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Nicht das letzte Wort
Das Bundesverfassungsgericht hat einmal mehr das gestörte Verhältnis zwischen Politik und Familien deutlich gemacht. Nur dass es dieses Mal schon das bloße Zustandekommen eines familienpolitisch relevanten Gesetzes für grundgesetzwidrig erklärt hat.
Damit ist vorerst Schluss mit der „Herd-“, der „Verdummungs-“ oder der „Kitafernhalteprämie“. Derlei Elternbashing war umsonst, nur weil dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für ein Betreuungsgeld fehlt – und nicht, weil die Gegenargumente stichhaltig wären.
Dass inhaltliche Fragen bei dieser Entscheidung keine Rolle spielen, ist ungewöhnlich. In der Vergangenheit hat das Verfassungsgericht durchaus familienpolitischen Handlungsbedarf aufgezeigt – und nebenbei die Wirtschaft als mächtige Gegenspielerin auf den Plan gerufen. Mit Engelsgeduld hat es dem Gesetzgeber wiederholt deutlich gemacht, dass das Grundgesetz auch in Sachen Ehe und Familie nicht nur Papier, sondern ernst zu nehmen ist. Nun, nach der Betreuungsgeld-Entscheidung, besteht nicht einmal mehr Grund zur Hoffnung, dass bereits ergangene, aber weithin ignorierte familienpolitische Urteile aus Karlsruhe irgendwann umgesetzt werden. Welchen Politiker kann man jetzt noch an das familienpolitische Subsidiaritätsprinzip erinnern, das Karlsruhe 1998 formulierte? Wonach die Eltern „höchstpersönlich“ über das erzieherische Leitbild entscheiden? Wonach sie der Staat in Erziehungsfragen nicht bedrängen darf? Wonach es dessen Aufgabe ist, „die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern“? Gewiss: Das Betreuungsgeld wäre nur ein kleiner Meilenstein auf dem Weg in diese Richtung gewesen, aber eben doch ein Meilenstein.
Nun stehen viele Eltern, die mit der Erziehung nicht nur einer in ihrem Herzen, sondern auch im Grundgesetz verankerten Pflicht nachkommen, vor der paradoxen Situation, dass ihnen weiterhin sehr viel Geld in Form von Krippen vor die Nase gesetzt wird, sie aber zugleich Ebbe in der Familienkasse haben. Und die Politik steht vor einem familienpolitischen Scherbenhaufen. Bei allem Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht: Diese Entscheidung darf nicht das letzte Wort sein. Wenn der Bund Krippenplätze ohne „Kapazitätsvorbehalt“ subventionieren darf, dann darf er erst recht die natürlichen Betreuungsplätze in den Familien subventionieren. Es wäre doch gelacht, wenn sich dafür kein grundgesetzkonformes Verfahren finden ließe.
Dipl.-Theol. Bernhard Huber ist Geschäftsführer des Familienbundes der Katholiken in Bayern.
]]>Pressemitteilung vom 29. Juli 2014
München – Die Bundesländer mit dem üppigsten Ganztags- und Krippenangebot haben in Deutschland die meisten Schulabbrecher. Das zeigt eine Länderauswertung des Familienbundes der Katholiken in Bayern auf Basis der deutschen Bildungsstatistik. Die ostdeutschen Bundesländer haben die höchsten Raten an Schulabbrechern. Jedes einzelne ostdeutsche Bundesland liegt über dem deutschen Durchschnitt von 5,6%. Spitzenreiter ist Sachsen-Anhalt mit 11,1% der Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern mit 10,8%. Am anderen Ende der Skala liegen Baden-Württemberg (4,9%) und Bayern mit 4,6%.
Der Familienbund hat die Quoten der Schulabbrecher von 2012 neben die Quoten für Ganztagsgrundschulen von 2006 und die Quoten für Krippenplätze von 1998 gestellt. Das entspricht realen Bildungsbiografien. Es gab auffällige Unterschiede bei der Krippenversorgung (Ost: 34,8% / West: 1,9%) sowie beim Angebot von Ganztags-Grundschulplätzen (Ost: 38,9% / West 4,9%). Bei einem erheblichen Mehr an außerfamiliären Bildungsangeboten sind die Raten der Schulversager im Osten fast doppelt so hoch wie im Westen (Ost: 9,0%; West: 5,2%).
Landesvorsitzender Dr. Johannes Schroeter: „Betreuungsangebote sind in vieler Hinsicht prima: mehr erwerbstätige Eltern, rekordmäßige Steuern und Sozialabgaben, neue Rollenmodelle für Männer und Frauen. Nur die bessere Chancengerechtigkeit für Kinder ist nicht zu finden. Viel Betreuung – viele Bildungsverlierer. Das ist Faktum in Deutschland.“
]]>Studie zur „Gesamtevaluation familienbezogener Leistungen“ enthält gravierende fachliche Mängel – 13 Millionen EUR fragwürdig verwendet
Landesverband Bayern Geschäftsstelle Rochusstr. 5 80333 München Telefon 089-2137-2226 Telefax 089-2137-2225 www.familienbund-bayern.de
München – Der Familienbund der Katholiken in Bayern bittet den Bundesrechnungshof, die Verwendung von 13 Millionen EUR aus Bundesmitteln zu prüfen. Das Geld ist für eine „Gesamtevaluation familienbezogener Leistungen“ ausgegeben worden, die schwerste fachliche Fragwürdigkeiten aufweist.
Die Bundesregierung hat 13 Millionen EUR gezahlt, um von einem Netzwerk von Instituten die „familienbezogenen Leistungen“ in Deutschland bewerten zu lassen. Die resultierende Studie enthält schwerste fachliche Fragwürdigkeiten:
Weitere Informationen: Landesvorsitzender Dr. Johannes Schroeter, Tel. 0171- 5411761
Unser Bundesverband hat die scheinbaren Familienleistungen in Höhe von 200 Milliarden EUR kritisch geprüft:
http://www.familienbund.org/images/stories/galerie_2012/fdk_200_milliarden_beispiel.gif