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| Heute berät der Bundestag über Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Der Deutsche Familienverband bemängelt, dass wesentliche Verbesserungen für viele Familien ausbleiben. |
]]>Elterngeld-Reform: Familien mit mehreren Kindern weiter benachteiligt
Durch die Coronakrise werden die Einkommen drastisch gekürzt werden, folglich auch das EG. Frau Giffey weiß Rat, wenigstens für „systemrelevant Beschäftigte“. Wir behaupten jedoch:
Mütter und Väter sind und waren immer s y s t e m r e l e v a n t.
Lesen Sie bei IDAF:
]]>Das hört sich erst mal gut an. Im Einzelnen aber werden fast ausschließlich Maßnahmen zugunsten jener Eltern angeführt, die ihre Kinder in eine Kita geben, z. B mit der Erweiterung des verfassungswidrigen Elterngeldes u. a.m. An die weiterhin stark benachteiligten selbstbetreuenden Eltern wird weder gedacht noch werden Hilfen vorgesehen. Auch die Frage nach dem Kindeswohl wird nicht mehr gestellt. Das ist eine klare Angleichung der CSU an die rot-grüne merkel- und von der leyen-hafte Politik der Bundesregierung. Die CSU kommt als Korrektur-Faktor auf Bundesebene also auch nicht mehr in Frage. Wir Eltern und Großeltern können uns also unser Unionskreuz vor der CSU demnach abschminken.
]]>über das Portal RETTET DIE FAMILIE, zu dessen Bündnis auch unser FORUM FAMILIENGERECHTIGKEIT zählt, bin ich auf die WerteUnion (WU) gestoßen. Soeben habe ich mir Ihr VIDEO https://www.youtube.com/watch?v=awtyobFInhQ vor einem Berliner Publikum angesehen und war sprachlos, dass sich innerhalb der CDU erfolgreicher Widerstand formiert. Die Tatsache, dass die AfD mit ähnlichen Forderungen auftritt wie Sie, zeigt doch, wie sehr die Merkel-CDU ihre angestammte Wählerschaft vernachlässigt hat. Dass Frau M. die WU ganz und gar nicht schätzt, zeichnet Ihr Bündnis aus. Die AfD scheut sich nicht, Klartext zu reden in ihren Statements im Bundestag. Und die linken Reaktionen sind entsprechend mehr als primitiv. Aus Ihrem Bündnis habe ich bisher leider kein Beitragsvideo. Können Sie mir Links von Beiträgen Ihres Bündnisses in Bundestagsdebatten schicken?
Ich selbst als geschäftsführendes Mitglied der ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT gehöre politisch aktiv zur erfolglosen ÖDP, die sich im Grunde stets als die wertorientierte CDU und die konservativere Grünen verstand. CDU-Mitglied zu werden, kam für mich angesichts der Generationenvergessenheit der CDU nie in Frage. Ohne die ÖDP wäre ich zum Nichtwähler geworden. Statt dessen stand ich vor jeder Wahl auf der Straße, um für das optimale ÖDP-Programm zu werben.
Unser Anliegen in der Rentenpolitik ist eine gerechte finanzielle Anerkennung von Familien-und Erziehungsarbeit bei der Berechnung der Rente. Für uns ist Familien- und Erziehungsarbeit gleichwertig mit Erwerbsarbeit und entsprechend zu honorieren. Schließlich schaffen Familien den Fortbestand unseres Sozialsystems. Daher gehört endlich das generations- und demografieblinde Adenauer´sche Rentensystem von 1957 familiengerecht reformiert im Sinne unseres Grundgesetzes nach Art. 3 GG und Art. 6 GG. Aber die Kanzlerin sieht – wahltaktisch – kein Problem darin, dass Kinderlose den Reibach machen, während Familien mit jedem weiteren Kind weiter unter ihr Existenzminimum getrieben werden. Umverteilung wäre endlich angesagt. Aber Angela Merkel befördert alle einschlägigen Vorschläge von Familienverbänden in den regierungsamtlichen Papierkorb. Sie können sich selbst davon überzeugen:
Dass wir dafür kämpfen, dass Eltern in Eigenregie nachteilslos ihre Kinder selbst betreuen und erziehen dürfen, versteht sich. Gegenwärtig aber subventioniert der Staat, seit U.v. d. Leyen die außerhäusliche Kinderbetreuung mit mindestens 1200.- € pro Kind und Monat, die eigenen Eltern aber bestraft er mit dem selben Verlust, wenn sie das staatliche Krippenangebot ( 1. bis 3. Lebensjahr ) nicht nutzen, weil sie ihren Kindern das minderwertige Ghetto ersparen wollen. Dabei bleibt Niedriglöhnern gar keine andere Wahl. Der koalitionären Familienpolitik geht es weder um Kinder noch um Familien, sondern allein um Schaffung von Arbeitsplätzen und eine externe Kinderbetreuung möglichst wenige Monate nach der Geburt und möglichst ganztags, egal wie sehr Neurobiologen vor der Schädlichkeit zu früher und zu langer Fremdbetreuung warnen.
