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1. Betreuungsgeld
Wird sich Ihre Partei im Landtag dafür einsetzen, dass in Nordrhein-Westfalen ein Landesbetreuungsgeld eingeführt wird, mit dem Eltern sowohl die Eigenbetreuung als auch eine Fremdbetreuung ihrer Wahl finanzieren können?
2. „Gleichstellungspolitik“
Inwiefern wird sich Ihre Partei im Bundesrat für eine Beseitigung der Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder und von jungen Eltern im Elterngeldgesetz einsetzen, die sich aufgrund der „Lohnersatzfunktion“ ergibt?
3. Wahlfreiheit für Eltern
Inwiefern wird Ihre Partei die vom Grundgesetz her gebotene Wahlfreiheit aller Eltern bei der finanziellen Behandlung der Kinderbetreuung anstreben, unabhängig davon, ob die Betreuung durch die Eltern selbst oder in Betreuungseinrichtungen erfolgt?
4. Rentenrecht
Inwieweit wird sich Ihre Partei, sollte sie Regierungsverantwortung erhalten, (z.B. über den Bundesrat) dafür einsetzen, dass die Gerechtigkeit gegenüber den Eltern in Gestalt eines Gleichgewichtes zwischen gesetzlicher Jugend- und Alterssicherung wiederhergestellt wird?
5. Ganztagsschulen
Befürwortet Ihre Partei die Ausweitung von verpflichtenden Ganztagsschulen?
Wenn ja, wie halten sie das vereinbar mit dem Recht der Eltern, ihre Kinder neben der Schule gemäß deren speziellen Neigungen und Bedürfnissen individuell zu fördern (auf sportlichem, künstlerischem Gebiet u.a.)?
Unter folgendem Link können Sie die Antworten der einzelnen Parteien einsehen;
http://www.rettet-die-familie.de/wahlpruefsteine-2022-Landtagswahl-in-NRW
Die FDP hat bis zum 6. April 2022 nicht geantwortet.
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Leserbrief:
„Einstellungskriterium Abtreibung“, 10. Juli 2020
Eine grüne Regierungspartei, die sich angeblich f ü r das Leben einsetzt, sich gegen Tierquälerei, Massentierhaltung und Pflanzensterben engagiert, scheut sich nicht, von Ärzten zu fordern, Menschenleben vorzeitig zu beenden.
Nachtrag:
Am 11. Juli 2020 lesen wir: Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) distanziert sich von Abtreibungsvorstoß. „Mit großem Ärger“ habe sie gelesen, dass Frau Mielich erkläre, die Landesregierung prüfe diesen Schritt. …“ Ich distanziere mich davon in aller Form“, so Bauer.
Nachtrag 2:
Mich irritiert, warum sich zu diesem Vorfall die Diözese nicht zu Wort meldet. Darum habe ich Herrn Bischof Dr. Gebhard Fürst um eine Erklärung gebeten, denn es erstaunt schon, dass die kath. Kirche einen solchen Affront ignoriert.
ELTERNINITIATIVE. FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT
Den 15. Juli 2020
Sehr geehrter Herr Bischof Gebhard Fürst,
den Print-oder TV-Medien konnten Sie den Vorstoß von Frau Mielich ( die Grünen) aus der Landesregierung entnehmen, dass die Dame forderte, die Bereitschaft, Abtreibungen zum Einstellungskriterium für Ärzte an den Uni-Kliniken zu machen. Ihr war ein Dorn im Auge, dass es im Land BW mehrere Landkreise gibt, in denen sich kein Arzt dazu bereit erklärt.
Dem Pressedienst der ev. Kirche erklärte MP Kretschmann seine Absage für einen solchen Vorschlag. Was mich sehr verwundert ist, dass ich keinerlei Kommentar dazu aus Ihrem Haus vernahm. Vielleicht hat die Schwäbische Zeitung nicht darüber berichtet, vielleicht aber haben Sie sich gar nicht damit befasst, bzw. vorgezogen, sich nicht zu äußern, was ich allerdings sehr bedauern würde. „DU SOLLST NICHT TÖTEN“- ist das nicht ein biblisches Menschheitsgebot?
