500 € Geldstrafe wegen Hinweis auf das Grundgesetz

Pressemeldung

Kammer des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) als Wegbereiter staatlicher Bevormundung durch Rollenzuweisung statt Gleichberechtigung

Laut einem am 15. März 2013 zugestelltem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) – AZ: L12 EG 22/12 – wurde eine Mutter zu einer Geldstrafe von 500 € verurteilt, weil sie ihre Berufung gegen die Berechnung des Elterngeldes nicht zurückzog. Sie hatte nur den Mindestbetrag an Elterngeld erhalten, weil sie im Jahr vor der Geburt ihr älteres, zweijähriges Kind selbst betreute, statt es in eine Krippe zu geben, und deshalb nicht erwerbstätig gewesen war. Grundlage dafür ist die Einkommensbezogenheit des Elterngeldes. Das heißt: Die von den Eltern selbst übernommene Kinderbetreuung im Jahr vor einer weiteren Geburt zählt als Nicht-Leistung. Dabei wird das Elterngeld nicht aus einkommensbezogenen Beiträgen, sondern aus Steuergeldern finanziert.

Der stellv. Vorsitzende des Verbands Familienarbeit, Dr. Johannes Resch, äußert dazu Unverständnis: „Obwohl sich die Klägerin ausdrücklich auf klare Formulierungen aus früheren, bindenden* Urteilen des BVerfG berief , die jede Diskriminierung verbieten, die an der „Wahrnehmung des Elternrechts anknüpfen“,1 wurde sie allein deshalb benachteiligt, weil sie – statt erwerbstätig zu sein – ihr verfassungsrechtlich garantiertes Elternrecht wahrgenommen und ihr eigenes Kind selbst erzogen hatte.“

Die Klägerin berief sich auch auf die bereits 1955 vom BVerfG formulierte und durch viele Urteile bestätigte „Leitidee unserer Verfassung“, nach der die Aufgabenverteilung in der Familie zur „Freiheit der spezifischen Privatsphäre“ gehöre, die staatlicher Einwirkung entzogen sei.2

Der Einzelrichter ging auf die in der mündlichen Verhandlung wie schon in der Berufungs­begründung zitierten Urteile des BVerfG nicht ein und verwies nur auf einen Nichtannahmebeschluss einer aus drei Richtern bestehenden Kammer.3 – Auf den Einwand, ein Kammerbeschluss könne keine Urteile des Bundesverfassungsgerichts aufheben, entzog er bei der mündlichen Verhandlung das Wort und verhängte eine Geldstrafe.

Im schriftlichen Urteilstext wird der Hinweis auf das Grundgesetz als „mutwillige“ Verzögerung der Verhandlung ausgelegt und damit die Geldstrafe begründet.

Die offen erkennbaren Widersprüche zwischen dem Wortlaut im Kammerbeschlusses und den Urteilen des BVerfG nahm der Richter nicht zur Kenntnis. Eine Auflösung der Widersprüche wurde nicht versucht. Das Urteil missachtet die bisherige Rechtsprechung des BVerfG und damit auch das Grundgesetz selbst.

Die Kammer des BVerfG beruft sich zwar auf den Verfassungsauftrag zur „Gleichberechtigung der Geschlechter“, deutet diesen aber um zu einem Auftrag zur Gleichschaltung im Erwerbsleben, wie es von der Bundesregierung vorgegeben wird. Aufgrund der Behauptung, Gleichberechtigung könne nur durch gleiche Beteiligung am Erwerbsleben erzielt werden, wird Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen wollen, grundsätzlich das Recht auf Selbstbestimmung und Gleichberechtigung verweigert, wie die klagende Mutter erfahren musste.

Dazu Dr. Resch: „Das Urteil des Bayerischen LSG erinnert an dunkle Phasen der deutschen Rechtsgeschichte, wie z. B. in der DDR, in denen sich das Rechtswesen kritiklos den ideologischen Vorgaben staatlicher Regierungsmacht unterordnen ließ. Das Urteil ist ein Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland.“

* Anmerkung: Beschlüsse eines Senats des BVerfG sind für andere Gerichte bindend, Beschlüsse einer Kammer dagegen nicht.

