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Art 6 GG stellt klar, dass die Erziehung der Kinder Recht und Pflicht der Eltern ist.
Kinder haben andererseits das Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Dazu gehört nach hiesiger Auffassung eine Grundbildung, ein Grundstock von Kenntnissen und Fertigkeiten, der im öffentlichen Schulwesen gelegt werden soll. Die Schulpflicht ist ein Eingriff in das Elternrecht, der durch das Recht der Kinder auf Bildung bedingt ist. Das Schulpflichtgesetz grenzt die beiden Rechte gegeneinander ab; überhaupt muss das ganze Schulwesen parlamentarischer Kontrolle unterliegen.
Erziehungsaufgaben der Schule fließen aus ihrem Auftrag, Kinder gemeinsam, in größeren Gruppen, zu unterrichten. Dazu sind bestimmte Verhaltensweisen der Kinder – und aller am Schulleben Beteiligten – erforderlich, wie z.B. Verzicht auf Gewalt, Toleranz, Respektierung der Hausordnung u.s.w.. Weitere Erziehungsaufgaben der Schule müssten eigens per Gesetz festgelegt werden. Akzeptanz bestimmter Lebensformen gehört naturgemäß nicht zu den Erziehungsaufgaben der Schule, denn Akzeptanz bezeichnet eine innere Einstellung, deren Vorhandensein nicht überprüft werden kann, ja der Versuch dazu wäre schon unzulässige Gesinnungsschnüffelei. Konkret: Wenn Hans Homosexualität gut findet oder homosexuell ist, kann niemand verlangen, dass Julia seine Einstellung gutheißt oder dass sie sich überhaupt damit befasst. Julia mag Homosexualität für verfehlt halten, aber sie hat zu bedenken, dass eine Äußerung ihrer Ansicht andere verletzen könnte; sie muss sie also für sich behalten und ihr Verhalten andern gegenüber nicht von ihrer Ansicht bestimmen lassen. Kurz: Alle am Schulleben Beteiligten haben bei allem, was sie sagen, schreiben, tun zu beachten, wie ihr Verhalten auf andere wirken kann. Das ist das große Erziehungsziel der Empathie, der Fähigkeit, die Welt mit den Augen des anderen sehen zu können und sein eigenes Verhalten darauf abzustimmen. Wie könnten wir uns glücklich schätzen, wenn wir dieses Erziehungsziel, das unstreitig zu den Aufgaben der Schule gehört, auch nur entfernt erreichen könnten! Vermutlich ist die Fähigkeit zur Empathie eine der Eigenschaften, welche uns Menschen vom Tierreich abgrenzt. Ein Ziel, aufs innigste zu wünschen!
Abenteuerlich mutet es mich an, wenn bei der Lehrplanarbeit Gruppen mitwirken, die keiner parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Vollends gruselig ist mir als langjährigem Schulleiter der Gedanke, dass Leute in Schulen unterrichten dürfen, die für ihr Tun nicht vom Schulträger, letztlich vom Parlament kontrolliert und zur Rechenschaft gezogen werden können. Lehrer sind aus eben diesem Grund in der Regel Beamte; ihre Tätigkeit ist eine hoheitliche, d.h.vom Gesetzgeber gewollte, in Art und Umfang genau festgelegte und von diesem auch zu kontrollierende Aufgabe. Deshalb haben wir die Lehramtsprüfungen, die Dienstordnungen für Lehrer und Schulleiter u.s.w.. Dass im Interview mit Herrn Dr. Wunsch die Idee, Vertretern von irgendwelchen Dingsbums-Anschauungen als Lehrer einzusetzen, auch nur geäußert werden kann, zeigt, wie weit es mit uns gekommen ist.
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