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Leserbrief
Schwäbische Zeitung: „Aufstieg bis zur gläsernen Decke“ und Leitartikel 07.03.2020
Die regelmäßige Forderung der SPD, das Ehegattensplitting (ES) abzuschaffen, wird auch weiterhin eine Luftnummer bleiben, weil das Grundgesetz die Ehe, auch die kinderlose, als Erwerbs-, Verbrauchs- und Verantwortungsgemeinschaft, und daher als einen unverzichtbaren Grundbaustein der Gesellschaft, unter seinen Schutz stellt. Ohne ES würden Ehepaare wie Singles behandelt und müssten weit höhere Steuern bezahlen. Nicht umsonst haben gleichgeschlechtliche Paare gekämpft, um den Status EHE zu erreichen. Das ES ist eben keine Subvention, sondern ein notwendiger Korrekturfaktor für Steuergerechtigkeit. Der Staat bevorzugt Ehen, weil er ihnen gegenseitige Versorgungspflichten auferlegt, für die sonst der Steuerzahler aufzukommen hätte.
Die Frauenkümmerer aus der SPD wollen uns naive Frauen und Mütter an die Hand nehmen, weil wir ja sonst in die „Teilzeitfalle“ tappen und als dümmliche „Heimchen am Herd“ unsere Karriere verpassen. Sie befehlen uns, wie wir die Haus-, Erziehungs- und Pflegearbeit mit dem Gatten aufzuteilen haben. Sie halten uns für so einfältig, als könnten wir nicht selbstbestimmt darüber entscheiden, wie wir unsere Familie organisieren. Sie warnen uns vor Altersarmut, wenn wir zugunsten unserer Kinder Rentenpunkte einfach blind verschleudern. Welch eine Bevormundung! – Aber noch an keinem einzigen Weltfrauentag kamen die ach so besorgten Ministerinnen auf die Idee, Erziehungsarbeit mit Erwerbsarbeit gleichzustellen, wie es Art. 3, 2 GG im Namen der Gleichberechtigung verlangt.
Andererseits bedarf das ES tatsächlich einer Reform, indem es in einem auszuhandelnden Familiensplitting zwischen Ehepaaren mit Kindern und Ehepaaren ohne Nachwuchs unterscheidet.
Bärbel Fischer ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT
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Der Beitrag von Herrn Dr. Johannes Resch erschien auf RUBKON.
]]>Fazit:
Auch wenn es sicher seine Berechtigung hat, unserer Gesellschaft die Augen zu öffnen für das Lebensrecht benachteiligter und schwächerer Geschöpfe, so darf die Spezies Mensch nicht übergangen werden, wie es die Linksgrünen seit Jahrzehnten zu tun pflegen.
Wir Frauen wollen geschätzt sein für das, was wir als generativen Beitrag für den Bestand unserer Gesellschaft leisten. Wir brauchen kein Sternchen und kein Binnen-I, kein Ampelweibchen und kein Unisex-Klo. Hinter dem grotesken Genderwahn verbirgt sich m. E. nichts anderes als ein durch nichts gerechtfertigten Minderwertigkeitskomplex, der mühsam als Opfermythos gepflegt wird. Keine noch so gelungene Gleichberechtigung wird diesen ideologischen Gleichheitswahn je befriedigen. Daher wird uns Gender erhalten bleiben, schon allein wegen der üppigen staatlichen Alimentierung, die allein der Steuerzahler zu stemmen hat.
ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT i.A. Bärbel Fischer
]]>Mit solchen absurden Unterstellungen wollen sich unsere Politiker davor drücken, die jahrelang unablässigen Forderungen der überparteilichen Familienverbände, denen es um nichts anderes als ausschließlich um GLEICHBERECHTIGUNG geht, auch nur ansatzweise zur Kenntnis zu nehmen. Missachtung, Vernachlässigung, Benachteiligung kennen Familien seit Jahrzehnten bis zum Überdruss.
Seit vielen Jahren fordern Eltern:
Das sind glasklare Forderungen, um die Jahrzehnte andauernde Diskriminierung von Müttern und Vätern endlich zu beenden. Mit Parteibüchern hat das überhaupt nichts zu tun. Es geht nicht um linke oder rechte Forderungen, sondern ausschließlich um
GERECHTIGKEIT FÜR FAMILIEN !
Statt dessen wird ein „Mütterlein-Mythos“ (s.o.) verbreitet, der die Fürsorgearbeit in der Familie der Lächerlichkeit preisgibt. Die Pflege alter Menschen in der Familie ist gesellschaftlich anerkannt. Die biologische 1:1- Pflege von Kindern wird jedoch rigoros abqualifiziert, weil sie nicht ins Klischee von selbst ernannten Genderexperten passt, nach welchem die Frau heute u n a b h ä n g i g zu sein hat, ihre Kinder ins Heim gibt, um voll erwerbstätig zu sein ( > Renate Schmidt, Ursula v. d. Leyen, Manuela Schwesig, Katarina Barley ).
