KITA – ein irreführender Begriff

Pressemeldung des Verbands Familienarbeit e.V.

Die Pädagogik der gemeinsamen Betreuung von Vorschulkindern geht auf Friedrich Fröbel zurück und verbreitete sich wie auch die Bezeichnung „Kindergarten“ weltweit. Dieser Begriff brachte zum Ausdruck, dass kleine Kinder weder nur verwahrt noch im schulischen Sinne belehrt werden sollten, sondern in natürlicher Umgebung zu „hegen“ seien wie Blumen in einem Garten. Dabei sollte das von Erwachsenen angeregte Spiel als altersgemäße Beschäftigung im Vordergrund stehen. Dieses Konzept hat sich für Kinder ab 3 Jahren bewährt. Für Fröbel war aber klar, dass im U3-Alter die Beziehung zur Hauptbezugsperson, meist der Mutter, im Vordergrund stehen muss, um das für die persönliche Sicherheit erforderliche Urvertrauen zu erwerben.

 

Der Erfolg des Kindergartens hat zu Trugschlüssen geführt, die unsere heutige Familienpolitik prägen. Es wird von „frühkindlicher Bildung“ gesprochen und damit suggeriert, das U3-Alter sei vergleichbar mit schulischer Bildung, also der Vermittlung von Lesen Schreiben, Rechnen und Wissen. Dabei wird übersehen, dass in diesem Alter noch nicht diese „Bildung“ wesentlich ist, sondern die emotionale Beziehung zu zumindest einer festen Bezugsperson, was mit dem Begriff „Bindung“ umschrieben wird. Hier werden die sog. soft skills vermittelt (Vertrauen, Selbstsicherheit, Ausdauer usw.), die Voraussetzung für erfolgreiches späteres Lernen in der Schule sind. Diese „soft skills“ werden dann im Kindergartenalter im Spiel trainiert.

 

Der Begriff „Kita“ (Kindertagesstätte) wird als Oberbegriff für U3- und Ü3-Kinder sowie für die neben der Schule betreuten Grundschulkinder verwendet. Damit werden drei in ihren Bedingungen ganz unterschiedliche Altersstufen in einen Topf geworfen. Daraus folgt dann oft ein völlig undifferenzierter Umgang mit den Kindern, der insbesondere den U3-Kindern nicht gerecht wird. Sie sollen gemeinsam in Kinderkrippen (Der Begriff wurde von der DDR übernommen.) betreut werden – ähnlich wie im Kindergartenalter. Das ist in aller Regel eine massive Überforderung im U3-Alter. Erkennbar ist das an einem erhöhten Cortisolspiegel, der im Speichel gemessen wird.  Dieser zeigt einen Stress, der  der in der Regel über den ganzen Tag anhält. Dauerstress führt aber zu einer deutlichen Entwicklungsbehinderung.

 

Untersuchungen im Grundschulalter haben gezeigt, dass sowohl die soziale als auch die sprachliche Entwicklung mit der Fremdbetreuung im U3-Alter gegensätzlich korreliert. Je früher die Fremdbetreuung begann und je länger sie am Tag erfolgte, desto schlechter war die sprachliche Leistung im Alter von drei Jahren und desto risikobehafteter war die spätere soziale Entwicklung (1,2). Der Gebrauch des Begriffs „Kita“ hat diese Fehlentwicklung erleichtert. Es wäre auch zu fragen, ob die nachgewiesene Verschlechterung der schulischen Leistung von Viertklässlern seit 2011 (3) mit der seit 2006 laufenden „Krippenoffensive“ zusammenhängt. Offensichtlich wird hier das Kindeswohl den angeblichen Erfordernissen des Arbeitsmarktes geopfert. Das Mantra „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ dient vor allem der Profitmaximierung in der Wirtschaft. Die sogenannte „Vereinbarkeit“ ist aber ein Sonderopfer für Eltern, da sie denen, die keine Kinder haben, nicht abverlangt wird. Die elterliche Kinderbetreuung wird abgewertet, was auch einen klaren Verstoß gegen die Gleichberechtigung von Frauen darstellt, da es meist die Mütter sind, die diese für die gesamte Gesellschaft der Erwerbsarbeit gleichwertige Arbeit leisten. Am meisten belastet werden die Kinder.

