Deprecated: wp_getimagesize(): Implicitly marking parameter $image_info as nullable is deprecated, the explicit nullable type must be used instead in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/media.php on line 5481
Deprecated: Automattic\Jetpack\Connection\Manager::setup_xmlrpc_handlers(): Implicitly marking parameter $xmlrpc_server as nullable is deprecated, the explicit nullable type must be used instead in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-content/plugins/jetpack/jetpack_vendor/automattic/jetpack-connection/src/class-manager.php on line 171
Deprecated: Jetpack_Memberships::clear_cache(): Implicitly marking parameter $user_id as nullable is deprecated, the explicit nullable type must be used instead in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-content/plugins/jetpack/modules/memberships/class-jetpack-memberships.php on line 625
Deprecated: Hook custom_css_loaded is deprecated since version jetpack-13.5! Use WordPress Custom CSS instead. Individuelles CSS wird von Jetpack nicht mehr unterstützt. In der WordPress.org-Dokumentation erfährst du, wie du für deine Website individuelle Stile anwenden kannst: https://wordpress.org/documentation/article/styles-overview/#applying-custom-css in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php on line 6031
Deprecated: Automattic\Jetpack\Search\Classic_Search::get_filters(): Implicitly marking parameter $query as nullable is deprecated, the explicit nullable type must be used instead in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-content/plugins/jetpack/jetpack_vendor/automattic/jetpack-search/src/classic-search/class-classic-search.php on line 1451
Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/media.php:5481) in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/feed-rss2.php on line 8
Liebe Freunde!
Erinnern Sie sich an den Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christian Winterhoff, ein Top-Referent auf unserem DemoFürAlle-Symposium 2017 in Wiesbaden? Winterhoff sollte jetzt Verfassungsrichter in Schleswig-Holstein werden – auf Vorschlag der CDU. Aber dann, wenige Tage vor seiner Wahl zum Landesverfassungsrichter, wurde seine Nominierung vom Richterwahlausschuß wieder zurückgezogen. Die Gründe: Sein Rechtsgutachten zur Sexualerziehung in Schleswig-Holstein 2016 und sein Vortrag zum hessischen Sexualerziehungslehrplan auf unserem Wiesbadener Symposium.

Winterhoff war in seinem Vortrag zu dem Ergebnis gekommen, daß der Hessische Lehrplan sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen das Schulgesetz verstößt. Auch der Einsatz externer Gruppen, wie z.B. der SchLAu-Gruppen, die in Schulklassen ohne Anwesenheit des Lehrers ihr Coming Out und ihre schwul-lesbische Lebensweise ausbreiten, sei unzulässig: „Das Hessische Schulgesetz enthält das Bildungsziel der Achtung und Toleranz anderer Menschen, nicht das Ziel, dass andere Menschen akzeptiert werden müssen und dass die Verhaltensweisen anderer Menschen gutgeheißen werden müssen.“ Bereits 2016 hatte Winterhoff in einem großen Gutachten die Verfassungsmäßigkeit der Sexualerziehung in Schleswig-Holstein geprüft. Fazit: Der Schule ist es laut Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts untersagt, Schüler zu indoktrinieren und Akzeptanz für jegliches Sexualverhalten einzufordern.
Seine vorurteilsfreie und klare Darlegung von Verfassung und Recht soll Prof. Christian Winterhoff jetzt zum Verhängnis werden – nach altbekanntem Muster. In Schleswig-Holstein regiert eine Jamaika-Koalition mit den Grünen als parlamentarischem Arm der Vielfaltsex-Lobby. Der Grünen-Abgeordnete Rasmus Andresen erklärte gemäß Lübecker Nachrichten, daß Winterhoff als Landesverfassungsrichter „unter keinen Umständen mehr wählbar“ sei: „Wer sich um ein so herausragendes Amt im Land bewerbe, dürfe sich nicht im Vorfeld schon zum Sprachrohr von Menschenfeinden und Rechten machen.“
Diese Aussage ist ungeheuerlich! Offenkundig geht es der grünen Vielfaltslobby keine Spur mehr um Antidiskriminierung. Es geht eiskalt allein um Macht über Menschen, Meinungen und jetzt sogar über Verfassung und Rechtsprechung. Wer die Interessen der Vielfaltssex-Ideologen nicht bedient, wird knallhart zum Menschenfeind erklärt und aussortiert. Der Fall Winterhoff zeigt die skandalöse Zerstörung unseres Rechtsstaates wie in einem Brennglas: Gerade weil Winterhoff sich in hohem Maße durch persönliche Qualitäten wie Redlichkeit, Unbestechlichkeit und Verfassungstreue auszeichnet, kommt er als Verfassungsrichter für die grünen Ideologen nicht in Frage.
