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Das Institut für Demografie, Allgemeinwohl und Familie IDAF informiert seine Leserschaft über die namentliche Abstimmung zur Entschließung des EU-Parlaments vom 1. März 2018 zur „aktuellen Lage der Grundrechte in der Europäischen Union“ (2017/2125(INI)).
Wie stehen die Europa-Abgeordneten in Brüssel und Straßburg, insbesondere die deutschen zu einigen Kernpunkten der gesellschaftspolitischen Debatte in Europa? Ein gutes Jahr vor den nächsten Wahlen zum EU-Parlament (26. Mai 2019) hilft eine genauere Auswertung der Abstimmungsergebnisse der Europa-Abgeordneten.
Die Änderungsanträge zur Grundrechte-Entschließung können in sechs große Kategorien eingeteilt werden:
1) Respekt der EU-Verträge und des Subsidiaritätsprinzips;
2) Migrationskrise;
3) Meinungs- und Gewissensfreiheit;
4) Gender-Ideologie und Homo-Ehe im Zusammenhang mit den Zuständigkeiten der EU;
5) Abtreibung als Menschenrecht;
6) Schutz christlicher Minderheiten.
Die Ergebnisse sind demaskierend. Sie zeigen, dass die Bekenntnisse unserer Politiker (CDU/CSU und SPD) zu christlichen Grundwerten zu weiten Teilen nur Geplapper sind. – Außerdem verraten sie, dass unseren EU-Abgeordneten die bloße Gegnerschaft zur AfD, für die Herr Meuthen die meisten der o.g. Änderungsanträge eingebracht hatte, Grund genug war, diese abzulehnen. – Drittens wird die „christlichen und sozialen“ Parteien dieses Abstimmungsergebnis noch die restlichen Wählerstimmen kosten. Aber offenbar reicht Parlamentarierverstand nicht weit genug, um die Konsequenzen solchen Handelns abzuwägen.
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Leserbrief
Startchancen bleiben verzerrt
Es bleibt entscheidend, ob die gleichen Ausgangsperspektiven bestehen. Versuchen wir eine biologische Elternschaft durch eine soziale zu ersetzen, normieren wir etwas zwanghaft um, was offenbar nicht grundlos evolutionär bedingt in seiner Unterschiedlichkeit, in seiner Gegensätzlichkeit von Mann und Frau, von Vater und Mutter, geschaffen wurde.
Gerade, weil Kinder in jungen Jahren einen erhöhten Bedarf an Orientierung unterschiedlicher Persönlichkeitsmerkmale, Werte und Eigenschaften bedürfen, werden bei homosexuellen „Eltern“ Startchancen verzerrt, die später nicht mehr aufgeholt werden können. Denn zwei gleichgeschlechtliche „Eltern“ können die Symbiose nicht abbilden, die ergänzende Einheit, der sich anziehende Antagonismus der Geschlechter, auch wenn die emotionale Bindung zwischen zwei Homosexuellen ähnlich stark sein mag wie bei Heterosexuellen.
Dies bleibt aber bedeutungslos, solange das für das Kind – und nicht für die Eltern – wahrnehmbare Abbild eben keine zwingende Divergenz zeigen kann, sondern die Einseitigkeit der Geschlechter widergibt, die aber der Mehrheit in der Bevölkerung, im späteren sozialen Umfeld der Kinder, nicht entspricht. Insofern sind sowohl für die Bildung differenzierter Charaktereigenschaften, aber auch für die Fähigkeit, die Realität der bipolaren sexuellen Identitäten im Lebensverlauf als Disparität in einem positiven Sinne wahrzunehmen, heterosexuelle Eltern im Vorzug.
Dennis Riehle
Martin-Schleyer-Str. 27
78465 Konstanz
Webpräsenz:
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Der Gesetzgeber würdigt mit dem Art. 6 GG einmal, dass Eheleute lebenslange Verantwortung füreinander übernehmen wollen durch steuerrechtliche Maßnahmen. Zum Anderen verspricht er Eheleuten seinen Schutz, wenn sie durch die Erziehung ihrer Kinder zum Fortbestand der Gesellschaft beitragen. Für eine Ehe gelten also beide Faktoren, die gegenseitige Fürsorge und die Fürsorge für die nächste Generation. Fehlt eine der beiden Faktoren, z.B. die Generativität, so kann nicht von Gleichwertigkeit gesprochen werden.
Ohne gleichgeschlechtliche Verbindungen in irgendeiner Form zu bewerten, wird zumindest eine ökonomische Gleichwertigkeit erst dann erreicht, wenn der Gesetzgeber einen Ausgleich vorsieht in Form eines adäquaten Beitrags nachwuchsloser Bürger zugunsten der Jugend, oder durch eine deutliche Entlastung von Eltern. Solange dies nicht geschieht, handelt der Gesetzgeber verantwortungslos im Hinblick auf die Pflicht zur gesellschaftlichen Selbsterhaltung, wenn er fertile und infertile Verbindungen unter dem Begriff EHE gleichstellt.
