Zur geopolitischen Lage im April 2018

Liebe Freunde, Mitstreiter und Wegbegleiter!

In der Serie „SeeGespräche“ gibt es einen sehr interessanten Vortrag aus Owingen am Bodensee. Der Schweizer Historiker und Friedensaktivist Dr. Daniele Ganser spricht  zur momentanen geopolitischen Lage im April 2018 in Bezug zur UN-Charta von 1945 und dem Gebot des Gewaltverzichts im Völkerrecht.
Der Vortrag dauert fast 2 Stunden, aber über Video kann man ihn ja in einzelnen Abschnitten genießen, denn er ist nicht nur sehr informativ, sondern auch durchaus spritzig. Selten hört man jüngste „Geschichte“ so verständlich und eindringlich.
Ich empfehle euch diese Geschichtsstunde wärmstens: https://www.youtube.com/watch?v=Ue8Epe9yvAw&feature=youtu.be
Herzlich
Bärbel Fischer

Frieden – ein gescheiterter Traum?

Wer sich bei der gegenwärtig angespannten Weltlage Sorgen macht um das Wohlergehen der künftigen Generationen, der Gesellschaft, der Familien, möge den Aufsatz lesen, den der Regensburger Richter i. R. Hermann Striedl im ÖDP-Magazin „Ökologie – Politik“ 165, 2/2015 veröffentlicht hat. Dabei fragt er sich, warum Europas Bürger und die Medien nicht laut aufschreien, wenn ein verbindlicher Vertrag wie die UN-Charta gebrochen wird.

Was ist geschehen? Was wurde aus dem weltweiten Bekenntnis, dass Krieg zwischen den Staaten nicht sein darf? Was wurde aus der UN-Charta, in der die führenden Staatsmänner beschlossen hatten, ein Bündnis zu schließen, um die Menschheit vor der Geißel des Krieges zu bewahren? Was wurde aus dem Versprechen, dass es Ziel der Völkergemeinschaft ist, den Weltfrieden zu wahren?

Bereits nach dem 1. Weltkrieg wurde, ausgehend vom amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson und vom Friedensdekret Lenins, die Idee eines Völkerbundes formuliert: Alle Staaten sollten gleichberechtigt und ihre territoriale Souveränität sicher sein. Die nationale Rüstung sollte ihre Grenzen an den Bedürfnissen der inneren Sicherheit haben, die äußere Sicherheit durch die Völkergemeinschaft –von einer Gemeinschaft gleichberechtigter Staaten, nicht von wenigen mächtigen Staaten! – gesichert werden. Die Idee scheiterte. Der amerikanische Kongress lehnte die Ratifizierung des völkerrechtlichen Vertrags ab. 

Nach dem 2. Weltkrieg: 193 Staaten gegen Krieg 

Die Idee des „ewigen Friedens zwischen den Völkern“ wurde nach dem 2. Weltkrieg von 50 Staaten – darunter alle Siegermächte – aufgenommen. Sie vereinbarten die UN-Charta, einen völkerrechtlichen Vertrag, der zwischen den insgesamt 193 Staaten verbindlich ist. Die UN-Staaten kamen überein, ihre Souveränität zu achten, Gewalt gegeneinander zu ächten sowie Frieden und Sicherheit der Völkergemeinschaft zu übertragen. Diese drei Fakten sind das Verpflichtende, das Unersetzbare aus der UN-Charta. Sie ist kein Garant für Frieden zwischen allen Menschen, auch kein Garant für einen guten, gerechten oder gar demokratischen Staat, aber nach den beiden fürchterlichen Weltkriegen eine Grundvoraussetzung, um ein Miteinander von Staaten ohne Krieg zu ermöglichen.

Doch schon kurz nach der Vereinbarung der UN-Charta brach die Allianz der Vertragsstaaten auseinander, zerfiel in einen Westblock und einen Ostblock. Durch die beiderseitige Atomaufrüstung kam es zwischen den Machtblöcken zu keinem Krieg, denn beide Seiten wussten, dass sie sich gegenseitig vernichten würden. Der so genannte „Kalte Krieg“ bewahrte zumindest die Völker der Alten und Neuen Welt vor Gewalt und Zerstörung, außerhalb jedoch fanden in der Dritten Welt so genannte „Stellvertreter-Kriege“ statt – von den Blöcken initiiert oder unterstützt, um ihren Einfluss zu erweitern.