Sehr geehrter Herr Bischof, all das unterblieb, zumindest konnten wir in der Presse von keiner diözesanen Intervention lesen.
Dass Frau WissenschaftsministerinTheresia Bauer und Herr MP Winfried Kretschmann dem Ansinnen von Frau Mielich eine eindeutige Absage erteilten, ehrt sie. Überlassen wir es inzwischen den Politikern, wie sie Gottes Gebot einerseits und die Gewissensfreiheit der Ärzte andererseits interpretieren?
Jedenfalls halten wir Eltern von der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT das kirchliche Schweigen in dieser Angelegenheit für beschämend. Es ist für uns so, als hätte die Kirche uns im Stich gelassen. Denn für uns ist es von eminenter Bedeutung, wie die Kirche zu Familie, Nachwuchs und LEBEN steht. Noch weigere ich mich anzunehmen, dass die Kirche ihr Fähnlein in den politischen Wind hängt. Für eine Erklärung wären wir Ihnen dankbar.
Mit nachdenklichen Grüßen
Bärbel Fischer i. A. der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT
]]>Fazit:
Auch wenn es sicher seine Berechtigung hat, unserer Gesellschaft die Augen zu öffnen für das Lebensrecht benachteiligter und schwächerer Geschöpfe, so darf die Spezies Mensch nicht übergangen werden, wie es die Linksgrünen seit Jahrzehnten zu tun pflegen.
Wir Frauen wollen geschätzt sein für das, was wir als generativen Beitrag für den Bestand unserer Gesellschaft leisten. Wir brauchen kein Sternchen und kein Binnen-I, kein Ampelweibchen und kein Unisex-Klo. Hinter dem grotesken Genderwahn verbirgt sich m. E. nichts anderes als ein durch nichts gerechtfertigten Minderwertigkeitskomplex, der mühsam als Opfermythos gepflegt wird. Keine noch so gelungene Gleichberechtigung wird diesen ideologischen Gleichheitswahn je befriedigen. Daher wird uns Gender erhalten bleiben, schon allein wegen der üppigen staatlichen Alimentierung, die allein der Steuerzahler zu stemmen hat.
ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT i.A. Bärbel Fischer
]]>Sehr geehrte Damen und Herren,
dass das Thema Ehegattensplitting (ES) nun schon wieder ( MiMa 18.07. 2018 )zur Debatte steht, nachdem ausreichende juristische Gründe zu dessen Rechtmäßigkeit beigebracht worden waren, lässt mich vermuten, dass es sich hierbei erneut um einen ideologischen Vorstoß handelt, die Ehe als Versorgungsgemeinschaft zu diskreditieren.
Diese Vermutung wird erhärtet dadurch, dass Sie im Kommentar nur eine Gegnerin des ES zu Wort kommen ließen, nicht aber eine Verteidigerin. Dies bestärkt mich in der Wahrnehmung, dass die öffentlich rechtlichen Anstalten ihre Zuschauer bewusst einseitig informieren.
Ich will Ihnen erklären warum:
Sehr geehrte Damen und Herren von der ARD-Mima-Redaktion, wir empfehlen Ihnen, die Folgen Ihrer flotten Thesen – vor der Veröffentlichung – zuerst gründlich durchzurechnen. Der Zuschauer weiß inzwischen, woher der Wind in den öffentlich-rechtlichen Redaktionen weht und zieht seine Schlüsse daraus. Es gibt zum Glück noch Medien außerhalb des Staatsfernsehens, wo recherchiert und Klartext geredet wird. Sollten Sie sich Ihr Publikum erhalten wollen, so wäre ein unideologischer und realistischer Journalismus dringend angesagt.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Fischer für die ELTERNINITIATIVE. FAMILIENGERECHTIGKEIT
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Leserbrief:
Aus gutem Grund hat der Gesetzgeber g e s c h ä f t s m ä ß i g e Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ( § 219 a StGB ) unter Strafe gestellt, so wie er erst 2015 erneut unter § 217 festlegte: „Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu g e s c h ä f t s m ä ß i g die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ In beiden Fällen geht es darum zu verhindern, dass mit dem Beenden menschlichen Lebens Geld gemacht wird. Wer diese Hürde einreißt, darf sich m. E. nicht mehr auf die unantastbare Menschenwürde ( Art. 1 GG ) berufen. Justizminister Heiko Maas SPD und die Grünen scheinen damit allerdings kein Problem zu haben: Trommeln für den Tod. Welcher Arzt tötet an günstigsten? Abtreibung jetzt 30 % billiger! Der Markt scheint eröffnet!
