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Leserbrief
Während grüne Minister wie M. Lucha u. a. das Vorhaben der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes zugunsten von Kinderrechten als „völlig unzureichend“ kritisieren, wenden sich Verfassungsrichter wie Kirchhof, Papier, Uhle, Schlink u.v.a. strikt gegen diesen Plan. Denn Kinder, Senioren, Behinderte, Flüchtlinge u.a. sind bereits alle durch Art. 1 GG in ihrer Menschenwürde unverhandelbar geschützt.
Ähnlich argumentiert der Verband der Juristen in der CDU (BACDJ) und erteilt dem Plan der Bundesregierung, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, eine klare Absage. Die Einführung von Kinderrechten würde ein Einfallstor für zukünftige verfassungspolitische Forderungen nach weiteren Sondergrundrechten darstellen.
Die WerteUnion sieht, wie viele Elternverbände auch, in der Grundgesetzänderung die Gefahr, dass die Aufnahme von „Kinderrechten“ zu einer Grundrechtskollision mit dem in Artikel 6 Absatz 2 GG niedergelegten Erziehungsrecht der Eltern führt. Dies könne dazu führen, dass das Erziehungsrecht der Eltern aufgeweicht wird und Kinder unter staatliche Kontrolle geraten, indem sie dann auf Grundlage des „Kinderrechts“ aus dem Erziehungsbereich der Eltern quasi „heraus geklagt“ werden.
Familienverbände fordern, dass Kinder zuallererst ein „Recht auf Leben“ ab der Zeugung zusteht. Es sind die selben Politiker, die heute heuchlerisch Kinderrechte fordern, Kindern vor der Geburt aber ihr Recht auf ein eigenes Leben absprechen.
Nach den bitteren Erfahrungen des Dritten Reichs mit der staatlichen Indoktrination der Jugend sprachen die Verfasser des Grundgesetzes bewusst den Eltern das alleinige Recht und die Pflicht zu, ihre Kinder zu erziehen. Den staatlichen Behörden erteilten sie lediglich ein Wächteramt bei Totalversagen der Eltern. Und so soll es auch bleiben
Sollte der Bundestag dem Gesetzentwurf mit 2/3-Mehrheit zustimmen, so hätte sich das sozialistische Konzept von Olaf Scholz durchgesetzt, der Staat müsse die „Lufthoheit über den Kinderbetten“ erringen.
Bärbel Fischer ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT
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Leserbrief:
Zitat Schwäbische Zeitung, 21. 08. 2018: „Die Kosten für die Rente steigen, je mehr „Babyboomer“ in Rente gehen, da diese geburtenstarken Jahrgänge relativ wenige ( Anm.: häufig kein ) Kinder bekommen haben.“ Da wäre es doch angebracht, die Frage zu stellen, warum sich diese Generation dem Nachwuchs mehr und mehr verweigerte. Denn klar ist auch: Ohne ausreichend nachwachsende Beitragszahler kann es nur nur minimale Renten geben. Warum sonst die politische Euphorie über junge Migranten in der Hoffnung auf notwendige Beitragszahler?
Seit der Rentenreform 1957, welche die Höhe der Altersbezüge ausschließlich an Erwerbsarbeit koppelte, schien es erforderlich, eine ungebrochene berufliche Karriere hinzulegen. Wer wollte sich denn da noch mit Kindererziehung und Kinderkosten belasten? Mussten die Babyboomer in ihrer Jugend doch selbst am eigenen Leib erfahren, wie sehr sich ihre Herkunftsfamilie einschränken musste. Da war ein Besuch im Gasthof purer Luxus, Urlaubsreise ein Fremdwort. Da musste man sich aus dem Schrebergarten ernähren und mit geflickter Kleidung in die Schule gehen. Ökologisch war dies zwar eine einwandfreie Lebensführung, aber es blieb eben kein einziger Groschen auf der hohen Kante.
