Katarina Barley SPD: „Papa hat die Hosen an“

In der gestrigen Talkshow bei Anne Will  http://www.ardmediathek.de/tv/Anne-Will/Zwischen-Mitte-und-rechter-Flanke-Wohi/Das-Erste/Video?bcastId=328454&documentId=46761802 ( Minute 51:57 ) fiel die Bemerkung der SPD-Familienministerin Katarina Barley, die zur AFD gewanderten Wähler  wollten die  Familienidylle zurück: Raus aus der Gleichberechtigung, Papa, Mama, zwei Kinder. Papa hat die Hosen an.“

Mit solchen absurden Unterstellungen wollen sich unsere Politiker davor drücken, die jahrelang unablässigen Forderungen der überparteilichen Familienverbände, denen es um nichts anderes als ausschließlich um GLEICHBERECHTIGUNG geht, auch nur ansatzweise zur Kenntnis zu nehmen. Missachtung, Vernachlässigung, Benachteiligung kennen Familien seit Jahrzehnten bis zum Überdruss. 

 

Seit vielen Jahren fordern Eltern:

 

  • nachteilslose FREIHEIT in der Organisation der Familie ohne ideologische Bevormundung
  • volle Anerkennung ihrer generativen Arbeit in der RENTE
  • einen KINDERFREIBETRAG auch bei den Sozialbeiträgen
  • WAHLRECHT ab Geburt über die sie vertretenden Eltern
  • WIEDEREINSTIEGSGARANTIE. für selbst erziehende Väter / Mütter

 

Das sind glasklare Forderungen, um die Jahrzehnte andauernde Diskriminierung von Müttern und Vätern endlich zu beenden. Mit Parteibüchern hat das überhaupt nichts zu tun. Es geht nicht um linke oder rechte Forderungen, sondern ausschließlich um

GERECHTIGKEIT  FÜR  FAMILIEN !

Statt dessen wird ein „Mütterlein-Mythos“ (s.o.) verbreitet, der die Fürsorgearbeit in der Familie der Lächerlichkeit preisgibt. Die Pflege alter Menschen in der Familie ist gesellschaftlich anerkannt. Die biologische 1:1- Pflege von Kindern wird jedoch rigoros abqualifiziert, weil sie nicht ins Klischee von selbst ernannten Genderexperten passt, nach welchem die Frau heute  u n a b h ä n g i g  zu sein hat, ihre Kinder ins Heim gibt, um voll erwerbstätig zu sein ( > Renate Schmidt, Ursula v. d. Leyen, Manuela Schwesig, Katarina Barley ).

 

Seit Jahrzehnten ignoriert die Politik den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, Gerechtigkeit bei den Abgaben zu schaffen. Statt dessen halten gerade die ach so fortschrittlich modernen Parteien eisern am Status quo fest:

 

  • Familien sollen weiterhin als die Deppen der Nation die Hauptlast des Generationenvertrags stemmen.
  • Bürger ohne Unterhaltsverpflichtung wollen paradoxerweise weiterhin im Alter von den Kindern ihrer Nachbarn alimentiert werden.
  • Mütter sollen das „Risiko der Altersarmut“ weiterhin selbst tragen, falls sie sich der gender-feministischen Bevormundung widersetzen

 

Argumentationen wie die von Frau Barley haben jedenfalls das Potential, auch noch die restlichen modernen Familien so zu vergraulen, dass sie zu Sympathisanten der AfD werden.

Konservativ ist vielleicht nicht unbedingt sexy, aber durchaus zeitlos MODERN!

i. A. Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

Dieses Schreiben geht an Frau Anne Will, Frau Barley, Frau Kramp-Karrenbauer, Herrn Alexander, Herrn Gysi und Herrn Friedrich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Normen und Werte nicht mehr aktuell? Wer bestimmt das?

