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Das ist der allgemeine Trend in unserer heutigen Gesellschaft
und das wird aus verschiedenen Gründen von Politik und Wirtschaft gefördert und gefordert.Die institutionelle Betreuung, bereits vom Krippenalter an, scheint die ideale Lösung für alle zu bieten. “Frühe Förderung”, “Kinder brauchen Kinder” ist in aller Munde,
und Eltern wollen das Beste für ihre Kinder.
Was aber sind die Grundbedürfnisse der Kleinkinder?
Und können sie unter den heutigen Bedingungen in der Krippe befriedigt werden – als Voraussetzung für eine gute kindliche Entwicklung?
Zahlreiche Psychotherapeuten und Ärzte, darunter angesehene Wissenschaftler, weisen auf Gefahren für die Persönlichkeitsentwicklung von Säuglingen und Kleinkindern in den Kitas hin. Sie zeigen auf, dass vor allem unter 3-Jährige i.d.R. zu früh und zu lange in qualitativ unzureichend ausgestatteten Einrichtungen betreut werden, was mittel- und langfristig mit Risiken für ihre psychische Gesundheit verbunden ist.
Der Aufruf, der von der Politik eine Wende in der Frühbetreuung von Kindern fordert, befasst sich mit der derzeitigen Situation der Kitas, der Erzieher*innen, der Kinder unter 3 Jahren und ihrer Eltern sowie mit notwendigen Konsequenzen.
Initiator des Aufrufs ist die Arbeitsgruppe Frühbetreuung in der Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten Deutschland. Erstunterzeichner sind diverse Fachverbände sowie über 200 teilweise namhafte Experten aus den Fachbereichen Psychotherapie, Medizin, Neurobiologie und Pädagogik.
Hier finden Sie die Website mit dem Aufruf, seiner Kurzform, Literaturangaben und einer Liste der Erst-Unterzeichner: www.fruehbetreuung.de
Den vollständigen Aufruf finden Sie unter:
Gisela Geist, Sprecherin der AG Frühbetreuung Analytische Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin
Leonorenstraße 13A
70597 Stuttgart
Tel. 0711/ 47 87 92
kontakt@fruehbetreuung.de
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Das hört sich erst mal gut an. Im Einzelnen aber werden fast ausschließlich Maßnahmen zugunsten jener Eltern angeführt, die ihre Kinder in eine Kita geben, z. B mit der Erweiterung des verfassungswidrigen Elterngeldes u. a.m. An die weiterhin stark benachteiligten selbstbetreuenden Eltern wird weder gedacht noch werden Hilfen vorgesehen. Auch die Frage nach dem Kindeswohl wird nicht mehr gestellt. Das ist eine klare Angleichung der CSU an die rot-grüne merkel- und von der leyen-hafte Politik der Bundesregierung. Die CSU kommt als Korrektur-Faktor auf Bundesebene also auch nicht mehr in Frage. Wir Eltern und Großeltern können uns also unser Unionskreuz vor der CSU demnach abschminken.
]]>Und wenn eine mehrfache Mutter aus der AfD warnt vor zu früher und zu langer Fremdbetreuung, dann nimmt man sie nicht ernst. Sie vertritt ja die Maximen der AfD, und damit sind diese von vornherein frei zum Abschuss, wie jeder noch so sinnvolle Antrag dieser Partei im Bundestag. Soll erfüllt, Schwarzer Peter ausgemacht!
Fast zeitgleich berichtet die Schwäbische Zeitung, dass fast 25% aller deutscher Kinder- und Jugendlichen an psychischen Auffälligkeiten von Angsstörungen bis hin zu Depressionen leiden ( „Kinder-und Jugendreport 2019 der DAK“). Alle mögliche Gründe für diese Erscheinungen werden aufgeführt von der exzessive Mediennutzung bis zur Fettleibigkeit wegen Bewegungsmangel. Dabei sind solche Erscheinungen doch bereits ein lautes Alarmzeichen für dem Mangel an Zuwendung. Sie sind der Beginn einer Depression und nicht nur ein Symptom.