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Zitierte Quellen (Hervorhebungen durch Verband Familienarbeit e.V.):

1. Erster Leitsatz: „Besonderer Gleichheitssatz“
  Zitat aus: BVerfG, 2 BvR 1057/91 vom 10.11.1998, Absatz-Nr. (1 – 104),
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs19981110_2bvr105791.html

Art. 6 Abs. 1 GG enthält einen besonderen Gleichheitssatz. Er verbietet, Ehe und Familie gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften schlechter zu stellen. Dieses Benachteiligungsverbot steht jeder belastenden Differenzierung entgegen, die an die Existenz einer Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG) oder die Wahrnehmung des Elternrechts in ehelicher Erziehungsgemeinschaft (Art. 6 Abs. 1 und 2 GG) anknüpft

2.  Zitat aus: BVerfGE 6, 55 (81) Beschluss des 1. Senats vom 17. Jan. 1957 (1 BvL 4/54)

„Leitidee unserer Verfassung“

„Wie bereits oben dargelegt, ist Art. 6 Abs. 1 GG im Sinne der klassischen Grundrechte ein Bekenntnis zur Freiheit der spezifischen Privatsphäre für Ehe und Familie; es entspricht damit einer Leitidee unserer Verfassung, nämlich der grundsätzlichen Begrenztheit aller öffentlichen Gewalt in ihrer Einwirkungsmöglichkeit auf das freie Individuum. Aus diesem Gedanken folgt allgemein die Anerkennung einer Sphäre privater Lebensgestaltung, die staatlicher Einwirkung entzogen ist.“

3.   Nichtannahmebeschluss der 2. Kammer des 1. Senats vom 9.11.2011, Rn 18: BVerfG, 1 BvR 1853/11 vom 9.11.2011, Absatz-Nr. (1 – 22),

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20111109_1bvr185311.html

Zitat (Rn 18): „Die mittelbar angegriffene Regelung ist zudem im Hinblick auf den Verfassungsauftrag des Art. 3 Abs. 2 GG gerechtfertigt. Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Gleichberechtigung der Geschlechter in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen und überkommene Rollenverteilungen zu überwinden.“

Anlagen:

 Urteil des LSG München vom 11.12.2012  Kommentar zum BEEG aus „Familienarbeit heute“

 

Bundesverdienstkreuz an Frau Gesa Ebert

Die Pressestelle des Staatsministeriums Stuttgart gibt in ihrer Pressemitteilung folgendes bekannt:

BUNDESVERDIENSTKREUZ  FÜR  FRAU  GESA  EBERT

Staatsrätin Gisela Erler: Herausragendes und langjähriges Engagement für Anerkennung und Wertschätzung der Familienarbeit

„Gesa Ebert tritt mit ganzem Herzen für ihre Überzeugung ein und hat sich mit ihrem herausragenden und langjährigen Engagement an vorderster Stelle für mehr Anerkennung und Wertschätzung der Familienarbeit durch den Staat und die Gesellschaft eingesetzt“, sagte Staatsrätin Gisela Erler am Montag (23. April 2012) anlässlich der Überreichung des Verdienstkreuzes am Bande an Gesa Ebert.

Geboren und aufgewachsen in Laudenbach im Hohenlohischen, kam Frau Ebert 1970 nach Stuttgart und gründete hier ein paar Jahre später ihre Familie. „Ihre persönliche Erfahrung als Mutter von drei kleinen Kindern war für Gesa Ebert der Impuls für ihr familienpolitisches Engagement. Ihre Situation war vergleich- bar zu der von Tausenden anderer Frauen: Sie managte den Haushalt, leistete Erziehungsarbeit und hatte einen 24-Stunden-Job“, so Erler. Ab 1986 brachte sich Gesa Ebert zunehmend aktiv in die Verbandsarbeit der „Deutschen Hausfrauengewerkschaft e.V.“, heute „Verband der Familienfrauen und -männer e.V.“, ein. Zwei Jahre später begründete sie zusammen mit Gleichgesinnten den Landesverband Baden-Württemberg und übernahm für sechs Jahre den Vorsitz. Dazu gehörten auch der Aufbau und die Leitung der Geschäftsstelle. „Das Ziel des Verbandes war die finanzielle und soziale Sicherung der Familienarbeit und ihre Anerkennung als Erwerbstätigkeit in rechtlicher wie gesellschaftlicher Hinsicht. Von Beginn an gehörte der Landesverband Baden-Württemberg unter ihrer Führung zu den stärksten Säulen des Bundesverbandes“, betonte die Staatsrätin. Von 1992 bis 1998 war Frau Ebert stellvertretende Vorsitzende auf Bundesebene. Auf lokaler Ebene leitete sie die Stuttgarter Gruppe.

