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Aufsatz des Monats, 2022 / 5, 21.06.2022
Das Bundesverfassungsgericht missachtet die eigene Rechtsprechung
von Prof. emer. Dr. Herwig Birg, Bevölkerungsforscher, Soziologe
Die drei Zweige unseres Sozialen Sicherungssystems, die Renten,- Kranken- und Pflegeversicherung, bilden das Rückgrat unseres sozialen Rechtsstaats. Ernsthafte Zweifel an deren Verfassungsmäßigkeit waren selten – bis das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2001 die Gesetzliche Pflegeversicherung als verfassungswidrig erklärte. In den folgenden zwanzig Jahren blieb zwar das Echo dieser Aufsehen erregenden Entscheidung stets unüberhörbar, aber das Urteil wurde von der Politik nie angemessen umgesetzt.
In einem mit Spannung erwarteten Prozess wurde das Thema jetzt neu verhandelt. Am 25.5.22 verkündete das Gericht seine Entscheidung. Das Urteil über die Gesetzliche Pflegeversicherung von 2001 wurde bestätigt: Die Gesetzliche Pflegeversicherung ist verfassungswidrig. Neue Reformen sind erforderlich.
In diesem Prozess wurden erstmals auch die Gesetzliche Renten- und Krankenversicherung auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft. Auch diese beiden Versicherungen beruhen ebenso wie die Gesetzliche Pflegeversicherung auf dem Umlageverfahren, das durch die zunehmende Zahl älterer Menschen und die schrumpfende Zahl der nachwachsenden Beitragszahler zu wachsenden Defiziten führt. Hinzu kommt, dass kinderlos bleibende Menschen in allen drei Versicherungen in verfassungswidriger Weise „privilegiert“ werden, weil diese nur die monetären, aber nicht die in dem Urteil von 2001 so genannten „generativen“ Beiträge in der Form der Erziehung von Kindern als den künftigen Beitragszahlern leisten.
Die Feststellung einer grundgesetzwidrigen „Privilegierung“ der kinderlosen Menschen wurde seinerzeit als ein Meilenstein in der höchstrichterlichen Rechtsprechung betrachtet. Umso erstaunlicher ist, dass dieses richtungweisende Urteil in der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keinen Niederschlag fand. Das Gericht stellte zwar auch bei der Renten- und Krankenversicherung eine Benachteiligung der Familien infolge ihrer höheren finanziellen Belastung durch Kinder fest, glaubte aber, dass dieser Nachteil durch bestimmte Leistungen zugunsten der Familien mit Kindern ausreichend kompensiert werde. Deshalb wurden die Gesetzliche Renten- und Krankenversicherung als verfassungskonform bestätigt und kein Reformbedarf festgestellt; nur bei der gesetzlichen Pflegeversicherung wurde eine Reform verlangt, weil es dort keine ausreichende Kompensation gibt.