Natürlich unterbleiben bei dieser Nachricht – politisch erwünsch – die wahren Gründe für die psychischen Schäden der Kinder.
Leserbrief
Sollten unsere Eliten in Politik und Wirtschaft jedoch aufwachen und erkennen, welchen enormen Schaden ihre Ansprüche auf elterliche Vollzeit an der Jugend anrichtet, so würden sie dafür sorgen, dass Eltern mit ihrem Einkommen sich wenigstens drei Jahre dem Kind widmen können, ohne Einbußen in ihrer Altersversorgung zu riskieren. Dann würde auch Frau Giffey ihre Milliarden so verteilen, dass sie allen Kindern nützen, und nicht nur denen in der Kita.
Hier seine schriftliche Stellungnahme, nicht nur Krippen, sondern die Betreuung durch die Eltern selbst in das Förderprogramm mit einzubeziehen.
Frau Sabine Zimmermann Deutscher Bundestag Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Platz der Republik 1 11011 Berlin
30.10.2018
Schriftliche Stellungnahme zur Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung am 5. Nov. 2018
Dr. Johannes Resch Verband Familienarbeit e.V., Stellvertretender Vorsitzender Bündnis „Rettet die Familie“, Stellvertretender Vorsitzender
Zu meiner Person:
Als Arzt für Neurologie und Psychiatrie und ehemaliger Leitender Arzt eines Versorgungsamtes bin ich mit sozialen Themen gut vertraut. Zuvor habe ich mich am Institut für Sozial- und Arbeitsmedizin der Uni Heidelberg als wissenschaftlicher Assistent mit den sozialen Bedingungen der Kindheitsentwicklung auseinandergesetzt. Dabei wurde ich zur familienpolitischen Aktivität motiviert. Seit 2011 bin ich im Vorstand des Verband Familienarbeit e.V. und des Bündnisses „Rettet die Familie“
Zum Gesetzentwurf:
Der Gesetzentwurf unterscheidet mit dem Begriff „Kita“ nicht zwischen Kinderkrippe und Kindergarten. Das erschwert die Stellungnahme, da oft schwer zu deuten ist, was eigentlich gemeint wird. Die Zeiten U3 und das Kindergartenalter (3 bis 6) sind entwicklungspsychologisch ganz unterschiedlich zu beurteilen. Im Kindergarten sollen auf spielerische Weise Fertigkeiten und soziales Verhalten gegenüber Gleichaltrigen erlernt werden. Das kann dann durchaus als „Bildung“ bezeichnet werden. Bei U3-Kindern spielt Bildung und Sozialkompetenz aber eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist in dieser Zeit, dass das Kind sich geborgen fühlt, Sicherheit erwirbt und Vertrauen gewinnt. All das wird als „Bindung“ umschrieben. Bindung ist weder Bildung noch Kompetenz, aber Voraussetzung dafür, dass später ein Verlangen nach Bildung entsteht und sich soziale Kompetenz entwickeln kann.
„Bindung“ kann auch in einer Kinderkrippe entstehen. Jedoch sind die Voraussetzungen hierfür ungleich schwieriger als in einer Familie (wechselndes Personal, ungenügender Personalschlüssel, fehlende biologische Beziehung). Werden die grundsätzlichen Unterschiede dieser Altersphasen nicht beachtet, besteht die Gefahr gewaltiger Fehlinvestitionen. Das Kita-Gesetz scheint viel stärker von arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten geprägt zu sein als vom Bemühen um das Kindeswohl. Viele Behauptungen im Gesetzentwurf, Kinderkrippen würden den Kindern nutzen, lassen sich anhand der Fachliteratur nicht belegen.