Ihre besondere Aufmerksamkeit gehörte ab 1999 dem Rentenrecht. Frau Ebert kämpfte dafür, dass Familienarbeit und Kindererziehung von der Politik nicht mehr länger als „Nichtleistung“ im Sinne der sozialen Sicherungssysteme be- trachtet wird. Darüber hinaus begleitete sie Frauen bei Prozessen vor den Sozi- algerichten. Ab 2003 war Gesa Ebert im Bundesvorstand auch die Expertin für Eherecht und leitete den entsprechenden Arbeitskreis. „Frau Ebert forderte eine partnerschaftliche Basis für das eheliche Güterrecht und hat sich mit allen ver- fügbaren politischen Instrumenten, bis hin zu einer Bundesratsinitiative des Lan- des Baden-Württemberg, für das ‚Gläserne Ehegattenkonto‘ eingesetzt. Sie hat mit ihrem Fachwissen Überzeugungsarbeit geleistet, Stellungnahmen zu Geset- zesvorlagen verfasst, immer wieder neue Anträge formuliert und für ihren Ver- band an der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages teilge- nommen“, lobte Erler. „Wenn jemand im Verband gebraucht wurde, war sie zur Stelle. Auf Gesa Ebert war immer Verlass.“ So habe Gesa Ebert in einer kritischen Phase von 2009 bis 2010 als Vorsitzende erneut ein Amt auf Bundesebe- ne übernommen und zeitweise auch als geschäftsführender Vorstand gewirkt. Auch als Delegierte im Landesfrauenrat vertrat sie ihre Positionen nachdrücklich. Zudem war ihre Kompetenz im Beirat für Gleichstellungsfragen der Landes- hauptstadt Stuttgart gefragt.

Darüber hinaus war das Engagement von Gesa Ebert in der Redaktion für die Verbandszeitschrift „Familienarbeit heute“ unentbehrlich. „Gesa Ebert hat in die- sem Forum als eine der inhaltlich tragenden Säulen des Verbandes zu aktuellen Themen Stellung bezogen und für ihre politischen Ziele geworben“, unterstrich Erler.

„Das Verdienstkreuz am Bande ist Ausdruck des Dankes für ein Höchstmaß an persönlichem Einsatz zugunsten der Allgemeinheit, für ein Höchstmaß an Ver- lässlichkeit, Kontinuität und Ideenreichtum“, sagte Staatsrätin Erler und über- reichte Gesa Ebert das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.

Pressemeldung

 

Verband der Familienfrauen und -männer

Die FDP widerspricht dem von ihr selbst propagiertem Freiheitsideal !

Der Bundesvorsitzende der Jungliberalen, Lasse Becker, behauptete aktuell, er kenne niemanden in der FDP, der „inhaltlich vom Betreuungsgeld überzeugt ist“. Es sei „aus liberaler Sicht falsch“.

Dazu die Vorsitzende des Verbandes der Familienfrauen und – männer:

Das politische Mantra der FDP, mit dem sie derzeit vollmundig verlorenes Terrain zurückgewinnen will, sind die Begriffe `Freiheit` und `Leistungsgerechtigkeit`. Die Eltern, denen die FDP nicht einmal die winzige Anerkennung ihrer Erziehungsleistung in Form des Betreuungsgeldes ( 5 € täglich!) gönnen will, fragen sich, wie diese Begriffe denn interpretiert werden sollen.“

Weiter führte Frau Martin aus, die FDP pervertiere diese Begriffe als Werte, die lediglich in der Wirtschaft, nicht aber für Eltern wirksam sein sollen. Die Freiheit der Eltern, die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder nach eigenen Vorstellungen wahrzunehmen, gebe es offensichtlich nach Auffassung der FDP nicht, obwohl diese Freiheit ausdrücklich in den Grundrechten verankert sei. Laut FDP hätten Eltern uneingeschränkt der Wirtschaft als günstiges Arbeitskräftepotenzial zur Verfügung zu stehen. Für sie sei nach dem Verständnis der FDP weder Freiheit der persönlichen Lebensgestaltung noch Leistungsgerechtigkeit vorgesehen.

