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Die Kirche sollte ihren Segen nicht verweigern, jedoch zwischen gleich-und verschiedengeschlechtlichen Paaren unterscheiden. Die einen versprechen sich gegenseitige Verantwortung bis ans Lebensende. Die anderen fühlen sich durch ihre Nachwuchsbereitschaft nicht nur der gegenseitigen Verantwortung, sondern zusätzlich auch unter großem Aufwand an Zeit, Engagement und Geld den künftigen Generationen verpflichtet.
G e g e n s e i t i g e Verantwortung steht g e n e r a t i v e r Verantwortung gegenüber..
Verschieden ist eben nicht gleich, wie Ideologen glauben machen wollen. Daher darf sich die evangelische Kirche nicht über synodale Beschlüsse hinwegsetzen, ohne ihr löblich demokratisches System zu beschädigen.
Leserbrief:
Einander zu segnen ist die innigste Geste, die Menschen sich gegenseitig schenken können. Einem Mitmenschen Gottes Schutz und Geleit für die künftigen Wege zuzusprechen ist wertvoller als jedes materielle Geschenk. Brautpaare, Kinder, junge Eltern, Sterbende werden gesegnet, bevor sie einen neuen Lebensabschnitt antreten. Insofern sollte auch gleichgeschlechtlichen Paaren der kirchliche Segen nicht verweigert werden, denn sie versprechen sich g e g e n s e i t i g e Verantwortung und brauchen dazu Gottes Beistand.
Das Dilemma: Die Mehrzahl der Synodalen der Württ. Landeskirche will dokumentieren, dass sie eine Gleichstellung der Ehe mit gleichgeschlechtlichen Verbindungen ablehnt. Für sie muss die nachwuchsfähige Ehe nach wie vor und zu Recht einen besonderen Rang in der Gesellschaft behalten, denn nur Kinder und deren künftige Sippen garantieren die Verantwortung der einen G e n e r a t i o n für die nächste.
Gegenseitige Verantwortung endet mit dem Tod. Generative Verantwortung überdauert den Tod durch den Nachwuchs.
Da es aber keinen Segen erster und zweiter Klasse gibt, kann die notwendige Unterscheidung nur im Wortlaut des Segens liegen.
Bärbel Fischer
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aus: Aktionstag: Akzeptanz & gleiche Rechte für Lesben und Schwule in Baden-Württemberg am 17. Mai 2014
http://www.statistik-bw.de/Pressemitt/2014168.asp
Um Diskriminierungen gegenüber lesbischen und schwulen aber auch bisexuellen, transsexuellen, transgender, intersexuellen und queeren (LSBTTIQ) Menschen abzubauen, erstellt das Ministerium für Arbeit und Sozialordung, Familie, Frauen und Senioren derzeit den Aktionsplan »Für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg«. Aus diesem Grund fanden von November 2013 bis Februar 2014 vier Beteiligungsworkshops in Stuttgart, Ulm, Freiburg und Mannheim statt. Über 600 Personen nahmen daran teil. Neben lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender, intersexuellen und queeren Menschen beteiligten sich zahlreiche Teilnehmende aus Landesministerien, Kommunen, Kirchen, Unternehmen, sozialen und kulturellen Einrichtungen, Vereinen sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern. Die Veranstaltung fand in Zusammenarbeit mit der FamilienForschung im Statistischen Landesamt den Städten Stuttgart, Ulm, Freiburg und Mannheim sowie der Universität Mannheim statt.
Zudem fand in diesem Zeitraum eine anonyme Onlinebefragung statt, bei der LSBTTIQ-Menschen aus Baden-Württemberg nach ihrer Lebenssituation gefragt wurden. Rund 2 300 Personen nahmen an der Befragung teil. Die FamilienForschung im Statistischen Landesamt übernimmt nun im Auftrag des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien, Frauen und Senioren Baden-Württemberg die Auswertung der Daten. Erste Ergebnisse werden im Sommer 2014 veröffentlicht.
