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Das Bündnis „Rettet die Familie“ hat eine Petition zur finanziellen Gleichbehandlung aller U3-Kinder beim Bundestag eingebracht. Der Sprecher des Bündnisses, Johannes Resch, zu den Gründen der Petition VON JÜRGEN LIMINSKI Herr Resch, was ist mit der Petition beabsichtigt? Heute gibt die öffentliche Hand für ein Krippenkind mindestens 1 000 € im Monat aus, während Eltern, die ihr Kind selbst be- treuen, völlig leer ausgehen. Selbst das vo- rübergehende geringe Betreuungsgeld (150 €/Monat) wurde auf Betreiben des damali- gen Ersten Bürgermeisters von Hamburg, Olaf Scholz, wieder gestrichen, weil es an- geblich in die Gesetzeshoheit der Länder falle. Die gegenwärtige Familienpolitik fördert ganz gezielt die Trennung der Kinder von den Eltern ab Beginn des 2. Lebensjahres. Hier geht es auch um die Einhaltung des Grundgesetzes. Nach unserer Überzeugung verstößt diese Praxis sowohl gegen Art. 3, Abs.1 GG, der auch eine Gleichbehandlung aller Eltern fordert, sowie gegen Art.6, Abs. 2 GG, der den Eltern das Recht zuordnet, über die Kindererziehung zu entscheiden. Hinter der heutigen Politik steht vor allem eine Wirtschaftslobby, die möglichst alle Eltern in Vollzeitstellen wünscht, um die Löhne niedrig zu halten und damit die Profite erhöhen zu können. Unterstützt wird diese Haltung weiterhin zusätzlich vom im Marxismus wurzelnden Denken, das ebenfalls die Erwerbsarbeit weit stärker gewichtet als die ebenso wichtige elterliche Erziehungsarbeit. Glauben Sie, für diese Position im Bundestag Befürworter zu finden? Uns ist klar, dass diese Zusammenhänge heute im Bundestag verdrängt werden. Den Abgeordneten ist meist gar nicht bewusst, dass die Bindung der Renten an Erwerbs- arbeit, obwohl sie von den Kindern der Rentner bezahlt werden müssen, einer ent- schädigungslosen Enteignung der Eltern gleichkommt mit allen Folgen für die fami- lienbezogenen Wertvorstellungen. Wir wollen aber ein Nachdenken zumindest bei einigen Abgeordneten bewirken und die Diskussion vor allem in die Öffentlichkeit tragen, die heute sowohl von öffentlich-rechtlichen wie den meisten anderen Leitmedien grob vernachlässigt wird. Neben den rechtlichen Defiziten wird völlig ignoriert, dass nach Ansicht nahezu aller Fachleute, die sich mit Kindern befassen, in den ersten Lebensjahren die Entwicklung einer festen Bindung zu Erwachsenen, in der Regel den Eltern, Voraussetzung für späteres Selbstbewusstsein, Leistungswillen und Leistungsfähigkeit ist. Solche Petitionen brauchen eine Mindestanzahl von Unterschriften. Wie wollen Sie die erreichen? Wesentlich für einen Erfolg ist, ob wir das Quorum von 50 000 Mitzeichnern erreichen. Wenn das innerhalb der Mitzeichnungsfrist bis zum 5.11.2020 gelingt, muss sich der Petitionsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Diskussion damit befassen. Das erleichtert dann auch die Thematisierung in der Öffentlichkeit. Immerhin steht diese Forderung nach Gleichberechtigung und Wahlfreiheit auch im Betreuungsurteil des Bundesverfassungsgerichts. Ist die Petition mit Kosten verbunden? Direkte Kosten fallen bei einer solchen Petition nicht an. Die Bekundung des Anliegens der unterzeichnenden Bürger/innen ist kostenfrei. Allerdings ist ein erheblicher ehrenamtlicher Einsatz erforderlich, nicht nur für die Petition selbst, sondern auch für das Werben zur Unterzeichnung. Die Petition ist einzusehen und zu zeichnen unter dem Link: https://epe- titionen.bundestag.de/content/peti- tionen/ò2020/ò09/ò23/Peti- tionò116328.html Johannes Resch ist Vorsitzender des Verbands Familienarbeit e.V. und stellvertretender Vorsitzender des Bündnisses „Rettet die Familie“. Dieses Interview veröffentlichte die TAGESPOST am 22. 10. 