Eine große Gefahr im U3-Alter ist, dass das Kind in einer Krippe einem Dauerstress ausgesetzt wird (Trennung von den Eltern, Lärmpegel u.a.), dem es nur mit einer seelischen Abstumpfung begegnen kann. Daraus folgen dann später oft psychische Störungen, mangelnder Lernwille und soziales Risikoverhalten. Wir behaupten nicht, dass jedes Krippenkind in dieser Hinsicht gefährdet ist. Für die Mehrheit dürfte es aber gelten. Jedenfalls ist das Risiko für Dauerstress bei Krippenbetreuung höher als bei elterlicher Betreuung. Das zeigen Reihenuntersuchungen mit Bestimmungen von Cortisol sehr eindeutig.
Wenn Krippenbetreuung einseitig gefördert wird und das dann auf Kosten der elterlichen Betreuung geht, ist das epidemiologisch gesehen als eine Begünstigung späterer psychischer und sozialer Störungen anzusehen. Diesen Zusammenhang haben entsprechende prospektive Langzeitstudien in den USA und Kanada auch gezeigt. Vergleichbare Untersuchungen mit anderen Ergebnissen gibt es nicht. Die Behauptung, in Deutschland sei das alles anders, ist spekulativ.
Eine Verbesserung der Bedingungen in Kinderkrippen ist sicher nicht falsch. Aber es ist zu fragen, ob die erforderlichen Finanzmittel nicht besser angelegt wären, wenn nicht die Krippen sondern die Betreuung verbessert würde. Was aber eine gute Betreuung für ein Kind ist, können die Eltern in der Regel am besten beurteilen. Auch unser Grundgesetz ist dieser Auffassung. Die Milliarden für die Kinderkrippen wären also in den Händen der Eltern besser angelegt. Sie sollten beurteilen, ob ihr Kind reif genug ist, um in eine Krippe zu gehen, um den Aufenthalt dort stressfrei zu erleben oder ob es eben besser ist, das Kind selbst zu betreuen.
Wir treten daher dafür ein, den Eltern das Geld zu geben. Erst dann haben Eltern Wahlfreiheit. – Das stimmt auch mit dem Konzept des Deutschen Familienverbandes (DFV), einem anderen Eltern-Verbandes, überein. Er fordert ein Betreuungsbudget von mindestens 700 € pro Monat, über das die Eltern frei verfügen können. Das entspräche dann auch der Praxis, dass Pflegebedürftige ihre Pflegeperson selbst wählen können.
Einleitende Stellungnahme zur Anhörung am 5.11.2018
Johannes Resch
Unser Verband Familienarbeit tritt seit 40 Jahren für die Gleichberechtigung der Eltern in der Gesellschaft ein, die es bei uns seit Langem nicht mehr gibt. Weiterhin fordern wir eine Gleichberechtigung verschiedener Elterngruppen untereinander, lehnen also eine Privilegierung oder Benachteiligung einzelner Elterngruppen ab. Der Staat hat schon vom GG her kein Recht, die Eltern in irgendeiner Richtung zu bevormunden, wenn es keinen rechtfertigenden Grund dafür gibt.
Aber zum Gesetzentwurf: Ein Mangel des Gesetzes ist, dass mit dem Begriff „Kita“ nicht zwischen U3-Alter und Kindergartenalter unterschieden wird. Beides ist aber aus entwicklungspsychologischer Sicht auseinanderzuhalten. Wenn die Bundesregierung von einem Urteil des BVerfG zum Kindergarten einfach auf U3-Kinder schließt (wie auf S. 13 des Entwurfs) , zeigt sie, dass der gravierende Unterschied noch gar nicht begriffen worden ist.
