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LESERBRIEF Außer einem Bericht über die fragwürdige Denunzierungsplattform der AfD, widmet sich die heutige Schwäbischen Zeitung auf vier vollen Seiten dem Wahlausgang in Bayern mit Analysen, Interviews, Kommentaren, Leitartikel etc. Genau zwei unvermeidliche Sätze über das Abschneiden der AfD in Bayern hat das Blatt sich abgerungen: „Die AfD zieht mit 10.3% erstmals in den Landtag ein“ und „Neben Grünen und SPD wird künftig auch die AfD im Landtag sitzen – der Streit um die Flüchtlingspolitik hat den Rechtspopulisten (gemeint ist die AfD) Wähler zugetrieben.“ Das war´s. Kein Wort über das relativ hohe Abschneiden der AfD aus dem Stand, keine Erwähnung von Namen der Spitzenkandidaten, keine Analyse zur Wählerwanderung von CSU und SPD zur AfD, keine Frage nach Wechselmotiven jenseits der Migrationspolitik, kein Interview mit AfD-Wählern oder AfD-Gewählten….. Die uninformierte Leserschaft der Schwäbischen Zeitung muss sich trotz ABO-Kosten ihre Informationen aus dem Internet abholen. Parole: Totschweigen! Egal mit welcher Partei solch schäbiger Umgang getrieben wird, es handelt sich immer um eine Verletzung der Informationspflicht, eine Verletzung der Gleichbehandlung und Ausgewogenheit, eine Verletzung der Meinungsfreiheit und daher auch um eine Verletzung der Demokratie. Dies ist kein Eintreten für die AfD, sondern ein Appell an die Medien sich künftig wieder an Anstand, Toleranz und Rechtsstaatlichkeit zu erinnern. Die Wähler sind ja nicht dumm, sie erkennen genau, was hier medial gespielt wird. Genau wie 2017 wird dieser dümmliche Schuss nach hinten losgehen. Bärbel Fischer, langjährige Abonnentin der Schwäbischen Zeitung Das vorliegende Verfahren ist die erste umfassend begründete Verfassungsbeschwerde gegen das NetzDG. Die Beschwerdeführerin Beverfoerde will das gesamte Gesetz mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts zu Fall bringen, um allen Bürgern in Deutschland und insbesondere dem von ihr geleiteten Aktionsbündnis DemoFürAlle wieder die gleiche ungestörte Meinungs- und Informationsfreiheit zurückzubringen wie vor Inkrafttreten des Gesetzes. Das Aktionsbündnis DemoFürAlle ist ein aus verschiedenen Familienorganisationen, politischen Vereinen, engagierten Einzelpersonen und Initiativen aus ganz Deutschland getragenes Bündnis, das sich für den Schutz von Ehe und Familie einsetzt. Hedwig von Beverfoerde: »Die pünktlich mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Oktober 2017 eingeleitete Zensur ist erschreckend. Ich selbst, aber auch meine beiden Mitbeschwerdeführer wurden bereits mehrfach Opfer von Löschungen oder Sperrungen unserer Meinungsäußerungen auf Facebook. Hinzu kommt, dass wir uns infolge des sog. „Overblockings“ oft gar nicht mehr aus erster Quelle informieren können über die Auffassungen anderer Personen, deren Beiträge ebenfalls gelöscht oder gesperrt wurden. Diese Entwicklung muss gestoppt werden! Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit sind unverhandelbare Voraussetzungen unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats. Deshalb haben wir diese Verfassungsbeschwerde auf den Weg gebracht.« Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde bereits von einer Vielzahl renommierter Verfassungsjuristen als verfassungswidrig kritisiert; gleichwohl ist es am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten. Während z.B. die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes und die Unverhältnismäßigkeit der Grundrechtseingriffe bereits vielfach gerügt wurden, stellt die vorliegende Verfassungsbeschwerde zusätzlich darauf ab, dass das Gesetz im Bundesrat als bloßes Einspruchsgesetz behandelt wurde. Hierzu meint Rechtsanwalt Dr. Lipinski: »Tatsächlich spricht sehr viel für die Annahme, dass dieses Gesetz in Wahrheit ein Zustimmungsgesetz i. S. v. Art. 84 I 6 GG ist.« Außerdem thematisiert die Verfassungsbeschwerde, ob es überhaupt zulässig war, dass wesentliche Inhalte des Gesetzes nur im Ausschuss für Verbraucherschutz entwickelt wurden, was das Gesetzeseinbringungsrecht der nach Art. 76 I GG abschließend aufgeführten Berechtigten konterkariert. Medienvertreter können sich für etwaige Rückfragen an Hedwig v. Beverfoerde (0172 / 8880198) oder an die Anwaltskanzlei Dr. Lipinski/Heidelberg (06221 / 6500584) wenden.