Bei der Begründung der Verfassungsmäßigkeit der Gesetzlichen Rentenversicherung stützt sich das Urteil auf die falsche Behauptung, dass Familien mit Kindern beispielsweise durch die Anerkennung von Erziehungszeiten bei der Rentenberechnung in ausreichendem Maße begünstigt werden, so dass die Benachteiligung gegenüber kinderlosen Menschen kompensiert und eine Privilegierung vermieden wird. Der Verband Familienarbeit e.V. widerlegt in seiner Presseerklärung vom 28.5.22 die Behauptung einer ausreichenden Entlastung, indem er feststellt, dass „…ein Elternteil 15 Kinder erziehen müsste, um damit eine „Standardrente“ zu begründen.“
Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung stützt sich das Gericht auf die falsche Behauptung, dass Eltern gegenüber Kinderlosen angeblich einen Vorteil daraus ziehen, dass ihre Kinder beitragsfrei mitversichert sind. Aber die beitragsfreie Mitversicherung kommt den Kindern zugute, deshalb kann sie nicht den Eltern als Vorteil angerechnet werden. Da ausnahmslos alle Menschen als Kinder eine beitragsfreie Krankenversorgung erhalten, kann den Menschen mit Kindern daraus kein Vorteil und den kinderlosen Menschen kein Nachteil erwachsen. Damit entbehrt die Behauptung eines Vorteils für die Familien mit Kindern jeder Grundlage. Diese ebenso einfache wie zwingende Überlegung habe ich in der für das Gericht verfassten Stellungnahme, die ich im Auftrag des Verbands kinderreicher Familien erstellte, deutlich hervorgehoben. Das Gericht hat diesen Punkt gleichwohl übergangen und sich einer fachlichen Auseinandersetzung entzogen, indem es bei diesem Prozess die gebotene mündliche Verhandlung erst gar nicht zuließ (s. H. Birg, Demographische und familienspezifische Funktionsbedingungen des Sozialen Sicherungssystems in Deutschland, Stellungnahme für das BVG im Auftrag des Verbands kinderreicher Familien, Berlin, 24.4.2020, S. 21).
Das Bundesverfassungsgericht hat ein skandalöses Fehlurteil gefällt und sein früheres, wegweisendes Urteil aus dem Jahr 2001, in dem der „generative Beitrag“ in Form der Erziehung von Kindern als den künftigen Beitragszahlern gewürdigt wurde, übergangen und missachtet. Wenn die Renten- Kranken- und Pflegeversicherung verfassungsfest reformiert würde, wäre auch die entscheidende Ursache der demographischen Abwärtsbewegung behoben und die Geburtenrate würde wieder ansteigen, mit allen positiven wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Auswirkungen. Deutschland wäre dann auch nicht mehr auf Dauer darauf angewiesen, in anderen Ländern geborene Arbeitskräfte zu Lasten von deren Wirtschaft ins Land zu holen, was ja auf einen ausbeuterischen, demographisch bedingten Kolonialismus hinausläuft.
Damit dieses Land von seinen Richtern nicht zugrunde gerichtet wird, bleibt jetzt nur der Weg der Aufklärung in Gesellschaft und Politik. Dafür ist es erforderlich, die vielen Familienvereine und –verbände in einem schlagkräftigen Dachverband zusammenzufassen, so wie es beispielsweise in der Versicherungswirtschaft geschah, die einen „Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft“ als Instrument der Interessenvertretung mit Sitz in Berlin gründete.
]]>„Nur ein mageres Zugeständnis“JF 23 /22 vom 3. Juni 2022, S. 2
Eltern nähren, pflegen, erziehen und bilden ihre Kinder mit enormem Kostenaufwand. In den Abgaben zu den Sozialversicherungen werden sie aber rechtswidrig so behandelt, als hätten sie keine Kinder ( BverfG-Urteil 2001: Eltern dürfen wegen ihrer Kinder finanziell nicht benachteiligt werden ).
Sechzehn Jahre lang klagten sich Elternpaare wegen ihrer doppelten Abgaben in die Sozialversicherungen (Kranken-, Renten-, Pflegeversicherung) durch die Instanzen mit dem dürftigen Ergebnis, dass das BverfG allein bei der Pflegeversicherung künftig die Kinderzahl der Arbeitnehmer berücksichtigt. Für die Kranken- und die Rentenversicherung soll die Kinderzahl auch weiterhin keine Rolle spielen. Ein jämmerliches Urteil!