Es ist unerträglich, hier schweigend zuzuschauen. Die Landtagsfraktion der CDU Schleswig-Holstein sollte sich hinter ihren Kandidaten, Prof. Winterhoff, stellen! Solidarisieren Sie sich deshalb mit Prof. Winterhoff, schreiben Sie an den CDU-Fraktionsvorsitzenden Tobias Koch (tobias.koch@cdu.ltsh.de) und verbreiten Sie das Winterhoff-Video und sein Gutachten in Ihren Verteilern.
Mit herzlichen Grüßen, Ihre Hedwig von Beverfoerde
Lesen Sie dazu auch auf Tichy´s Einblick den Kommentar von Josef Kraus, dem langjährigen Präsidenten des deutschen Lehrerverbands:
Die CDU unterwirft sich einmal mehr der grünen Meinungshoheit
]]>
Wem nutzt die Sexualisierung und die Erziehung zu sexueller Vielfalt von Kleinstkindern, Kindern und Jugendlichen? Etwas vereinfacht gesagt, den politischen Kräften, die Europas Weltgeltung gewaltig schmälern wenn nicht gar weitgehend beseitigen wollen.
Es ist alles schon einmal da gewesen: Aristippos, zu den Epikureern gehörend, hielt es für das Ziel des Lebens, soviel sinnlichen Genuss wie möglich zu erlangen. Das höchste Gut sei die Lust. Sich zu beteiligen an der politischen Gestaltung des Staates, dafür bliebe keine Zeit, keine Kraft übrig.
Rund 2000 Jahre später sah Kant die Freiheit des Menschen gerade darin, sich über die eigenen Lüste und Laster zu erheben. Diese Freiheit macht uns zu Menschen, denn Tiere kennen sie nicht. Als reine Sinnenwesen können sie keinem Moralgesetz folgen. Es sei allen Menschen angeboren!
Im Laufe der Jahrhunderte hat sich eine demokratische Staatsform liberaler und sozialer und internationaler Prägung mehrheitlich durchgesetzt, die das Zusammenleben der Bürger regelt. Darin geht es natürlich auch ungleich und ungerecht zu. Utopisch und revolutionär wurde deshalb von Wilhelm Reich (1897-1957) eine sog. sexuelle Revolution in Gang gesetzt, die unterdrückende Machtstrukturen bürgerlich-kapitalistischer Art beseitigen wollte.
Ehe und Familie hielten nur die Macht des Kapitals aufrecht. Wird beides weitgehend aufgelöst und die Jugend so früh wie möglich sexualisiert, fördere man z.B. Homosexualität und entferne die Kleinstkinder so früh wie möglich aus der Obhut ihrer Eltern, dann komme man einer kommunistischen Gesellschaft näher, in der alle gleich seien. Genitale Unterschiede zwischen den Geschlechtern seien dann auch bedeutungslos.
Reich beschrieb ganz offen in seinem Buch „Die sexuelle Revolution“ (1936), die Zerstörung der Sexualmoral sei notwendig zum Aufbau einer kommunistischen Gesellschaft. Die Sexualisierung der Kinder sollte wirksam helfen, Ehen und Familien aufzulösen, denn die seien das Haupthindernis für den Aufbau einer kommunistischen Gesellschaft.
Diese Reich’schen Ideen wurden von der sog. Frankfurter Schule vor und nach dem II. Weltkrieg aufgegriffen, in der z.B. Marcuse nie einen Hehl daraus machte, dass er Reich seine freudomarxistische Position verdanke. Er forderte: Wir wollen eine Gesellschaft, in der das Lustprinzip Staatsräson sein wird!