Im Gesetzentwurf geht es im Wesentlichen darum, durch zusätzliche Finanzmittel die Qualität der Kitas zu verbessern. Soweit U3-Kinder betroffen sind, halten wir den immer weiter gehenden Ausbau der Kitas für einen Holzweg, weil er nur durch Arbeitsmarktpolitik und Profitdenken in der Wirtschaft zu begründen ist. Der Maßstab sollte aber das Kindeswohl sein. Über das Kindeswohl haben aber schon laut GG in erster Linie die Eltern zu entscheiden. Die Eltern müssen also zunächst Wahlfreiheit erhalten. Der gegenwärtige und nach dem Gesetz geplante einseitige Krippenausbau diskriminiert alle Eltern, die ihre Kleinkinder selbst betreuen wollen.
Es gibt eine ganze Reihe wissenschaftlicher Untersuchungen, die ein höheres Risiko für die soziale Entwicklung durch Fremdbetreuung von U3-Kindern zeigen. Die stammen zwar vor allem aus dem Ausland. Deutschland wäre aber hervorragend geeignet gewesen, entsprechende prospektive Langzeitstudien ebenfalls durchzuführen. Dass das bisher nicht geschehen ist, spricht dafür, dass sie politisch nicht gewünscht sind, vermutlich, weil man sich vor den Ergebnissen fürchtet.
Unsere Forderung: Richtig ist, dass der Staat eine finanzielle Verantwortung für die Kindererziehung trägt, weil sie heute der ganzen Gesellschaft zugute kommt und nicht nur den Eltern, wie das früher der Fall war. Aber diese finanzielle Verpflichtung darf er nicht mit einer Bevormundung der Eltern verbinden, wie sie ihre Kinder erziehen sollen. Das ist weder sachlich gerechtfertigt, noch mit unserem Grundgesetz vereinbar. Wir fordern also ein Betreuungsbudget, über das die Eltern selbst verfügen können, das sie wahlweise zur Finanzierung der Eigenbetreuung oder einer Fremdbetreuung ihrer Wahl verwenden können.
Siehe auch:
https://www.bundestag.de/hib#url=L3ByZXNzZS9oaWIvLS81NzcxMTg=&mod=mod454590
und
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw45-pa-familie-kindertagesbetreuung/570840.
]]>Unser Anschreiben an Herrn Plasberg:
Sehr geehrter Herr Plasberg,
Ihre gestrige Sendung zur Pflege war sehr aufschlussreich. Wir Zuschauer waren erschüttert über den Bericht von Frau Hallermann. Sie forderte für die Pflege zuhause
Ich wiederhole diese Aussagen, weil sie haargenau der Debatte gleichen, die wir Eltern seit vielen Jahren führen.
http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/DFV_Familienfoerderung_Online.pdf und
http://www.familienbund.org/public/files/PDFDateien/fdk_200_mrd_flyer.web.pdf
Eine Mutter von mehreren Kindern hätte mit den gleichen Argumenten ihre Situation schildern können wie Frau Hallermann die ihre. Sie hätte vielleicht noch hinzugefügt, dass sie , wie alle Nichterwerbstätigen trotz harter Arbeit nur den geringsten Betrag des einjährigen Elterngeldes von Ursula v.d. Leyen zugestanden bekam ( 300.-), während ihre gut verdienende Nachbarin, die bis zur Geburt berufstätig war, den Höchstbetrag (1800.-) erhielt. Differenz 18 000.- !
Nahezu alle alten Menschen möchten zuhause gepflegt werden, wie alle Kinder ihre Mama um sich haben wollen und nicht eine Frau, die gerade Dienst hat, und sei diese noch so kompetent. Jeden Morgen dasselbe Abschiedsdrama für Mutter und Kind.
Sie sehen, Herr Plasberg, wie sich die Debatten gleichen. Doch leider kennt die Politik diese Missstände, ohne sich zu bewegen. Ich möchte Sie daher bitten, bei Hart aber Fair eine Runde zum Thema Familiengerechtigkeit einzuladen mit Experten wie
Herrn Dr. Klaus Zeh – www.deutscher-familienverband.de
Herrn Dr. Jürgen Borchert – www.elternklagen.de
Herrn Dr. Johannes Resch – www.familienarbeit-heute.de
und als Gäste Eltern mehrerer Kinder.
