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Aber: Der Tarabella-Bericht insgesamt wurde mit 440:206 Stimmen angenommen (CDU/CSU, AfD, Familienpartei, ÖDP und Teile der FDP haben dagegen gestimmt). Zudem hat die Mehrheit der EU-Abgeordneten im Punkt A(e) des Tarabella-Berichts, der gesondert abgestimmt wurde, mit 405:239 Stimmen für die Auffassung eines „Menschenrechts“ auf Abtreibung gestimmt. Das ist ein trauriges Signal! Lassen Sie uns daraus die einzig notwendige Konsequenz ziehen: Die Tarabella-Entscheidung muß uns Ansporn sein, noch mehr Kräfte zum Schutz des Lebens und der Familie in der EU zu mobilisieren. Bereits in Kürze haben Sie dazu wieder Gelegenheit. Bitte kommen Sie zu unserer nächsten DEMO FÜR ALLE unter dem Motto „Ehe und Familie vor! Stoppt Gender-Ideologie und Sexualisierung unserer Kinder: am 21. März 2015 Die Gegner von Ehe und Familie wollen uns in Stuttgart mit einer großen Gegendemonstration beeindrucken. Zeigen wir ihnen, daß es in diesem Land noch viele Aufrechte gibt, die unerschrocken für die Grundwerte unserer Gesellschaft einstehen! Mit herzlichen Grüßen, Ihre Hedwig von Beverfoerde
Subsidiaritätsprinzip erfolgreich verteidigt, aber Mehrheit der EU-Abgeordneten für „Menschenrecht auf Abtreibung“
]]>wir haben einen guten Kampf gekämpft! Ihnen allen, die Sie gegen den Tarabella-Bericht Petitionen unterzeichnet, an Abgeordnete geschrieben, telefoniert und Ihre Verteiler mobilisiert haben, ein ganz großes DANKE! Über Änderungsanträge der Fraktionen EVP und EKR haben wir immerhin erreicht, dass das Subsidiaritätsprinzip in Bezug auf die Abtreibung gestärkt wurde: Fragen zur „sexuellen und reproduktiven Gesundheit“ bleiben auch weiterhin allein Angelegenheit der Mitgliedsstaaten.
um 15 Uhr
auf dem Schillerplatz in Stuttgart.
Der Parlamentsausschuss hatte in einem Bericht vom 26. September 2013 über „Sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte“ vorgeschlagen, europaweit ein Recht der Frauen auf Abtreibung zu postulieren.
Der EAK Rems-Murr hatte daraufhin alle CDU-Europaabgeordneten aus Baden-Württemberg am 15. Oktober aufgefordert, diesen Bericht und diese Forderung abzulehnen. „Es gibt ein ethisch, religiös und normativ begründetes Recht auf Leben, welches auch das ungeborene menschliche Leben umfasst. Dieses fundamentale Menschenrecht schließt ein dazu konträres, generelles Recht einer Frau auf Abtreibung grundsätzlich aus“, so die Begründung des EAK.
Mit klarer Mehrheit und vor allem mit den Stimmen der Fraktion der Europäischen Volkspartei hat das Europäische Parlament am 22. Oktober 2013 diesen Ausschussbericht und die Forderung nach einem Recht der Frauen auf Abtreibung abgelehnt. „Die CDU-Europaabgeordneten aus Baden-Württemberg haben gegenüber dem EAK Rems-Murr klar erklärt, dass sie aufgrund unserer christlich-demokratischen Tradition das Recht auf Leben, jedoch niemals ein Recht auf Abtreibung unterstützen“, so David Müller.
In der Debatte im Europäischen Parlament ist den verantwortlichen Verfassern des Berichts außerdem deutlich signalisiert worden, dass die europäische Ebene in dieser Frage keinerlei Kompetenz hat, da sie unter das Subsidiaritätsprinzip und damit in die Kompetenz jedes einzelnen Mitgliedsstaates fällt.
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