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Das haben Sie differenziert und einleuchtend dargelegt, liebe Frau Martin. Ich teile absolut Ihre Meinung.
Auch ich habe die Erfahrung gemacht, dass Menschen, die noch mit der sog. „Prügelstrafe“ groß geworden sind, immer wieder sagen: „Sie war gut und hat uns nicht geschadet.“
Die Diskussion um die Prügelstrafe wird in der Tat völlig einseitig geführt. Warum werden nicht Stellungnahmen von Menschen mit diesbezüglichen Erfahrungen ernst genommen und berücksichtigt?
Außerdem haben Sie völlig recht, wenn Sie auf viel schlimmere, psychische Strafen verweisen, die subtil sind, aber die Seele viel nachhaltiger verletzen als sog. „Prügel“. Ihren letzten Satz möchte ich besonders dick unterstreichen.
Schon sehr lange habe ich darauf gewartet, dass das Thema „Prügelstrafe“ mal wieder neu und differenzierend auf den Tisch kommt. Niemand anderes als dieser Papst hätte es wagen können, ein erstes Wort zu sprechen, um vielleicht eine neue, notwendige Diskussion zu eröffnen.
Ich gehöre selbst noch einer Generation an, die von strengen und zugleich liebevollen Eltern einen Klaps zu gewärtigen hatte, wenn es denn „nötig“ schien und die 70 Jahre später sagt: “ Das war richtig so.“ Mein Vater hat mir immer wieder versichert, dass ihn solch ein Klaps mindestens so sehr schmerze wie mich. Diese Erklärung empfand ich damals natürlich als unglaubwürdig und „gemein“ . Erst als ich im Erwachsenenalter meinen Vater als grundgütigen Menschen erkannt hatte, verstand ich, dass er sich die Strenge gegen sein eigentliches Naturell als Teil seiner Erziehungspflicht abverlangt hatte. Auch in seiner Tätigkeit als Gewerbelehrer bei 14- bis 17jährigen Lehrlingen hielt er – dem Zeitgeist folgend – gelegentlich eine Ohrfeige für angebracht, immer verbunden mit der Frage an den Delinquenten: „Warum habe ich dich jetzt geohrfeigt?“ Die Antwort, die vorgegeben war, lautete: „Weil ich Ihnen nicht egal bin“. Als Pensionär und beeinflusst durch die neue Sicht auf die „Prügelstrafe“ hat er sein Verhalten oft in Frage gestellt, auch in Gesprächen mit den Handwerksmeistern, die früher seine Schüler gewesen waren. Diese versicherten ihm aber unisono: „Das war genau das, was wir brauchten“.
Ich selbst glaube heute, dass die Diskussion der vergangenen Jahre um die Prügelstrafe – wie fast jede Diskussion in unserer Gesellschaft – völlig einseitig geführt und durch die politische Correctness zementiert wurde und wird: 1) Die Belegung jeglicher Art händischer Züchtigung mit dem Begriff Prügelstrafe ist unzulässig tendenziös, zumal sie die subtilen, aber oft nachhaltiger verletzenden psychischen Strafweisen aus der Bewertung ausschließt. 2) Die Behauptung, geschlagene Kinder würden später zu schlagenden Erwachsenen scheint zwar einleuchtend und nicht widerlegbar, aber ich sehe, dass Kinder und Jugendliche noch nie so sehr wie heute, da die Prügelstrafe per Gesetz verboten ist, durch eigene exzessive Anwendung von Gewalt aufgefallen sind. Die Zeitungen sind voll mit entsprechenden Berichten und mit Berichten darüber wie hilflos die Gerichte samt der vor- und nachgeschalteten Sozialarbeiterschaft agieren. Offenbar haben die früher Zuständigen (Eltern, Lehrer) es versäumt, diesen Kindern im passenden Zeitfenster zu zeigen, dass ihnen ihr Wohlergehen und Fortkommen nicht egal sei. Ein versäumter strenger Blick, begleitet durch minimale, auch körperlich spürbare Konsequenz beim Dreijährigen lässt sich kaum wettmachen durch Prügelstrafen in der Pubertät oder Resozialisierungsmaßnahmen bei straffällig gewordenen Jugendlichen. Fazit: Auch beim Thema „Prügelstrafe“ ist das zunehmende reglementierende Hineinregieren des Staates und der Gesellschaft in die Familie eine Medaille mit zwei Seiten!