Bärbel Fischer
]]>Gibt es einen Unterschied zwischen geographischer und materialistisch-kapitalistischer Familientrennung?
Was passiert, wenn der syrisch-afghanisch-irakische Familiennachzug in Deutschland angekommen ist? Müssen dann deren Kinder wenige Wochen nach der Geburt ebenso wie deutsche Babys von den Eltern getrennt, in die staatliche Krippe befördert werden, damit deren Mütter das Wirtschaftswachstum maximieren, oder gönnt man den Migrantenmüttern, anders als den deutschen, mindestens drei wertvolle Jahre biologischer Bindungszeit zur psychischen Stabilisierung ihrer Kinder? Möglich wäre es.
„Famiiennachzug“ – das klingt christlich-human. Alle sind uns willkommen! Entweder wird hinter dieser menschenfreundlichen Maske der Plan versteckt, auch Migrantenkinder zugunsten des ökonomischen Wachstums von den Eltern zu trennen. Oder sollten ausgerechnet den Migranten grundgesetzliche Rechte eingeräumt werden, die Eltern hierzulande verfassungswidrig verwehrt bleiben?
Irgendwann werden auch die Migranten merken, woher der neoliberale Wind in Deutschland weht. Irgendwann werden sie erkennen, dass Biologie und Humanität den Kürzeren ziehen im Rennen um ökonomische Gewinnmaximierung. Irgendwann werden sie schmerzhaft den Verlust an Freiheit und Selbstbestimmung erkennen, wenn sie sich dem kapitalistischen System ergeben. Irgendwann werden sie merken, ideologisch bevormundet zu werden, irgendwann werden sie es bereuen, ihre humanen Werte dem westlichen Mammon widerstandslos geopfert zu haben.
Bärbel Fischer ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT
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Ja doch, mit dem Gehalt ihres Ehemanns kommt die Familie L. über die Runden. Aber leider haben nicht alle Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder „artgerecht“ aufzuziehen, so sehr sie sich das auch wünschten, weil Kindererziehung in unserem Land eben keine Kohle abwirft und keine Rentenpunkte. Staatlich finanziert wird ausschließlich Kollektivbetreuung. Darüber hinaus zeigen die Horizontalen Vergleiche zum frei verfügbaren Einkommen, dass jedes weitere Kind eine Familie zunehmend in Existenznot bringt.
und
Während unser Familienministerium seit Jahren unter Renate Schmidt, Ursula v.d. Leyen und Manuela Schwesig unter dem Vorwand EMANZIPATION die möglichst frühe, möglichst ganztägige Erwerbsarbeit von Müttern nach der Entbindung forciert, und damit eine Entfremdung von Mutter und Kind, regt sich zumindest in abgesicherten Familien wieder ein Trend, der nicht nach den Bedürfnissen der Betriebe und des Finanzministers fragt, sondern nach den Bedürfnissen des Babys, das seit der Steinzeit auf die Mama angewiesen ist.