2010, Ausgabe 43 www.rettet-die-familie.de PRESSEMELDUNG Zwei Petitionen beim Bundestag mischen Familienpolitik auf. Bündnis „Rettet die Familie“ ruft zur Mitzeichnung auf. Am 4. März lief die Zeichnungsfrist für eine Bundestagspetition, die sich gegen die besondere Erwähnung von „Kinderrechten“ im Grundgesetz wandte, ab. Das für eine öffentliche Diskussion erforderliche Quorum von 50 000 Unterschriften wurde mit über 65 000 deutlich überschritten. Dieser Erfolg zeigt, dass das Thema inzwischen auf breites Interesse stößt und die Befürchtung besteht, dass der Staat nach einer Verfassungsergänzung die Eltern noch stärker bevormunden wird, als er das schon heute tut. Als abschreckendes Beispiel kann hier Norwegen gelten, wo der Staat unter dem Vorwand, die Kinder zu schützen, diese schon bei Bagatellen von ihren Eltern trennt. Eine zweite Petition bezieht sich auch auf ein tatsächliches Kinderecht, nämlich dem grundlegenden Recht auf Betreuung durch die eigenen Eltern. Dieses Kinderrecht wird bei uns z. Z. durch einseitige Förderung der Krippenbetreuung immer weiter eingeschränkt. Die Petition fordert eine gleichberechtigte Behandlung der familiären Betreuung von Kindern, Alten und Kranken mit herkömmlicher Erwerbsarbeit. Auch nach Ansicht des Bündnisses „Rettet die Familie“ ist spätestens seit der Vergesellschaftung der Alterssicherung (Stichwort Rentenreform 1957) auch die Betreuung von Kindern eine finanzielle Gemeinschaftsaufgabe. Diese Finanzierung darf aber nicht an eine vorgegebene Betreuungsart gebunden werden, wie das gegenwärtig durch die einseitige Finanzierung der Krippenbetreuung geschieht. Das verstößt gegen die Wahlfreiheit der Eltern, die ihnen Art 6 Abs 2 unseres Grundgesetzes garantiert. Wie schon die Petition zur Änderung des GG wird auch die Petition zur Anerkennung familiärer Fürsorge-Arbeit vom Bündnis „Rettet die Familie“ unterstützt. Das Bündnis fordert daher zur Zeichnung auf, die noch bis zum 26. März möglich ist: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2020/_02/_08/Petition_106938.$$$.a.u.html Die Diskussion zum Thema der laufenden Petition ist längst überfällig. Eine Gesellschaft, in der die lebensnotwendige Fürsorge-Arbeit für Kinder, Kranke und Alte nicht mehr geachtet wird, ist nicht überlebensfähig. Der gegenwärtig zum Nachteil von Eltern und Kindern verfälschte Generationenvertrag muss wieder ins Gleichgewicht gebracht werden. Bündnis Rettet die Familie – www.rettet-die-familie.de
Vorsitzende: Sabine Wüsten, Stellv. Vorsitzender: Dr. Johannes Resch Geschäftsstelle: Heidigweg 57a, 63743 Aschaffenburg; Spendenkonto: Konto:6650; BLZ: 795 500 00; Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau
Sehr geehrter Herr Bohsem!
Bezüglich Ihres Kommentars „Ehegattensplitting passt nicht in unsere Gesellschaft“ ( Süddeutsche Zeitung, 19. 10. 2015 ) darf ich Sie in wesentlichen Punkten korrigieren:
Damit, Herr Bohsem, hoffe ich, Sie vielleicht nachdenklich gemacht zu haben über die „familien-, d. h. arbeitspolitischen“ DDR-Forderungen der SPD, die laut Olaf Scholz „die Lufthoheit über die Kinderbetten“ beansprucht. Nicht die Eltern, sondern der Saat möchte sich den Zugriff auf die nächste Generation sichern. Aber wir Eltern wehren uns dagegen mit unserer Wählerstimme.
Mit besten Grüßen Bärbel Fischer für die ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT www.forum-familiengerechtigkeit.de
Herr Bohsem antwortete:
Liebe Frau Fischer,
vielen Dank für ihren energischen Beitrag. Sie brauchen mich nicht nachdenklich zu machen. Wie in meinem Kommentar klipp und klar zu lesen ist, halte ich das Modell der SPD für nicht einführbar und für nicht zweckmäßig.
Ein Vorschlag: lesen Sie den Kommentar nochmal mit einer anderen Brille. Dann werden Sie feststellen, dass ich das Ehegattensplitting zwar kritisiere, es aber nach Abwägung als alternativlos verteidige. Wenn Ihnen das nicht energisch Pro-Splitting ist, kommen wir nicht zusammen, fürchte ich.
Mit freundlichem Gruß
Guido Bohsem
Parlamentsbüro Wirtschaft
Guido Bohsem Tel.: +49 30 2636-660
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