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Das Gender-Kompetenz-Zentrum hat sich von dieser Maxime allerdings verabschiedet: Es fordert ein „auf Gleichstellung ausgerichtetes Denken und Handeln in der täglichen Arbeit einer Organisation“. Zwischen Gleichberechtigung und Gleichstellung gibt es aber einen kardinalen Unterschied: Gleichberechtigung be-achtet Unterschiedlichkeit zwischen den Geschlechtern, aber Gleichstellung miss-achtet Unterschiedlichkeit, ignoriert, leugnet oder verhindert sogar Unterschiede ( s. u. ).
Nur so kann ich mir erklären, dass unter dem 1995 geschaffenen Begriff GM sich heute ein übles Chaos aus teils sogar sich widersprechenden Zielen verbirgt ( Akzeptanz statt Toleranz von LSBTTIQ, Bildungspläne, welche die unterschiedliche Reife der Kinder und das Elternrecht ignorieren, Aktionspläne zur Akzeptanz vielfältiger sexueller Varianten, etc. ) Solange die globale Frauenbewegung sich von solchen Un-Geistern nicht offiziell distanziert, solange wird GM für einen großen Teil der Bevölkerung ein Schreckgespenst bleiben.
Am meisten irritiert mich aber, dass GM sein eigenes Gleichberechtigungs- Konzept konterkariert. Allein die Forderung: „Die Verantwortung für die Erziehung der Kinder teilen sich Frauen und Männer sowie die Gesellschaft als Ganzes“ zwingt alle Eltern in ein Schema, das viele total ablehnen. Z.B. wollen meine Kinder ihre Kinder eben n i c h t in eine „gesamtgesellschaftliche“ Krippe oder Ganztags- bzw. Gemeinschaftsschule geben. Meine Schwiegertöchter wollen bei ihren kleinen Kindern selbst präsent sein, sie musikalisch, sprachlich, religiös und künstlerisch bilden, und ihre eigene Berufstätigkeit erst nach den Familienjahren wieder aufnehmen. Mit dem Argument CHANCENGLEICHHEIT werden schon heute bildungsbeflissenen Eltern ihre Kinder entzogen ( Ganztagsunterbringung) und ihres, nach Art. 6 GG zugesprochenen Rechtes auf Erziehung beraubt. Ich will damit sagen: Kompromisslose GM-Forderungen bewirken in diesem Fall nicht Gleichberechtigung, sondern Bevormundung, weil sie erwachsenen Menschen eine nachteilslose, freie Entscheidung verwehren.
Die Vergesellschaftung der Kindererziehung wird als Fortschritt bezeichnet und als Befreiung der Frau gefeiert. Dass aber Kinder um die elterliche Beziehung und Bindung sowie deren Wertevermittlung betrogen werden, passt wiederum nicht zu dem GM-Anspruch, die Rechte der Kinder zu achten. GM schaltet den Einfluss der Eltern auf ihre Kinder weitgehend aus und damit auch das verbriefte Recht der Kinder auf elterliche Erziehung.
Auch die Forderung, dass sich Frauen und Männer die Haus-, Familien- und Erziehungsarbeit aufteilen sollen, kann keine Gleichberechtigung schaffen, weil GM selbst gar nicht vorsieht, die missachtete Erziehungsarbeit aufzuwerten. Vielmehr will GM die Familienarbeit lediglich delegieren. Familienarbeit dient GM gerne als höchst willkommener Beweis für immerwährende Versklavung der Frauen. Anstatt aber die Unterbewertung der Erziehungsarbeit zu beseitigen, wird der sträflich unbezahlte Dienst nur auf mehrere Schultern verteilt und bewirkt nun eine Diskriminierung beider Eltern.
Allein an diesem Beispiel zeigt sich, dass die Vorstellungen von GM anstatt Gleichberechtigung zu bewirken, in Wahrheit auf Gängelung, Entrechtung und Diskriminierung hinauslaufen. Und Gängelung bedeutet für mich Ideologie, weil sie auf Kosten freier Entscheidung die „reine Lehre“ verabsolutiert und damit Gleichberechtigung verhindert.
Wenn sich GM dazu entschlösse,
dann gäbe es wahrscheinlich in der Bevölkerung keinen Widerstand gegen Gender Mainstreaming. Es würde m. E. sogar vollkommen genügen, wenn sich deutsche Politik endlich an Art. 3 GG ausrichten, und die zu Unrecht missachtete Familienarbeit so honorieren würde, wie dies das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen einfordert.
