenkasse. (Muster von uns).
  5. Nach dem Erhalt des Widerspruchsbescheid haben Sie wiederum 4 Wochen Zeit, um Klage einzureichen. (Muster von uns).
  6.  Schicken Sie bitte unbedingt eine kurze E-Mail an m.steuer@familie-ist-zukunft.de, wenn Sie Widerspruch bzw. Klage   eingereicht haben! Sie bleiben vollständig anonym, wir wollen aber gerne konkrete Zahlen in die Medien bringen.
     

Zum Hintergrund:

Seit 1997 versuchen Familien, sich Recht zu verschaffen und gegen die verfassungswidrige Besteuerung von Familien vorzugehen. Zuerst mit einer Klage gegen die Rentenversicherung, und nach dem überraschenden Urteil 2003 (nicht die Rentenversicherung, sondern die Krankenkassen seien zuständig) nun mit einer Klage gegen die Krankenkassen. Eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe wurde 2006 eingereicht. Sie wird seitdem nicht bearbeitet!!! (http://www.rentenklage.de/Verfassungsbeschwerde_2006.pdf).

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