Deprecated: wp_getimagesize(): Implicitly marking parameter $image_info as nullable is deprecated, the explicit nullable type must be used instead in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/media.php on line 5481
Deprecated: Automattic\Jetpack\Connection\Manager::setup_xmlrpc_handlers(): Implicitly marking parameter $xmlrpc_server as nullable is deprecated, the explicit nullable type must be used instead in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-content/plugins/jetpack/jetpack_vendor/automattic/jetpack-connection/src/class-manager.php on line 171
Deprecated: Jetpack_Memberships::clear_cache(): Implicitly marking parameter $user_id as nullable is deprecated, the explicit nullable type must be used instead in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-content/plugins/jetpack/modules/memberships/class-jetpack-memberships.php on line 625
Deprecated: Hook custom_css_loaded is deprecated since version jetpack-13.5! Use WordPress Custom CSS instead. Individuelles CSS wird von Jetpack nicht mehr unterstützt. In der WordPress.org-Dokumentation erfährst du, wie du für deine Website individuelle Stile anwenden kannst: https://wordpress.org/documentation/article/styles-overview/#applying-custom-css in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php on line 6031
Deprecated: Automattic\Jetpack\Search\Classic_Search::get_filters(): Implicitly marking parameter $query as nullable is deprecated, the explicit nullable type must be used instead in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-content/plugins/jetpack/jetpack_vendor/automattic/jetpack-search/src/classic-search/class-classic-search.php on line 1451
Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/media.php:5481) in /mnt/web123/c2/09/52182609/htdocs/WordPress_03/wp-includes/feed-rss2.php on line 8
Erstmals soll der Marsch für das LEBEN zusätzlich am 17. September 2023 in Köln stattfinden.
Katholischer Jugendverband boykottiert Lebensschutz-Demo
15. September 2023
Frauenfeindlich, antidemokratisch, unchristlich – diese Vorwürfe gegen den Marsch für das Leben kommen ausgerechnet von einem katholischen Jugendverband im Erzbistum Köln. Die Teilnahme sei nicht hinnehmbar für Christen.
KÖLN. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in der Erzdiözese Köln hat dazu aufgerufen, den Marsch für das Leben zu boykottieren. Der Verband warf den Veranstaltern mangelnde Abgrenzung zum rechten Milieu. „Rechtsextreme Aktivisten und politische Parteien haben in der Vergangenheit mehrfach am Marsch für das Leben teilgenommen und rufen auch dieses Jahr dazu auf“, hieß es in einem Statement auf Facebook. Die BDKJ hält es für „nicht hinnehmbar, daß Christen Seite an Seite mit Rechtsextremisten auf die Straße gehen“.
Ebenfalls warf die Vereinigung der Lebensschutz-Bewegung „frauenfeindliche Rhetorik“ vor. Frauen, die eine Abtreibung vorgenommen haben, als Mörderinnen zu bezeichnen, habe nichts mit christlicher Nächstenliebe zu tun. Zudem beobachte die BDKJ „antidemokratische und menschenfeindliche Einstellungen“ unter den „sogenannten christlichen Fundamentalisten“. Der Verband rief darüber hinaus zum Eintreten „gegen antidemokratische und menschenfeindliche Einstellungen“ auf.
Der „Marsch für das Leben“ findet seit 2002 in Berlin statt und wird vom Bundesverband Lebensrecht e.V. veranstaltet. Am 16. September 2023 soll die Lebensschutz-Demonstration zum ersten Mal auch in Köln stattfinden. Insgesamt werden 7.000 Teilnehmer erwartet. Mehrere linke Gruppierungen haben Störaktionen und Gegenproteste angekündigt. Der BDKJ war in der Vergangenheit mit linken Positionen aufgefallen und hatte unter anderem die Abschaffung des Paragraphen 219a des Strafgesetzbuchs, welcher Werbung für Abtreibungen unter Strafe gestellt hatte, befürwortet. (kuk)
]]>Aktionsprogramm gegen Diskriminierung elterlicher Erziehungsarbeit
Die Generationensolidarität zwischen Eltern und Kindern, bestehend aus Kindererziehung und Altersversorgung, ist zerstört. Kinder sind nicht mehr eine Alterssicherung für die Eltern, wie das früher der Fall war sondern zum höchsten Risiko für Familien- und Altersarmut geworden. Die Erziehung von Kindern wandelte sich aufgrund unserer Sozialgesetzgebung von einer Investition in die eigene Alterssicherung zu einer sozialisierten Altersversorgung für die ganze Gesellschaft. Der gesamte Familienlastenausgleich entspricht nur einem Bruchteil des Betrages, der den Familien durch die Vergesellschaftung der Alterssicherung entzogen wurde. Das Ergebnis ist eine mit steigender Kinderzahl wachsende Verarmung der Familien. Die einseitige Belastung von Eltern verstößt gegen die im Grundgesetz festgelegten Grundsätze der Gleichberechtigung, des Schutzes der Familie und gegen das Sozialstaatsgebot.