*) Ich verzichte bewusst auf die weibliche Form, weil sich selbstverständlich MENSCHEN ( also Männer und Frauen ) angesprochen fühlen.
Bärbel Fischer ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT
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Aber das ist nur vordergründig so.
Im Amsterdamer Vertrag (1997) wurde die Politik des „Gender Mainstreaming“ für die ganze EU und damit auch für Deutschland als verbindlich erklärt. Wesentlicher Bestandteil ist dabei die „Gleichstellungspolitik“, nach der eine Frau (oder ein Mann) nur als gleichberechtigt gelten kann, wenn sie/er eine gleiche Teilhabe am Erwerbsleben hat. Folge dieses Denkens ist, dass die Erziehung der Kinder so weit als möglich aus der Familie auszulagern ist (Kinderkrippen, Ganztagskindergärten, Ganztagsschulen), so dass beide Eltern möglichst ganztags erwerbstätig sein können und sollen.
Ein Mittel, diese Verhaltensweise der Eltern durchzusetzen, ist eine großzügige Förderung von Krippen und anderen Ganztags-Betreuungseinrichtungen bei gleichzeitiger Missachtung der elterlichen Erziehungsleistung. Nach den Wünschen der Eltern oder dem Wohl der Kinder wird gar nicht mehr gefragt. So ist Familienpolitik per Gender Mainstreaming doch eine Angelegenheit auf EU-Ebene.
Auf diesem Hintergrund hat der „Verband Familienarbeit“ zusammen mit anderen Verbänden im Rahmen eines Bündnisses „Rettet die Familie“ einen Wahlprüfstein an die Parteien verschickt. Prüfstein und Antworten sind in der letzten Ausgabe unserer Mitgliederzeitung (1/2014) abgedruckt. Sie sind auch unter folgendem Link einsehbar, so dass Sie diesen Link auch an
Freunde, Bekannte, Verwandte usw. weiterleiten können:
http://familienarbeit-heute.de/?p=3782
Im Rahmen dieser EU-Politik sind in der Bundesrepublik schon eine große Anzahl von Instituten an Hochschulen eingerichtet worden, deren Aufgabe es ist, der Politik des „Gender-Mainstreaming“ einen wissenschaftlichen Anstrich zu geben. Leitinstitut dafür ist in Deutschland das „Gender-Kompetenz-Zentrum“ an der Humboldt-Universität Berlin. Für diese familien- und elternfeindliche Propaganda werden bereits heute viele Millionen € ausgegeben, die bei jungen Familien sicher besser angelegt wären.
Im Internet gibt es eine Petition, die sich gegen die Finanzierung solcher Gender-Institute durch Steuergelder wendet, die unter folgendem Link erreichbar ist:
Eine praktische Konsequenz der Gender-Mainstreaming-Politik in Deutschland sind beispielsweise Regelungen im Elterngeldgesetz. So erhält z. B. eine Lehrerin, die ihr Kind länger als ein Jahr selbst betreut, bei einem Folgekind ein Elterngeld von 300 €.
Bringt sie dagegen das erste Kind nach 12 Monaten in eine Krippe, um wieder voll erwerbstätig zu sein, erhält sie beim Folgekind 1800 € Elterngeld. Wer sich also nicht im Sinne des „Gender-Mainstreaming“ verhält, wird rücksichtslos benachteiligt. Elternliebe wird regelrecht bestraft. Damit findet auch eine gezielte Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder statt, die gegen Art. 3 (Gleichheit vor dem Gesetz) und Art. 6 GG (Schutz der Familie) verstößt. In der dem „Gender-Mainstreaming“ zugrunde liegenden Literatur wird die gezielte Benachteiligung von Müttern mehrerer Kinder tatsächlich mit der „Gleichberechtigung der Frau“ begründet. Diese abwegige Ideologie wird inzwischen sogar von einer Kammer des Bundesverfassungsgerichts vertreten.
Eine besondere Form der Diskriminierung kinderreicher Familien hat sich die Österreichische Bundesbahn ausgedacht. Bis Ende 2013 war die Mitfahrt aller Kinder einer Familie kostenlos. Ab Jan. 2014 ist das auf 2 Kinder begrenzt, ohne dass es dafür einen logischen Grund gibt. Auch dagegen gibt es eine Petition, die wir auch aus Deutschland unterstützen sollten:
http://www.citizengo.org/de/1588-nein-zur-benachteiligung-von-mehrkindfamilien-durch-die-oebb
Freundliche Grüße
Gertrud Martin Vorsitzende Verband Familienarbeit e.V. www.familienarbeit-heute.de
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