Dabei wird argumentiert, die Kinder seien ja „beitragsfrei mitversichert“ – eine grobe Fehleinschätzung! Der Arbeitnehmer muss über seine Fürsorgepflicht sein Einkommen mit der Anzahl seiner erwerbslosen Familienmitglieder teilen. Sein Bruttogehalt von monatlich z.B. 3200 Euro, für das er knapp 8% in die KV abführt, schrumpft bereits mit der Auszahlung bei drei Kindern auf 800 Euro. Wären die Kinder beitragslos mitversichert, hätte der Vater nur für seine persönlichen 800 Euro Beiträge zu entrichten, also 64 Euro. Ihm werden aber 4x 64 Euro, also 256 Euro einbehalten. Mithin zahlt jedes Kind selbst Beiträge für seine KV. Selbiges gilt auch für die Abgabe in die Rentenversicherung. Obwohl er Kinder großzieht, bezahlt der Arbeitnehmer den gleichen Betrag wie einer, der sich diesen Aufwand erspart. Unbeachtet blieb, dass ein Elternteil heute 15 Kinder erziehen müsste, um damit eine „Standardrente“ zu begründen.
Bei diesem kläglichen Urteil blieb auch die Tatsache auf der Strecke, dass unsere Kinder die künftigen Leistungsträger unseres Generationenvertrags sind. Keine Kinder – keine Renten! Der Karlsruher Spruch wird, wie Frau von Beverförde verdeutlichte, dafür sorgen, dass sich Paare aus ökonomischer Perspektive auch weiterhin nicht für, sondern gegen Kinder entscheiden werden.
Bärbel Fischer
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Um so mehr empfehle ich unseren Lesern, sich einmal auf der HP des Familienbunds der Katholiken Freiburg umzusehen:
Hier gibt es Informationen zu den Themen:
]]>Verschwiegen hat er die staatlichen Raubzüge durch die Budgets von Familien.
Leserbrief
Finanzminister Schäuble freut sich über ein Einnahmeplus bei den gesetzlichen Sozialversicherungen von 9,6 Mrd. In diesem Überschuss stecken jedoch die Milliarden, die der Gesetzgeber zu Unrecht den Familien entwendet.
Eine Familie mit zwei Kindern und einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 30.000 Euro erwirtschaftet 2017 nach Abzug von Steuern und Abgaben bereits ein Minus von über 5.000 Euro. Der Familie mit fünf Kindern fehlen trotz Kindergeld am Jahresende mehr als 19.000 Euro, also fast 2/3 ihres Bruttoeinkommens – eine Schande! ( Deutscher Familienverband /Horizontaler Vergleich )
Es ist eine paradoxe Situation. Trotz harter Arbeit sehen sich die meisten Eltern nicht in der Lage, ihre Kinder oberhalb des Existenzminimums zu erziehen, weil der Gesetzgeber Verfassungsvorgaben kontinuierlich ignoriert. „Seit Jahren verschlechtert sich die finanzielle Situation von Familien dramatisch. Kinder und ihre Eltern werden durch eine familienblinde Abgabenpolitik in den Ruin getrieben“, so der Deutsche Familienverband.
http://elternklagen.de/wp-content/uploads/2017/02/Schaubild_Horizontaler_Vergleich_Text.pdf
Es sind die Sozialabgaben, die Familien massenweise in die Armutsfalle treiben. Diejenigen, die das System des Generationenvertrages am Leben halten, werden massiv abgestraft mit einer Mehrbelastung von etwa 250 Euro je Kind und Monat.
Unser Gesetzgeber sollte sich schämen, horrende Überschüsse zu erzielen, indem er sich am Existenzminimum seiner Kinder vergreift.
ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT
Anmerkung: Dieser Leserbrief ging mit gleicher Post an das Finanzministerium und an das Bundesministerium für Familien.
]]>Trotz aller Abzocke des Staates von jungen Familien entscheiden sich noch immer Paare für Kinder, allerdings in der Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht endlich diesen hanebüchenen Zustand beendet und die generativen Leistungen von Familien als solche auf der Beitragsseite bei den Sozialversicherungen anerkennt. Die doppelte Belastung von Familien muss ein Ende haben!