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,

Sie rechtfertigen Ihre Zustimmung zur Ehe für alle damit, dass der Gesetzgeber „die Aufgabe habe, bei der Ausgestaltung der Gesetze die   a k t u e l l e n   Normen und Werte zu berücksichtigen“, wie aus Ihrer Antwort (31. 07, 2017) auf unser Schreiben vom 28. 06. 2017  hervorgeht.

http://familiengerechtigkeit-rv.info/wp-content/uploads/2017/08/Forum-Familiengerechtigkeit.pdf   

                                                                                                                                            Wer bestimmt eigentlich, welche Normen und Werte “aktuell” sind und welche nicht? Gab es dazu eine Volksabstimmung? – Nein!                                                                                                                                                                                                                Wenn Normen und Werte überhaupt einem Wandel unterworfen werden, so muss dies das Parlament entscheiden und nicht eine linke Lobby.  Solange Art. 6 Grundgesetz  nicht mit 2/3 -Mehrheit vom Parlament außer Kraft gesetzt wird, hat er zu gelten, und zwar so, wie er ursprünglich gemeint war.

Der Gesetzgeber (Parlament) überging am 30. Juni 2017  kaltschnäuzig die allzeit  a k t u e l l e n  Normen und Werte eines Großteils der Bevölkerung. Mit  welcher Dreistigkeit erlauben sich SPD, LINKE und Grüne, die gesamte Bevölkerung über ihren grün-roten Kamm zu scheren, ohne die geringsten demokratischen Bedenken? Ist das grüne Politik? Sind Sie nicht angetreten mit dem Versprechen, den Willen  a l l e r  Bürger ernst zu nehmen?

  • Grundgesetz bedeutet bislang, dass Werte und Normen als solche zu gelten haben.
  • Wozu brauchen wir noch ein Grundgesetz, wenn wir es alle paar Jahre einem ideologischen Wandel opfern, der gerade “en vogue” ist?
  • Wer wandelt eigentlich Werte und Normen? Mit welcher Berechtigung?
  • Haben wir nicht grauenvoll erleben müssen, wie die Nazis die Gesetze “aktualisiert” haben, nach ihren eigenen Normen und Werten?
  • Seit wann gilt in Deutschland die Regel, dass Ungleichheit automatisch Diskriminierung bedeutet? Das ist pure Ideologie und hat mit Vielfalt nichts mehr zu tun.

Dies, Herr Kretschmann, fragt sich der besonnene Teil unserer Bevölkerung, und der ist wahrlich keine Minderheit, wie von linker Propaganda behauptet wird. Deshalb werden wir  Eltern unser Wahlkreuz bei einer Partei machen, der demokratisches Recht noch heilig ist.

Beiliegend finden Sie einige Stellungnahmen aus der am 30. 06. 2017 im Reichstag  undemokratisch und perfide niedergebügelten Bevölkerung.

Mit besten Grüßen im Auftrag der

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT  am 5. August 2017

Bärbel Fischer

 

 

 

Wähler, schau genau!

Antwort aus dem Staatsministerium von BW

Der Begriff der EHE sei im Sinne des gesellschaftlichen Normen-und Wertewandels auszulegen und zu begreifen. Mit dieser Begründung rechtfertigt der grüne Ministerpräsident von BW das  Format  „Ehe für alle“. Der Gesetzgeber habe die Aufgabe, bei der Ausgestaltung des Gesetzes, die „a k t u e l l e n Normen und Werte zu berücksichtigen“, so die Antwort aus dem Staatsministerium auf unsere Bedenken, auf die im Einzelnen überhaupt nicht eingegangen wurde. 

 

Fazit: Der Gesetzgeber übergeht kaltschnäuzig die bestehenden Normen und Werte eines Großteils der Bevölkerung,  als wären diese nicht mehr aktuell. Wer bestimmt eigentlich, welche Normen und Werte „aktuell“ sind? Gab es dazu eine Volksabstimmung? Nein!  Dürfen Normen und Werte überhaupt einem Wandel unterworfen werden?  Falls JA, so haben sie ihre Bedeutung als solche bereits   verloren. Die Linken ( SPD, LINKE, Grüne) scheren die ganze Bevölkerung über ihren grün-roten Kamm, ohne die geringsten demokratischen Bedenken.

  • Brauchen wir überhaupt noch ein Grundgesetz, wenn wir es alle paar Jahre einem  Wertewandel opfern, der gerade „en vogue“ ist?
  • Wer wandelt eigentlich Werte und Normen? Mit welcher Berechtigung?
  • Haben wir nicht grauenvoll erleben müssen, wie die Nazis die Gesetze „aktualisiert“ haben, nach ihren eigenen Normen und Werten?

http://familiengerechtigkeit-rv.info/wp-content/uploads/2017/08/Forum-Familiengerechtigkeit.pdf

Liebe Nutzer, bitte äußern Sie unter obiger Sprechblase Ihre Ansicht zu diesem Affront. Wir planen, diese gesammelt nach Stuttgart zu schicken – je mehr desto besser. Danke!

Familienpolitische Wahlprüfsteine und die Antworten der kandidierenden Parteien

Das Bündnis “Rettet die Familie” hat Wahlprüfsteine, die sich auf Familienpolitik beziehen, an die kandidierenden Parteien gesandt und veröffentlicht diese mit deren Antworten im Vergleich.
Die Leser/innen werden sich selbst ein Urteil darüber bilden können, ob unsere Fragen wirklich beantwortet wurden oder ob ihnen lediglich ausgewichen wurde.

 

Die Fragen lauten:

1. zur JUGEND- UND ALTERSSICHERUNG
  • Auf welche Weise strebt Ihre Partei an, die oben beschriebene Benachteiligung von Familien und die Überforderung der jeweils jungen Generation abzubauen?

2. zur U3-BETREUUNG

  • Gibt es im Programm Ihrer Partei Bestrebungen, die offensichtlich bestehenden Mängel beim Elterngeld und generell bei der U3-Betreuung zu korrigieren?        Wenn ja, welche Maßnahmen sollen ergriffen werden?

3. zum WAHLRECHT ab Geburt

  • Inwieweit ist Ihre Partei offen für ein „Wahlrecht ab Geburt“? Welche Ausgestaltungsmöglichkeiten hält Ihre Partei gegebenenfalls für sinnvoll?

 

http://familienarbeit-heute.de/?p=4817

 

Ehe für alle – ein kulturhistorischer Bruch!

In der Ausgabe cig 28/17  der Wochenzeitschrift „Christ in der Gegenwart“ lesen Sie den aktuellen Beitrag des Chefredakteurs Johannes Röser zur Bundestagsabstimmung am 30. Juni 2017 zur „Ehe für alle“.

Zitat:

Ein klarer Begriff wie die Ehe darf kein klarer Begriff mehr sein. Nach der neuen „Logik“ wäre eigentlich ein Fahrrad ein Auto, weil es ja auch auf Rädern rollt. Und warum dürfen dann Fahrräder nicht gleichberechtigt auf der Autobahn fahren? Warum ist ein Busch kein Baum, obwohl er doch auch wächst und ein Erbgut hat. Und warum ist die Hütte kein Haus, wenn man doch in beiden wohnen kann? Wozu überhaupt Begriffe, wenn sie nicht mehr sagen dürfen, was sie sagen? 

Wenn alles alles ist, ist das, was es einst war, nicht mehr das, was es jetzt sein soll. Vielleicht machen Sprachwissenschaftler eines Tages eine Ausschreibung für Vorschläge, wie man die wahre Ehe bezeichnen könnte, damit ihr Spezifisches kenntlich wird.

 

http://familiengerechtigkeit-rv.info/wp-content/uploads/2017/07/Zeitgänge_2017_281.pdf

 

 

Wo die Angst vor Armut wächst, haben Extremisten leichtes Spiel

Gastbeitrag von Jürgen Borchert: Stranguliert die Familien nicht

Wo die Angst vor Armut wächst, haben Extremisten leichtes Spiel. Die Politik scheint diese Lektion vergessen zu haben. Sie leistet sich ein Abgaben- und Steuerwesen, das gegenüber Familien zutiefst unsozial ist. Plädoyer für eine faire Lastenverteilung – und den Mut, das System ganz neu zu denken.

Jahrzehntelang hat Kinderarmut die sozialpolitische Debatte beherrscht. Nun kommt die wachsende Angst vor Altersarmut hinzu. Der Demokratie stehen damit harte Zeiten bevor, denn die Existenzangst breiter Massen öffnet Extremismus Tür und Tor. Das war die Ursprungslektion, die Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg begriffen hat. Hieran muss man sich erinnern, statt selbstgerecht die Wähler der AfD zu beschimpfen.