Für das Forum Familiengerechtigkeit
www.forum-familiengerechtigkeit.de ( info@familiengerechtigkeit-rv.de )
grüßt Sie zuversichtlich
Bärbel Fischer
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Die Initiative Familienschutz www.familien-schutz.de bemängelt:
„Kita-Fachkräfte wenden mindestens ein Viertel ihrer Zeit für Team- und Elterngespräche, Dokumentation und Fortbildung auf. Auch zunehmend längere Betreuungszeiten sowie längere Öffnungszeiten der Kitas verschlechtern die Betreuungsrelationen, wenn diese nicht durch zusätzliches Personal abgedeckt werden können.“ Die Ausfälle wegen Krankheit sind noch gar nicht dabei. Nötig wäre eine Kraft für drei Krippenkinder oder 7,5 Kita-Kinder. Bundesweit ist eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft aber für durchschnittlich 4,3 ganztags betreute Krippen- oder 9,3 Kindergartenkinder zuständig. Und das entspricht aufgrund der hohen Ausfälle keineswegs der realen Betreuungssituation. Nötig wären 107.000 zusätzliche Stellen oder Mehrausgaben von 4,8 Milliarden Euro pro Jahr – zusätzlich zu den aktuellen Kita-Personalkosten von 16,6 Milliarden pro Jahr für die 3,3 Millionen Kinder, die Kindertageseinrichtungen besuchen. Zu diesen rd. 400 Euro pro Monat und Kind kommen Raum- und Sachkosten noch dazu. Kämen Müttern und Familien diese Mittel direkt zugute, wären unsere Kinder deutlich besser aufgehoben und versorgt …
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Einmal mehr ein klares JA für die 1:1 Betreuung der Kinder in der Familie von den eigenen Müttern.
Ein lesenswerter Artikel in der ZEIT:
http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2016-06/kita-qualitaet-mitarbeiter-fehlverhalten-umfrage
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Dazu erreichte uns folgender Kommentar:
„Zahl der Kleinkinder in Kitas steigt“ – Schwäbische Zeitung 20. 01. 2016 WIR IM SÜDEN
Frau Dr. Dorothea Böhm kommentiert den Zeitungsbericht:
der o.g. Artikel ruft dazu auf, sich der „KiTa-Landschaft in Sorge“ anzunehmen, weil die so viele Betreuungsplätze schaffen müssen und mit weniger Geld auskommen sollen.
Teilweise sind Sie selbst Eltern, kommt Ihnen nicht unnatürlich vor, dass immer mehr Mütter ihre Kleinstkinder für viele Stunden am Tag „loswerden wollen„? Es ist unfreiwillig und geschieht aus Finanznot! Die entsteht für Mütter und Väter zwangsläufig, weil die Erwerbseinkommen sinken, die indirekten Steuern steigen und innerfamiliäre Care-Arbeitsleistungen im Bewertungssystem unberücksichtigt bleiben, das bedeutet, sie müssen der Gesellschaft geschenkt werden.
Und dann wäre da noch das verbrecherisch konstruierte Sozialversorgungssystem, welches die Kosten für Alte auf alle verteilt (Rente, Pensionen) und den Großteil der Kinderbedarfskosten Privatsache von Eltern sein lässt – die dann auch noch auf alles, was sie dafür einkaufen müssen, erhebliche Steuersätze entrichten. Deshalb sind Mütter immer jüngerer Kinder gezwungen, ihre Kleinstkinder out zu sourcen, damit sie selbst für Fremde außer Haus arbeiten können. Man nennt das „Wahlfreiheit„.