Die Ergebnisse der Beteiligungsworkshops sowie der Onlinebefragung fließen in die Erarbeitung des Aktionsplan »Für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg« ein, der im Frühjahr 2015 im Kabinett verabschiedet werden soll.
Dazu Dr. Johannes Resch:
„In diesem Zusammenhang warne ich davor, Fragen der Elternrechte mit Fragen der Homosexualität zu vermischen. Im Rahmen der Gender-Mainstreaming-Ideologie wird genau das getan, indem durch die Thematisierung einer vorgeblichen oder echten Diskriminierung von Homosexualität von der tatsächlichen Diskriminierung von Elternschaft abgelenkt wird.
So wird das Nebenthema Homosexualität bewusst zum Hauptthema gemacht und das viel wichtigere Thema Elternrechte an den Rand gedrängt bzw. gezielt ignoriert. Wir haben es hier nicht mit Dilettanten zu tun. Das Gender-Mainstreaming ist eine wohl durchdachte Ideologie mit dem Ziel, die familiäre Bindung zwischen Eltern und Kindern zu schwächen und letztlich aufzulösen. Die Verlagerung des Gewichts auf die Rechte der Homosexuellen ist ein geeignetes und auch erfolgreiches Mittel, von den Elternrechten abzulenken.
Auf diesen bewussten Trick sollten wir nicht hereinfallen. Die Initiative geht dabei nicht in erster Linie von den Homosexuellen aus. Das sind viel zu wenige, um aus eigener Kraft einen entsprechenden Einfluss ausüben zu können. Die Gruppe der Homosexuellen wird vielmehr von anderen Kräften instrumentalisiert, zu dem Zweck, familiäre Bindungen zu zerstören. Familiäre Bindungen sind der Feind aller Ideologien, weil sie Meinungsbeeinflussung durch interessengruppengeleitete Indoktrination erschweren. Deshalb werden sie auch von allen Ideologien von rechts bis links einschließlich der aktuellen Profit-Ideologie der Finanzwirtschaft bekämpft.
Ich plädiere dafür, Homosexuelle nicht als „Gegner“ von Eltern zu betrachten. Das ist eine überflüssige Front, die das Eintreten für die Rechte der Eltern nur schwächt. Im Übrigen gibt es auch homosexuelle Eltern (z.B. mit Kindern aus früheren Ehen), deren Rechte wir genauso verteidigen sollten wie die Rechte der Mehrheit der Eltern.
Die Frühsexualisierung von Kindern (z. B. im Kindergarten) ist sicher auch ein Thema, das die Elternrechte betrifft. Hier muss auf den Vorrang des Erziehungsrechts der Eltern bestanden werden. Allerdings wird das in dem Maße schwieriger werden, indem Eltern aus wirtschaftlichen Gründen zunehmend auf Fremdbetreuung angewiesen sind. Nur wenn es gelingt Kinderkosten und Kindernutzen für Eltern wieder ins Gleichgewicht zu bringen, und damit ihnen ihre natürlichen wirtschaftlichen Rechte wieder zurückzugeben, die ihnen durch unsere Gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung entzogen wurden, werden sie künftig in der Lage sein, sich gegen staatliche, in der Regel ideologisch begründete Bevormundungsbestrebungen, wehren zu können.“
Johannes Resch Stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V. www.familienarbeit-heute.de www.johannes-resch.de
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Sehr geehrter Herr Backes, sehr geehrte Damen und Herren vom Rundfunkrat,
was ist denn das für eine Veranstaltung, dieses Nachtcafé mit Gästen, die 7:2 eine scheinbare Meinungsmehrheit zugunsten grünroter Ziele abbilden sollen?
http://www.swr.de/nachtcafe/-/id=200198/nid=200198/did=12551234/wigrj3/
Wer den Stand einschlägiger Petitionen zur Kenntnis nimmt, müsste eine Besetzung 3:6 organisieren. Daher werde ich den Verdacht nicht los, dass der Rundfunkrat völlig undemokratisch, aber politisch eindeutig links positioniert sein Thema hochpusht, um es im Aufwind zu halten.
