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Der Erste bis Siebte Familienbericht für die Bundesregierung (Kurzfassung)
Johannes Resch
Die Familienberichte gehen zurück auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages im Jahre 1965, mit dem die Bundesregierung beauftragt wurde, in regelmäßigen Abständen Berichte zur Lage der Familien in Deutschland zu erstellen. Mit der Berichterstellung soll jeweils eine unabhängige Kommission von Wissenschaftlern beauftragt werden. Er wird dann zusammen mit der Stellungnahme der Bundesregierung veröffentlicht. Seitdem erschienen sieben Familienberichte:
Der Erste Familienbericht (1968) bemängelt die Lage kinderreicher Familien. Die Situation der Familie innerhalb der Gesellschaft wird aber weitgehend ausgeklammert. Dazu wird auf spätere Berichte verwiesen.
Der Zweite Familienbericht (1975) beschreibt erstmals die allgemeine Schlechterstellung der Familien und die ungünstigen Auswirkungen auf die Sozialisationsbedingungen. Zentrale Forderung ist die Einführung eines Erziehungsgeldes für die ersten drei Lebensjahre eines Kindes. Allerdings wird der Zusammenhang zwischen Rentenrecht und Schlechterstellung der Familien noch nicht thematisiert. Das Erziehungsgeld wird als Sozialleistung verstanden, aber nicht als Bestandteil des Generationenvertrags im Zusammenhang mit dem Rentenrecht. – So kann es auch von der Bundesregierung mit Verweis auf die Haushaltslage abgelehnt werden.
Der Dritte Familienbericht (1979) thematisiert erstmals die familienfeindliche Ausgestaltung unseres Sozialsystems und sieht darin auch eine wesentliche Ursache des inzwischen eingetretenen Geburtenrückgangs. Die „relative Armut der Familie“ wird in den Vordergrund gestellt. Leider wird der ursächliche Zusammenhang mit dem Rentenrecht zu wenig herausgearbeitet, so dass die Bundesregierung in ihrer Antwort in zynischer Weise behaupten kann, es handle sich nur um ein „Armutsgefühl“. Die wiederholte Forderung nach einem Erziehungsgeld geht somit wieder ins Leere.
Im Vierten Familienbericht (1986) sollte die Situation älterer Menschen im Vordergrund stehen. Trotzdem wird eindeutig mit Zahlen belegt, dass die Armut von Familien mit steigender Kinderzahl zunimmt und der Reichtum umso größer ist, je weniger Kinder vorhanden sind.
Der Fünfte Familienbericht (1994) setzt sich erstmals eingehend mit den familienfeindlichen Auswirkungen unseres Sozialsystems auseinander und bemängelt die „strukturelle Rücksichtslosigkeit in unserer Gesellschaft“ gegenüber Familien Es wird auch deutlich gemacht, dass die veränderten Wertvorstellungen als eine Folge des „Konstruktionsfehlers unserer gesellschaftlichen Verhältnisse“ zu sehen sind. Wie das Bundesverfassungsgericht vertreten die Verfasser die Auffassung, dass der Auftrag von Artikel 6 des Grundgesetzes nicht erfüllt sei. Wie schon bei den früheren Berichten ist die Antwort der Bundesregierung nichts sagend. In geradezu zynischer Weise werden die Familien aufgefordert, ihre Probleme selbst zu lösen. Kaum jemals ist so deutlich geworden, dass das Grundgesetz nahezu wertlos ist, solange sich keine lautstarke Lobby findet, die auf dessen Einhaltung drängt.
Die bisherige Entwicklung der Familienberichte zeigt einerseits, dass die Kritik der beauftragten Wissenschaftler an der Familienpolitik der Bundesregierungen immer schärfer wird. Andererseits wurde die Rolle der Familienberichte von politischer Seite schrittweise abgewertet, indem die Regierungen immer weniger darauf eingehen. So besteht der Eindruck, dass sich die politisch Verantwortlichen immer mehr einer sachlichen Kritik entziehen wollten.
Der Sechste Familienbericht (2000) stand unter dem Spezialthema „Familien ausländischer Herkunft in Deutschland“. Auf die allgemeine Situation der Familien wird dabei nicht mehr näher eingegangen.
Der Siebte Familienbericht (2006) bedeutet eine deutliche Zäsur und unterscheidet sich unter vielen Gesichtspunkten von den vorangegangenen Berichten: