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… „Nach einer aktuellen Untersuchung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung ist das „Kinderkriegen in Deutschland so unattraktiv wie nie zuvor“. Den Deutschen seien Beruf, Freunde und Hobbys wichtiger als die Gründung einer Familie. Kinder verlieren immer mehr an Bedeutung. Auch das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 20.7.2017 verdeutlicht, dass zwar von Eltern eine solide Kinder-Erziehung erwartet wird, die Richter darin aber keinen Anspruch auf einen Elternbonus bei der Rente ableiten.“ ………..
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Bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von 35.000 EUR unterschreitet eine vierköpfige Familie ihr steuerliches Existenzminimum um 1.603 EUR. Während ein Alleinstehender mit dem gleichen Einkommen nach Deckung seines Bedarfes in Höhe des Existenzminimums noch ein frei verfügbares Einkommen in Höhe von 13.421 EUR hat. „Die relative Einkommensposition von Familien im Vergleich zu Alleinstehenden hat sich im Zeitraum von 2006 bis 2015 kontinuierlich verschlechtert.
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Die Kampagne „Wir jammern nicht – wir klagen!“ hat Beeindruckendes geschafft: Bis heute wehren sich tausende Familien gegen zu viel erhobene Beiträge in den Sozialversicherungen.
Die Initiatoren – der Deutsche Familienverband und der Familienbund der Katholiken – unterstützen und begleiten die engagierten Familien auf dem Weg durch die Instanzen. 376 Familien stehen mit einer Verfassungsbeschwerde gegen den Pflegevorsorgefonds vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Gegen das unhaltbare Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.9.2015 mit der Frage der Beitragsentlastung von Eltern in der Sozialversicherung laufen Prof. Dr. Christian Seiler, ausgewiesener Staatsrechtler an der Universität Tübingen, und die Staatsrechtslehrerin Prof. Dr. Anne Lenze, Sturm.
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(Berlin). Gestern hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Klage der Freiburger Familie Essig auf familiengerechte Sozialversicherungsbeiträge abgewiesen. Nach erschöpftem Rechtsweg ist nun der Weg zum Bundesverfassungsgericht frei. Der Familienbund der Katholiken (FDK) sagte der Familie und ihren Rechtsbeiständen Prof. Kingreen und Dr. Borchert auch dabei Unterstützung zu.
Verwundert zeigte sich der Vertreter des Deutschen Familienverbandes (DFV), der Bundesgeschäftsführer Siegfried Stresing: „Das Bundessozialgericht hat in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich auf seine frühere Rechtsprechung zurück gegriffen. Das Urteil vom 05.07.2006 war in der Fachwelt wegen Rechtsfehler heftig umstritten. In der gestrigen Verhandlung vorgetragene Gegenargumente der Klagevertreter wurden nicht berücksichtigt.“
Für Überraschung sorgte das Gericht, indem es in seiner Begründung neue, in der Verhandlung nicht angesprochene Daten und Statistiken einbrachte. Die Kläger hatten keine Chance, auf diese für niemandem nachvollziehbare und teilweise geradezu abwegigen Behauptungen zu entgegnen. „Das verletzt in eklatanter Weise das Recht der Kläger auf Gehör“, so der Prozessbeobachter Stresing. Dies sei umso empörender, als die Kläger ausdrücklich zu einer umfassende Erörterung der Sach- und Rechtslage aufgefordert hatten, was der 12.Senat des Gerichts aber ablehnte. Kläger Markus Essig: „Das Gericht hat den Dialog mit unseren Prozessvertretern verweigert, seinerseits aber mit Daten und Gutachten konträr zur Fachwelt argumentiert.“
Hinter der Klagefamilie, die den Weg zum Bundesverfassungsgericht nun konsequent weiter geht, stehen mehrere tausend weitere Familien. „Unsere Berichterstattung vom Prozess hat mehr als 35.000 Personen erreicht“ so Siegfried Stresing (DFV), der zusammen mit Georg Zimmermann (FDK) den größten Elternaufstand in der Geschichte der Bundesrepublik unter www.elternklagen.deorganisiert. „Uns erreichen Emails und Kommentare, die voller Entsetzen über so viel Ignoranz gegenüber Familien sind. Die darin zu spürende Wut findet nun ein Ventil, indem sich mehr als 1.500 Familien ebenfalls auf den Klageweg machen. Und täglich werden es mehr“, so Stresing.
Für Familie Essig heißt es jetzt, die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten. Eine solche wurde vom Gericht nicht vor Dezember angekündigt. Dann bleibt Ihnen 1 Monat zur Verfassungsbeschwerde. Fröhliche Weihnachten und eine schöne Bescherung?
01.10.2015
Der Deutsche Familienverband ist die größte parteiunabhängige, überkonfessionelle und mitgliedergetragene Interessenvertretung der Familien in Deutschland.
Deutscher Familienverband e.V. • Bundesgeschäftsstelle • Herausgeber: Bundesgeschäftsführer Siegfried Stresing
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