Anders gesagt, der Umsturz in der Gesellschaft sollte erreicht werden über eine völlig neue Auffassung der Sexualität. Vor allem die früh im kindlichen Leben einsetzende Sexualerziehung wirke politisch bildend und emanzipatorisch. Lebe deine Triebe aus und trage so zur Bildung einer herrschaftsfreien Gesellschaft bei, das ist eine von Reich’s Thesen, die in die Statements der Frankfurter Schule einging.
Ihre Wissenschaftler sprachen noch nicht von Gender.Dieser Begriff wurde erst 1994 auf der Weltbevölkerungskonferenz in Kairo und 1995 auf der Pekinger Weltfrauenkonferenz als politischer Leitbegriff popularisiert und den Regierungen auch der EU als Leitschnur empfohlen.
Der Zusammenbruch der DDR und des kommunistischen Ostblocks muss für die Mächtigen dieses Netzwerkes eine ungeheure Kränkung gewesen sein. In Deutschland liefen die Menschen zu 100 tsd. vor den Segnungen eines real existierenden Sozialismus davon und mussten daran mit einer 28 Jahre lang stehenden Mauer gehindert werden. Der Schauspieler Manfred Krug beurteilte dies so: was ist das für eine Weltanschauung, die mir das Weltanschauen (Reisefreiheit) verbieten will. Die Stasi sorgte überdies dafür, dass es auch keine Meinungsfreiheit gab.
Es ist wie im Märchen vom Rotkäppchen, jetzt kommt mit der Gender-Ideologie der alle umfassende Machtanspruch verkleidet zurück. Der amerikanische Psychiater Ronald David Laing meinte, politische Revolutionen, oft eine linksradikale Forderung, sind eigentlich unnötig, weil unter enormen Opfern in irgendeinem imposanten Namen Hinz von Kunz die Macht übernimmt und ansonsten alles weitgehend beim Alten bleibt.
Gender-Ideologie soll hier nicht breit dargestellt werden. Soviel ist aber sicher: Mann und Frau und Pubertät sind keine Krankheiten, sie markieren eine objektive biologische Norm mit den XY- und XX-Chromomen. Facts not ideology determine relality sagen Präsidentin und Vizepräsidentin des amerikanischen College of Pediatricians Cretella und Meter am 17.8.2016 in einer Stellungnahme. Und weiter- „Glaubt eine Person, sie oder er sei etwas Anderes als er oder sie real sei, dann sei dies ein Zeichen konfusen Denkens. Das Problem liegt dann in der Seele und nicht im Körper und sollte auch so behandelt werden“. Votum zusammen mit dem Chefpsychiater der Johns Hopkins Clinic/B./USA.
Deshalb ist Gender-Dysphoria neuerdings als Gender-Identy-Disorder (GID) in die Liste des Diagnostic and Statistical Manual of the American psychiatric association (DSM-V-edition) aufgenommen worden.
Reich’s Biografin, Frau Ollendorf-Reich (1969), hat ihn beschrieben als einen Wissenschaftler, der deutliche Zeichen einer Paranoia entwickelt habe und bei seinem Ableben manifest an Schizophrenie erkrankt war.
In der Einleitung der Petition gegen die indoktrinierende Gender-Vielfalts-Broschüre schreibt der Autor „der Irrsinn geht weiter“. Und Otte (2010) spricht von einem außerordentlichen Wahnsinn, der unsere Gesellschaft erfasst hat: dem Virus der Desinformation!
**************************************************************************************************************
Desinformation zersetzt unsere Gesellschaft und nutzt in erster Linie den Kadern in Großunternehmen, Banken, Parteien und anderen Interessenverbänden.
**************************************************************************************************************
Freud hat uns systematisiert auch die Übertragungsphänome interpersonal beschrieben. Wenn ich wütend bin, kann das meine Wut sein, es kann aber diese Gefühlsschwingung, wenn es bei mir keinen Grund gibt, Diagnostikum der Verfassung meines Gegenübers sein. Und dann geht der Therapeut dem nach oder auch nicht.
Wie wahrscheinlich auch Freud’s These vom Wiederholungszwang beim Entstehen der Gender-Ideologie wegweisend war, habe ich in „Freud und der Gender-Plan (2017) im vorletzten Kapitel über die emotional roots dieser Weltanschauung beschrieben. Schwer traumatisierte Kinder wiederholen als Erwachsene das in ihrer Kindheit Erlebte, inszenieren es gleichsam in dem sie es anderen zufügen! Das ist wahnhaftes Geschehen allerdings unbewusst!