Ebenso sehen wir das staatliche Elterngeld als ein gesetzliches FEHL-Konstrukt der CDU. Es honoriert die Karriere einer Mutter mit 1800.- € monatlich, während erwerbslose Mütter mit 300.- € abgespeist werden, weil sie zuhause bereits vorhandene Kleinkinder zu versorgen hatten. Ein Geschwisterkind ist der Regierung monatlich 1500.- € , jährlich also 18 000.- € weniger wert als das einzige Kind von Karriereeltern. Wundert es die CDU noch, dass ihre Mitglieder, speziell Eltern mehrerer Kinder, Reißaus nehmen? Wundert es die CDU noch, dass diese zur AfD wechseln, weil in deren Programm Familiengerechtigkeit noch eine Rolle spielt?
Wussten Sie, dass sich die Differenz staatlicher Zuwendungen von Familie A ( 3 Kinder, selbsterziehend ) und Familie B ( 3 Kinder, ab dem 13. Monat in der Krippe ) bei einem Jahreseinkommen von je 34 000.- € innerhalb von 7 Jahren auf ca. 100 000 € beläuft? Die Erwerbsfamilie bekommt 100 000 € mehr als die Familienfamilie ( 41 400.- € vs. 141 120.- € )
Quelle: www.johannes-resch.de/Elterngeld-und-Krippen
All dies, werter Herr Mitsch, macht uns Eltern wütend, besonders gerade deshalb, weil solche fatalen Gesetze von einer familien- und generationsvergessenen CDU kommen ( Ursula von der Leyen ). Meine persönliche Ansicht: Wo diese Frau Zugriff hat, ob als Familienministerin oder als Verteidigungsministerin im symbiotischen Einvernehmen mit Angela Merkel, da hinterlässt sie nichts als verbrannte Erde! Oder wie hat man einzuordnen, dass die Lüftung in Panzern so zu regeln sei, dass sie schwangeren Soldatinnen Erleichterung verschafft? Meine Frage: Was haben schwangere Soldatinnen überhaupt in Panzern zu suchen?
Daher stimmt es mich zuversichtlich, werter Herr Mitsch, dass sich die CDU endlich intern zur Wehr setzt. Dass Sie sich gegen den linken Block in der CDU werden durchsetzen können, bleibt zu hoffen. Jedenfalls finde ich Ihr Engagement wunderbar und hoffe, dass Sie niemals aufgeben, bevor wir eine Regierung haben, die auch uns Eltern mitnimmt.
Voller Zuversicht grüßt Sie geschwisterlich
i. A. für die ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT
Bärbel Fischer
www.forum-familiengerechtigkeit.de
]]>Der Familienexperte Dr. Johannes Resch widerlegt Prantls Thesen und weist nach, dass der Staat selbst bereits seit Jahren Kinderrechte verletzt, indem er
1. Eltern bei der Rente gegenüber Kinderlosen benachteiligt ( s. Beweis 1 ), und
2. durch Elterngeld und einseitige Förderung von Ganztagsbetreuung jene Eltern abstraft, die bei ihren Kindern präsent sein wollen und daher auf Erwerb verzichten ( s.Beweis 2 ).