Leserbrief
Bravo! Da hat sich Publik Forum aber was getraut, was bei anderen Blättern ein absolutes NO GO ist. PF stellt eine emanzipierte Managerin vor, die sich weder von Frauenverbänden, noch von der so genannten Familienpolitik die nötige Zeit stehlen lässt, um dem Bedürfnis ihres Kindes nach Bindung und Nähe gerecht zu werden. Sie folgt keinen verlockenden Angeboten, sondern vertraut ihrer Intuition, um ihr Kind „artgerecht“ aufwachsen zu lassen.
O, o, was mögen da bloß die Grünen sagen? Artgerechte Haltung ja, aber doch nicht für Menschenkinder! Emanzipierte Mütter lassen sich an den Betrieb fesseln, aber doch nicht ans Haus! Wozu gibt es schließlich Ställe, Pardon Krippen mit Rechtsanspruch!
Und erst die FDP? Freiheit in der Wahl seines Lebensentwurfs gilt für alle, nur nicht für Mütter, die in der Nähe ihrer Kinder bleiben wollen. Wer nicht erwerbstätig sein will, n u r weil er die künftigen Garanten der Solidargemeinschaft großzieht, hat eben die Risiken Abstieg und Altersarmut selbst zu tragen – sorry! In diesem Zynismus sind sich fast alle Parteien einig.
Preisfrage: Was kann die Politik tun, um a l l e n Kindern ein „artgerechtes“ Aufwachsen zu ermöglichen?
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In Anspielung auf das C in den Parteinamen verweist er auf die „urchristliche“ Tugend der Gastfreundschaft. Urchristlich beschwört er den Wert der Familie, die niemals getrennt werden darf. Und da hat er sogar absolut Recht.
Die Zusammenführung von Familien fordern die Grünen allerdings ausschließlich für Migranten. Für deutsche Familien haben sie jedoch ein völlig C-frei konträres Konzept.
Hier ist
Ob sich Migranten in einem Land wohlfühlen werden, in dem FAMILIE ihren gesellschaftlichen Wert durch linksgrüne Propaganda bereits eingebüßt hat ?
Herr Trittin, wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen!
Bärbel Fischer ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT
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haben Sie Dank für Ihre freundliche Antwort. Wir erlauben uns, Ihr Antwortschreiben mit unseren Bemerkungen zu ergänzen, wohl wissend, dass Sie diese möglicherweise ignorieren. Im Interesse der GRÜNEN würden wir Ihnen unsere Sichtweise trotzdem wärmstens ans Herz legen, denn aus Sicht vieler Familien in Deutschland liegen sowohl GRÜNE wie auch SPD, FDP und LINKE im Clinch mit Familien, weil diese endlich, endlich verfassungsgemäß behandelt, und nicht nur mit lächerlichen Almosen abgespeist werden wollen.
Was die SPD als Gerechtigkeit verkauft, ist genau das Gegenteil dessen, was Familien selber wollen. Sie wollen ihre Kleinkinder nämlich nicht auswärts deponieren, sondern solange in ihren eigenen Armen halten, bis ihre Knirpse in stabiler Bindung an die Eltern mit drei Jahren selbst die Welt erobern wollen. Das bedeutet, dass die Politik für jedes geborene Kind mindestens drei Jahre Familienzeit gewähren muss, ohne Mütter mit drohender Altersarmut zu ängstigen. Als eines der reichsten Länder muss es möglich sein, Familie und Beruf n a c h e i n a n d e r zu befrieden. Nützt uns ein stabil gebundenes, kreativ – resilientes Kind, oder nehmen wir vorlieb mit einem defizitär sozialistisch angepassten jungen Menschen?
Kleinkinder wie Greise in Ghettos zu halten, macht keine menschenwürdige Gesellschaft. Gilt jedoch ( paradoxerweise) auch für die Grünen die neoliberale Profitmaxime, so werden wir in wenigen Jahren eine narzisstische Gesellschaft geschaffen haben, der das Wohl der Mitbürger mehr als schnuppe ist.
Die BTWahl 2017 wird entscheiden, ob wir so blind und taub weitermachen wie bisher, oder ob wir aufwachen und die Reißleine in Richtung Humanität ziehen.