Wer will, dass Deutschland wieder zusammenwächst, statt weiter auseinanderzudriften, muss die Sozialpolitik in den Fokus des Wahljahres 2017 stellen, die Armutsursachen präzise diagnostizieren, überzeugende Therapiekonzepte durchsetzen. An die Spitze der Agenda gehört die doppelte Kinderarmut. Aus ihr resultiert die wachsende Altersarmut.

Denn erstens beruht die „kollektive Alterung“ zu mehr als zwei Dritteln auf dem Geburtenmangel, nicht auf der wachsenden Lebenserwartung; seit 1964 wurde die Zahl der jährlichen Geburten von 1,4 Millionen auf 700 000 glatt halbiert. Nicht Überalterung, sondern fehlende Unterjüngung ist das Problem. Und zweitens beschädigt nichts die Bildungsfähigkeit des Nachwuchses so nachhaltig wie Armut im Kindesalter; das schlägt auf die Produktivitätsentwicklung durch, die für die Bewältigung der wachsenden Altenlasten entscheidend ist.

Altersarmut folgt auf Kinderarmut

Stand 1964 nur jedes 75. Kind unter sieben zeitweise oder auf Dauer im Sozialhilfebezug (bei damals relativ deutlich höheren Regelleistungen), war es 2015 mehr als jedes fünfte insgesamt – eine Steigerung auf das 16-Fache! Für die Renten von morgen sind nicht die Beiträge von gestern, sondern die Lebensumstände der Kinder von heute entscheidend. Das im Wahljahr 1957 mit der damals in Kraft gesetzten „Produktivitätsrente“ gegebene Rentenversprechen garantiert nur, dass die Versorgung der Alten im Einklang mit der Lebenshaltung der Jungen steht; folgerichtig müssen die Alten die Armut der Jungen teilen.

Die Kinderarmut ist, entgegen dem Mantra der Politik, weder das Ergebnis von Massenarbeitslosigkeit noch der Faulheit deutscher Mütter; denn sie nahm trotz Rückgangs der Arbeitslosigkeit und Steigerung der Müttererwerbstätigkeit in den vergangenen zehn Jahren weiter zu. Auf die Sprünge bei der Lösung dieses Rätsels hilft die Beobachtung, dass selbst die vierköpfige Durchschnittsfamilie mit dem sozialversicherten Durchschnittseinkommen von 35 000 Euro brutto (2016) trotz der Gewährung von 4560 Euro Kindergeld am Jahresende das steuerrechtliche Existenzminimum netto um rund 1600 Euro unterschreitet.

Beim Single hingegen verbleibt ein Plus von 13 421 Euro. Der Vergleich mit ihm fördert dabei den alarmierenden Befund zutage, dass die Sozialbeiträge der Eltern mit 7148,75 Euro fast genauso hoch sind wie die des Singles mit 7236,25 Euro; beim sogenannten Arbeitgeberbeitrag, der tatsächlich jedoch zu 100 Prozent vorenthaltener Lohn ist, sind die Beträge mit jeweils 6763,75 Euro sogar identisch.

Familien am stärksten belastet

Der winzige Unterschied beruht allein auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 3. April 2001 zur sozialen Pflegeversicherung; die Richter machten in der Nichtberücksichtigung des systemerhaltenden Beitrags „Kindererziehung“ einen Gleichheitsverstoß zulasten von Eltern dingfest und forderten eine Korrektur. Obwohl die Grundsätze dieses Urteils auf die Renten- und Krankenversicherung zu übertragen sind, hat der Gesetzgeber diese Konsequenzen nicht gezogen.

Sozialbeiträge belasten Familien, gemessen am einzig validen Maßstab des Existenzminimums, damit je nach Kinderzahl n-mal so hart wie Personen ohne Kinder, deren Versorgung mit Renten-, Gesundheits- und Pflegeleistungen im Alter aber zu 100 Prozent von den Kindern anderer Leute zu bewerkstelligen ist. Die Familien werden stranguliert: Die Sozialbeträge haben sich seit den frühen Fünfzigerjahren auf rund 40 Prozent mehr als verdoppelt.