http://www.sueddeutsche.de/politik/prantls-blick-wie-man-ein-kind-lieben-soll-1.3755974
Anmerkung zum Beitrag von Heribert Prantl „Wie man ein Kind lieben soll“ in der SZ vom 19. Nov. 2017 von Dr. Johannes Resch
Janusz Korczak und die „Kinderrechte“ im Grundgesetz
„Wie man ein Kind lieben soll“ ist der Titel einer Schrift des polnischen Kinderarztes Janusz Korczak, der 1942 zusammen mit den ihm anvertrauten Waisenkindern in Treblinka ermordet wurde. Unter diesem Titel wirbt Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung in einem Beitrag vom 19. Nov. 2017 für die Aufnahme von „Kinderrechten“ins Grundgesetz (GG) und beruft sich dabei auf Korczak und auf die UN-Kinderrechtskonvention.
Prantl behauptet rundheraus:“Das Grundgesetz kennt keine Kinder, … Das Grundgesetz schützt zwar mittlerweile auch die Tiere und die Umwelt, aber die Kinder nicht.“ Diese Behauptung ist falsch. Der Schutz der Kinderrechte im deutschen GG ist sogar weitergehend als in der UN-Kinderrechtskonvention. Zur Begründung:
1. Nach Art, 1 GG sind die Menschenrechte geschützt. Damit sind Kinder selbstverständlich mitgemeint. Eine andere Auffassung wäre absurd. Allerdings werden die Kinder im Wahlrecht (noch) nicht berücksichtigt. Aber das ist ein besonderes Problem. Und das meint Prantl auch nicht.
2. Mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 werden die Eltern mit dem Schutz der Kinderrechte beauftragt. Die Väter und Mütter unseres GG wussten bereits genau, dass die Kinderrechte bei den Eltern besser aufgehoben sind als beim Staat. Das wurde auch in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt (Zitat aus BVerfGE 99, 216, Rn 64 vom 10.11.1998):
„Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“
3. Für den Fall, dass die Eltern ihren Auftrag nicht erfüllen oder nicht erfüllen können, ist im GG durch die „Wächterfunktion“ des Staates nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 gesorgt. Dies ist aber nur eine Ersatzfunktion, da der Schutz der Kinder durch die Eltern im Regelfall den Kindern eine größere Sicherheit bietet, als es der Staat zu gewährleisten vermag, da das zentrale Recht der Kinder auf Elternliebe vom Staat nur unzureichend ersetzt werden kann.
4. Nach Art. 6 Abs. 1 steht die Familie als Gemeinschaft von Eltern und Kindern „unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“. Das ist der größtmögliche Schutz der Kinder, weil er nicht nur die Rechte der Kinder und die Rechte der Eltern schützt, sondern darüber hinaus auch die Beziehung zwischen Eltern und Kindern und damit das wichtigste Recht der Kinder überhaupt, nämlich ihr Recht auf möglichst enge Bindung zu ihren Eltern.
Wenn sich Prantl auf Janusz Korczak beruft („Wie man ein Kind lieben soll“), ist auch das nicht gerechtfertigt. Vorbild für Korczak war die Elternliebe, die er so gut wie irgend möglich gegenüber den ihm anvertrauten Waisenkindern ersetzen wollte. Er wäre sicher nicht dafür eingetreten, diese Elternliebe generell der Aufsicht des Staates zu unterstellen. Seine Vorstellung war ja gerade das Gegenteil, dass nämlich der Staat die Elternliebe zum Vorbild nehmen sollte, wenn er die Verantwortung für Waisenkinder übernehmen muss. Der Bezug Prantls auf Korczak ist demnach völlig unpassend.
Würde der Staat neben den Eltern als gleichberechtigt beauftragt, die Kinderrechte zu vertreten, wäre den Kindern ein Bärendienst erwiesen, da er die Liebe der Eltern zu ihren Kindern niemals ersetzen kann. Vielmehr bestünde dann die Gefahr, dass er seine größere Machtstellung dazu missbraucht, alle Eltern noch stärker zu bevormunden.