Heute: Krieg wird wieder zum Mittel der Politik 

„Nie wieder Krieg“ ist das Bekenntnis und die Verpflichtung der 193 UN-Staaten. Heute werden wieder unzählige Bürgerkriege und zwischenstaatliche Kriege geführt, an denen UN-Staaten – auch Deutschland – beteiligt sind. Krieg ist wieder Alltag und so grausam wie eh und je. Krieg ist wieder zu einem wesentlichen Mittel der Politik geworden. Beiseite gedrängt werden alle Einwände derjenigen, die sich auf die Verpflichtung zum Frieden berufen. Wie kann dies sein? Ist alles vergessen, was die Staaten völkerrechtlich vereinbart haben? Wieso stehen die Bürger nicht auf, um sich gegen die völkerrechtswidrige Macht- und Kriegspolitik ihrer Regierungen zu wehren? Mächtige Staaten agieren heute wieder, als seien für sie die völkerrechtlichen Vereinbarungen der UN-Charta nicht verpflichtend. Sie rechtfertigen sich mit Unwahrheiten, Lügen und Verfälschungen. 

Betrachtet man die Entwicklung nach 1945, könnte man fast zum Ergebnis kommen, dass jene Pessimisten Recht haben, die behaupten, Kriege seien naturgegeben. Es darf jedoch nie vergessen werden, dass es viele Völker gab, die Jahrhunderte in Frieden miteinander lebten. Und dass es für das Überleben der Menschheit erforderlich ist, auf Kriege zu verzichten. Deshalb haben sich die Völker zusammengeschlossen und die UN-Charta vereinbart. Die Tatsache, dass ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag geschlossen wurde, der Angriffskriege, der Gewalt gegeneinander verbietet, gibt den friedliebenden Menschen – und das sind die meisten! – die Möglichkeit, sich gegen die Kriegspolitik zu wehren und sich dabei auf das Völkerrecht zu berufen. 

Wie kann es sein, dass von UN-Staaten wieder Kriege geführt werden? Es liegt ein Versagen der Volkergemeinschaft vor. Sie lässt es zu, dass sich mächtige Staaten als Bewahrer des Friedens und der Sicherheit der Völkergemeinschaft aufspielen. Sie lässt es zu, dass die subjektiven Vorstellungen von mächtigen Staaten von Wirtschafts- und Staatsformen, von Religionen und von Menschenrechten zum Anlass genommen werden, andere als „Staaten des Bösen“ zu brandmarken und zu bekämpfen. Die Völkergemeinschaft entzieht sich ihrer Verpflichtung, den Frieden und die Sicherheit aller Staaten zu garantieren.

Kriegspropaganda durchdringt öffentliche Meinung

Erschreckend ist, wie Staaten Macht ausüben und dies rechtfertigen. Mit einseitigen, überwiegend unwahren, zumindest unvollständigen Berichten gelingt es, die breite Masse davon zu überzeugen, dass der böse Feind bekriegt und vernichtet werden müsse. Kriegspropaganda funktioniert eigentlich unheimlich simpel und ist leicht zu durchschauen, trotzdem ist sie immer noch wirksam. Wieso schweigen die Bürger trotz der Erkenntnis, dass erstes Opfer des Kriegs – und dessen Vorbereitung – die Wahrheit ist? Wie ist es möglich, dass die Medien statt kritisch zu berichten Hetzpropaganda verbreiten? 

Mächtige Staaten halten es nicht mehr für nötig, darüber nachzudenken, wie sich Spannungen mit friedlichen Mitteln beilegen lassen. Die NATO verwandelte sich seit 1999 zu einem Angriffsbündnis „zur Sicherung der Menschenrechte und zur Sicherung wichtiger Ressourcen“. Die EU gesteht sich die Berechtigung für Angriffskriege „zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung und zur Wahrung der Werte der Union und zur Wahrung ihrer Interessen“ (Art. 28b (43) Abs. 1 EUV) zu.