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Aus unserer Sicht ein bedenklicher Rat. Denn noch immer ist der neue Impfstoff nur vorerst als „Notzulassung“ viel zu wenig auf Neben-und Folgewirkungen geprüft, als dass man von seiner „Schutzwirkung“ ausgehen könnte. Dass Kinder durch ihre natürliche Immunität geschützt sind, ist eine eindeutig erwiesene Tatsache.
Die Hektik, mit welcher eiligst nach den Kindern gegriffen wird, erscheint uns höchst bedenklich.
Der rechtliche Schutz der Kinder ist zu einem widerrechtlichen Schutz vor Kindern verkommen!
Tipp: Unter https://www.youtube.com/watch?v=V03GVFFDb-8 finden Sie eine Diskussion zu SCHULE – BILDUNG – MENSCHENRECHTE, welche die juristische Perspektive zur Krise hervorragend darstellt.
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Wieder einmal steht das Ehegattensplitting in der Diskussion. Das Bundesfinanzministerium hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Abschaffung dieser Steuerregel für verheiratete Paare empfiehlt. Der Deutsche Familienverband setzt sich für die Beibehaltung der Steuerregel ein. Das sind die wichtigsten Argumente:
Vorwurf 1: Das Ehegattensplitting benachteiligt Frauen?
Welches antiquierte Frauenbild haben eigentlich Menschen, die so etwas behaupten? Zum Glück kann heute jede Frau selbst entscheiden, ob und wann sie wieder in ihren Beruf einsteigt. Keine Frau lässt sich für ein paar Steuer-Euro von der Arbeit abbringen.
Vorwurf 2: Das Ehegattensplitting benachteiligt Singles?
Nachrechnen hilft. Bereits 1958 (!) stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass Paare mit differierendem Einkommen gegenüber Singles steuerlich benachteiligt werden. Zuletzt wurde das Ehegattensplitting 2013 von den Karlsruher Richtern sogar bestätigt.
Vorwurf 3: Das Ehegattensplitting fördert Kinderlose?
Bleibt heute ein Partner zu Hause, dann in der Regel wegen der Kinderbetreuung, nicht um Golf zu spielen. Das Splitting ist damit eine mehr als gerechte Anerkennung der Erziehungsleistung und gesellschaftlich gut angelegtes Geld.
Vorwurf 4: Eine Abschaffung des Ehegattensplittings fördert eine gerechte Familienpolitik?
Mitnichten! Familien würden auf einen Schlag 15 Milliarden Euro im Portemonnaie fehlen. Keine der bisher von der Politik vorgestellten Maßnahmen würden dieses Minus überhaupt kompensieren können (im Ansatz nicht einmal eine wie auch immer geartete Kindergrundsicherung). Am Ende würden Familien als große steuerpolitische Verlierer dastehen.
Vorwurf 5: Eine Abschaffung ist doch grundsätzlich gerecht?
Das Ehegattensplitting ist keine Förderung der Familie. Es ist eine vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Besteuerung einer Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Oder anders gesagt: Wo sind diejenigen, die gleichzeitig auch die Abschaffung von Personengesellschaften im Wirtschaftsleben fordern?
Vorwurf 6: Das Ehegattensplitting fördert die Einverdiener-Ehe?
Ganz ehrlich … niemand hat sich einzumischen, wie Familien ihr privates Leben gestalten wollen. Wer wann und wie viel arbeitet und wie Paare im gegenseitigen Einvernehmen die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder organisieren, ist eine höchstpersönliche Sache.
Statt mit Märchen gegen das Ehegattensplitting zu Felde zu ziehen, sollte man sich auf wirkliche Probleme konzentrieren: Nämlich die dringend überfällige Entlastung von Familien bei den völlig familienblinden Sozialabgaben (www.elternklagen.de).
Siehe auch:
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„Wer Kinder hat, erlebt nicht nur Lebensglück, sondern sichert mit deren Erziehung und Betreuung den Fortbestand des gesamten sozialen Sicherungssystems. Anders gesagt: Wer Kinder erzieht, sichert Zukunft. Das muss sich endlich auch in der Rente von allen Eltern widerspiegeln“, so Heimann.
https://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen
]]>Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt bis 2020 von 7428.- auf 7812.- und erreicht damit längst nicht die vor der BT-Wahl von Kanzlerin Merkel zugesagte Gleichstellung mit dem Grundfreibetrag ( steuerfreies Existenzminimum von jährlich 9408.-) Bei der gebotenen Korrelation von Kinderfreibetrag und Kindergeld müsste das Kindergeld, bezogen auf 2020, monatlich nämlich 330.- statt 219.- betragen. Damit fehlen den Eltern pro Kind noch immer monatlich 111.- !