Hoffentlich greifen dann Petitionen, Gesetze, Verfassung bzw. Gerichte, um die Freiheit der Menschen zu schützen und demokratische Gemeinwesen zu stabilisieren. ( Vgl. Kuby, 2014, 5. Auflage. Die globale sexuelle Revolution, Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit). Bitte sehen Sie sich folgendes Video an:
https://www.youtube.com/watch?v=JmWKYssqo90
]]>
Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. jur. Christian Winterhoff.
Darauf machte uns dankenswerterweise der Verein Verantwortung für die Familie e. V. http://www.vfa-ev.de aufmerksam.
Dazu die Pressemitteilung der Initiative eT – echte Toleranz:
https://www.echte-toleranz.de/index.php/pressemitteilungen.html
]]>Die Frage unserer Elterninitiative konzentriert sich auf die verfassungswidrige Ausschaltung des Elternwillens und der elterlichen Verantwortung für ihre Kinder, nach denen sie ihre Kinder vor körperlichem und psychischem Schaden zu bewahren haben.
Weiterhin stellt sich uns als Elterninitiative die Frage: Mit welch radikalen Mitteln werden Hilfsorganisationen heute getrieben, den staatlichen Auftrag zur Genderisierung mit Zugriff auf nicht volljährige Menschen durchzusetzen? Fließen etwa Gelder? Verlieren sie möglicherweise bei Weigerung ihren Titel als Wohlfahrtseinrichtung? Inwiefern unterscheidet sich dieses Vorgehen noch von totalitären Systemen? Die Antworten werden dürftig ausfallen.
Lesen Sie:
„Alle, die sich Perlenarmbänder machen möchten…“
Sexuelle Vielfalt soll heute möglichst früh ansetzen. Das zeigte nicht zuletzt der Bildungsplan des Landes Baden-Württemberg, der in der Schule bereits die Bandbreite aller nur denkbaren Konstellationen des geschlechtlichen Zusammenlebens als gleichwertig vermitteln will. Kinder sollen am besten bereits im Kindergarten die ersten Erfahrungen sammeln, um sich in der Welt des alles Machbaren zu orientieren. Sie dürfen sich ausprobieren, um die verschiedensten sexuellen Orientierungen und Neigungen kennenzulernen. Was noch vor einiger Zeit in der Pubertät stattfand, soll heute offenbar schon im Vorschulalter abgeschlossen sein. Der Eindruck trügt nicht, wenn man vermutet, dass es dabei gewünscht ist, nicht mehr „normal“ zu sein – eben gerade nicht die natürliche Form des Miteinander aus männlichem und weiblichem Geschlecht zu entdecken, sondern viel eher durch das „Spielen“ mit allen Ausdrucksformen dorthin gedrängt zu werden, wo der Gender Mainstream die Erwachsenen der Zukunft haben möchte – unter „queeren“ Menschen.
Ein interessantes Symposium zu diesem Thema veranstaltete der Bundesverband der „Arbeiterwohlfahrt“ (AWO). Unter dem Titel „Vielfalt statt Einfalt – Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt als Themen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen“ diskutierten Fachleute über die Fragestellung, wie die Pädagogik der Moderne auf die unterschiedlichen Interessen der Kleinsten eingehen kann. Bezeichnend in der Dokumentation über die Veranstaltung: Offenbar gehen die Experten wie selbstverständlich davon aus, dass Kinder heute bereits wissen, ob sie homo-, bi-, transsexuell sind – oder, was in der gesamten Niederschrift allerdings nur bescheiden dargestellt wird, möglicherweise sich doch erlauben, den traditionell heterosexuellen Weg einzuschlagen. Erzieher und Lehrer sollen Rücksicht auf die Gefühle und die Befindlichkeiten von Jugendlichen mit ihren verschiedenen sexuellen Orientierungen und Neigungen, mit ihrem Geschlecht und ihrer Identität nehmen. Dass sie erst einmal bei dieser sensiblen Suche nach der eigenen sexuellen Persönlichkeit unterstützt werden müssten, darauf kommt niemand. Scheinbar mit dem Tag der Geburt ist für die AWO festgelegt, ob ein Kind schwul sein wird oder sich möglicherweise als Transvestit outen möchte.