Die Rentendebatte offenbart nun das Schachmatt der Politik: Erhöht sie nämlich die Beiträge, um das Rentenniveau zu stabilisieren, produziert sie unweigerlich einen Tsunami der Kinderarmut. Pumpt sie statt Beitragserhöhungen weitere Steuern in das System, werden Familien erneut relativ härter getroffen, weil der Löwenanteil der Einnahmen des Fiskus aus Verbrauchssteuern (vor allem der Mehrwertsteuer) stammt, welche ebenfalls Familien relativ härter treffen.

Auf starke Schultern verteilen

Die Schlacht um die Zukunft (auch der für die Kalamitäten verantwortlichen „Altparteien“) wird deshalb auf dem Feld der Sozialversicherung entschieden. Dass der Staat die Bezieher hoher wie niedriger Einkommen mit demselben Beitragstarif zur Kasse bittet, ist himmelschreiend ungerecht; die Erste Hilfe muss deshalb darin bestehen, in der Sozialversicherung Freibeträge für das Existenzminimum der Kinder einzuführen – ähnlich wie bei der Einkommenssteuer.

Die Beitragsbemessungsgrenzen sind abzuschaffen, denn die Freistellung ausgerechnet der leistungsfähigsten Lohnbestandteile von sozialer Verantwortung bewirkt zwangsläufig eine massive Umverteilung von unten nach oben. Dass Abgeordnete, Beamte und Richter sowie große Teile der Selbstständigen, also die wirklich starken Schultern, von der sozialen Verantwortung befreit sind (denn sie zahlen weit weniger Abgaben), verhöhnt das Sozialstaatsprinzip, das wirtschaftliche Leistungsfähigkeit an soziale Verantwortung binden will.

Eine Verteilungsordnung, die soziale Lasten auf die Schultern der Schwächeren abwälzt, produziert bei jeder Flüchtlings-, Euro- oder sonstigen Krise exponentiell wachsende Existenzängste und wird zum Brandbeschleuniger, mit dem Demokratiefeinde ihre Suppen kochen. Der Publizist Heribert Prantl hat es schön auf den Punkt gebracht: Der Sozialstaat und die Demokratie sind „siamesische Zwillinge: Stirbt der eine, brauchen wir ein Doppelgrab“.

Dieser Beitrag erschien auf. http://www.haz.de/Sonntag/Gastkommentar/Stranguliert-die-Familien-nicht-Gastbeitrag-von-Juergen-Borchert

Leider funktioniert die Übertragung nicht. Daher erlauben wir uns, den Wortlaut wiederzugeben.

Bärbel Fischer für Forum Familiengerechtigkeit

 

 

 

Rumgemurkse ! Zur rot-grünen Wahlschlappe in NRW

Gründe für die rot-grüne NRW-Wahlschlappe gibt es genug. Nur eine Ursache wird von den Medien stets vernachlässigt: Die Wähler haben die Nase voll von dem andauernden linken Rumgemurkse an gesellschaftlichen Strukturen. Da hilft auch kein messianischer Schulz mit seinen Gerechtigkeitsversprechen.
Normen und Werte wurden und werden endlos in Frage gestellt, verdächtigt und diffamiert. Vielfalt wird gepredigt, Gleichmacherei praktiziert. Man proklamiert Chancengleichheit, kappt aber die intellektuellen Spitzen. Gendergetreu verhunzt man unsere Sprache ohne demokratische Legitimation. Kitabetreuung wird als „Bildung“ verkauft, damit sie der Steuerzahler finanzieren muss. Unter „sozialer Gerechtigkeit“ versteht die SPD fast ausschließlich den massenhaften Ausbau der Ganztagsbetreuung     ( Schwesig SPD ). Unprofessionelle Inklusion grenzt aus, anstatt zu integrieren.
Es sind die jungen Menschen, die für die ideologischen rot-grünen Verirrungen bitter werden bezahlen müssen. Doch die Bürgerschaft  weiß sich zu helfen: ABWAHL !
Wollen wir uns bei der Bundestagswahl dem ideologischen Diktat dieser unverbesserlichen Gesellschaftveränderer  unterwerfen? NEIN !
Wann endlich begreifen SPD und GRÜNE, dass die Zeit abgelaufen ist, ihre Hirngespinste zu verbreiten. Sie  müssen zurück auf den ökologischen und humanen Erdboden, oder sie bleiben auf der Strecke.
Bärbel Fischer
ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Nachdenkliches zum Muttertag

Darf man Mütter gegenüber ihrem eigenen Kind rechtlos machen?