16. 04. 2012 Pressestelle des vffm

 

Plötzlich soll das Betreuungsgeld verfassungswidrig sein !

Der vffm äußert sich in einer Pressemeldung zu den elternfeindlichen Aussagen von Bischof Markus Dröge und Grünen-Politikerin Monika Düker bez. des beschlossenen Betreuungsgeldes:

09.04.2012

Betreuungsgeld verfasssungswidrig?

Die Gegner des „Betreuungsgeldes“ in der CDU konnten die CSU bisher nicht davon abbringen, an dieser Leistung festzuhalten. Deshalb werden jetzt plötzlich angebliche verfassungsrechtliche Hinderungsgründe ins Feld geführt. So behauptet z. B. der Verfassungsrechtler Joachim Wieland, das Betreuungsgeld verstoße gegen das Gebot, alle Familien „gleichheitsgerecht“ zu fördern. Die Grünen-Politikerin Monika Düker verstieg sich sogar zur Behauptung, das Betreuungsgeld „begünstige“ Eltern, die ihre Kinder zuhause betreuen“.

Dazu die Vorsitzende des Verbandes der Familienfrauen und -männer, Gertrud Martin:     „Wird der Logik gefolgt, dass das Betreuungsgeld die Eltern begünstige, die ihre Kinder selbst betreuen, dann gilt das umgekehrt in viel höherem Maße für die öffentliche Krippenfinanzierung. Sie begünstigt ausschließlich Eltern, die ihre Kinder in die Krippe geben. Das ist dann bei diesem Maßstab genauso verfassungswidrig. – Der verfassungsrechtlich sauberste Weg wäre folglich, den Eltern das Geld in die Hand zu geben und sie selbst entscheiden zu lassen, für welche Betreuungsart sie es verwenden.“

Gertrud Martin führt weiter aus, dass auch bei Zahlung des geplanten Betreungsgeldes eine deutliche Benachteiligung der zu Hause erziehenden Eltern fortbestehe, da die staatliche Krippenförderung pro Kind ja weit höher liege.

Der Stellvertretende Bundesvorsitzende des Verbandes, Dr. Johannes Resch, kritisierte scharf, dass sich sogar der evangelische Bischof von Berlin-Brandenburg, Markus Dröge,  an der Hetze gegen Eltern beteilige, indem er behaupte, ein- bis dreijährige Kinder seien in einer Krippe besser aufgehoben als bei ihren Eltern. Das widerspreche aber allen bisherigen seriösen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Quelle der Äußerungen von Monika Düker und Markus Dröge: 

Heute-Nachrichten des ZDF vom 7. 4. 2012, 19°°.

Pressestelle des vffm


Familienwahlrecht überfällig!

Eine Kehrtwende, wie sie bei der Atompolitik möglich war,  hin zu einem Familienwahlrecht würde Familien endlich mehr Mitsprache im demokratischen System verschaffen. Schließlich besteht die Bevölkerung nicht nur aus Volljährigen, sondern auch aus der nachwachsenden Generation. Gerade die vitalen Ansprüche dieses jungen Potentials werden derzeit total ignoriert. Kein Wunder, dass politische Entscheidungen immer wieder konträr zu den Bedürfnissen von Familien getroffen werden ( s. Achter Familienbericht ).

Der Verband der Familienfrauen und-männer vffm mahnt, den Interessen des Nachwuchses mehr demokratisches Gewicht zu geben.

http://www.dhg-vffm.de/p/modules/news/

 

Erziehungs- und Pflegeeinkommen

Voraussetzung und Grundlage für nachhaltige und gleichgewichtige gesellschaftliche Entwicklung. Positionspapier des Verbandes der Familienfrauen und -männer e.V.*

Was ist Erziehungs- und Pflegeeinkommen?
Unter Erziehungs- und Pflegeeinkommen wird ein monatliches Bruttoeinkommen verstanden, das jene Personen beziehen, die in den privaten Familienhaushalten in der Erziehung und Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen tätig sind. Das Erziehungs- und Pflegeeinkommen orientiert sich in seiner Höhe am durchschnittlichen ArbeitnehmerInneneinkommen (brutto) und am Umfang der für Kinder und Pflegebedürftige geleisteten Arbeit. Beim Erziehungseinkommen ist die Zahl und das Alter der Kinder und beim Pflegeeinkommen der Umfang der Pflegebedürftigkeit zu berücksichtigen.