Seit Jahrzehnten ignoriert die Politik den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, Gerechtigkeit bei den Abgaben zu schaffen. Statt dessen halten gerade die ach so fortschrittlich modernen Parteien eisern am Status quo fest:
Argumentationen wie die von Frau Barley haben jedenfalls das Potential, auch noch die restlichen modernen Familien so zu vergraulen, dass sie zu Sympathisanten der AfD werden.
Konservativ ist vielleicht nicht unbedingt sexy, aber durchaus zeitlos MODERN!
i. A. Bärbel Fischer
ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT
Dieses Schreiben geht an Frau Anne Will, Frau Barley, Frau Kramp-Karrenbauer, Herrn Alexander, Herrn Gysi und Herrn Friedrich.
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Die Frankfurter Erklärung kann gezeichnet werden.
http://frankfurter-erklaerung.de/
Literaturtipp: Qualifikation statt Quote, Beiträge zur Gleichstellungspolitik Verlag: Books on Demand, Norderstedt 2012 ISBN 978-3-8448-1743-0
]]>| Seit dem Vertrag von Amsterdam (1997) gilt das „Gender Mainstreaming (GM)“ als Querschnittsaufgabe für die Politik in der Europäischen Union. In Deutschland wird das GM in der Regel übersetzt als „Gleichstellung der Geschlechter“. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) definiert die „Gleichstellungspolitik“ so: „Dafür müssen Frauen und Männern über ihren gesamten Lebensweg hinweg die gleichen Chancen eröffnet werden – sei es persönlich, im Beruf oder in der Familie.“ http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Gleichstellung/politik-fuer-frauen-und-maenner.html |
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Der Verband Familienarbeit e.V. fordert:
1. Freie Wahl der Geburtsbedingungen
Nach Überzeugung des Verbands Familienarbeit ist die Geburt in der Regel ein natürlicher Vorgang, der nicht über das notwendige Maß hinaus „medizinisiert“ werden darf, wie das angesichts der zunehmenden Anzahl von Kaiserschnitten zu beobachten ist. So richtig bei bestehenden Risiken eine Geburt in einer Klinik ist, so unbestritten haben auch Hausgeburten aufgrund der gewohnten psychologisch stabilisierenden Umgebung große Vorteile. Grundsätzlich sollte auch hier die Wahlfreiheit für Eltern geachtet werden. Diese Wahlfreiheit ist aktuell gefährdet, da keine Versicherung mehr bereit ist, das Haftpflichtrisiko für freie Hebammen zu übernehmen. Da absehbare Risikogeburten ohnehin in einer Klinik erfolgen, sind Schadensfälle bei Hausgeburten jedoch nicht höher als in einer Klinik.
Wir fordern den Gesetzgeber auf, in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen eine Regelung zu finden, die das Haftpflichtrisiko auch bei Hebammen in zumutbarer Weise regelt. Es geht nicht nur um das Berufsrecht der Hebammen, sondern auch um die Entscheidungsfreiheit von Eltern über die Bedingungen einer Geburt. Einschränkungen sind nur bei medizinisch objektivierbaren Gefährdungen gerechtfertigt.
und
2. Gleichberechtigung statt „Gleichstellung“
Die „Gleichstellungspolitik“ der Bundesregierung strebt unter dem Begriff „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ eine „Gleichstellung“ von Müttern und Vätern im Erwerbsleben an. Das bedeutet, dass die Erziehungsarbeit ignoriert wird. Eltern werden so immer mehr genötigt, schon ihre Kleinkinder in Fremdbetreuung zu geben, um ein ausreichendes Einkommen erzielen zu können.
Eine Gleichberechtigung der Eltern ist nach Überzeugung des Verbandes Familienarbeit dagegen nur möglich, wenn eine Gleichstellung von elterlicher Erziehungsarbeit mit herkömmlicher Erwerbsarbeit erfolgt. Da die Kindererziehung heute aufgrund unseres Sozialsystems von Nutzen für die gesamte Gesellschaft ist, steht den Eltern eine Honorierung in Form eines angemessenen Erziehungsgehalts mit Rentenanspruch als Gegenleistung zu. Erst dann haben Eltern Wahlfreiheit, ob sie ihre Kinder selbst erziehen oder das Geld zur Finanzierung einer Fremdbetreuung ihrer Wahl verwenden, wenn sie im bisherigen Beruf voll erwerbstätig bleiben wollen. Erst dann wird Kindererziehung wieder unter entspannten Bedingungen möglich werden und Eltern nicht mehr in ein Hamsterrad krank machender Doppelbelastung drängen.