 

Übrigens zeigten schon Untersuchungen in der früheren DDR, dass die sprachlichen Fähigkeiten im Alter von drei Jahren nicht nur vom sozialen Status der Eltern, sondern auch von der Betreuungsart abhingen. Bei vergleichbaren sozialen Bedingungen der Eltern waren die „Familienkinder“ den Tageskrippenkindern deutlich überlegen und die Tageskrippenkinder wiederum den Wochenkrippenkindern. Daneben wurde eine deutliche Korrelation zwischen den sprachlichen Fähigkeiten der Drei-Jährigen und dem schulischen Erfolg nach dem ersten Schuljahr beobachtet. (4). Diese Erkenntnisse erlangten allerdings in der DDR keine große Verbreitung.

 

Quellen:

  1. Karin Hortmann, „Zur Diagnostik der sprachlichen Entwicklung dreijähriger Kinder“; Pädiatrische Grenzgebiete 26 (1987), S. 133 ff
  2. NICHD-Studie (National Institute of Child Health and Human Development) an ca 1000 Kindern in den USA
  3. IQB-Bildungstrend 2021, der eine Verschlechterung bei Viertklässlern in Deutsch und Mathematik seit 2016 und 2011 zeigte
  4. Hortmann, Karin; „Zur Diagnostik des sprachlichen Entwicklungsstandes dreijähriger Kinder“, Pädiatrische Grenzgebiete (1987) 2. S. 1

Dr. med. Johannes Resch

 

 

 

Schlechte Schulleistungen bei Grundschülern – Gründe

Der Nachricht von den katastrophalen Schulleistungen der Viertklässler geht der Verband Familienarbeit e.V. nach, indem er auf die frühkindliche Krippenbetreuung verweist. In den Medien wird dieser Umstand laut dröhnend verschwiegen. Dabei zeigen Forschungen, dass Kleinkinder bei kollektiver Betreuung unter großem Stress leiden mit schwerwiegenden Folgen für die Entwicklung von Gehirn und Sprache.

Beeinträchtigt die Krippenbetreuung von U3-Kindern deren spätere schulische Entwicklung? Elternverband fordert Klärung

INSA-Studie deckt auf

Die „Mainstream-Medien“ versuchen beharrlich den Eindruck zu erwecken, als stünde die Mehrheit der Bevölkerung hinter der Politik der einseitigen Förderung von Kinderkrippen. Eine aktuelle Studie des Meinungsforschungsinstituts INSA zeigt deutlich, dass das falsch ist.

2022 (Juni) INSA-Studie der Stiftung

Der Verband Familienarbeit eV kämpft seit 40 Jahren für die finanzielle Anerkennunq der elterlichen Kindererziehung und -betreuung und setzt sich für die Reform des Elterngeldgesetzes ein (s. Faltblatt )

2022 Faltblatt Elterngeld

Vorkämpfer für die Gleichberechtigung der Geschlechter

Der Verband Familienarbeit e.V. gedenkt seiner Vorkämpfer für die gleichberechtigte Anerkennung der Familienarbeit mit der Erwerbsarbeit und deren Auswirkung auf die Rente der Mütter im Alter.  Leider fielen ihre Visionen den familienfeindlichen Ideologien späterer Regierungen zum Opfer.

PM Beuys

Dazu passend ein Comedy-Beitrag von Christoph Sieber (Mitternachtsspitzen  WDR ) über die Ungerechtigkeit gegenüber Frauen.

https://www.youtube.com/watch?v=PJwjBxiIPMI

Wahl O-Mat ignoriert Eltern

Der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung berücksichtigt in seinen Fragen kaum die Interessen von Eltern und Kindern. Um so wichtiger ist eine Ergänzung um Fragen, die gezielt die Interessen von Familien betreffen.

PM neu

Fragen und Antworten der Parteien sind nachzulesen auf der Webseite unter dem Link:

https://familienarbeit-heute.de/verband-familienarbeit-e-v-beitraege

 oder auch auf der Webseite des Bündnisses „Rettet die Familie“ :        www.rettet-die-familie.de

 

 

 

Schrittweise zur Zerstörung der Familie

Dr. Johannes Resch, Vorsitzender des Verbands Familienarbeit e.V. nimmt in folgender Pressmitteilung den 9. Familienbericht der Bundesregierung kritisch in den Blick.

Wir fragen uns, weshalb überhaupt solche Familienberichte erstellt werden, wenn keine Konsequenzen vorgesehen sind, um die festgestellten Mängel zu beheben.

PM 9. Familienbericht

Familienreport der BRD 2020 mit erheblichen Defiziten!