Wollen beide Eltern voll erwerbstätig sein, ist das Erziehungseinkommen der Person / den Personen / der Einrichtung zuzuordnen, die dann die Erziehungsaufgabe wahrnehmen. Wer das ist, entscheiden die Eltern bzw. die Sorgeberechtigten.

Pro Kind wird das Erziehungseinkommen für die Dauer von sechs Erziehungsjahren bezahlt, bei mehreren Kindern wird die Bezugszeit additiv verlängert, bei einem weiteren Kind also auf 12 Jahre, bei drei Kindern auf 18 Jahre usw. Bei Teilzeiterwerbsarbeit (z. B. ab dem 4. Lebensjahr) verlängert sich die Bezugsdauer entsprechend.

Mit dem Einkommen lassen sich dann die verschiedenen Alternativen der Vereinbarkeit von außerhäuslicher Erwerbsarbeit und häuslicher Kindererziehung bzw. Pflege in den privaten Haushalten tatsächlich verwirklichen. Das gilt sowohl für die Verteilung der Arbeit zwischen Männern und Frauen als auch für die unterschiedlichen Erziehungs- und Pflegearten.

Die Finanzierung ist durch eine neue, solidarische, gesetzliche Erziehungs- und Pflegeversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger als Pflichtbeitrag entsprechend ihrem Einkommen, wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung, sicherzustellen. Da durch das Erziehungs- und Pflegeeinkommen jeder Haushalt mit einem noch nicht schulpflichtigen Kind ein Zusatzeinkommen hat, können viele bisherige Leistungen (Alg II/Hartz IV, Wohngeld, Bafög, Unterhaltsvorschüsse, Sozialhilfe usw.) entfallen bzw. gemindert werden. Gleichzeitig wird die Arbeitslosigkeit abgebaut, und es werden Leistungen beim Alg I eingespart.

Aufgrund des Erziehungs- und Pflegeeinkommens wird auch die Zahl der Steuer- und BeitragszahlerInnen erhöht. Dadurch können Steuern und Beitragssätze für alle gemindert werden. Viele öffentliche Leistungen werden einschließlich des dafür erforderlichen bürokratischen Aufwands überflüssig. Weil Familien mehr Geld zur Verfügung haben, steigt der Inlandskonsum, was ebenfalls neue Arbeitsplätze schafft. All das führt zu einer weitgehenden Selbstfinanzierung des Erziehungs- und Pflegeeinkommens.

Nach Abschluss der Erziehungs- oder Pflegephase ist der Umstieg in neue Arbeitsfelder zu fördern, wie das schon heute für andere Erwerbstätigkeiten gilt. Die durch Kindererziehung und Pflege erworbene Lebenserfahrung mit ihren vielfältigen praktischen Fertigkeiten ist dabei ihrem Wert entsprechend zu berücksichtigen. Wer eigene Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, wird sich leichter die theoretischen Kenntnisse aneignen können, die für Kinderbetreuung und Pflege außerhalb der Familie zu fordern sind. Die in der Familie gewonnenen Erfahrungen können so zu einem sinnvollen Wachstum an Lebensqualität und Zuwendung in einer menschlicheren Gesellschaft genutzt werden, statt eines sinnlosen Wachstums durch umwelt- und klimabelastenden Luxuskonsum.

Warum Erziehungs- und Pflegeeinkommen?

Soweit das Erziehungseinkommen betroffen ist, handelt es sich um das bisher fehlende Glied im Rahmen des Generationenvertrages. Es sichert damit auch den Fortbestand der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Das Erziehungs- und Pflegeeinkommen