Die Politik reagierte auf diese Entwicklung mit der Tendenz, den Eltern ein Angebot zur Übernahme der Betreuungsarbeit zu machen (Kinderkrippen, Ganztagskindergärten und -schulen), um so eine Vollzeit-Erwerbsarbeit für beide Eltern zu ermöglichen. So soll der Verarmungsprozess der Eltern aufgehalten werden.
Diese Strategie reduziert aber gleichzeitig den Spielraum, die Beziehung zu den eigenen Kindern zu festigen und sie nach eigenen Vorstellungen zu erziehen. Die Verringerung der wirtschaftlichen Benachteiligung wird so durch eine Einschränkung der elterlichen Freiheit erkauft. Eltern stehen vor der Wahl zwischen kräftemäßiger Überforderung und Verarmung. Die Kombination ganztägiger Erwerbstätigkeit mit Kindererziehung führt trotz Krippenversorgung immer häufiger zum Burnout. Verzicht auf Erwerbsarbeit zugunsten der Kinder hat dagegen Verarmung im Vergleich zu Kinderlosen zur Folge. Beides fördert Unzufriedenheit und Belastung von Eltern und Kindern. Die staatlichen Eingriffe in die Familien ignorieren insbesondere die Bedürfnisse von Säuglingen und Kleinkindern zu Gunsten von arbeitsmarktpolitischen Überlegungen.
Die bestehende Einschränkung der Elternrechte und die damit verbundene finanzielle Schieflage schränkt gleichzeitig die Rechte der Kinder ein. Eltern- und Kindeswohl sind in der Regel nicht trennbar. Die von Wirtschaftskreisen und Trägern von Betreuungseinrichtungen wiederholt aus Eigeninteresse vorgebrachte Behauptung, allein Krippenbetreuung bedeute frühkindliche Bildung und sei deshalb gezielt zu fördern, ist wissenschaftlich nicht haltbar und stellt zudem eine Beleidigung für ganze Elterngenerationen dar. Im Gegensatz dazu führt bei unter drei-jährigen Kindern erst die Bindung zu festen Bezugspersonen – in der Regel den Eltern – zu einem Urvertrauen als Voraussetzung für die Entwicklung einer stabilen Persönlickeit und späterem Bildungswillen.
Die einseitige finanzielle Begünstigung der Krippenbetreuung von Kleinkindern gegenüber der elterlichen Betreuung drängt immer mehr Eltern, möglichst durchgängig vollerwerbstätig zu sein. Auf Druck von Kreisen der Wirtschaft ist das politisch erwünscht und begünstigte es, – wegen des größeren Arbeitskräfteangebots – die Löhne zu drücken und die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern. Die Folge sind immer mehr prekäre und befristete Arbeitsverhältnisse, die die Verarmung besonders der Familien fördern, die ihre Kinder selbst betreuen wollen und nicht von der Krippenförderung profitieren. Bei voll erwerbstätigen Eltern führte das dagegen zu zunehmender Überbelastung mit immer häufigerem Burn-out, wie die Statistik der Krankenkassen zeigt. Beides widerspricht dem Gleichberechtigungsgebot nach Art. 3 GG und dem Schutz der Familie nach Art. 6 GG.
Vor dem Hintergrund dieser gesellschaftlichen Situation stellen wir folgende Forderungen:
Wie bei unseren familien- und elternbezogenen Vorstellungen und Zielen lehnen wir alle mit dem Grundgesetz unvereinbaren Bestrebungen auch in anderen Lebensbereichen ab.
(1) BVerfGE 6, 55, Randnummer 86, http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv006055.html
(2) BVerfGE 216, 99, 1. Leitsatz und Randnr. 70, http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv099216.html