Herr Dr. Johannes Resch vom Verband Familienarbeit e.V. äußert sich zum „Familienreport 2020 der BRD“ und kritisiert, dass die dort angeführten Zahlen die Lebenswirklichkeit der Familien in Deutschland massiv beschönigen und somit für sie ein weit höheres Armutsrisiko bedeuten.

PM Familienreport 2020

Nutzt unseren Kindern die Erwähnung im GG ?

Der Verband Familienarbeit e. V. fragt, ob, wieweit und vor allem wem die Fixierung von Kinderrechten im Grundgesetz nützt, welche von Frau Justizministerin Christiane Lambrecht SPD noch in dieser Legislatur durchzusetzen gedenkt. Sie erhofft sich von einer revidierten Formulierung des Antragstextes vom März 2020 eine 2/3 Mehrheit bei der Abstimmung im Parlament. Doch auch die Zusage, dass den Eltern eine „Erstverantwortung“ zugesichert wird, kann Familien nicht beruhigen. Denn wer garantiert, wie beschränkt oder weit „Erstverantwortung“ in Abgrenzung staatlicher Ermächtigung gilt?

PM KInderrechte Jan 2021

 

Zum heutigen Tag der Familie

Hat Familie eine Zukunft?    

   Bei einem „Weiter so“ hat sie das nicht

Der Verband Familienarbeit e.V. mahnt in seiner Pressemeldung: Ein „Weiter so“ in der Familien-und Rentenpolitik raubt Familien und Gesellschaft  die Zukunft.

 PM Tag der Familie

„Kinderrechte“ unter Ausschluss der Eltern setzen Kinder der staatlichen Willkür aus.

Stellungnahme des Verband Familienarbeit e.V.

Kinderrechte und Grundgesetz

 

Unser Verband hat sich schon mehrfach kritisch zur besonderen Erwähnung von „Kinderrechten“ im Grundgesetz (GG) geäußert, weil wir befürchten, dass das primäre Erziehungsrecht der Eltern ausgehebelt und damit dem Kindeswohl eher geschadet würde. (z.B.: http://familienarbeit-heute.de/?p=5527 )

Jetzt liegt ein konkreter Formulierungsvorschlag des Bundes-Justizministeriums vor:

 

„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“

 

Der Vorstand des Verband Familienarbeit e.V. sieht seine Befürchtungen bestätigt und nimmt wie folgt Stellung:

 

Zunächst erscheint dieser Text harmlos, weil er nur Selbstverständliches anführt. Schon Art. 1 GG garantiert die Grundrechte für alle Menschen, also auch für die Kinder. Alarmierend ist es jedoch, wenn die umfangreiche Beschreibung von Kindergrundrechten im Gesetzesvorschlag ohne Bezugnahme auf die Eltern auskommt. So erscheinen der „besondere Schutz der Familie“ nach Abs.1 und „das natürliche Recht der Eltern“ nach Abs. 2 GG nur als Randerscheinung. Fände dieser Absatz Eingang ins GG würde es der Rechtsprechung noch einfacher gemacht, über eine Bevormundung der Eltern zum Nachteil des Kindeswohls hinwegzusehen, als das ohnehin schon der Fall ist.

 

Nach Überzeugung der meisten mit der Kindheitsentwicklung befassten Fachleute widerspricht z.B. schon heute die einseitige Förderung der Krippenbetreuung bei Ausschluss der selbst betreuenden Eltern von einer entsprechenden Gegenleistung und die gezielte Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder beim Elterngeldgesetz eindeutig dem Kindeswohl. Solche Rücksichtslosigkeiten gegenüber Eltern und Kindern würden beim vorgeschlagenen Wortlaut noch weiter erleichtert. Dann könnte die staatliche Bürokratie noch hemmungsloser bestimmen, was sie unter dem „Wohl des Kindes“ versteht als heute. „Kinderrechte“ unter Ausschluss der Eltern setzen Kinder der staatlichen Willkür aus. Demgegenüber sind Schutz der Familie und des Elternrechts in der Regel auch der zuverlässigere Schutz der Kinderrechte.

 

Sachgerechter kann das Kindeswohl so geschützt werden, wie es z.B. die mit Kinderpsychologie befasste Hans-Joachim-Maaz-Stiftung in der aktuellen Halle’schen Erklärung fordert:

https://hans-joachim-maaz-stiftung.de/hallesche-erklaerung/