Pressemitteilung vom 1. Oktober 2018
DemoFürAlle-Organisatorin Hedwig v. Beverfoerde erhebt Verfassungsklage gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)
Magdeburg – Hedwig von Beverfoerde hat zusammen mit zwei weiteren Mitstreitern am 28.9.2018 über ihren Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski eine umfassend begründete Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Hintergrund ist, dass dieses neue Gesetz sowohl die Meinungs- als auch die Informationsfreiheit massiv einschränkt. Beverfoerde und ihre beiden Mitbeschwerdeführer wurden bereits mehrfach Opfer des vom vormaligen Justizminister Heiko Maas initiierten NetzDG.
]]>V.i.S.d.P.:
Hedwig v. Beverfoerde
Koordinatorin DEMO FÜR ALLE
Münchenhofstr. 33
39124 Magdeburg
kontakt@demofueralle.de
Tel.: +49 (0) 172 / 8880198
www.demofueralle.de
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Verschiedene Gruppen haben nun massive Proteste gegen die Veranstaltung organisiert. Diese richteten sich unter anderem an das zuständige Schulverwaltungsamt. Gegenüber diesem wurde Frau Kelle als „Rechtspopulistin“ verleumdet. Ihre Bücher wurden als „homophobe Hetzschriften“ verunglimpft.
Daraufhin droht nun das Schulamt damit, den Mietvertrag für die Schulaula zu kündigen, wodurch die Veranstaltung verunmöglicht würde.
Die Petition fordert das Schulverwaltungsamt auf, für Meinungsfreiheit und Demokratie einzutreten und die Veranstaltung nicht abzusagen.
http://www.citizengo.org/de/28126-kein-auftrittsverbot-fuer-die-autorin-birgit-kelle
]]>Leider müssen wir annehmen, dass nicht nur der o.g. Beitrag unfair, unsachlich, lückenhaft und tendenziös gefertigt war, sondern dass der SWR auch andere Nachrichten regierungskonform einfärbt und ausstrahlt. Das bedeutet, dass der Bürger den SWR-Nachrichten nicht trauen darf.
Eine zentrale Anforderung an die Medien ist die Einhaltung der publizistischen oder journalistischen Sorgfaltspflicht bei der Berichterstattung. Diese ist unseres Erachtens bei dem o.g. Beitrag gründlich verletzt worden. Konkret bedeutet die publizistische Sorgfaltspflicht, dass Inhalt, Herkunft und Wahrheitsgehalt von Nachrichten vor der Veröffentlichung überprüft werden müssen und dass die Nachrichten nicht sinnentstellend wiedergegeben werden dürfen. Unbestätigte Meldungen oder Gerüchte müssen als solche gekennzeichnet werden.
Nach unserer Wahrnehmung hat diese Überprüfung nicht stattgefunden. Enttäuscht grüßt Sie für die ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT
Bärbel Fischer
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http://www.freiewelt.net/interview/umerziehung-zum-neuen-menschen-10024710/
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