Entscheiden Sie selbst, Herr Kretschmann, was GRÜNE Politik ist, ob der Mensch mindestens so viel zählt wie der Juchtenkäfer im Schlossgarten. Meine zehn Enkel wollen nicht zusammenbrechen unter der generationen-vergessenen Politik von 2017.
In diesem Sinne grüße ich Sie zuversichtlich
i. A. des FORUMS FAMILIENGERECHTIGKEIT
Bärbel Fischer
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Bitte beachten Sie:
Die jeweilen Bemerkungen unsererseits sind fettgedruckt und in Klammern gesetzt. Bärbel Fischer
Sehr geehrte Frau Fischer,
haben Sie Dank für Ihr weiteres Schreiben an Herrn Ministerpräsidenten und die beigefügten Stellungnahmen einiger Bürgerinnen und Bürger. Er hat mich gebeten, Ihnen erneut zu antworten.
Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber vor, das Grundgesetz im Lichte der sich wandelnden Wertvorstellungen auszulegen. Der auch von Ihnen angesprochene Wertewandel ist wichtig. Denn viele Wertvorstellungen, die früheren Gesetzen vorlagen, erscheinen uns rückblickend betrachtet sehr befremdlich. So waren Frauen bis 1977 nach dem Gesetz verpflichtet, den „Haushalt in eigener Verantwortung zu führen“ (also waren sie damals noch autonom ! ) und sie durften nur erwerbstätig sein, „soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist“ ( Ist das heute anders? Darf eine Frau wegen ihrer Berufstätigkeit ihre Pflichten in Ehe und Familie vernachlässigen? Nein, sonst ist die Ehe kaputt und die Kinder müssen vom Jugendamt betreut werden ). Ein gutes Beispiel ist auch die Strafbarkeit von Homosexualität bis Ende der 1960er Jahre. ( Das AGG stellt Diskriminierung von Minderheiten unter Strafe. Homosexuellen Paaren darf wegen ihrer sexuellen Orientierung eine Wohnung nicht verweigert werden. Wenn jedoch ein Paar mit 2 oder drei Kindern eine Wohnung sucht, darf sie straflos abgewiesen werden, weil Kinder als wertmindernd gelten. Eine brutale, aber akzeptierte Diskriminierung !) .Solche Diskriminierungen sind heutzutage nicht mehr ( nein, immer noch ) gesellschaftsfähig.
Da das Grundgesetz keine Definition von Ehe vorsieht, muss der Gesetzgeber den Begriff der Ehe ausgestalten. ( Hat das BverfG die Definition EHE je in Zweifel gezogen? Oder waren es doch eher die Ideologen?) In unserer repräsentativen Demokratie erfolgt die Gesetzgebung – auch wenn gesetzlichen Regelungen häufig Wertvorstellungen zugrunde liegen – nicht im Rahmen von Volksabstimmungen, sondern durch das Parlament. ( Kaum jemand fühlt sich in unserem Land noch durch das Parlament vertreten – leider! )
Letztendlich folgt der Beschluss zur Öffnung der Ehe einer gesellschaftlichen Entwicklung, in der die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger für eine solche eintritt ( Die gesellschaftliche Entwicklung könnte z. B. auch den Sonntag als Ruhetag abschaffen wollen oder das Kindergeld oder die Strafbarkeit von Drogenhandel ) und die sich auch im Parlament wiederspiegelt. ( Im Parlament spiegelt sich schon längst keine Mehrheitsmeinung wieder, sondern eine medial linksgrünfeministische Ideologie ) In diesem Zusammenhang muss auch wahrgenommen werden, dass es wohl kaum eine gesellschaftliche Debatte der letzten Jahrzehnte gab, in der die Ehe so viel Anerkennung erfuhr. ( Warum wollen die einstigen EHE-Schmäher plötzlich vor das Standesamt? Anerkennung wofür? Für Treueschwüre? Nun also steht der Trauschein, losgelöst von der staatstragenden Generativität unter staatlichem Schutz ).