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http://www.n-tv.de/politik/So-beutet-das-Rentensystem-Familien-aus-article12100616.html
Auch Birgit Kelle schreibt über einen Generationenvertrag, der gar keiner ist:
http://denken-erwuenscht.com/gastspiel-birgit-kelle-ueber/
Ähnlich äußert sich im FOCUS – Magazin 12 /2016 Andreas Rödder, der ein Family-Mainstreaming fordert:
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(Berlin). Wer sich für ein Leben mit Kindern entscheidet, braucht Anerkennung und finanzielle Sicherheit. „Besonders für Familien mit vielen Kindern muss eine zukunftsweisende Familienpolitik Anreize und Spielräume schaffen, damit sich wieder mehr Menschen ihren Wunsch nach einer großen Familie erfüllen“, mahnt der Präsident des Deutschen Familienverbandes, Dr. Klaus Zeh. Die größte parteiunabhängige und mitgliedergetragene Interessenvertretung von Familien in Deutschland stellt zehn Punkte in den Fokus einer guten finanziellen Mehr-Kind-Politik.
Der Spagat zwischen Familienleben und Beruf, geforderter Flexibilität und Verlässlichkeit oder Wohnraumbedarf und Mietpreis stellt derzeit fast alle Familien vor große Herausforderungen. Was finanziell und organisatorisch für Eltern mit einem Kind noch zu schaffen ist, können viele Familien mit drei, vier oder mehr Kindern nicht mehr stemmen. „Eltern dürfen deshalb nicht länger verfassungswidrig erhobene Strafsteuern und -abgaben zahlen“, kritisiert Zeh. „Der steuerliche Kinderfreibetrag muss auf Höhe des Grundfreibetrags für Erwachsene angehoben werden und in den Sozialversicherungen muss es endlich Kinderfreibeträge geben!“ Der DFV verlangt außerdem die Rückerstattung von Verbrauchssteuern, die auf den Kindesunterhalt entfallen. Als ersten Schritt fordert der Verband eine ermäßigte Mehrwertsteuer von sieben Prozent für Kinderprodukte.
Auch in der dreijährigen Elternzeit sind große Familien meist auf sich allein gestellt. Viel zu kleine Sockelbeträge beim Elterngeld bringen sie schnell an ihre finanziellen Grenzen. Das vom Deutschen Familienverband geforderte Betreuungsbudget dagegen schafft echte Wahlfreiheit. Es fördert jedes Kind direkt und erlaubt jeder Familie, die passende Betreuungsform zu finden – sei es ein guter Krippenplatz, eine Tagesmutter, die häusliche Betreuung oder ein Mix aus allem. Zu den wesentlichen Themen einer zukunftsweisenden Mehr-Kind-Politik gehören außerdem bezahlbarer Wohnraum, neue Optionen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine gerechte Elternrente für Erziehungsleistung. „Jedes Gesetz und jede Verordnung gehört auf den Familien-TÜV, damit Fehlentscheidungen von vornherein ausgeschlossen werden“, fordert DFV Präsident Zeh.
„Unsere Gesellschaft baut auf nachwachsende Generationen und Menschen, die füreinander lebenslang Verantwortung übernehmen. Gleichzeitig herrscht eine absurde, ablehnende Stimmung im Land, wenn es um Großfamilien geht“, so Zeh. „Anders als in Nachbarländern, wo man sich zu vielen Kindern beglückwünscht, gelten vielfache Eltern hierzulande als asozial und fragwürdig. Diese fehlende Anerkennung schmerzt Eltern und Kinder und sie erschwert den Alltag der Familien unnötig! Hier ein Umdenken zu schaffen, geht uns alle an: Denn eine Gesellschaft ohne Kinder hat keine Zukunft!“
18.04..2016
http://elternklagen.de/gerechtigkeit-fuer-familien/
Ein Beitrag von Matthias Dantlgraber, Bundesgeschäftsführer des Familienbundes der Katholiken (FDK)
]]>https://www.youtube.com/watch?v=kAOWLH76_Hk
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