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Auf den ersten Blick sieht es so aus, als wären die Richter damit fein raus. Sie hätten, so könnte man meinen, einerseits den Wünschen der Parteileute entsprochen, die sie in ihr Amt hineingebracht haben. Andererseits hätten sie sich jede inhaltliche Auseinandersetzung erspart. Dann würde der Ball bei den Parlamenten der Länder liegen.
Aber dann würde die Debatte erst richtig losgehen: Wo kommen die Subventionen der Krippen her; ist da etwa der Bund beteiligt? Welche anderen gesetzlich geregelten Hilfen des Bundes könnten aus dem gleichen Grund als ungültig erklärt werden? Und so weiter.
Vermutlich erwarten die Antragsteller viel mehr von den Richtern. Sie erhoffen sich wohl eine inhaltliche Auseinandersetzung und dabei einen Sieg ihrer Vorbringungen auf ganzer Linie. Sie erhoffen sich eine Urteilsbegründung, in der Punkt für Punkt ihre Auffassungen bestätigt werden. Nur dann würden ihre Auffassungen, die sie in öffentlichen Debatten schon längst so vortragen, als handle es sich um ausgemachte Sachen, an Boden gewinnen, nur in diesem Fall könnten sie ihr Vorhaben als einen Erfolg verbuchen.
Kommt es so, wie Oswald Metzger vermutet, so hätten die Hamburger einen Pyrrhus – Sieg errungen. Sie hätten nur ihren Parteifreunden in Berlin schlechte handwerkliche Arbeit bescheinigen lassen, aber in Verfolgung ihres eigentlichen Zieles, in ihrem Kampf gegen die Familie und in ihrem Versuch, „die Luftherrschaft über die Kinderzimmer zu erringen“ ( Olaf Scholz), wären sie ins Leere gelaufen. Ihre Giftpfeile wären wirkungslos abgeprallt – fürs erste. Aber immerhin: Das wäre nicht schlecht. Und es hätte auch seine guten Seiten, wenn die Länderparlamente zeigen müssten, wie sie zur Familie stehen, wenn die Leute im Landtag in dieser Sache Farbe bekennen müssten.
„Jeder staatliche Kita-Platz wird mit dem Zehnfachen dessen subventioniert, was unter dem Schlagwort „Betreuungsgeld“ als Trinkgeld zum kläglichen Ausgleich an jene Eltern ausgereicht wird, die sich trotzdem gegen die vorangegangene Zwangsbeglückung entscheiden.
Ja, das Betreuungsgeld ist fragwürdig, aber es ist nicht fragwürdiger als der „Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz“, von dem es abgeleitet wurde. Beide Maßnahmen produzieren „Mitnahmeeffekte“, beide nehmen Bürgern, Steuerzahlern und damit auch Eltern erst einen beträchtlichen Teil ihres Einkommens weg, um sie anschließend per Umverteilung zu einem politisch erwünschten Verhalten zu nötigen.
Darin liegt der eigentliche Skandal, die wahre Grenzüberschreitung. Logisch wäre es demnach, wenn Karlsruhe nicht nur das Betreuungsgeld kippte, sondern Kita-Programme und Fremdbetreuungs-„Rechtsanspruch“ gleich mit.”
Hier zeigt sich wieder, dass Gleichstellung lediglich Gleichmacherei bedeutet, aber nicht Gleichberechtigung, wie Art. 3 GG unmissverständlich fordert.
]]>aber zur Zeit beziehen fast 400.000 Paare Betreuungsgeld.
Wird dies als verfassungswidrig erklärt, hat konsequenterweise
das Verfassungsgericht dem Staat die Auflage zu machen, dass binnen kürzester Frist 400.000 Kitaplätze entstehen. Und jede dieser 400.000 Frauen eine
Arbeitsplatzgarantie erhält. Denn sie werden ja angeblich vom Arbeitsmarkt
ferngehalten. Ähnlich der Frauenquote müßte jedes Unternehmen einen
gewissen Prozentsatz von jungen Müttern anstellen.
Ob Arbeitgeberpräsident Hund noch klagen würde, dass wir ein total veraltetes Familienbild hätten, bleibe dahingestellt.