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http://familiengerechtigkeit-rv.info/wp-content/uploads/2017/08/Brief-an-Weinberg.pdf
]]>Kinderrechte gegen Elternrechte ausspielen?
Zum Auftakt des 16. Kinder-und Jugendhilfetags, der von 28. bis 30. März in Düsseldorf stattfand, forderte Familienministerin Schwesig die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung: „Kinder haben eigene Meinungen, Wünsche, Bedürfnisse. Wir müssen ihre Rechte da festschreiben, wo die Pfeiler unseres Zusammenlebens geregelt sind: Bei den Grundrechten im Grundgesetz.“
Dazu merkt Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., an: „Diese Forderung ist nicht neu. Wer wollte sich dagegen stellen? Wenn Frau Schwesig dann allerdings bei der Fachtagung die Katze aus dem Sack lässt, ist leicht zu erahnen, wohin die Reise gehen soll: Schwesig rühmt die Erfolge der ‚frühkindlichen Bildung‘ in den Kitas: Beim Ausbau der Kindertagesbetreuung sei viel erreicht worden. Der Ausbau müsse aber noch weitergehen. Es werde Geld für 100.000 neue Plätze bereitgestellt.“
Martin warnt: „Für kritische Elternohren hören sich diese Ausführungen nach einem unter staatlicher Aufsicht stehenden ‚Kindergrundrecht auf Bildung ab Geburt‘ an, das umso leichter in die Praxis umzusetzen wäre, je weniger die Eltern mitzureden haben. So ist z.B. heute der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für die U-3-Kinder ein Recht, das den Eltern zusteht. Mit einem ‚Kindergrundrecht auf Bildung ab Geburt‘ wäre der Krippenbesuch gegen den Willen der Eltern durchsetzbar. Ein solches Kindergrundrecht würde eindeutig dem Art. 6.2 GG zuwiderlaufen, nach dem ‚die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht‘ ist. Tatsächlich sind wir auf dem Weg der manipulierten Entrechtung der Eltern heute schon weit fortgeschritten! Die Konstellation Kinderrecht contra Elternrecht kann aber niemals mit dem Kindeswohlzusammengehen.“
Stattdessen schlägt Martin vor, endlich das „Wahlrecht ab Geburt“ einzuführen, als ein auch den Kindern selbstverständlich zustehendes Bürgerrecht: „Die Kinder haben am längsten auszubaden was die Regierenden heute beschließen. Ihre Interessen müssen ganz anders in den Focus der Politik gerückt werden! Für Kinder, die sich noch nicht selbst in eine Wahlliste eintragen lassen und wählen können, sollte das Wahlrecht im Rahmen der elterlichen Sorgepflicht ausübbar sein. In diesem Sinne unterstützt der Verband Familienarbeit e.V. die Kampagne ‚Nur wer wählt, zählt‘ des Deutschen Familienverbands (DFV).“
Link zur Pressemeldung: http://familienarbeit-heute.de/?p=4758
Dr. Johannes Resch stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V. Johannes.Resch@t-online.de Tel.: 063469890628
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Was die die SPD mit ihrem Vorhaben klammheimlich im Schilde führt, lesen Sie im folgenden Artikel von Birgit Kelle:
Manuela Schwesig will uns Eltern an den Kragen
Wenn der SPD die Rechte der Kinder so sehr am Herzen liegen, um Leib, Leben und Schutz von Kindern zu garantieren, sollte sie die ungeborenen Kinder im Mutterleib unbedingt mit einschließen, mahnt Frau Kelle.
]]>Familien brauchen Gerechtigkeit!
(Berlin). Dass Menschen füreinander einstehen, macht unsere Gesellschaft sozial. „Doch obwohl Familien dabei eine wichtige Rolle spielen und Leistungsträger unserer Gemeinschaft sind, werden sie durch eine familienblinde Steuer- und Abgabenpolitik arm gemacht“, kritisiert der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes, Sebastian Heimann.
Weiterlesen unter:
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Stadtrat Dr. Klaus Nopper hielt vor der EAK-Versammlung einen Vortrag über die Relevanz der Einführung eines Wahlrechts ab Geburt. Er hatte hierüber auch seine Doktorarbeit geschrieben. Eine schriftliche Dokumentation seines Vortrags finden sie als Video unter folgenden Links auf YouTube:
https://www.youtube.com/watch?v=JxkREhL-jM8 —> Wahlrecht ab Geburt – warum nötig?
https://www.youtube.com/watch?v=l9ABN6-2iZo —> Wahlrecht ab Geburt – rechtlich zulässig?
Im Anschluss an den Vortrag hat der EAK den Beschulss gefasst, sich für ein solches Wahlrecht ab Geburt einzusetzen, damit die Interessen der jungen Generation und Familien nicht zuletzt angesichts der (negativen) demografischen Entwicklung gewahrt bleiben können.
In schriftlicher Form können Sie den Vortrag im nächsten Blog-Beitrag lesen.
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Frau Altpeter kümmert sich als zuständige Ministerin rührend um die familiäre Pflege der älteren Generation. Was tut sie für die familiäre Pflege unserer Kleinstkinder? Die bleiben offensichtlich außen vor.
Alte Menschen sind oft geschwächt, auf Hilfe und Pflege angewiesen, brauchen viel Zeit, direkte Ansprache, ein offenes Ohr, Zuwendung und Trost. Sie wollen nicht nur Kunde einer Dienstleistung sein, sondern immer noch als einzigartige Person wahrgenommen werden. Daher wünschen sich die meisten alten Menschen, zuhause von der Familie gepflegt zu werden und nicht von wechselndem Personal.
Was aber für alte Menschen gilt muss auch für ganz junge Menschen bis zu drei Jahren gelten. Auch sie sind schwach, unselbständig und hilflos. Auch sie müssen zeitaufwendig gepflegt und umsorgt werden. Sie sind ganz auf ihre Mama angewiesen. Sie brauchen deren Hautkontakt, den liebevoll aufmunternden Blick, die mütterliche Stimme, ihren sicheren Arm. Auch sie vertragen es nicht, ihr junges Leben im Kollektiv zu beginnen, sondern wollen 1:1 als einzigartige Person wahrgenommen und geliebt werden.
Von Seiten der Politik wird nun alles unternommen, zeitaufwendige ambulante Altenpflege zu ermöglichen. Doch den Kindern verwehrt sie, was sie den Alten allzu gerne gewährt. Babys sollen, gemäß den Wünschen des Arbeitsmarktes, schon nach wenigen Monaten in die Krippe, egal wie sehr sie ihre Eltern vermissen, egal wie sehr sie unter Stress stehen, egal was ihnen an Geborgenheit gestohlen wird.
Im Gegensatz zu der Wählergeneration 70 plus haben Babys keine Lobby und kein Wahlrecht. Ihre Stimme wird übertönt vom lauten Getöse betriebsamer politischer Ambitionen.
Bärbel Fischer
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Der Verband der Familienfrauen und-männer vffm mahnt, den Interessen des Nachwuchses mehr demokratisches Gewicht zu geben.
http://www.dhg-vffm.de/p/modules/news/
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