„Wer alles für gleichermaßen gültig erklärt, macht sich der der Gleichgültigkeit schuldig“, frei nach Prof. Johann Braun in:. http://www.freiewelt.net/interview/das-bundesverfassungsgericht-und-die-homo-ehe-10000750/
Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT
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Sehr geehrte Frau Baas,
mit Ihrer Behauptung, die Homo-Ehe sei ein Menschenrecht, lehnen Sie sich m. E. sehr weit aus dem Fenster. Das würde ja bedeuten, alle Staaten, die bisher die Homoehe ablehnen, verstießen gegen das Menschenrecht. Möglicherweise orientieren sich diese Staaten über das, Ihrer Meinung nach „überholte“ Naturrecht hinaus auch noch an sozialen und demographischen Werten. Und vermutlich gilt das auch für den Vatikan. Ihm einseitig nur ein verstaubtes Eheverständnis zu unterstellen, ist nicht ehrenhaft.
Man huldigt derzeit den Iren für ihr Votum. Warum? Was ist an diesem Votum so überaus bedeutsam? Dient es etwa der Stabilität und dem Erhalt des Gemeinwesens? EHE beinhaltet nicht nur die „auf Dauer angelegte, rechtlich verfestigte Partnerschaft“ zwischen zwei Menschen, sondern auch die Verantwortung für den Fortbestand der demografischen, der sozialen und der kulturellen Gesellschaft. Ein Staatswesen, das nicht mehr auf Kontinuität setzt, hat bereits verloren. Ihr Einwurf unterschlägt diese Tatsache, so als ob solche Erwägungen für Staaten, einschließlich Vatikan, keine Rolle spielten.
Sehr geehrte Frau Baas, das Thema Homo-Ehe ist also nicht damit erledigt, dass man dem Vatikan Konservativismus vorwirft. Vielmehr müsste sich ein fairer Journalismus auch damit auseinandersetzen, welche destruktiven Folgen sich für eine Gesellschaft ergeben, wenn sie die Ehe für Homosexuelle, später für alle öffnet, wie lauthals gefordert wird.
Ich bin sehr dafür, dass auch der Vatikan „etwas Neues lernen“ kann und soll. Da gibt es Baustellen genug. Aber ich bin auch froh, dass er wegen eines irischen Referendums nicht bewährte Werte über Bord kippt. Überhaupt erschreckt mich, wie plötzlich in Deutschland nach Irland geschielt wird, so als stünde unser deutsches Grundgesetz zur Disposition. Haben wir das nötig?
An dieser Stelle sehe ich auch die zitierten evangelischen Theolog_innen auf dem Irrweg, wenn sie für ihre Kirche sprechen. Oder dienen die Aussagen von Nikolaus Schneider, Margot Käßmann oder Bedford-Strohm dem opportunistischen Zweck, das Image der evangelischen Kirche dem Zeitgeist noch weiter anzupassen? Ein „kultureller Sprung“ bedeutet noch lange nicht automatisch Fortschritt, sondern hat möglicherweise eine Bruchlandung zur Folge. Es wäre nicht das erste Mal, dass die EKD ihre eigenen Verlautbarungen revidieren muss.
Daher, Frau Baas, auch wenn ich die Homo-Ehe nicht als „eine Niederlage für die Menschheit“ ansehe, wie Herr Parolin in Rom, so doch als einen Widerspruch an sich. Denn gegenseitige Zuneigung und Verantwortung braucht kein Dokument. Das standesamtliche Dokument ist erst erforderlich, wenn das Interesse des Staates am Nachwuchs und dessen Fürsorge durch die Eltern ins Spiel kommt. So sehen es übrigens viele Homosexuelle selbst. Sie finden die aggressive Forderung nach Gleichstellung als peinlich und überflüssig. Sie warnen sogar davor, dass die Stimmung in der Bevölkerung dadurch zu ihren Ungunsten umschlagen könnte. Denn mit der „eingetragenen Partnerschaft“ genießen sie ja bereits eine sehr weitgehende Öffnung.
Als langjährige Leserin werde ich den kritisch-christlich-unabhängigen Journalismus von Publik Forum weiterhin ebenfalls kritisch beobachten.
Mit diesem Versprechen grüße ich Sie freundlich
Bärbel Fischer
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http://www.freiewelt.net/interview/das-kindeswohl-muss-prioritaet-haben-10061047/
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Aufruf: Kaufen Sie jetzt BARILLA-Nudeln auf Vorrat oder zum Verschenken! Viele Bürger sind bereits aktiv. Zivilcourage muss belohnt werden!
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http://www.christ-in-der-gegenwart.de/aktuell/artikel_angebote_detail?k_beitrag=3489530
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