Diese Gefahr ist nicht ein bloßer Verdacht. Der bisherige Umgang unseres Staates mit Art. 6 GG (Schutz der Familie und der Elternrechte) zeigt eindeutig, dass diese Vorgaben dann konsequent missachtet werden, wenn ihnen einflussreiche Interessengruppen oder politisch herrschende Ideologien entgegenstehen. Wieso sollte das anders sein, wenn die „Kinderrechte“ im GG stehen?
Beispiele für die Missachtung des GG durch den Staat gibt es genug.
Beispiel 1:
Da gibt es die Enteignung der Eltern durch unser Rentenrecht. Dazu ein Zitat aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (VerfG sieht das so (BVerfGE 87, 1 vom 7. Juli 1992):
„Die bisherige Ausgestaltung der Rentenversicherung führt im Ergebnis zu einer Benachteiligung der Familie, namentlich der Familie mit mehreren Kindern (Rn 127).“
Bis heute hat sich an dieser Benachteiligung nichts geändert und damit auch nicht an der dadurch bedingten mittelbaren Einschränkung der Kinderrechte.
Beispiel 2:
Beim seit 2007 geltenden Elterngeld werden gezielt die Eltern benachteiligt, die ein älteres Kind länger als ein Jahr selbst betreut haben, statt es in eine Krippe zu geben, um wieder voll erwerbstätig zu werden. Hier wird Elternliebe regelrecht bestraft. Das ist eine besonders schlimme Verletzung des Kinderrechts auf Betreuung durch die eigenen Eltern. Entsprechendes gilt für die einseitige staatliche Finanzierung der Kinderbetreuung in Krippen mit etwa 1000 €/Monat, während Eltern, die zugunsten ihrer Kinder auf Erwerbsarbeit verzichten, völlig leer ausgehen. Auch daraus ergibt sich zumindest häufig eine Gefährdung des Kindeswohls und eine Verletzung des Kindeswillens. Beides wird zugunsten des Profitstrebens der Wirtschaftslobby trickreich verschleiert.
Fazit:
Die Kinderrechte sind in unserem GG optimal geschützt. Dass die Kinderrechte in der tatsächlichen Politik oft nicht beachtet werden, liegt nicht am GG, sondern an dessen Nichtbeachtung. Daran würde aber auch eine Ergänzung des GG nichts ändern. Vielmehr birgt ein direkter Auftrag an den Staat, gegenüber den Eltern konkurrierender und gleichberechtigter Wahrer der Kinderrechte zu werden, die Gefahr einer noch stärkeren Bevormundung der Eltern. Das würde eine noch stärkere Einschränkung des Kinderrechts auf Bindung zu den Eltern bedeuten. Hier würde der Bock zum Gärtner gemacht.
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Unser Anschreiben an Herrn Plasberg:
Sehr geehrter Herr Plasberg,
Ihre gestrige Sendung zur Pflege war sehr aufschlussreich. Wir Zuschauer waren erschüttert über den Bericht von Frau Hallermann. Sie forderte für die Pflege zuhause
Ich wiederhole diese Aussagen, weil sie haargenau der Debatte gleichen, die wir Eltern seit vielen Jahren führen.
http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/DFV_Familienfoerderung_Online.pdf und
http://www.familienbund.org/public/files/PDFDateien/fdk_200_mrd_flyer.web.pdf
Eine Mutter von mehreren Kindern hätte mit den gleichen Argumenten ihre Situation schildern können wie Frau Hallermann die ihre. Sie hätte vielleicht noch hinzugefügt, dass sie , wie alle Nichterwerbstätigen trotz harter Arbeit nur den geringsten Betrag des einjährigen Elterngeldes von Ursula v.d. Leyen zugestanden bekam ( 300.-), während ihre gut verdienende Nachbarin, die bis zur Geburt berufstätig war, den Höchstbetrag (1800.-) erhielt. Differenz 18 000.- !
Nahezu alle alten Menschen möchten zuhause gepflegt werden, wie alle Kinder ihre Mama um sich haben wollen und nicht eine Frau, die gerade Dienst hat, und sei diese noch so kompetent. Jeden Morgen dasselbe Abschiedsdrama für Mutter und Kind.