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) nimmt den Muttertag zum Anlass, auf einen Gesetzentwurf des  Familienministeriums hinzuweisen, über den der Bundestag jetzt im Schnelldurchlauf entscheiden soll. Danach können Mütter – Eltern – ganz legal rechtlos gemacht werden gegenüber dem eigenen Kind.

„Als Jurist ist mir jeder Eingriff des Staates in die Privatsphäre und damit in die Familie suspekt. Ich weiß, dass ein Eingriff manchmal zumindest vorübergehend notwendig sein kann. Ich lehne es aber unter rechtsstaatlichen, aber auch menschlichen Gesichtspunkten ab, dass einer Mutter auf Grund einer Prognose das Kind weggenommen und sie rechtlos gemacht wird“, kritisiert der ISUV-Vorsitzende Rechtsanwalt Ralph Gurk.

„Die beste Amme ersetzt keine Mutter“, lautet ein Sprichwort. Genau der umgekehrten Auffassung ist Familienministerin Manuela Schwesig. Eine vom Jugendamt ausgesuchte „Amme“ – Pflegemutter – ersetzt die Mutter. Wird der Entwurf mit dem wohlklingenden Motto „Stärkung von Kindern und Jugendlichen“ Gesetz, dann können Kinder der Mutter, den Eltern auf Dauer ganz legal entzogen und Pflegeeltern beziehungsweise Pflegeheimen zugeordnet werden. Grundlagen für diesen massiven Eingriff sind Prognosen des Jugendamtes und wohl in den meisten Fällen eines Gutachters. Gerade die Gegenwart zeigt, wie fragwürdig und stark risikobehaftet Prognosen sind, insbesondere wenn es um sozialpsychologische Fragen geht. Wer kann sich schon anmaßen in die Zukunft zu schauen? – Genau auf der Basis soll dann das Familiengericht den Eltern die Kinder auf Dauer entziehen. Im Übrigen stellt sich die grundsätzliche Frage: Ist die auch Identität stiftende Qualität der Beziehung zu der Mutter, zu den leiblichen Eltern einfach austauschbar?

ISUV-Pressesprecher Josef Linsler fordert einen Paradigmenwechsel: „Starke Kinder und Jugendliche brauchen ihre natürlichen Eltern, sie sind nicht einfach austauschbar. Im Interesse des Kindeswohls müssen Mütter und Väter unterstützt, an die Hand genommen, durch die Krise geführt, Großeltern, das familiale Netz aktiviert werden. Statt beurteilen und urteilen, konkrete lösungsorientierte Hilfe im Alltag, das stärkt Eltern und Kinder – und ist zudem noch kostengünstiger.“

Muttertag – Kitsch – Klischees – Konsum – und tiefere Bedeutung

Der Muttertag hat in Deutschland eine ambivalente Tradition. Die geistige Grundlage für diesen „Feiertag“ lieferten zahllose Sprichwörter, die heute noch tief im Unterbewusstsein verankert sind: „Über Mutterliebe keine Liebe“ – „Eine Mutter versteht auch, was das Kind nicht ausspricht.“ – Albert von Chamisso stilisierte dieses Gedankengut geradezu zum Muttermythos: „Nur eine Mutter weiß allein, was lieben heißt und glücklich sein.“

Zuerst wurde der Muttertag aus anderen Ländern übernommen und ganz unpolitisch aber schon recht gesch.ftstüchtig 1922/23 durch den Verband der Blumengeschäftsinhaber als „Tag der Blumenwünsche“ eingeführt. Die Nazis erklärten den Muttertag zum Feiertag, zum „Gedenk- und Ehrentag der deutschen Mütter“, sie sollten möglichst viele Kinder gebären, dafür wurde ihnen das „Ehrenkreuz der Deutschen Mutter“ verliehen. Und Muttertag heute, eine „Event“, um den Konsum anzukurbeln. Weil vielfach die Kinder fehlen, wird „Mutti“ an diesem Tag von „Vati“ beschenkt.