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Nachdem sich der DF vehement und immer wieder neu in diesem Sinne äußert, bitten wir um die Klärung zweier Fragen:
1. Wie kann es sein, dass ein Verband, der laut Satzung anstrebt,
2. Wie kann es sein, dass eine Frauenorganisation die Definitionvon Gleichheit und Gleichberechtigung nicht in der gleichen Werthaltung verschiedener Lebensentwürfe von Frauen, sondern lediglich in der Gleichstellung von Männern und Frauen in der Erwerbsarbeitswelt sieht?
Zu beiden Aspekten, die ja ineinandergreifen, stellen sich mehrere ergänzende Fragen:
Ist denn die patriarchale Sichtweise richtig und haltbar, dass allein der traditionell männlich gewesene Arbeitsplatz in der Produktion, dem volkswirtschaftliche Relevanz zugeschrieben wird, Anerkennung und Lohn verdient, und dass Frauen folglich nur durch die gleiche Beteiligung an dieser Arbeitswelt Gleichberechtigung erfahren könnten? Warum soll der traditionell von Frauen besetzte, reproduktive Arbeitsplatz in der Familie, der den Fortbestand und die soziale Sicherheit der Gesellschaft gewährleistet, nicht die entsprechende Anerkennung und finanzielle Absicherung erfahren?
Anerkennt der DF nicht das im GG Art.6 festgeschriebene Recht der Eltern, dass zuvörderst sie frei zu bestimmen haben, wie und durch wen ihre Kinder erzogen werden sollen? Durch die ausschließlich positive Werthaltung gegenüber der Erwerbsarbeit bei gleichzeitiger diffamierender Geringbewertung der elterlichen Erziehungsleistung wird diese Freiheit empfindlich beschnitten, ja in vielen Fällen sogar verweigert. Dem ist nicht mit der Forderung zu begegnen, die Väter sollten sich an den häuslichen Pflichten in gleicher Weise beteiligen, denn auch den Vätern ist nicht zuzumuten, die Benachteiligungen die sich daraus ergeben, widerstandslos hinzunehmen.
Wäre es nicht eine dringende Aufgabe des DF, neben der Forderung, die Führungspositionen in Politik und Wirtschaft zu 50% mit Frauen zu besetzen, auch die finanzielle Sicherung der Frauen, die Kinder gebären und erziehen und alte Eltern pflegen, voranzubringen? Die Klage und der Rat – auch des DF -, Frauen sollten sich durch derlei Lebensentwürfe doch bitte nicht in die Armut und Altersarmut treiben lassen, ist an kurzschlüssigem Zynismus kaum zu überbieten.
Man geniert sich fast, es immer wieder zu zitieren: Kinder sind unsere Zukunft. Um nachhaltig zu agieren, muss nicht nur die Wirtschaft mit Arbeitskräften versorgt, sondern es muss den Menschen, die Elternpfiichten übernehmen, ein hinreichender Entscheidungs- und Gestaltungsfreiraum geboten werden. Eine „Vereinbarkeit von Familie und Beruf‘, die immer offensichtlicher auf die Vollzeit-Erwerbstätigkeit beider Elternteile bei gleichzeitiger Verdrängung der Familie in die Freizeitnischen hinausläuft, erfüllt diesen Anspruch nicht. Alleinerziehende, die auch den zweiten Elternteil ersetzen müssen, gegen ihre Überzeugung aus der verantwortungsbewussten Wahrnehmung ihrer Elternpflichten herauszudrängen, hat mit Menschenwürde nichts zu tun. Modelle für Teilzeitarbeit sind so lange nicht familienfreundlich, als der Lohnausfall wie selbstverständlich von der Familie aufgefangen werden soll.
Abschließend möchten wir die Frage nach dem Ehegattensplitting und der „beitragsfreien“ Mitversicherung in der Krankenversicherung wieder aufgreifen: Warum stellt sich der DF in der Sache gegen die wiederholte Rechtsprechung des BVerfG, wonach die Familie als Erwerbsgemeinschaft zu betrachten ist, in der – wie z. B. auch in einer GmbH – den Einzelmitgliedern das erzielte Einkommen zu gleichen Teilen zugeordnet und dementsprechend mit Abgaben belastet wird? Sollte es sich der DF nicht doch noch einmal überlegen, ob er nur dem Idol der emanzipatorischen Einzelkämpferin dienen möchte und das Wohl all der Frauen, die in der Familie kooperieren wollen, hintanstellt, ja sogar dagegen Stellung bezieht?
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen Gertrud Martin Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V.