  • gibt der Erziehungs- und Pflegeleistung im privaten Haushalt den Stellenwert, der ihr in einer Arbeitsgesellschaft als menschlicher Arbeit zusteht.
  • vervollständigt den Generationenvertrag um die bisher nicht berücksichtigte fehlende dritte Generation und macht diesen erst nachhaltig und gerecht.
  • stärkt das Selbstbewusstsein der die Erziehungs- und Pflegearbeit Leistenden.
  • ermöglicht wirkliche Wahlfreiheit zwischen Männern und Frauen in der Entscheidung, wie Familienarbeit mit außerhäuslicher Erwerbsarbeit zu vereinbaren ist, sowie bei der Wahl der Art der Kinderbetreuung.
  • ermöglicht wieder Vollbeschäftigung, während die bisher allein auf außerhäuslicher Erwerbsarbeit gründenden Einkommen und Arbeitsplätze durch die fortschreitende Steigerung der Arbeitsproduktivität im industriellen Sektor gefährdet sind. Durch die neuen bezahlten Arbeitsplätze im Dienst von Erziehung, Pflege, Gesundheit und Bildung entsteht Wachstum im Dienstleistungsbereich und wird eine menschlichere Gesellschaft gefördert. Die Familiengründung und die Entscheidung für Kinder erhält in materieller Hinsicht eine zukunftssichernde Perspektive.
  • erleichtert ungewollt Schwangeren ein Ja zu ihrem Kind.
  • stellt im Blick auf materielle Absicherung Eineltern- und Zweielternfamilien gleich und verringert die Abhängigkeit des erziehenden Elternteils vom unterhaltspflichtigen.
  • schafft Flexibilität und zusätzliche zeitliche Spielräume für Erziehende im Hinblick auf ehrenamtliches Engagement und fördert auch dadurch die Lebensqualität in unserer Gesellschaft.

Insgesamt eröffnet ein Erziehungs- und Pflegeeinkommen wieder folgende Zukunftsperspektiven:
1. Dem demografischen Defizit, das nicht nur unsere Sozialsysteme, sondern unsere gesamte Gesellschaft bedroht, wird entgegengewirkt.
2. Die Massenarbeitslosigkeit wird durch nutzenorientierte Erziehungs- und Pflegearbeit erheblich abgebaut und kann sogar überwunden werden.
3. Die Staatsverschuldung wird mittelfristig durch nachhaltige Finanzierung unseres Sozialsystems abgebaut. Langfristig wirkt sich diese Art der Erziehung der Kinder günstig auf deren Leistungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und Gesundheit aus und verbessert damit letztlich auch die Funktionsfähigkeit der Volkswirtschaft.
4. Mit der Bezahlung von Erziehungs- und Pflegeleistung kommt es zu einem breiten Wachstum von Lebensqualität für alle. Sinnvolle „weiche“, mit Zuwendung verbundene Betätigungsfelder werden gefördert. Umwelt und Klima belastender Luxuskonsum wird eingeschränkt.
5. Die Qualität der Kindererziehung wird als wichtige Zukunftsinvestition verbessert.
Da es sich beim Erziehungseinkommen nicht um eine Transferleistung des Staates im Sinne einer „Hilfe“ handelt, sondern um ein bisher fehlendes Glied im Generationenvertrag, wird auch kein zusätzliches Recht des Staates zur Kontrolle der Familien begründet. Dieses besteht durch die Wächterfunktion nach Artikel 6, Abs. 2, Satz 2 GG ohnehin.
Das Erziehungs- und Pflegeeinkommen entlastet den Zeit- und Geldhaushalt der Familien. Die familiäre Situation wird entspannt, was sich auf die Qualität von Erziehung und Pflege günstig auswirkt. Auch deshalb ist zu erwarten, dass Eingriffe des Staates seltener notwendig werden.

Anmerkung:
* „Der vorliegende Beschlusstext „Erziehungs- und Pflegeeinkommen – Voraussetzung und Grundlage für nachhaltige und gleichgewichtige gesellschaftliche Entwicklung“ soll als Positionspapier des Verbandes Familienarbeit e.V. veröffentlicht und vertreten werden.“
Dies wurde auf der Jahreshauptversammlung am 16. Juni 2011 im Stuttgarter Bahnhofsturm beschlossen.
Zuvor hatten Hans Ludwig, Johannes Resch und Gertrud Martin diesen Text zur Diskussion gestellt. Er ist das Resultat der vffm-Programm-Arbeitsgruppe „Arbeitskreis PEPe“ (Projekt Erziehungs- und Pflegeeinkommen; siehe auch Fh 1/2008, S. 8; Fh 4/2008, S. 3; Fh 1/2009, S. 4-7). Deutlich gemacht und auch nach außen hin vertreten werden soll damit die gemeinsame Position der beiden Konzepte „Einkommen für Erziehung und Pflege“ (früher: GfF/Gehalt für Familienarbeit) des vffm und „Erziehungs- und Pflegeeinkommen“ der Initiative PEPe.