Apropos „Wahlfreiheit„, welches einjährige Kind „wählt frei“, 8 Stunden täglich ohne seine engste Bezugsperson zu sein? Eben! Unfreiwillige Trennung von ihren engsten Bezugspersonen ist Mega-Stress für Kleinkinder. Dass wir sie dennoch dazu zwingen, hat Folgen: 75-90% der U3-Kinder in Gruppentagesbetreuung erleiden eine erhebliche chronische Stressbelastung, die inzwischen messbar ist und ein signifikantes Entwicklungs- und lebenslang wirksames Gesundheitsrisiko darstellt, was auch das netteste Personal in besten Einrichtungen nicht ausgleichen kann, weil die nicht die Mama sind.
Der Ausbau der Gruppentagesbetreuung im U3-Bereich ist nichts weniger als staatlich subventionierte Kindeswohlgefährdung, genau das sollte die „KiTa-Landschaft in Sorge“ versetzen, und ich bitte Sie zu überdenken, welchen Part Sie persönlich hierbei weiterhin zu übernehmen bereit sind.
Falls Sie ab jetzt doch lieber für Kinder und Familien eintreten wollen, und, weil damit den Familien-Ausbeuter-Mainstream verlassend, dafür noch Argumente brauchen können, bitte …
Würde das Bundesfamilienministerium seinen Namensauftrag und die Gesellschaft ihr Demografie-Problem ernst nehmen, wäre finanzielle Gleichstellung von Eltern und Kinderlosen längst geschaffen. Dann würde ein Großteil der Familien aus der künstlich erzeugten Armut, Kleinkinder aus der Stressbelastung und Mütter aus der Hetze und Getriebenheit der Doppelarbeit durch Erwerbs-Erzwingung befreit sein.
Und auch die KiTa-Landschaft wäre dann von ihren (Kapazitäts)Sorgen befreit und könnte sich wieder ganz auf den Bereich konzentrieren, wo sie ein wirklich tolles Angebot an Kinder und Familien macht: Gute Halbtagskindergärten für die 4-6-jährigen Kinder.
Mit Dank für die Kenntnisnahme und freundlichen Grüßen,
Dorothea Böhm
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Dr. med. Dorothea Böhm (* 1962) ist Ärztin, Triple-P-Trainerin und Mutter. Über sich schreibt sie:
| «Ich setze mich für eine Familienpolitik ein, die Kindern gerecht wird. Ganz besonderes Augenmerk verdienen meiner Ansicht nach die Bedürfnisse der Kinder zwischen 0 und 3 Jahren, weil sie derzeit, teils aus Unkenntnis, teils aus Wirtschaftsorientiertheit, nahezu ignoriert werden. Dies ist nicht nur zum Schaden von Kindern (der sich lebenslang auf die späteren Erwachsenen auswirkt) sondern auch zum Nachteil ihrerEltern, denen die Chance entgeht, für die Begleitung ihrer Kinder genügend Zeit, Kraft und Geld zu haben. Und auch Kindern und Jugendlichen bleibt durch Schul“zwang“ (europäisch gesehen übrigens ein deutsches Solo und ein Relikt aus 1938!) und Pflichtganztagsschulpläne immer weniger Spielraum für Mußezeit und selbstbestimmte Enwicklung. Das Ergebnis der materialistisch orientierten „Alltagsstraffung“ ist eine gesellschaftsweite Minderung von Beziehungsfähigkeit und persönlichem Lebensglück, abzulesen unter anderem an der Zahl der Scheidungen und der Häufung psychischer und psychosomatischer Erkrankungen und Zusammenbrüche, oft schon im mittleren Lebensalter. All dies ist kein unausweichliches Schicksal. Ich muss und will mich nicht damit abfinden. Die Veränderung setzt voraus, dass man (vor allem die Klein)Kind-Zeit nicht vorrangig als akademische Trainingsphase begreift und dem emotionalen Familiengefüge einen sehr viel höheren Wert beimisst. Wir werden es nicht zuletzt am finanziellen Zumaß für Familienerziehung erkennen.»[1] |