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zu „Politik der verbrannten Erde“ – hier Kindergrundsicherung 16/24
Herrn Ulrich Clauß gebührt hohe Anerkennung dafür, dass er deutlich den kläglichen Zustand unseres Sozialwesens schildert. Kurz vor dem Kollaps wollen Hubertus Heil und Lisa Paus noch raffen, was längst in alle Welt verteilt wurde. Mit dem Wort “Kindergrundsicherung“ soll trügerisch der Eindruck einer echten Verbesserung der finanziellen Lage von Familien erweckt werden. Dass diese seit Jahrzehnten im Argen liegt, pfeifen die Spatzen längst von den Dächern. Den zahlreichen Familienverbänden geht es nicht um Bringschuld, Holschuld, Garantiebetrag und Zusatzbetrag, sondern darum, dass die jahrelange Erziehungsarbeit der Eltern bei der Rente nicht weiterhin missachtet wird, wie dies seit 1957 mit dem Umlageverfahren der Fall ist. Es besteht noch immer ein Ungleichgewicht zwischen Jugendsicherung und Alterssicherung zum Nachteil von Eltern und Kindern, weil lückenlose Erwerbskarrieren deutlich mehr Rentenpunkte abwerfen, als Familienkarrieren. Die Verbände sprechen von einer verfassungswidrigen Benachteiligung, ja von Enteignung der Eltern.
Dr. Johannes Resch, der Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e. V. folgert: „Der Koalitionsvertrag leistet keinen Beitrag zum Abbau der Familienfeindlichkeit in unserer Gesellschaft. Es bleibt bei der Diskriminierung der elterlichen Erziehungsarbeit gegenüber der Erwerbsarbeit, die für die zunehmende relative Verarmung der Familien verantwortlich ist. Auch ist nicht zu erwarten, dass sich der Geburtenrückgang als Folge der relativen Familienarmut bessert. So werden auch die Grundlagen unseres Alterssicherungssystems auf längere Sicht weiter zerstört“.
Diese Diskrepanz (Diskriminierung) aufzulösen in einem modernen Rentensystem, hätte Frau Paus schallenden Applaus eingebracht, denn alle vorherigen Regierungen drückten sich ignorant vor einer echten, familiengerechten Reform.
Bärbel Fischer
Erschienen am 18. April 2024
]]>„Und Sie meinen damit a l l e Frauen? Auch die Mütter?“, – fragte Frau Martin nach.
Denn Frau Martin will wissen, ob die neue Ministerin die strukturelle Benachteiligung der erwerbslosen Müttern gegenüber Vollerwerbsmüttern überhaupt schon zur Kenntnis genommen hat, und folglich keinen Reformbedarf an dem rechtswidrigen Elterngeldgesetz sieht. Längst ist eine Reform dieses Gesetzes überfällig, denn Mutter ist Mutter und Kind ist Kind, egal ob und wieviel die Mama vor der Entbindung verdient hat. Es darf rechtmäßig also keinen Lohnausfallersatz mit einer Differenz von monatlich 1500 € geben. In einem Jahr beläuft sich die Minderung auf 18 000 € zulasten von Mütter mit Kleinkindern, Studentinnen, Alleinerziehenden, Arbeitslosen…
Lesen Sie das gesamte Schreiben hier:
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