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http://www.zeit.de/politik/2017-04/bundesjustizminister-heiko-maas-spd-kinderrechte-grundgesetz
Kommentar:
„Macht die Tür auf, liebe Kinder, euer Mütterlein ist da und hat jedem von euch etwas mitgebracht“, verstellt sich der listige Wolf im Märchen, und das Wasser läuft ihm im gierigen Maul zusammen. Die getäuschte Kinderschar öffnet arglos die Tür, und die Bestie verschlingt ein Geißlein um das andere.
Mit der wohlklingenden Parole „Kinderrechte in die Verfassung“ wirbt die SPD (Schwesig / Maas, Kraft ) derzeit für eine Verfassungsänderung und verspricht, dem Nachwuchs zu seinem „Recht“ zu verhelfen. Als ob Kindern je ihr Recht auf Versorgung, Unterhalt, Pflege, Erziehung und Bildung abhanden gekommen wäre. Denn in mehr als neunzig Prozent ist den Eltern das Wohl ihrer Kinder oberstes Gebot. Nach dem verhängnisvollen Zugriff der Nationalsozialisten auf die Jugend sprachen die Väter des Grundgesetzes ausdrücklich den Eltern, und n u r den Eltern die Verantwortung für ihre Kinder zu. Lediglich in schwersten Fällen elterlichen Versagens soll der Staat eingreifen (Art. 6,2 Grundgesetz).
Die Frage ist: Wer definiert Kindeswohl? Wer definiert Versagen?
Versagen die Eltern, wenn sie ihre Kinder privat zuhause betreuen wollen, statt sie in öffentliche Kollektivbetreuung zu geben? Versagen sie, wenn sie sich gegen die zweifelhafte „frühkindliche Bildung“ wehren? Versagen sie, wenn sie gegen einen Lehrplan protestieren, den sie für schädlich halten?
Sobald sich die Politik das Definitionsrecht sichert, sind dem staatlichen Zugriff auf die Kinder, inklusive möglicher Denunziation, Tür und Tor geöffnet. „Kinderrechte in die Verfassung“ bedeutet eine verfassungswidrige Entrechtung der Eltern mit dem Ziel ideologischer Bemächtigung der nächsten Generationen.
Die Geißenmutter hätte wachsamer sein müssen, so wie wir Bürger, wenn es gilt, Gefahren von der Familie abzuwenden.
Bärbel Fischer
ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT
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