Sie sehen, Herr Plasberg, wie sich die Debatten gleichen. Doch leider kennt die Politik diese Missstände, ohne sich zu bewegen. Ich möchte Sie daher bitten, bei Hart aber Fair eine Runde zum Thema Familiengerechtigkeit einzuladen mit Experten wie
Herrn Dr. Klaus Zeh – www.deutscher-familienverband.de
Herrn Dr. Jürgen Borchert – www.elternklagen.de
Herrn Dr. Johannes Resch – www.familienarbeit-heute.de
und als Gäste Eltern mehrerer Kinder.
Für das Forum Familiengerechtigkeit
www.forum-familiengerechtigkeit.de ( info@familiengerechtigkeit-rv.de )
grüßt Sie zuversichtlich
Bärbel Fischer
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Ein Klärungsversuch
http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/DFV_Familienfoerderung_Online.pdf)
und
Dazu demnächst weitere Einzelheiten zu Nutzen und Risiken des Familiengeldes.
Bärbel Fischer
ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT
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Anfang April 2016 bat ich Sie um die Beantwortung meiner an Sie gerichteten Fragen. Leider bekam ich seither keine Antwort. Es ging uns um familienblinde Abgaben zu den Sozialversicherungen einerseits, und andererseits um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG, das Diskriminierung ahndet lediglich wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, nicht aber wegen der Diskriminierung von Eltern aufgrund eigener Kinder. Dass Eltern wegen ihrer Kinder straffrei eine Wohnung verweigert werden darf, daran stößt sich die Politik offenbar nicht. Daraus schließe ich als geschäftsführende Mitarbeiterin der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT, dass die SPD um Antworten verlegen ist.
Könnte es sein, dass der dramatische Verlust an Wählerstimmen für die SPD damit zu tun hat, dass sich die Partei von den Anliegen der Basis meilenweit entfernt hat? Könnte es sein, dass die Bevölkerung inzwischen dazu neigt, das Familienkonzept der AfD zu bevorzugen? Könnte es sein, dass die AfD das familienpolitische Versagen der Regierung zu ihrem Vorteil nutzt? Immerhin berücksichtigt die AfD den Anspruch der Eltern, von der Regierung ernstgenommen zu werden, wenn sie nachteilslos auf ihrem verfassungsgemäßen Recht zur Erziehung ihrer eigenen Kinder beharren. Wenn schon nicht von CDU/CSU ein faires Konzept zu erwarten ist, warum nicht von der SPD? Es gilt einfach nur, den Art. 6 GG zu beachten, der aus pluralistischen Gründen bewusst den E l t e r n , und n i c h t d e m S t a a t die Erziehungsbefugnis überträgt.
GERECHTIGKEIT hat sich die SPD als Slogan für die BT-Wahl 2017 auf ihre Fahnen geschrieben. Solange aber Eltern, die ihre Kinder wenigstens in den ersten drei Jahren selbst betreuen und daher dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen wollen, mit immensen Verlusten gegenüber „arbeitsmarkt-ent-kinderten“ Eltern zu rechnen haben ( Differenz beim Elterngeld monatlich 1500 €! ), solange wird das hehre „SPD-Gerechtigkeitsmuster“ nicht greifen. Familien nur dann zu fördern, wenn sie den Schwesig – v.d.Leyenschen Arbeitsmarktskonzepten entsprechen, hat weder mit Demokratie noch mit Gerechtigkeit zu tun.
Und außerdem: Elternpaare, die pro Kind monatlich über staatliche Transferleistungen hinaus mindestens 25 Jahre lang ca. 600,- investieren, ohne dafür eine auskömmliche Rente erwarten zu können, werden sich schwertun, künftig SPD zu wählen. Wenn der SPD die Gerechtigkeitsfrage so wichtig ist, warum schafft sie nicht i d e o l o g i e f r e i faire Bedingungen für a l l e Eltern, anstatt nur erwerbstätige Eltern zu belohnen?
Soviel, werte Frau Dr. Reimann in Kürze. Dieser Brief geht mit gleicher Post an den Vizekanzler Sigmar Gabriel, an den Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann und an Frau Ministerin Manuela Schwesig.
Damit grüße ich Sie im Auftrag der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT in der Hoffnung, dass unser Plädoyer nicht auf taube Ohren stößt
Bärbel Fischer, geschäftsführendes Mitglied der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT
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