Wichtiger als die Hilfe bei der Selbstfindung ist die Stärkung gegen die Anfeindungen der Umwelt, glaubt das Symposium. Denn immerhin seien „queere“ Jugendliche deutlich häufiger von Gewalt, Ausgrenzung und seelischen Problemen bedroht. Über die Ursache schweigt man sich dabei aus – Schuld ist immer die Außenwelt. Dass gerade der Zwang zur frühzeitigen Sexualisierung den größten Schaden anrichtet, verschweigen die Fachpersonen. Wer „alles“ sein kann, verirrt sich. Nicht das Mobbing wegen des Andersseins, sondern das beklemmende Gefühl, mit sich und der Unklarheit über das eigene „Ich“ überfordert zu sein, ist Ausschlag gebendes Kriterium für psychische Krisen. Und daran trägt vor allem der Drang zur „Geschlechtervielfalt“ seine Verantwortung. Denn er ist eben keine Freiheit, sondern schränkt die Rechte der Kinder auf eine unabhängige Entwicklung massiv ein. Ja, Jugendliche sollen selbst entscheiden können, wen sie lieben. Aber dann lassen wir sie bitte auch frei darüber befinden und beeinflussen sie nicht durch genderisierte Vorlieben nach Offenheit und Grenzenlosigkeit in alle Richtungen. Kinder haben ein gutes Gespür dafür, wann sie sich versuchen möchten. Auch bisher funktionierte das problemlos – ohne Sexualkunde im Kindergarten und geschlechterneutrale Lehrmaterialien. Niemand wurde durch Mann und Frau in der Textaufgabe verstört. Und es war kein Weltuntergang, wenn ein Kind auch mit 10 Jahren noch nicht wusste, wen es liebt. Wer meint, Vorgaben über den Weg machen zu müssen, den Jugendliche vollkommen selbstständig einschlagen, nimmt den Heranwachsenden ihre wohlverdiente Kindheit. Und dass sich heute ganze Symposien darum bemühen, „sexuelle Vielfalt“ unter Jugendlichen zu lenken, ist abstoßend.
Besonders amüsant, aber gleichsam erschreckend sind in diesem Zusammenhang auch die Handlungsempfehlungen der AWO an die Lehrkräfte: Nicht nur, dass sie ihr gesamtes Tun auf eine sexualisierte Pädagogik ausrichten sollen und damit nur noch wenig Spielraum für die eigentlichen Inhalte bleibt, die Kindergarten und Schule vermitteln sollten. Erzieher dürften bei der Vielzahl an Anweisungen aus dem Nachdenken gar nicht mehr herauskommen, um nicht in ein „Fettnäpfchen“ zu treten. Denn auch die Sprache muss stimmen. Wer zu einer Gruppenarbeit aufruft, solle nicht mehr nach Mädchen und Jungen einteilen, sondern viel eher sagen: „Alle, die Perlenarmbänder machen wollen, kommen bitte zu mir!“. Und nach den Unisex-Toiletten dürfte es bald auch Umkleidekabinen für alle geben. Denn es wird empfohlen, nicht mehr nach Jungs und Mädchen zu unterscheiden, sondern: „Alle, die die Jungsumkleide nutzen wollen, gehen bitte dort nach rechts!“. Doch was sagen eigentlich die Jungs, die vielleicht ungestört unter sich sein möchten? Selbstbestimmungsrechte kollidieren dort, wo sie jene des Anderen einschränken. Daran denkt bei der AWO wohl keiner. Und überhaupt: Was wäre, würde man hier andersherum formulieren? Darf dann künftig jeder in die Mädchenumkleide, der sie nutzen will? Dass daraufhin unter manchen Eltern berechtigterweise der Teufel los wäre, scheint egal. Hauptsache, die Geschlechtervielfalt wurde eingehalten. Der Ratschlag der Experten heißt: „Nutzen Sie inklusive Formulierungen“.