„Das Familienentlastungsgesetz wird Familien als großes Koalitionsgeschenk verkauft. Doch die geplanten Maßnahmen sind verfassungsrechtlich vorgeschrieben. Es geht nicht um ein Wollen, sondern um ein Müssen“, sagt der Präsident des Deutschen Familienverbands Klaus Zeh.
https://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen
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Sehr geehrter Herr Bareiß,
die Gründe, warum im Süden so viele Stammwähler der CDU ( und der SPD ) den Rücken kehrten, liegen auf der Hand. Der Chefredakteur von CHRIST IN DER GEGENWART, Johannes Röser, sieht darin ein Mündigwerden der Bürger, die eines überbordenden Liberalismus überdrüssig sind:
…. „Gerade Kritiker eines überbordenden Liberalismus, der sich zusehends der politischen Bühne bemächtigt und sich faktisch alle Parteien unterworfen hat, treten für klassische bürgerliche Tugenden ein, für ein Bürgertum, das die modernen Gesellschaften und Staatswesen überhaupt erst aufklärerisch konstituiert hat und das als Gesellschaftsvertrag bewahrt werden sollte. Derart Nachdenkliche und Unzufriedene finden sich wiederum in allen Parteien. Es wäre ein schwerer Fehler, den akuten Protest per Stimmabgabe mit seinen Verschiebungen n i c h t als wahrhaft bürgerlichen Protest zu begreifen, sondern ihn als Aufbegehren bloß von Außenseitern und Unterprivilegierten abzutun. Es sind Teile gerade des staatstragenden Bürgertums, der Mittelschicht, sogar Intellektuelle, die CDU/CSU und SPD das Vertrauen entzogen und anderswohin geleitet haben. Möglicherweise zeigt sich auf der Kehrseite des diffusen Wahlausgangs mit vielen Verlierern sogar ein neues bürgerliches Selbstbewusstsein gerade bei Wechselwählern. Ich bin Bürger – und nicht bloß „Follower“ einer Partei. Auch die AfD sollte nicht allzu selbstsicher in die parlamentarische Arena stolzieren. Der Verfall könnte schon programmiert sein.
Dem stimmen wir voll und ganz zu, wie Sie aus meinem Schreiben an Herrn Röser entnehmen können. Uns als ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT geht es darum aufzuzeigen, welchen Kahlschlag die CDU seit den Neunzigern zu verantworten hat (s. http://familiengerechtigkeit-rv.info/?p=7918 ). Die Union wollte jung und „modern“ sein, hat aber modern mit linksliberal verwechselt. Dabei gab es in der CDU genügend mahnende Stimmen, seit der Liberalisierung des § 218 bis hin zur „Ehe für alle“. Nach meiner Einschätzung konnte Frau Merkel, sozialisiert in der DDR, unser tradiertes Wertesystem gar nicht kennen ( blinder Fleck). Zahllose Forderungen der Familienverbände ( z. B. Deutscher Familienverband und v.a. ) zur Familiengerechtigkeit lehnt sie rundweg ab, wie z. B. vor Jahren die Forderung der JU zur Demografie-Rücklage. Mit den wahren Problemen von Familien (Kinder-, Familien- und Altersarmut aufgrund eines verfassungswidrigen Rentengesetzes, demografisches Defizit, schleichende Entrechtung von Eltern, …) befasst sich Frau Merkel nicht, weil sie einfach keine Sensoren dafür hat. Aber wozu haben wir das Parlament? Zum Abnicken? Die Hörigkeit der CDU gegenüber der Kanzlerin war sträflich verantwortungslos.