In Wirklichkeit handelt es sich jedoch um einen politischer Skandal erster Güte, Kinderkosten ( Verbrauchssteuern, Wohn-, Bildungs-, Energie- und Mobilitätskosten ) allein den Eltern aufzuhalsen, den künftigen gesellschaftlichen Ertrag der erwachsenen Kinder per Umlage jedoch zu vergemeinschaften. Und dies ist skandalöserweise bis heute der Fall. Eine von jungen Unionsmitgliedern vorgeschlagene Demografieabgabe beförderte die Kanzlerin 2012 kurzerhand in den Papierkorb, ohne dass die jungen Leute damals auf die Barrikaden gingen. Ein Fall von pathologischer Unterwerfung, bzw. lethargischer Resignation.
Heute macht Bayern beispielhaft vor, wie die Renten ab 2040 erwirtschaftet werden, indem es nämlich den Nachwuchs über junge Familien mit Familiengeld in ausreichender Höhe fördert, solange unser mehrheitlich nachwuchsarmes Parlament aus Union linksliberalen Parteien als Gesetzgeber sich noch immer weigert, das deutsche Sozialgesetz generationen- und rententauglich zu reformieren.
ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT
i. A. Bärbel Fischer
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„Wir brauchen eine Kindergartenpflicht ab dem dritten Lebensjahr und wenn möglich, auch davor“.
Hanne Kerstin Götze, Autorin des Buches „Kinder brauchen Mütter“ (Ares Verlag), schrieb u.a. Brief an die frisch gekürte Ministerin und warnt dringend davor, Kindern in so frühen Jahren ein Trennungstrauma mit allen fatalen psychischen und intellektuellen Folgen zuzumuten.
Dieser Brief könnte Vorlage für unsere Leser sein, sich selbst an Frau Giffey zu wenden.
Betr.: Kita-Pflicht
Sehr geehrte Frau Ministerin Giffey,
Sie plädieren für eine Kindergartenpflicht ab 3. Lebensjahr, wenn möglich noch davor. Dazu möchte ich folgendes anmerken:
Dass die Verhältnisse in Berlin-Neukölln schwierig sind, ist seit längerem bekannt. Sie sind in erster Linie auch eine Folge von völlig verfehlter Politik, insbesondere in Sachen Integration.
Das zu benutzen, um alle Eltern und Familien in Deutschland faktisch für erzieherisch unfähig zu erklären – und das tun Sie mit diesem Vorstoß – ist nicht nur ungeheuerlich, es widerspricht dem im Grundgesetz verankerten Elternrecht auf Erziehung. (Art. 6)
Entwicklungsverzögerungen bei Kindern haben ihre Ursache vor allem in mangelnder Bindung, z. B. durch Vernachlässigung oder auch durch vorzeitige Trennung der Kinder unter drei Jahren von ihrer Hauptbindungsperson. Zugewandte Eltern sind indes der Hauptfaktor für die seelische und körperliche Gesundheit von Kindern, aber auch für ihre kognitive Entwicklung. Der Trennungsstress für unter Dreijährige in Einrichtungen wirkt wie Gift auf alle emotionalen und sozialen Bereiche des Kindergehirns. Deren mangelnde Ausreifung führt später nicht nur vermehrt zu seelischen und psychosomatischen Erkrankungen, sondern zu Härte, Gewalt, zu mangelnder Empathie und Lernbereitschaft. Die Bindung kommt vor der Bildung! Und seit Jahren setzt die Politik auf Trennung statt auf Bindung! Die neusten Erkenntnisse der Bindungs- und Hirnforschung werden ignoriert. (s. www.fachportal-bildung-und-seelische-Gesundheit.de )
Ihr Parteigenosse Olaf Scholz sagte schon vor Jahren, man brauche die „Lufthoheit über die Kinderbetten“. Sie wollen das anscheinend vollenden. Seit Sparta ist der staatliche Griff nach den Kindern ein untrügliches Zeichen für Diktatur. Für jemand, der wie ich in der DDR großgeworden ist, schrillen da sämtliche Alarmglocken. Ich protestiere deshalb gegen ihren Vorstoß. Ich bitte Sie: Lassen Sie von einem solchen Vorhaben ab und tun Sie als Familien-Ministerin etwas für die Eltern-Kind-Bindung.
Hochachtungsvoll
Hanne K. Götze
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