Die Abschaffung des „Normalen“ mögen Viele als Errungenschaft ansehen. Wir reißen damit aber den Leuchtturm ein, der in einer ohnehin komplexen Welt eine Richtschnur dessen war, was gerade für diejenigen auf der Suche überlebenswichtig ist: Orientierung. Wer eine Reise plant, beginnt auch selten Jahre zuvor mit dem Kofferpacken. Welch Bevormundung und Überbehütung ist es, wenn wir den Jüngsten schon „Angebote“ zur sexuellen Identitätsfindung machen, aus denen sie wählen können! Wie wenig Vertrauen haben wir in sie, wenn wir nicht einmal darauf warten können, welche Erfahrungen und Entdeckungen, welche Erlebnisse und Eindrücke sie in der Pubertät sammeln und gewinnen! Es ist allein unsere Ungeduld, die uns antreibt, unsere Selbstsucht nach Verwirklichung, die wir nun durch das Bedrängen unserer Kinder zu kompensieren versuchen. Wüssten die Kleinsten, welch Gedanken wir uns um sie, ihre sexuelle Identität, Neigung und Vorlieben machen würden, hielten uns sicher einige von ihnen für völlig verqueert…
Dennis Riehle, Martin-Schleyer-Str. 27, 78465 Konstanz
Webpräsenz: www.Dennis-Riehle.de
]]>
Im Folgenden lesen Sie das postalische Anschreiben der Elterninitiative an Abgeordnete der CDU, SPD, Grüne, Linke, FDP, ÖDP, AfD:
Den 2. Januar 2016
Sehr geehrter Herr N.N., sehr geehrte Frau N. N.!
Die Landtagswahl 2016 in BW steht bevor. Damit wir von der o.g. Elterninitiative wählen können, bitten wir die Abgeordneten aller Parteien, einschließlich der ÖDP und AfD um eine Erklärung, wie sie zum beabsichtigten „Aktionsplan für gleiche Rechte“ stehen. Soweit wir informiert sind, soll sich die ganze Gesellschaft vom Kleinkind bis zum Greis nach Maßgaben der Gender-Ideologie umstellen, um gleiche Rechte für so genannte „LSBTTIQ – Diskriminierte“ zu schaffen. Unseres Wissens sind Menschen mit alternativer sexueller Ausrichtung jedoch seit 2006 durch § 1 AGG geschützt im Gegensatz allerdings zu Eltern, die wegen ihrer Kinder noch immer rücksichtslos benachteiligt werden.
Den Aktionsplan halten wir solange für eine Farce, wie von der Landespolitik gleiche Rechte für Eltern mit Kindern gegenüber Mitbürgern ohne Kinder ostentativ ignoriert werden. Mit großem Aufwand und viel Geld fördert unsere Landesregierung LSBTTIQ-Gleichstellung, keinen Cent aber hat sie übrig, die Diskriminierung von Familien zu beenden. Nicht nur, wenn überhaupt, werden sexuell Alternative, sondern nicht minder Eltern mit mehr als zwei Kindern täglich diskriminiert wegen ihrer „Familien-Identität“ und müssen sich Tag für Tag anhören, sie seien Sozialschmarotzer, Karnickel, asozial und Schlimmeres. Sie bekommen so gut wie keine bezahlbare Wohnung, werden überall abgewiesen, von der finanziellen Ausbeutung der Familien über familienblinde Verbrauchssteuern und ungerechtfertigte Abgaben zu den Sozialversicherungen einmal ganz zu schweigen. Hat sich Herr Kretschmann oder die Frau Sozialministerin je einmal stark gemacht gegen die tägliche Diskriminierung von Eltern? Haben sie sich etwa bemüht, den Schutz des AGG ( Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ) auch auf Eltern mit mehreren Kindern als bedrohter Minderheit ( Deutschland ist Weltmeister im Kinderschwund! ) zu erweitern? Nein! Die Diskriminierung von Eltern ist in Stuttgart offenbar Nebensache, keiner Rede und keines Aktionsplans wert. Wo bleibt denn die Solidarität ( z. B. 1 Million € ) als Investition in den Nachwuchs der Gesellschaft anstatt in nachwuchslose Minderheiten ( Stichwort Rentensicherheit )?
