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Leserbrief
Ganz abgesehen von den täglichen Diffamierungen, denen Eltern wegen ihrer Kinder ausgesetzt sind, wäre es für die Chefin der Antidiskriminierungsstelle eine lohnende Aufgabe, derjenigen Diskriminierung nachzugehen, welche der Staat selbst, und deutlich an der Verfassung vorbei Eltern und ihren Kindern antut. Denn was hierzulande geschieht ist alles andere als Gleichbehandlung.
Obwohl das Grundgesetz den Eltern die Organisation ihrer Familie völlig freistellt ( Art. 6 GG ), schüttet der Staat seit U.v.d. Leyen in lenkender Absicht Milliarden für die Betreuung von Kindern erwerbstätiger Mütter aus, ohne dass Vollzeitmüttern für die Betreuung eigener Kinder auch nur ein einziger Euro zugestanden wird. Ebenso erhalten Mütter, die wegen bereits vorhandener Kinder vor der nächsten Entbindung nicht erwerbstätig waren, den geringsten Satz an Elterngeld, während Mütter, die bis zur Entbindung gut verdienten, den Höchstsatz bekommen. Auch diese Regelung soll Mütter aus dem Haus in die Betriebe zwingen. Die finanzielle Diskrepanz kann sich in einem Jahr bis auf 18 000 Euro belaufen – eine eindeutige verfassungswidrige Ungleichbehandlung! Dass ein Arbeitnehmer ohne Familie im Jahr 15 000 Euro mehr zur freien Verfügung hat als ein Vater von 2 Kindern bei gleichem Jahresgehalt von 35 000 Euro, müsste ebenfalls ein unübersehbarer Stolperstein für Frau Lüders sein.
http://www.deutscherfamilienverband.de/jdownloads/Publikationen/Horizontaler_Vergleich_2016_web.pdf
Wenn der Staat vorgibt, „Intoleranz zu missbilligen“ (Brigitte Zypras), dann soll er endlich bei sich selbst damit anfangen.
Bärbel Fischer
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Leserbrief an die Schwäbische Zeitung:
Die CDU-Landeschefin Inge Gräßle fordert im Auftrag der Frauenunion und unter der Knute von Gender-Mainstream, dass in der neuen grün-schwarzen Landesregierung BW jeder zweite Ministerposten mit einer Frau besetzt wird. Sie sieht dies als Nagelprobe für den Reformer Thomas Strobl.
Ein solches Ansinnen verstößt m. E. gegen das Verbot der Diskriminierung des männlichen Geschlechts ( AGG §1). Sollten nicht eher Erfahrung, Leistung und Qualifikation das Kriterium für die Benennung ins Ministeramt sein? Ich halte es für extrem dümmlich und diskriminierend, sich auf ein Fifty-fifty-Modell zu versteifen, weil es dem Geschlecht Vorrang gegenüber der Professionalität einräumt. Wir brauchen Profis und keine Quotenfrauen. Ein Verhältnis 2: 3 oder 3:4 von Frauen zu Männern und umgekehrt ist o.k., solange Sach-und Fachverstand noch Kriterien sind. Hier schießt die Frauenunion genderkompatibel weit über das Ziel hinaus. Bedächtige Bürger können nur hoffen, dass Thomas Strobl sich solchen Gender-Forderungen nicht beugt und seine Minister beruft, unabhängig von ihrem Geschlecht, sondern allein aufgrund ihrer Eignung.
Bärbel Fischer
]]>Auf sein Schreiben an den Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, bekam Herr N. folgende Antwort von Frau Dr. Reimann:
Sehr geehrte Familie N.,
vielen Dank für Ihre E-Mail an den Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann. Er bat mich, als die für die Bereiche Arbeit, Soziales, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Ihnen zu antworten.
Auch wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Entlastung von Familien mit Kindern weiter voran zu bringen. In dieser Legislaturperiode ist es uns gelungen ein Entlastungspaket zu schnüren, von dem vor allem die Familien profitieren.
Mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags werden der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag für 2015 und 2016 angehoben. Damit die Förderung bei den Familien ankommt, die nicht vom steuerlichen Kinderfreibetrag profitieren, hat die SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt, dass das Kindergeld in gleichem Verhältnis angehoben wird. Es wird rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 4 Euro pro Monat und ab dem 1. Januar 2016 um weitere 2 Euro pro Monat steigen. Der Kinderzuschlag, der Eltern mit niedrigen Einkommen hilft, wird ab dem 1. Juli 2016 auf 160 Euro angehoben. Nach intensiven Verhandlungen mit dem Koalitionspartner haben wir zudem erreicht, dass der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bereits ab dem Jahr 2015 um 600 Euro auf 1.908 Euro/Jahr erhöht wird. Für jedes weitere Kind steigt der Entlastungsbetrag um 240 Euro.
Das Entlastungspaket für Familien ist Ergebnis harter Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner. Auch wenn wir uns durchaus weitergehende Unterstützung für Familien gewünscht hätten, so kann man doch festhalten, dass dieses Paket eine spürbare Entlastung für Familien bedeutet.
Es ergänzt die bereits in dieser Legislaturperiode beschlossenen weiteren familienpolitischen Maßnahmen. Hierzu gehören die Förderung von Kitas, das ElterngeldPlus und das Familienpflegezeitgesetz.
Auch künftig wollen wir Familien wirksam unterstützen. Gerade Eltern mit kleinen und mittleren Einkommen wollen wir erreichen. Dabei nehmen wir alle Familienformen in den Blick – die vielen Paare mit Kindern, ob mit oder ohne Trauschein, die Alleinerziehenden, Regenbogen- und Patchworkfamilien und auch die Frauen und Männer, die sich um ihre pflegebedürftigen Angehörigen kümmern. Alle Familien brauchen Zeit, Geld und Infrastruktur – gute Bildungs- und Betreuungsangebote für ihre Kinder und Unterstützung für ihre pflegebedürftigen Angehörigen.
Natürlich verfolgen wir auch die Debatte über eine Umgestaltung der Systematik der Sozialversicherung unter Betonung der Beitragsentlastung und der Berücksichtigung von Kinderkomponenten sehr aufmerksam. Allerdings sind die Folgen einer solchen Umstellung aus meiner Sicht bisher nicht ausreichend beleuchtet worden. Das gilt insbesondere für die Auswirkungen auf die finanzielle Basis unserer sozialen Sicherungssysteme. Zugleich darf man bei dieser Debatte nicht vergessen: Schon heute werden Kinder in den Sozialversicherungssystemen sowohl auf der Leistungsseite (Erziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, erhöhte Ersatzrate beim Arbeitslosengeld I) als auch auf der Beitragsseite berücksichtigt (beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und den nicht selbst versicherungspflichtigen Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung- und Pflegeversicherung, sowie geringerer Beitragssatz für Eltern in der gesetzlichen Pflegeversicherung).
Aus meiner Sicht besteht bei der Frage der Sozialbeiträge für Familien also noch weiterer Klärungsbedarf – auch vor dem Hintergrund der laufenden Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht. Selbstverständlich werde ich die Debatte weiter aufmerksam verfolgen.
Unabhängig davon werde ich mich auch künftig dafür einsetzen, dass Familien wirksam unterstützt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carola Reimann MdB
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In Abstimmung mit der Familie N. nimmt die ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT dazu Stellung:
Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,
in Abstimmung mit Herrn N. lege ich Ihnen die Einschätzung der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT zu Ihrem Schreiben vom 7. April 2016 an Herrn N. vor. Es geht uns hier nur um den letzten Abschnitt Ihres Schreibens.
*) Dabei spielt es keine Rolle, ob Kinderlosigkeit schicksalhaft oder beabsichtigt ist. Entscheidend ist die Benachteiligung von Eltern.
Leider vermeiden die Parteien von schwarz über grün bis rotrot diesen unpopulären aber notwendigen Schritt, der Eltern die nötige Gestaltungsfreiheit brächte, aus Sorge um Stimmenverlust bei Wahlen. Aus demographischer Perspektive ist diese Korrektur für unser Sozialwesen aber überlebens-notwendig. Denn je mehr Lasten Eltern aufgebürdet werden, umso weniger sind sie für weitere Kinder bereit. 2/3 der abgetriebenen Embryonen in Deutschland sind Geschwister von bereits lebenden Kindern, ein Skandal in Anbetracht der deutschen demographischen Katastrophe! Hat nicht jeder Staat die Pflicht zur demographischen Bestandswahrung im Interesse des Wohlstands nachfolgender Generationen?