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Wissenswertes unter: www.wahlrecht.jetzt und
Der bayerische Landesverband des Deutschen Familienverbandes (DFV)www.deutscher-familienverband.de hat sich auf seinem diesjährigen Landesverbandstag einstimmig für eine weitgehende Wahlrechtsreform im Freistaat Bayern und auf Bundesebene ausgesprochen.
„Psychische Probleme, Vereinsamung, Zukunftsängste und fehlendes politisches Gehör: Die Pandemie stellt Minderjährige und junge Menschen vor erhebliche Herausforderungen. Das zeigt eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung, die in Kooperation mit den Universitäten von Hildesheim und Frankfurt am Main durchgeführt worden ist“.
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Der Deutsche Familienverband (DFV) fordert eine konsequente Änderung des Wahlrechts, bei der alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger berücksichtigt werden.
(Berlin). Im Grundgesetz Artikel 38 Absatz 1 ist die Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl festgelegt. Tatsächlich werden Kinder und Jugendliche vom Wahlrecht ausgeschlossen. Ein Gesetzesentwurf von Bündnis 90/Die Grünen, der am Freitag im Bundestag debattiert wird, will Abhilfe schaffen: Bei Bundestags- und Europawahlen sollen 16-Jährige wählen dürfen.
„Seit den Fridays-for-Future-Demonstrationen ist deutlich, dass Kinder eine politische Meinung haben und diese klar zum Ausdruck bringen. Wählen dürfen sie aber nicht“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des DFV. Mit dem Vorstoß der Grünen, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken, werde der Wahlrechtsentzug nur zaghaft angegangen.
Der DFV setzt sich dafür ein, dass alle Kinder vom Wahlrecht Gebrauch machen können. „Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Kein Minderjähriger darf zum Bürger zweiter Klasse degradiert werden“, so Heimann. Der DFV fordert ein Wahlrecht ab Geburt und damit ein wirklich allgemeines Wahlrecht.
„Der Gesetzesentwurf der Grünen vergisst, dass Eltern gemäß Grundgesetz die natürlichen Interessensvertreter ihrer Kinder sind. Nehmen Eltern das Wahlrecht ihres Kindes stellvertretend – als Recht des Kindes, nicht als eigenes – wahr, müssen sie sich am Wohl des Kindes orientieren“, sagt Heimann. Bei dieser Regelung erlischt das stellvertretende Wahlrecht, sobald das Kind wahlmündig ist. „Demokratie braucht Beteiligung. Das Wahlrecht ab Geburt verhilft 13 Millionen Kindern und Jugendlichen zur notwendigen Mitsprache“, so Heimann.
Mit der Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“ macht sich der DFV für das Wahlrecht ab Geburt stark. Neben verschiedenen Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft steht Bundesfamilienministerin a.D. Renate Schmidt dem DFV als Schirmherrin zur Seite.
Weiterführende Informationen
Website der Kampagne zum Wahlrecht ab Geburt: www.wahlrecht.jetzt
Drei Stellungnahmen zum „Tag der Familie“
Zum „Internationalen Tag der Familie“ am 15. Mai stellen wir drei Stellungnahmen gegenüber, die die Situation der Familie in unserer Gesellschaft charakterisieren:
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages findet viele Worte für Allgemeinplätze. Weder wird Neues mitgeteilt noch werden konkrete Mängel benannt, geschweige denn notwendige Schritte zu einer Besserung für die Familien angeführt. Belastungen würden „ständig größer“, ohne dass nach den Ursachen oder Konsequenzen gefragt wird (1).
Der Deutsche Familienverband, der immer wieder auf die familienpolitischen Defizite hinweist, deutet eine Lösungsstrategie an, die darin besteht, dass auch den Kindern bei demokratischen Wahlen das Gewicht zugestanden werden sollte, das ihrem Bevölkerungsanteil entspricht. Für Kinder, die altersbedingt noch nicht wählen können, sollen die Eltern deren Interessen auch bei Wahlen wahrnehmen, zumal sie auch alle anderen Rechte der Kinder zu vertreten haben (2).
Der Familienbund der deutschen Katholiken zitiert den ehemaligen Richter des Bundesverfassungsgericht, Paul Kirchhof, der seine Skepsis gegenüber der geplanten Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz zum Ausdruck bringt. Die Rechte der Kinder seien am wirksamsten von ihren Eltern zu schützen. Um diese Aufgabe optimal erfüllen zu können, fordert Kirchhoff eine finanzielle und zeitliche Entlastung der heute finanziell und/oder zeitlich überlasteten Eltern. Das seien die erforderlichen „großen Maßnahmen“ (3).
Der stellvertretende Vorsitzende des Verband Familienarbeit, Johannes Resch, meint dazu: „Während die wenigen und wenig einflussreichen Interessenvertreter der Familien auf Defizite und Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf Kinderrechte hinweisen, erschöpft sich die Kinderkommission als angebliche Fürsprecherin der Kinder im Bundestag in nichtssagenden Ausführungen. Wenn nicht einmal die parteiübergreifende Kinderkommission zu den kindbezogenen Mängeln Stellung bezieht, ist das auch ein Armutszeugnis für die Gesamtheit des Bundestages.
Quellen:
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Video zum Interview:
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Die Fragen lauten:
2. zur U3-BETREUUNG
3. zum WAHLRECHT ab Geburt
http://familienarbeit-heute.de/?p=4817
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Bisher haben bei dieser Umfrage bereits 50% mit NEIN gestimmt. Es ist also dringend erforderlich, das Ergebnis auf JA zu trimmen. Darum die Bitte an alle Famiienfreunde: Beteiligen Sie sich an der Umfrage unter:
https://www.publik-forum.de/umfrage?Length=0
Auch der Deutsche Familienverband hat dieses Ziel auf seiner Jahresmitgliederversammlung am 21.Mai 2017 formuliert:
1. Da ein Kind von Geburt an Staatsbürger ist, also zum Staatsvolk gehört, steht ihm auch das Wahlrecht nach Art. 20 GG zu.
2. Dieses Wahlrecht der Kinder wird solange treuhänderisch (gemäß Art.6 Abs. 2 GG ) von den Eltern ausgeübt (sogenanntes Familienwahlrecht), bis das Kind das Wahlrecht nach geltender Rechtslage selbst ausüben darf (Wahlmündigkeit).
3. Deswegen streben wir an, dass Art. 38 Abs.2 Satz 1, Halbsatz 1 GG wie folgt geändert wird: “Wahlberechtigt ist jeder Staatsbürger.”
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http://www.deutscher-familienverband.de/19-familie/familienpolitik/747-wahlrecht-ab-geburt-der-zukunft-eine-stimme-geben-die-referenten
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„Entscheidend für die Stabilität unserer Demokratie ist, daß sich durch mehr Kinder die Versorgung der Eltern und aller anderen Älteren mit auskömmlichen Renten sowie mit Gesundheits- und Pflegeleistungen verbessern ließe“.
Lesen Sie weiter unter:
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