Wie steht es um das verfassungsgemäße Elternrecht? Hier sind wir bei der Frage nach dem rot-grünen Bildungsplan, der unter Aufgabe eines begrenzten Zeitfensters die Sexualerziehung in den Lehrplänen fächerübergreifend über alle Schuljahre hinweg permanent durchsetzen will. ( So, als ob alle Lehrer sich erdreisten dürften, fachfremd Physik, Mathematik, Sprachen oder Religion zu unterrichten! ) Diese Absicht entzieht den Eltern bewusst die Kontrolle darüber, ob die Intimsphäre ihrer Kinder gewahrt bleibt. Hier handelt es sich u. E. um einen groben Missbrauch des staatlichen Bildungsauftrags.
Zum anderen steht zu befürchten, dass auch andere Minderheiten oder Interessenlobbys einen Zugriff auf Bildungspläne bekommen, weil mit LSBTTIQ bereits ein Präzedenzfall geschaffen wurde. Mit gleichem Recht könnten z. B. muslimische Gruppen einfordern, Sexualerziehung ganz aus den Lehrplänen zu streichen.
Sehr geehrter Herr N. N.!
Gerne sind wir bereit, Ihre Partei zu wählen, wenn wir eine entsprechende Auskunft von Ihnen bekommen. Ich selbst als Sprecherin der Initiative war fast 45 Jahre als Lehrerin im Dienst des Landes Baden-Württemberg tätig. Aus pädagogischer Sicht halte ich die Vorhaben der Landesregierung für überaus problematisch und schädlich für unsere Schulkinder, deren Eltern und die gesamte Gesellschaft.
Daher bitten wir Sie, uns den Standpunkt Ihrer Partei zu erläutern, damit wir einschätzen können, welchen Wert Ihre Partei dem Schutz von Kindern, Schülern, Eltern und Familien vor staatlichen Übergriffen beimisst.
Mit freundlichem Gruß im Auftrag der Elterninitiative
Bärbel Fischer
Antwort von Dr. Hans-Ulrich Rücke, FDP
Das vollständige Wahlprogramm finden Sie unter folgendem Link: https://www.fdp-bw.de/docs/FDPBW_LW_Programm_2016_druckversion.pdf
Mit freundlichen Grüßen Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL
]]>
]]>
Auch wer kirchlich nicht gebunden ist kann dem Vortrag von Frau Hedwig v. Beverförde die Motivation entnehmen, welche zum Widerstand gegen familien-und kinderfeindliche Tendenzen aktueller Politik aufruft.
Den Vortrag von 61 min können Sie hören und sehen unter:
http://www.bonifatius.tv/home/hedwig-von-beverfoerde-demo-fuer-alle_5203.aspx
]]>
http://www.pro-medienmagazin.de/politik/detailansicht/aktuell/schlagabtausch-um-bildungsplan-92619/
]]>da Sie inzwischen weder persönlich, noch über die Uni Kassel online erreichbar sind, wähle ich für meinen Protest die postalische Zustellung.
Zugegeben, ich habe Ihre Bücher nicht gelesen, und ich werde sie auch nicht lesen aus Rücksicht auf meinen nächtlichen Schlaf. Ich kenne nur Ihre Interviews in der HNA ( Hessisch, Niedersächsische Allgemeine) und entsprechende Beiträge aus dem Internet.
Für „praktische Übungen im Sexualkundeunterricht“ wurde noch vor einigen Jahren der ehemalige Lehrerkollege aus einer benachbarten Schule in einem Disziplinarverfahren abgestraft, und mit einer Bewährungsstrafe plus 10 000.- Bußgeld an den Kinderschutzbund belangt. Damals galt noch die Überzeugung, dass Kinder vor Sexisten beschützt werden müssen. Heute im Genderzeitalter gilt die Unverletzlichkeit der Kinderpersönlichkeit offenbar nicht mehr als pädagogischer WERT, sondern vielmehr sollen die Kinder bedenkenlos und möglichst frühzeitig mit Übungen im Unterricht konfrontiert werden, die ihre Intimsphäre verletzen, mit der merkwürdigen Begründung, „weil das zum Leben gehört“ ( Anm.: auch Diebstahl, Menschenraub, Korruption etc. gehören zum Leben ). Auch wenn Sie betonen, dass nur Themen im Unterricht zur Sprache kommen, die von betroffenen Schülern selbst angefragt werden, so bedeutet dies für die anderen Kinder der Klasse trotzdem ein unverantwortbarer Übergriff.
