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Wie wäre es, wenn das eine Prozent der deutschen Bevölkerung, das über fast 50 Prozent des gesamten Vermögens verfügt, dazu verpflichtet würde, die Schulden aller Kinder zu begleichen? Denn es ist das Vermögen, das auch ihre Eltern erwirtschaftet haben, ihnen aber sträflich vorenthalten wurde.
Man wird ja wohl noch träumen dürfen….!
]]>Übrigens kommt hier ein Gedanke zum Vorschein, der bis auf die Wurzeln des römischen Rechts zurückgeht und der beispielsweise auch in unserem Erbrecht noch wirksam ist. So kann ein ungeborenes Kind schon Erbe sein. Der schöne Grundsatz, der dieser und ähnlichen Regelungen zugrunde liegt, lautet : „nasciturus pro iam nato habetur, quotiens de commodis eius agitur“ ( Der noch nicht Geborene wird als bereits Geborener angesehen, soweit es ihm zum Vorteil gereicht) . Im römischen Recht, das über ein gutes Jahrtausend hinweg in Europa galt und das in viele heute noch gültigen Regelungen europäischer Staaten eingeflossen ist, stand die Familie im Mittelpunkt; der noch nicht Geborene war bereits Familienmitglied. Wie weit wir uns doch von dieser guten europäischen Tradition entfernt haben!
Eine Bemerkung am Rande: In dem zitierten lateinischen Grundsatz wird derjenige, der auf dem Weg zur Geburt ist („nasciturus“) in männlicher Form erwähnt. Ja, werden die Feministen dieser Tage sagen, gibt es denn keine weiblichen Menschen auf dem Wege zur Geburt („nascitura“) ?. Freilich gibt es die, und den Gestaltern des römischen Rechts war das nicht unbekannt, gibt es doch im Lateinischen sehr wohl das männliche, weibliche und sächliche grammatische Geschlecht. Wie haben unsere Altvorderen das Problem gelöst? Durch den folgenden einfachen, einprägsamen Grundsatz: „Wo von Personen die Rede ist, sind immer Männer und Frauen gemeint“. Womit die Sache ein für allemal, jedenfalls für ein gutes Jahrtausend geregelt war. Bis die Traditionslosen, die Alles-besser-Wisser unserer Tage ihren Auftritt hatten…
]]>Was hier geschrieben wurde, kann man nur voll unterstützen! Seit Jahren fordere ich einen sozialversicherungspflichtigen Erziehungslohn für Mütter!
(Vor einigen Jahrzehnten war ich noch mit im Vorstand Familienbund deutscher Katholiken). Denn Ehe und Familie gewährleisten die Existensberechtigung eines Staates! (Nicht die BDR, weil zum Wesen eines Staates gehört auch ein festumrissenes Staatgebietes, das die BRD, völkerrechtlich gesehen, nicht hat, weil noch das Deutsche Reich (handlungunfähig) dieses Gebiet beansprucht.
In einer PDF habe ich gelesen, „Erwerbsarbeit und Erziehungsarbeit sind gleichwertig!“ Dem möchte ich widersprechen! Heute wird immer noch die Erwerbstätigkeit höher eingeschätzt, was total falsch ist! Gut erzogene Kinder sind ein hoher, nicht einzuschätzender Wert, der nicht mehr abrufbar ist, wenn er nicht erfolgte. Erwerbsarbeit kann bei Arbeitslosigkeit überbrückt werden. Kinder, die durch Abtreibung getötet wurden, ca. 500 pro Tag, kann man nicht ersetzen. Um weitere Abtreibungen zu verhindern, sollte die Schwangerschaft in den Bezug von Erziehungslohn – bezw. Gehalt, einbezogen werden!
So wäre die Pflegeversicherung richtig gewesen, wenn sie sich auf die Familien berufen hätte. Aber als reine Sachleistung muß sie scheitern. Was will man machen, wenn junge Leute zur Pflegeleistung fehlen? Will man da auch auf Zuwanderung setzen? So wie der Säugling und das Kind in eine Familie gehört, so gehört auch der alternde Mensch in eine ihn betreuende Familie! Nur die Familie bietet Geborgenheit, Zuwendung und das Wichtigste, Liebe! Alt und Jung können einander wunderbar ergänzen.