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Leserbrief *)
Herr Linnemann CDU geht in seiner Beurteilung zur beschlossenen Grundrente naiv noch immer davon aus, dass Sozialleistungen nur der erhält, der sie wirklich braucht. Er ist zu jung, um zu wissen, dass die Abkehr von diesem Prinzip bei der UNION bereits eine lange Tradition hat. Unter Helmut Kohl wurde ab 1987 ein Erziehungsgeld von 600 DM allen Müttern für ein, später für zwei Jahre nach der Niederkunft bezahlt, weil durch deren Erwerbslosigkeit das Familienbudget erheblich reduziert war. Damals galt es im Vergleich zur DDR noch als westdeutsches Prädikat, dass Mütter ihre Babys selbst und über Jahre konstant betreuen. Beim Erziehungsgeld handelte es sich um eine echte Sozialleistung: Schwächere wurden gestärkt, Wohlhabenden standen keine Sozialleistungen zu. Erwerbstätige Mütter bekamen dieses Erziehungsgeld nicht. Vor allem für Eltern mehrerer Kinder war das Erziehungsgeld ein Segen.
In der Ära Merkel wurde dann der Dammbruch vollzogen. Mit Ursula v. d. Leyen als CDU-Familienministerin (2005 bis 2009) wurde der Spieß umgedreht und das zweijährige Erziehungsgeld 2006 durch das einjährige Elterngeld abgelöst. Dieses bemisst sich seither nicht mehr an der Bedürftigkeit, sondern an der Höhe des Einkommens der Mutter vor der Niederkunft. Frauen in höheren Gehaltsstufen können mtl. bis zu 1800 € beziehen, während kinderreiche, erwerbslose Mütter sich mit dem Mindestbetrag von 300 € abfinden müssen. Die Differenz beträgt nach zwölf Monaten 18 000 € ! So bezogen bedürftige Mütter unter Kohl in zwei Jahren 7368 €, seit Merkel nur noch 3600 €. Wohlhabende werden heute gestärkt, Bedürftige geschwächt. Ebenso profitieren erwerbstätige Mütter pro Kind und Monat von der staatlichen Bezuschussung von mindestens 1200 € für einen Krippenplatz, während selbst erziehende Mütter keinen Cent für ihre Arbeit bekommen.
So buchstabiert die Union bereits seit 13 Jahren den Begriff „Sozialleistung“. Fragt noch jemand, warum die CDU ihre Wählerschaft verliert?
Bärbel Fischer ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT
*) Dieses Schreiben geht natürlich auch an Herrn Linnemann.
]]>Drei Ziele für die Koalitionsverhandlungen
Bei der Bundestagswahl am 22. September erzielte die Christlich Demokratische Union in Deutschland ein hervorragendes Ergebnis. Weit über den Kreis der Stammwähler hinaus gaben auch in den Wahlkreisen Waiblingen und Backnang-Schwäbisch Gmünd viele Wählerinnen und Wähler der CDU und den CDU-Wahlkreiskandidaten Dr. Joachim Pfeiffer und Norbert Barthle ihre Stimme. „Nicht nur Steuererhöhungen, Folgen der Energiewende für den Verbraucher oder die europäische Wirtschafts- und Finanzkrise waren Themen im Wahlkampf. Auch zentrale gesellschaftliche Fragen, wie zum Beispiel die Familienpolitik, spielten für viele Wählerinnen und Wähler eine wichtige Rolle bei ihrer Wahlentscheidung“, bilanziert David Müller, Vorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU im Rems-Murr-Kreis.
Das Wahlergebnis überträgt der Union als mit Abstand stärkster Partei die Verantwortung für Koalitionsverhandlungen und für eine Regierungsbildung. Der EAK der CDU Rems-Murr hat nun Verantwortliche in Bund und Land aufgefordert, in diese Koalitionsverhandlungen unter Beteiligung von CDU und CSU drei wichtige familien- und sozialpolitische Ziele einzubringen, die Ausdruck der grundsätzlichen Werte christlich demokratischer Politik sind.
1. Ablehnung eines Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Partnerschaften
Für den EAK der CDU Rems-Murr steht das Wohl des Kindes an erster Stelle. Kinder brauchen zu ihrer Entwicklung die Betreuung und Erziehung durch Mutter und Vater. Dies ist in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nicht der Fall. Forderungen von gleichgeschlechtlichen Partnern zur Adoption fremder Kinder sind daher abzulehnen.
2. Beibehaltung des Betreuungsgeldes
Mit dem ab diesem Jahr eingeführten Betreuungsgeld wurde ein wichtiger Schritt getan, um Eltern die Entscheidung zwischen der Selbstbetreuung und der Fremdbetreuung ihrer Kleinkinder möglich zu machen. Der EAK der CDU Rems-Murr fordert , dieses Betreuungsgeld dauerhaft festzuschreiben, um diese Wahlfreiheit weiter zu gewährleisten.
3. Anrechnung von Erziehungszeiten in der Rente
Für die nach 1992 geborenen Kinder werden drei Erziehungsjahre in der Rentenversicherung angerechnet. Der EAEK der CDU Rems-Murr begrüßt, dass die Union beabsichtigt, für die vor 1992 geborenen Kinder die angerechnete Erziehungszeit auf zwei Jahre anzuheben. Er fordert, mittelfristig alle Kinder mit dem gleichen Wert, d.h. mit drei Erziehungsjahren, in der Rentenversicherung zu berücksichtigen.
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