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„Lesegenuss“ muss es natürlich heißen. Das kann dabei herauskommen, wenn der anfängliche Begriff „Lesevergnügen“ zum „Lesegenuss“ abgeändert wird.
]]>Ein Kommentar, der kaum treffender sein könnte. Danke für den Lesevergenuss, Herr Dr. Brosowski!
]]>Es stimmt: Das Grundgesetz enthält keine Definition des Begriffes „Ehe“. So wie es etwa keine Definitionen der Begriffe „Religion“ oder „Forschung“ und „Lehre“ oder des Adjektivs „friedlich“ enthält. Eine solche Definition war nicht nötig, da der Begriff seit eh und je in Europa unstrittig ist. Im übrigen hat das Bundesverfassungsgericht eine solche Definition nachgeholt, als es darum ging, die Lebenspartnerschaften von der Ehe abzugrenzen. Das war vor ungefähr einem Jahrzehnt; es ist abwegig, zu meinen, der vielbeschworene Wertewandel würde in wenigen Jahren die Bedeutung eines seit uralten Zeiten wohlbestimmten Begriffes grundlegend ändern.
Die Beispiele von Gesetzesänderungen, die angeführt werden, betreffen erstens nur einfache Gesetze; sie taugen deshalb in der vorliegenden Frage nicht als Argumente. Zweitens ging es dabei um Fragen, über die im Laufe der Geschichte sich die Bewertungen immer wieder geändert haben, während sich am Begriff der Ehe als Gemeinschaft von Mann und Frau mit dem Ziel, Kinder in die Welt zu setzen und großzuziehen sich in Jahrtausenden nichts geändert hat.
Homosexualität etwa war während der gesamten Antike – wir sprechen von einem knappen Jahrtausend – eine Lebensform, zu der man sich offen bekennen konnte, ohne irgendetwas befürchten zu müssen. So haben die Soldaten des gewiss nicht zimperlichen Julius Caesar auf dessen bisexuellen Eskapaden ungestraft Spottlieder gesungen. Aber die Ehe hat man schon damals wie überhaupt in allen mir bekannten Kulturen eindeutig in der hier gerade erläuterten Form verstanden. Selbst die – seltenen – Vielehen waren oft nur eine Hereinnahme unversorgter Geschwister in die neu zu gründende Familie und wichen von dem grundlegenden Dreiklang Mann – Frau – Kind nicht ab.
Sich auf eine Meinungsumfrage zu berufen, kann doch wohl nicht ernst gemeint sein. Gesetzgeber ist der Bundestag und nicht die Gilde der Demoskopen. Und soll das höchst unzuverlässige Instrument der Meinungsumfrage zur Messung eines „Wertewandels“ taugen?
Es bleibt dabei: Das Parlament hat sich um eine Grundgesetzänderung gedrückt.
Im übrigen: Was sollen die etwas dunkel formulierten Hinweise, im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung sei sehr ernsthaft über die Ehe diskutiert worden, ja, man habe geradezu den Respekt, den dieser Institution entgegengebracht werde, bei den Debatten spüren können ( wenn ich die vagen Formulierungen in dem Brief so auf den Punkt bringen darf) ? Da kann doch unmöglich das Kasperltheater gemeint sein, das die grüne Fraktion mit ihren Luftschlangen und ähnlichen Kindergeburtstagsutensilien im Bundestag veranstaltet hat.
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