Die gegenseitige Verantwortungsübernahme einer Ehe kann ein Fundament einer solidarischen Gesellschaft sein und ist daher für einen Staat besonders schützenswert. ( Ich würde Ihnen zustimmen, wenn diese Paare ihre Altersbezüge allein erwirtschafteten, anstatt sie von den Kindern jener Eltern zu erwarten, die noch die Mühe und den Verlust, nicht nur an Einkommen, sondern auch an Wertschätzung auszuhalten hatten.)
Gerade aus dieser Hochschätzung für das Institut EHE erfolgt ihre Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare. Aus Sicht des Herrn Ministerpräsidenten schwächt diese Öffnung die Ehe nicht, sondern stärkt sie. ( Genau dies können Eltern nicht nachvollziehen, weil sie von der Gesellschaft seit Jahrzehnten als die Deppen der Nation behandelt werden, wie Sie leicht dem horizontalen Vergleich des Deutschen Familienverbandes DFV entnehmen können:
Hier wird ersichtlich, wie Familien durch unser Sozialgesetz systematisch ins Prekariat getrieben werden. Mit jedem weiteren Kind gerät die Familie tiefer ins Minus beim frei verfügbaren Einkommen. Keine Regierungsinstitution konnte diesem Vergleich widersprechen, weil er FAKT ist. Doch das linksgrüne Geschrei beim Betreuungsgeld von lächerlichen 150.- war hämisch, entwürdigend, diffamierend und einer demokratischen Gesellschaft höchst unwürdig.)
Ich richte Ihnen die freundlichen Grüße des Herrn Ministerpräsidenten aus. Mit freundlichen Grüßen Steffen Erb
P. S. Obiges Schreiben inkl. zweier Kommentare ging heute per Post ans Staatsministerium Stuttgart.
]]>Sie rechtfertigen Ihre Zustimmung zur Ehe für alle damit, dass der Gesetzgeber „die Aufgabe habe, bei der Ausgestaltung der Gesetze die a k t u e l l e n Normen und Werte zu berücksichtigen“, wie aus Ihrer Antwort (31. 07, 2017) auf unser Schreiben vom 28. 06. 2017 hervorgeht.
http://familiengerechtigkeit-rv.info/wp-content/uploads/2017/08/Forum-Familiengerechtigkeit.pdf
Wer bestimmt eigentlich, welche Normen und Werte “aktuell” sind und welche nicht? Gab es dazu eine Volksabstimmung? – Nein! Wenn Normen und Werte überhaupt einem Wandel unterworfen werden, so muss dies das Parlament entscheiden und nicht eine linke Lobby. Solange Art. 6 Grundgesetz nicht mit 2/3 -Mehrheit vom Parlament außer Kraft gesetzt wird, hat er zu gelten, und zwar so, wie er ursprünglich gemeint war.
Der Gesetzgeber (Parlament) überging am 30. Juni 2017 kaltschnäuzig die allzeit a k t u e l l e n Normen und Werte eines Großteils der Bevölkerung. Mit welcher Dreistigkeit erlauben sich SPD, LINKE und Grüne, die gesamte Bevölkerung über ihren grün-roten Kamm zu scheren, ohne die geringsten demokratischen Bedenken? Ist das grüne Politik? Sind Sie nicht angetreten mit dem Versprechen, den Willen a l l e r Bürger ernst zu nehmen?
Dies, Herr Kretschmann, fragt sich der besonnene Teil unserer Bevölkerung, und der ist wahrlich keine Minderheit, wie von linker Propaganda behauptet wird. Deshalb werden wir Eltern unser Wahlkreuz bei einer Partei machen, der demokratisches Recht noch heilig ist.
Beiliegend finden Sie einige Stellungnahmen aus der am 30. 06. 2017 im Reichstag undemokratisch und perfide niedergebügelten Bevölkerung.
Mit besten Grüßen im Auftrag der
ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT am 5. August 2017
Bärbel Fischer
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