Quellen:
1. Politischer Bericht zur Gesamtevaluation der ehe- und Familie~bezogenen Leistungen. Berlin, Juni 2013. Herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Referat Öffentlichkeitsarbeit. Im Internet zu beziehen unter http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/ Pdf-Anlagenlfamilienbezogene-leistungen.pdf
2. Presserneldung des DF vom 23.01.2014: .Ebegattensplitting. Alte Zöpfe endlich abschneiden“. ImIntemetveröffentlichtunterhttp://WW\v.frauenrat.de/deuts ch/pressel pressemeldungenlpressemeldunglarticlelalte-zoepfe-endlich-abschneiden.html
Das Antwortschreiben des Deutschen Frauenrates
Sehr geehrte Frau Martin,
Ihr o. g. Schreiben an den Vorstand des Deutschen Frauenrats ist bei uns eingegangen; ohne dass dies in diesem Schreiben kenntlich gemacht wurde, wurde das Schreiben bereits am 01.03.2014 als Offener Brief auf Ihrer Website veröffentlicht. Dies und der mehr als befremdliche Ton Ihres Schreibens veranlasst uns, auf Ihre Fragen nicht weiter einzugehen. Unser Vorstandsmitglied Mechthild von Luxburg hat sich zu der Prognosstudie auf der Grundlage der Beschlüsse des Deutschen Frauenrates geäußert, die Ihnen, wie wir vermuten, seit langem bekannt sind.
Richtigstellen möchten wir allerdings, dass wir unsere Ziele keineswegs – wie Sie unter den Ausführungen unter 1. behaupten – angeblich im Namen aller Frauen in Deutschland vertreten, sondern im Namen der Mitglieder der im Deutschen Frauenrat zusammengeschlossenen Frauenverbände und -gruppen.
Mit freundlichen Grüßen Hannelore Buls, Vorsitzende Mechthild von Luxburg, Mitglied des Vorstandes
Antwortschreiben an den Deutschen Frauenrat
Ihr Schreiben vom 21. März 2014 – Unsere Antwort als OFFENER BRIEF
Sehr geehrte Damen im Vorstand des Deutschen Frauenrats, sehr geehrte Frau Buls, sehr geehrte Frau von Luxburg,
mit Dank bestätigen wir den Erhalt Ihres Schreibens vom 21. März 2014. Und mit einigem Befremden nehmen wir zur Kenntnis, dass Sie sich einer inhaltlichen Beantwortung unseres Offenen Briefes vom 1. März 2014 entziehen.
Ihre Behauptung, unser Offener Brief sei nicht als solcher kenntlich gemacht gewesen, trifft nicht zu. Diese Kennzeichnung finden Sie in Dickdruck direkt über der Anrede. Einräumen möchten wir, dass der Brief versehentlich auf unserer Website eingestellt wurde, bevor er bei Ihnen eingegangen sein konnte.
Den von uns angeschlagenen, von Ihnen als „befremdlich“ bezeichneten Ton dürfen Sie dem Umstand zurechnen, dass wir unsererseits seit Jahren mit wachsendem Befremden registrieren, wie ein Deutscher Frauenrat (DF) die Interessen einer Mehrheit von Frauen, nämlich der Mütter, nicht nur missachtet, sondern gegen sie arbeitet. Folgerichtig wurden die von unserer Organisation, damals unter dem Namen Deutsche Hausfrauengewerkschaft –dhg – mehrmals beim DF gestellten Aufnahmeanträge ohne Begründung abgelehnt. Allerdings zeigte sich inzwischen klar, dass unser Anliegen, Gleichberechtigung für Familienarbeit zu erstreiten, bei Ihnen nicht gut aufgehoben gewesen wäre. Insofern ist auch Ihre Feststellung, der DF vertrete nur die Ziele der darin zusammengeschlossenen Frauenverbände, logisch. Danke für diese Klärung!
Wir würden es für korrekt ansehen, wenn Sie – der Wahrheit entsprechend – die Satzung des DF in den Passagen richtigstellen würden, wo gesagt wird, der DF setze sich dafür ein, die Stellung der Frauen in der Familie zu verbessern bzw. die in Art. 3 des GG verankerten Gleichberechtigungsgebote zu verwirklichen. Gleichberechtigung ist nicht teilbar, wie Sie es in Ihrer Gruppierung offenbar für möglich halten. Gleichberechtigung mit entsprechender Anerkennung und Honorierung kann sich nicht auf Erwerbstätige beschränken, sondern muss in gleicher Weise für die in der Familie Arbeitenden (Mütter wie Väter) gelten.
Mit freundlichen Grüßen gez. Gertrud Martin Bundesvorsitzende Verband Familienarbeit e. V.
Villingen, 14. Mai 2014
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Wie lauten die Antworten der einzelnen Parteien auf die Frage: „Wie wird Ihre Partei im Europäischen Parlament den Auftrag zur „Gleichstellungspolitik“ verstehen? Als „Gleichberechtigungspolitik“ oder als „Angleichungspolitik“?
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