Mit solchen üblen Tricks bringt es Ihr pseudodemokratisches Gremium noch so weit, dass das Ansehen der LSBTTI-Minderheit in der Bevölkerung im Ansehen tatsächlich Schaden erleidet.
Dabei werden Ihre Gäste zu ihren persönlichen Erfahrungen mit Homosexualität sprechen. Aber darum geht es nicht! Die in dieser Debatte einzig w e s e n t l i c h e pädagogische, entwicklungspsychologische Frage fehlt in Ihrer Sendung komplett, nämlich:
Darf die staatliche Schulbehörde gegen den Elternwillen K i n d e r n pauschal über alle Schuljahre hinweg und durch Lehrkräfte, die dieses Thema höchst unterschiedlich bewerten, derlei „Weisheiten“ zumuten? Zwingt man sie nicht, etwas zu „lernen“, was sie gar nicht lernen wollen, und wogegen sie sich gar nicht schützen können? Nur ungern benutze ich das Wort „Vergewaltigung“. Aber wenn Erziehungsberechtigte ihre Kinder z. B. zwingen, sich gewaltverherrlichende oder für Kinder ungeeignete Filme anzusehen, dann schreitet das Jugendamt ein und bestraft die Verantwortlichen, weil Kinder sich nicht wehren können.
Warum hat Herr Backes nicht eine Mutter eingeladen, die davon berichtet, wie solche Zumutungen ihr Kind bis tief in den Schlaf beschäftigen? Warum hören wir nichts von Jugendlichen, die schlechte Erfahrungen mit Homosexuellen gemacht haben? Ich hatte selbst einen Onkel der in der hs Szene ermordet wurde. Trotzdem bin ich homosexuellen Mitmenschen sehr zugewandt, weil mich ihre Sexualität nichts angeht. Für mich zählt der MENSCH.
Fazit: Ihre für heute beabsichtigte Sendung Nachtcafé ist es aus
– paritätischen, – demokratischen und – elternrechtlichen Gründen ( Art. 6,2 GG) nicht wert, eingeschaltet zu werden.
Mit sehr nachdenklichem Gruß Bärbel Fischer
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Dass Ihnen jetzt die liberalen Fetzen um die Ohren fliegen konnten Sie zwar vorher nicht ahnen, denn schließlich tragen Sie und Ihre Parteifreunde ja großmächtig das Bekenntnis TOLERANZ auf ihrer Fahne. Aber so weit darf Toleranz einfach nicht gehen, dass man einem Politiker seine eigene Meinung zugesteht! Von jetzt auf gleich sind Sie von einem Ehrenmann zum Nestbeschmutzer geworden! Jetzt müssen sich Ihre Freunde Ihretwegen „schämen“. Pfui! Denn, so wird Ihre Aussage interpretiert, wer sich zur herkömmlichen Familie bekennt, wertet damit unweigerlich und unverzeihlich gleichgeschlechtliche Beziehungen ab. Und das geht heutzutage gar nicht! Das haben Sie nun davon: Nichts anderes als „Sand im Getriebe der neuen FDP“ sind Sie nun! „Einer sich liberal nennenden Partei sind solche Äußerungen einfach nicht würdig“, Herr Rülke!
Anmerkung: „….“ = Zitate Ihrer Parteifreunde
Jetzt ist Wiedergutmachung angesagt. Entweder Sie relativieren Ihr dummes Geplapper, oder besser Sie dementieren es. Am besten aber wäre ein Rücktritt in Sack und Asche, denn so was von RECHTS wie Sie sich mit Ihrem Bekenntnis zur herkömmlichen Familie geoutet haben, Herr Rülke, hat in einer modernen, freiheitlichen, toleranten, demokratischen FDP nichts zu suchen!
Bärbel Fischer :-))
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Dazu ein Leserbrief
Auch Stefan Fuchs vom Institut für Demokratie, Allgemeinwohl und Familie IDAF nimmt unter die Lupe, weshalb die Minderheit der so genannten Regenbogenfamilien im medialen Focus stehen:
http://typo3.i-daf.org/fileadmin/Newsletter-Druckversionen/iDAF_Im_Blickpunkt_2_-_2013.pdf
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