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Verband zur Förderung der eigenständigen finanziellen Pressemeldung zur „ Kindergrundsicherung“ Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung 2021 wird mit dem Begriff der „Kindergrundsicherung“ der Eindruck einer echten Verbesserung erweckt. Bei dem jetzigen Beschluss ändert sich vor allem die Wortwahl. Das bisherige Kindergeld nennt sich jetzt „Garantiebetrag“. Bisherige Zusatzleistungen (Kinderzuschlag, Hartz IV) heißen jetzt „Zusatzbetrag“. Eine reale Erhöhung erfolgt nicht, lediglich ein Inflationsausgleich. Johannes Resch vom Verband Familienarbeit äußert sich dazu: Einzige echte Verbesserung ist die Digitalisierung, die bewirken soll, dass alle Berechtigten die Leistungen auch erhalten. Bisher haben viele von ihnen aus Unkenntnis gar keinen Antrag auf Zusatzleistungen gestellt. Fazit: Am bisherigen Ungleichgewicht zwischen Jugendsicherung und Alterssicherung zum Nachteil von Eltern und Kindern ändert sich nichts (Die Eltern finanzieren weiter ganz überwiegend die Kinderkosten; die erwachsenen Kinder finanzieren dagegen alle Renten der früher Erwerbstätigen, auch von denen, die selbst keine Kinder hatten). Dieses System stellt also weiter eine Enteignung der Eltern dar, da ihre Kinder wegen der Erwerbsbezogenheit der Renten an ihre Eltern im „Umlageverfahren“ in der Regel weniger zahlen als an ihre alten kinderlosen Nachbarn. Der Koalitionsvertrag leistet damit keinen Beitrag zum Abbau der Familienfeindlichkeit in unserer Gesellschaft. Es bleibt bei der Diskriminierung der elterlichen Erziehungsarbeit gegenüber der Erwerbsarbeit, die für die zunehmende relative Verarmung der Familien verantwortlich ist. Auch ist nicht zu erwarten, dass sich der Geburtenrückgang als Folge der relativen Familienarmut bessert. So werden auch die Grundlagen unseres Alterssicherungssystems auf längere Sicht weiter zerstört.
Verband Familienarbeit e.V.
und sozialen Absicherung häuslicher Eltern- und Pflegearbeit
Verband Kinderreicher KRFD: Geplante Wohnflächenbegrenzung entkernt Baukindergeld
Quadratmeter-Grenzen verwandeln Förderung in Verhinderung – Diskussion erschüttert Vertrauen
Mönchengladbach, den 26. Juni 2018. „Eine zusätzliche Begrenzung des Baukindergeldes, nach der eine Familie mit bspw. drei Kindern die Förderung nur für Immobilien mit maximal 130 Quadratmetern erhalten soll, lehnen wir entschieden ab.“, kommentiert Elisabeth Müller, die Vorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD), die überraschend diskutierte, zusätzliche Deckelung. Eine harte Vergabegrenze würde die von kinderreichen Familien begrüßte Fördermaßnahme regelrecht entkernen. Für Familien mit vielen Kindern sind Objekte in ländlichen Gebieten, die häufig über der benannten Grenze liegen, wichtig. Und: Gebaut wird häufig, bevor sich die Familie für das dritte oder weitere Kinder entscheidet. Die geplante Quadratmeterbegrenzung führte zu einem Bauen ohne Ausbaureserve und damit zum genauen Gegenteil dessen, wofür das Baukindergeld stehen sollte.
Ermutigen statt Entmutigen: Wohnflächenbegrenzung verhindern
„Das öffentlich geführte Ringen um eine zusätzliche Wohnflächenbegrenzung beim Baukindergeld sendet gerade für Familien das falsche Signal“, betont Florian Brich, Bundesgeschäftsführer des KRFD. Im Koalitionsvertrag steht die Einschränkung nicht. Und Familien, die bereits mit Blick auf den dort benannten und medial verbreiteten Rahmen Entscheidungen getroffen haben, fühlen sich mit Recht vor den Kopf gestoßen. „Auch wenn jetzt mit einem von der Großen Koalition verabredeten Finanzrahmen argumentiert wird, bleibt der Eindruck: Weil unsauber gearbeitet wurde, trifft es jetzt die Familien. Das schafft kein Vertrauen in die Politik.“, so Brich. Der KRFD appelliert auch daher an alle mit dem Baukindergeld befassten Politiker, die zusätzliche Einschränkung des Baukindergeldes durch eine Wohnflächenbegrenzung zu verhindern.“
Ende der Pressemitteilung
http://www.kinderreichefamilien.de/pressemitteilungen.html
Eine Anerkennung der elterlichen Erziehungsleistung ist nicht vorgesehen, eine Gleichstellung aller Eltern untereinander auch nicht und eine Gleichbehandlung von Eltern mit nachwuchsfreien Mitbürgern erst recht nicht. Ein höheres Kindergeld und ein erhöhter Freibetrag fielen dem Finanzierungsvorbehalt zum Opfer. Ende der Diskussion!
Haben unsere gewählten Volksvertreter völlig verdrängt, dass junge Menschen erst mal in die Lage versetzt werden müssen, sich überhaupt für Kinder zu entscheiden? Das „Kinderentsorgungsmodell“ jedenfalls killt jegliche Lust auf Familie!
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und beim Deutschen Familienverband DFV unter:
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