Zu Ihrer Person teilte die HNA mit: Sie „arbeitet, lebt, engagiert sich und liebt in unterschiedlichen Städten Deutschlands sowie Ländern Europas und Lateinamerikas“. (rud))“. Leben, Reisen und Lieben, Frau Tuider, ist Ihr gutes Recht. Nur, wer ermöglicht Ihnen Ihr Leben, Ihr Arbeiten, Ihre Reisen und Ihr lustvolles Lieben in verschiedenen Kontinenten? Es sind unsere Kinder, die wir Eltern unter großen finanziellen Opfern zu Steuer und Abgabe zahlenden Staatsbürgern groß gezogen haben. Daher dürfen wir Steuerzahler doch wohl erwarten, dass Sie als Hochschullehrerin im Gegenzug dafür den g e i s t i g e n Horizont Ihrer Studenten erweitern, und nicht den o r g a s t i s c h e n.*)
Was wird, Frau Tuider, über unsere Gesellschaft und unser Zeitalter dereinst in den Geschichtsbüchern stehen? “Sexozoikum”- “Sexozän”- “Rot-Grüne Kreidezeit”
– “Genderzäikum“? Diese Begriffe stammen – leider – nicht von mir, sondern von Bloggern, die genauso empört sind wie ich, dass eine Professorin die Wissenschaft schamlos zur Ent-schämung von Kindern missbraucht.
„Wenn die Scham verschwindet, verschwindet auch die Menschlichkeit“. Insofern nähern wir uns mit Riesenschritten dem „Zombizoikum“, dem Zeitalter des Todes von Humanität und Solidarität.
Mit empörtem Gruß
für die ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT
Bärbel Fischer
*) in Abwandlung zum Originaltext
]]>
Eine Petition ist ein demokratisches Mittel, um dem Bürger einen Notruf zu ermöglichen. Mit ihrer Unterschrift wenden sich die Petenten üblicherweise g e g e n ein Regierungsvorhaben. Eine Eingabe zur U n t e r s t ü t z u n g eines Vorhabens kann dagegen im eigentlichen Sinn nicht als Petition gelten. Trotzdem hat der Ausschuss die „Petition“ der Befürworter der Bildungsplanreform bedenkenlos angenommen.
http://www.bildungsplan2015.de/video
Pressemitteilung vom 08. Oktober 2014
Rohrdorf/Stuttgart – Erstaunt und verständnislos reagiert die Petitionsinitiative „Zukunft-Verantwortung-Lernen: Kein Bildungsplan 2015 unter der Ideologie des Regenbogens“ auf die heutige Mitteilung des Petitionsausschusses.
Die derzeit nicht näher ausgeführte Begründung zum Beschluss des grün-rot dominierten Petitionsausschusses ist nicht nachvollziehbar. Es wird lediglich darauf verwiesen, dass die Landesregierung an den Plänen, die „Akzeptanz sexuelle Vielfalt“ in den neuen Bildungsplänen zu verankern, festhält. Bereits bei einer öffentlichen Anhörung der CDU-Landtagsfraktion am 9. Mai dieses Jahres wurden die Pläne der Landesregierung von ausgewiesenen Experten als verfassungsrechtlich und pädagogisch bedenklich kritisiert.
Die Argumentation der Ausschussvorsitzenden muss als sehr bedenklich gelten, weil auf die begründeten Forderungen der Petition nicht inhaltlich eingegangen wird. Dies gilt auch dahingehend, dass die Forderung nach mehr Transparenz bei der Erstellung der Bildungspläne erkennbar nicht bejaht wird. Beate Böhlen (Grüne) erklärt in der Pressemitteilung, dass der Petitionsausschuss die Petition “abgelehnt” habe. Dies erstaunt umso mehr, als es nicht die Aufgabe des Petitionsausschusses ist, über Petitionen zu entscheiden; der Ausschuss hat dem Landtag lediglich Beschlussempfehlungen vorzulegen. Frau Böhlen übergeht hier wohl die Rechte des Landtags.
Sobald uns nähere Informationen über die Grundlage der Entscheidung vorliegen, werden wir eine umfassende Stellungnahme abgeben.
]]>