Sehr geehrter Herr Bareiß, die (linksliberalen) MEDIEN umgehen bewusst dieses heiße Thema. Sie geben allein dem Flüchtlingsdrama und dem abgehängten Osten die Schuld am Erstarken der AfD. Dabei wissen sie genau, dass es die Liberalisierung der Gesellschaftspolitik ist, die im Süden den Ausschlag für einen Wechsel gab, natürlich auch in der bw. Landespolitik. Wie wollen Sie die „Abtrünnigen“ wieder zurück holen?
Bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von 35.000 EUR unterschreitet eine vierköpfige Familie ihr steuerliches Existenzminimum um 1.603 EUR. Während ein Alleinstehender mit dem gleichen Einkommen nach Deckung seines Bedarfes in Höhe des Existenzminimums noch ein frei verfügbares Einkommen in Höhe von 13.421 EUR hat. „Die relative Einkommensposition von Familien im Vergleich zu Alleinstehenden hat sich im Zeitraum von 2006 bis 2015 kontinuierlich verschlechtert.
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PRESSEDIENST: 19. Juni 2017
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[DFV-PM]: Kindergeld: Geschenk oder Diebesgut? Neuer Erklärfilm schafft Klarheit(Berlin/Freiburg). Das Gerücht hält sich hartnäckig in der Öffentlichkeit: 200 Milliarden Euro werden angeblich jährlich vom Staat für die Familienförderung ausgegeben. „Dabei gibt selbst das Bundesfamilienministerium zu, dass nur 55 Milliarden Euro eine ‚Familienförderung im engeren Sinne‘ sind“, kritisieren der Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes, Siegfried Stresing, und Stephan Schwär, Landesvorsitzender des Familienbundes der Katholiken Baden-Württemberg. „Um Märchen, wie diesen, Fakten entgegen zu setzen, veröffentlichen wir gemeinsam mit dem Familienbund der Katholiken heute einen neuen Erklärfilm. Am Beispiel des Kindergeldes zeigen wir, wie Familienförderung und verfassungsgemäße Steuergerechtigkeit in einen Topf geworfen werden. So wird den Menschen suggeriert, dass Familien bestens vom Staat bedacht werden. Doch das Gegenteil ist der Fall!“ Das Kindergeld ist kein Geschenk vom Staat, sondern eine Erstattung zu viel gezahlter Steuern. Denn laut Verfassung muss das Existenzminimum eines Kindes – genau wie das eines Erwachsenen – steuerfrei gestellt werden. Der Gesetzgeber darf nur dann darauf zugreifen, wenn dieser Eingriff durch ein ausreichend hohes Kindergeld kompensiert wird. Das ist bisher nicht der Fall. Weniger als die Hälfte des gezahlten Kindergeldes dient heute tatsächlich der Familienförderung. Der Rest ist schlichtweg die „Rückgabe von Diebesgut“ – also zu viel bezahlter Steuern –, wie es der Hessische Landesrichter Dr. Jürgen Borchert einmal nannte. Verkauft wird das Kindergeld allerdings, als würden Familien vom Staat reich beschenkt. „Wirkliche Steuergerechtigkeit kann nur entstehen, wenn das Kindergeld mindestens die steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrags beim Spitzensteuersatz erreicht, das heißt, auf mehr als 300 Euro angehoben wird“, so Stresing und Schwär. Dieser Betrag würde allen Familien monatliche Steuergerechtigkeit garantieren und Kinder aus einkommensschwächeren Familien vor Armut schützen. Mit dem neuen Erklärfilm bietet der Deutsche Familienverband Wählern die Möglichkeit, vor den anstehenden Bundestagswahlen Zusammenhänge und Fakten zu verstehen, statt gern erzählten Märchen aufzusitzen. Weitere Erklärfilme des DFV unter elternklagen.de oder auf Youtube: „beitragsfreie“ Krankenversicherung und Kampagne für familiengerechte Sozialversicherungsbeiträge
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http://www.deutscher-familienverband.de/19-familie/familienpolitik/747-wahlrecht-ab-geburt-der-zukunft-eine-stimme-geben-die-referenten
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(Berlin). Die neue Kampagne des Deutschen Familienverbandes ist gestartet: „Nur wer wählt, zählt!“ macht sich für ein Wahlrecht ab Geburt stark. „Bisher bleiben 13 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Gehör, wenn es um Mitbestimmung in unserem Land geht“, kritisiert die Schirmherrin der Kampagne, Renate Schmidt, anlässlich des bundesweiten Kampagnenstarts.
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