Pressemitteilung des vffm zur Altersarmut

 

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Verband der Familienfrauen und -männer e.V. (vffm)
Verband zur Förderung der eigenständigen
finanziellen und sozialen Sicherung bei Familienarbeit
  Datum: 30.01.2012  

Der Vorstand des vffm sieht sich zu folgender Pressemeldung veranlasst:    Bestellte Studie:                                                                                                                                                                                                                                                                    Deutsche Rentenversicherung verschleiert Ursachen der Altersarmut von Eltern 


Eine von der Deutschen Rentenversicherung bezahlte Studie kommt zum Schluss, dass Eltern und besonders Mütter nur über ungenügende Rentenanwartschaften verfügen. Das ist nicht neu. Aber die seit Jahrzehnten bekannten Ursachen dafür werden ignoriert. Dementsprechend sind auch die Korrekturvorschläge kontraproduktiv.

 

Die von Interessengruppen unabhängige Fachliteratur weist schon seit Jahrzehnten darauf hin, dass besonders die Rentenreform 1957 nicht nur die Familienarmut, sondern auch die Altersarmut von Eltern massiv fördert. Der zuvor geltende Generationenvertrag in der Familie (Eltern sorgen für ihre Kinder und werden dafür im Alter wieder von ihnen versorgt) wurde zerstört und durch ein Umverteilungssystem zu Lasten der Eltern ersetzt. Eltern tragen zwar weiter die Kinderkosten. Die von den erwachsen gewordenen Kinder zu zahlenden Renten werden jedoch an Erwerbsarbeit gebunden. Da Erwerbsarbeit mit steigender Kinderzahl immer schwieriger wird, ist heute die Alterssicherung der Eltern schlechter, je mehr Kinder sie hatten. 
So wurde ein extrem elternfeindliches Sozialsystem installiert, das den Generationenvertrag auf den Kopf stellte und trotzdem schönfärberisch bis heute als Generationenvertrag bezeichnet wird. Die so verursachte Ausbeutung der Eltern mehrerer Kinder wird von den Organisationen der Wirtschaft und auch von den Gewerkschaften konsequent ignoriert, ja sogar bestritten. Die Deutsche Rentenversicherung hat als „Partner“ der Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei immer Hilfestellung geleistet.
Die Empfehlungen aus der Studie zeigen, dass sich die Wissenschaftlerinnen nicht sachlich mit den Hintergründen der besonders Mütter treffenden Altersarmut beschäftigt haben. Vielmehr lautet ihr unsinniger Vorschlag, weitere „Anreize“ für eine durchgängige volle Erwerbstätigkeit beider Eltern zu schaffen. So sollen alle Eltern in das Hamsterrad der Doppelbelastung gedrängt werden, das als  „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ beschönigt wird, aber immer häufiger zum „Burn-out“ bei Eltern und der Vernachlässigung von Kindern führt.
Die „Studie“ ist ein alarmierendes Beispiel, wie sich sogar Wissenschaftlerinnen der seriösen Otto-Suhr-Instituts kaufen lassen, um zu einem gewünschten Ergebnis zu kommen. 

 

Politik und Wirtschaft bedrohen Grundrechte von Eltern und Kindern

 

Der Verband der Familienfrauen und -männer vffm protestiert mit je einer Pressemeldung gegen die geplante Streichung des Landeserziehungsgeldes durch die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg und gegen die Ablehnung des Betreuungsgeldes für Vollzeitmütter durch die  vereinte deutsche Wirtschaftslobby. Der Verband befürchtet, dass die grundgesetzliche Entscheidungsfreiheit der Eltern, ihr Familienmodell zu leben, noch weiter eingeschränkt werden soll.




Pressemitteilung


zur 2012 geplanten Streichung des Landeserziehungsgeldes 

 

in Baden-Württemberg
Die von der rot-grünen Regierung in Baden-Württemberg für 2012 geplante Streichung des Landeserziehungsgeldes wird vom Verband der Familienfrauen und -männer scharf kritisiert.
Dazu die Bundesvorsitzende des Verbandes Gertrud Martin: 
„Die Empfänger von Landeserziehungsgeld sind Eltern, die knapp über der Armutsgrenze sich in aller Regel redlich bemühen, ihrer Erziehungsverantwortung gerecht zu werden. Ausgerechnet ihnen diese Unterstützung zu streichen, ist eine familienpolitische Streubombe. Die Idee, das dort weggenommene Geld dann zum Teil den Hartz-IV-Eltern zu geben, ist nur noch zynisch: Die einen Armen werden gegen die anderen Armen ausgespielt.“ 
Ergänzend führte sie aus, dass es gerade in den ersten drei Jahren nach der Geburt eines Kindes wichtig sei, das Zusammenwachsen der Familie zu unterstützen. Der kostenintensive Ausbau der außerhäuslichen Betreuungsangebote für Kleinkinder sei angesichts der meist völlig ungenügenden Betreuungsschlüssel nicht als Familienfreundlichkeit sondern eher als Krücke für Notfälle anzusehen.
                                                                                                                         Pressestelle des vffm

 




Diktat der Wirtschaft bedroht Grundrechte von Eltern und Kindern
Der Vorstand des Verbandes der Familienfrauen und -männer (vffm) nimmt scharf Stellung zur  offensichtlich abgesprochenen Aktion der geballten Wirtschaftslobby gegen das geplante und  ohnehin viel zu geringe Betreuungsgeld für Eltern.
Unter Ausnutzung ihrer Medienmacht haben sich am Jahresende sowohl die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) als auch die Wirtschaftsinstitute HWWI, RWI, DIW u. a. gegen das geplante Mini-Betreuungsgeld für Eltern gewandt. In perfider Weise wird es als „Herdprämie“ diffamiert. Dagegen wird die etwa 7-mal so hohe staatliche „Krippenprämie“ zur Finanzierung der Fremdbetreuung, die Eltern zur Krippenbetreuung ihrer Kinder verleiten soll, als „Infrastrukturmaßnahme“ bezeichnet. Die Familie wird also nicht mehr zur „Infrastruktur“ gezählt. Damit soll die nach Art 6 Abs 2 des Grundgesetzes garantierte Entscheidungsfreiheit der Eltern, ihre Kinder so zu betreuen, wie sie es selbst für richtig halten, ausgehebelt werden, um der Wirtschaft durch ein größeres Arbeitskräfteangebot höhere Profite zu verschaffen.
Um zu vertuschen, dass Wirtschaftsinteressen rücksichtslos auf Kosten von Kindern und Eltern durchgesetzt werden sollen, wird versucht, die öffentliche Meinung zu manipulieren und rundheraus behauptet, dass Krippenbetreuung der Betreuung durch die Eltern überlegen sei, obwohl dafür keinerlei seriöse wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen. – Soweit es dazu überhaupt Langzeituntersuchungen gibt, zeigen sie erhöhte Risiken für die soziale Entwicklung bei früher Krippenbetreuung. 
Diese Risiken bestehen selbst dann, wenn es sich um gut organisierte Krippen handelt. Aber bei  der in Deutschland überwiegend unzureichenden Personalausstattung ist mit entsprechend höheren Risiken zu rechnen. – Auch die Folgen prekärer Familienverhältnisse lassen sich durch Krippenbetreuung nicht erkennbar bessern. Eine günstige Wirkung wäre dagegen zu erwarten, wenn die hohen Krippenkosten zur Behebung der prekären Verhältnisse und damit zur Besserung der familiären Erziehungsbedingungen eingesetzt würden.
Zu denken geben muss auch die Tatsache, dass die in allen neuen Bundesländern aufgewachsenen Jugendlichen, die überwiegend in Krippen betreut wurden, bei der PISA-Untersuchung durchweg eine im Durchschnitt geringere soziale Kompetenz aufwiesen als die Gleichaltrigen, die in den alten  Bundesländern noch ganz überwiegend von ihren Eltern betreut wurden.1
1. PISA 2000, Ein differenzierter Blick auf die Länder der Bundesrepublik Deutschland; Zusammenfassende Befunde; Kapitel 5 (S. 29 ff)

                                                                                                                    Pressestelle des vffm


Elternrechtspreis an VFFM

 

Der „Verband der Familienfrauen und -männer“ bekommt den „Elternrechtspreis“, den der „Familienbund der Katholiken“ gemeinsam mit der „Katholischen Elternschaft Deutschlands“ ausgelobt hat. Einen würdigeren Preisträger hätten sie nicht finden können in der Republik, und auch in Bayern nicht, sagt Gisela Häfele, die Vorsitzende der Katholischen Elternschaft in der Erzdiözese München und Freising.


Lesen Sie bitte den Zeitungsbericht von Michael Lehner ( SZ 19. 12. 2011), hier am 22. 12. veröffentlicht.