In seiner unnachahmlichen Art stellte Mark Twain, befragt nach seiner Mutter, einmal fest: „Meine Mutter hatte einen Haufen Ärger mit mir, aber ich glaube, sie hat es auch genossen.“ – In diesem Sinne Dank und insbesondere auch Respekt den Müttern nicht nur am Muttertag.

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren

Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.

Kontakt:

ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Tel. 0911/55 04 78, – info@isuv.de

ISUV-Vorsitzender RA Ralph Gurk, Ludwigstr. 23, 97070 Würzburg, 0931/45 25 940, r.gurk@isuv.de

ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen, Tel. 09321/9279671 – j.linsler@isuv.de

 

Lesen Sie dazu auch die Pressemeldung des Verbands Familienarbeit e. V. auf:

http://familiengerechtigkeit-rv.info/?p=7454

 

 

 

Maas macht sich für Kinderrechte stark

Der Justizminister will die Rechte von Kindern in der Verfassung verankern. Unterstützung bekommt er von Familienministerin Schwesig und SPD-Vize Kraft.

 

http://www.zeit.de/politik/2017-04/bundesjustizminister-heiko-maas-spd-kinderrechte-grundgesetz

 

Kommentar:

„Macht die Tür auf, liebe Kinder, euer Mütterlein ist da und hat jedem von euch etwas mitgebracht“, verstellt sich der listige Wolf im Märchen, und das Wasser läuft ihm im gierigen Maul zusammen. Die getäuschte Kinderschar öffnet arglos die Tür, und die Bestie verschlingt ein Geißlein um das andere.

Mit der wohlklingenden Parole „Kinderrechte in die Verfassung“ wirbt die SPD (Schwesig / Maas, Kraft ) derzeit für eine Verfassungsänderung und verspricht, dem Nachwuchs zu seinem „Recht“ zu verhelfen. Als ob Kindern je ihr Recht auf Versorgung, Unterhalt, Pflege, Erziehung und Bildung abhanden gekommen wäre. Denn in mehr als neunzig Prozent ist den Eltern das Wohl ihrer Kinder oberstes Gebot. Nach dem verhängnisvollen Zugriff der Nationalsozialisten auf die Jugend sprachen die Väter des Grundgesetzes ausdrücklich den Eltern, und  n u r  den Eltern die Verantwortung für ihre Kinder zu. Lediglich in schwersten Fällen elterlichen Versagens soll der Staat eingreifen (Art. 6,2 Grundgesetz).

Die Frage ist: Wer definiert Kindeswohl? Wer definiert Versagen?

Versagen die Eltern, wenn sie ihre Kinder privat zuhause betreuen wollen, statt sie in öffentliche Kollektivbetreuung zu geben? Versagen sie, wenn sie sich gegen die zweifelhafte „frühkindliche Bildung“ wehren? Versagen sie, wenn sie gegen einen Lehrplan protestieren, den sie für schädlich halten?

Sobald sich die Politik das Definitionsrecht sichert, sind dem staatlichen Zugriff auf die Kinder, inklusive möglicher Denunziation, Tür und Tor geöffnet. „Kinderrechte in die Verfassung“ bedeutet eine verfassungswidrige Entrechtung der Eltern mit dem Ziel ideologischer Bemächtigung der nächsten Generationen.

Die Geißenmutter hätte wachsamer sein müssen, so wie wir Bürger, wenn es gilt, Gefahren von der Familie abzuwenden.

 

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

Sehr geehrte Frau Maischberger!

Sehr geehrte Frau Maischberger,

sehr interessiert verfolgte ich Ihre Publikumsdebatte zum Thema: „Wie gerecht/ungerecht ist Deutschland?“ Zunächst möchte ich meine allergrößte Hochachtung
den Eltern der vier Kinder aussprechen, denn diese sind die eigentlichen Urheber unserer Renten, auch wenn Ignoranten wie der ältere Herr (Name ?) glauben, man könne sich in unserem Umlagesystem auch nur einen einzigen Cent ansparen. Alles, was wir Alten in die Rentenkasse zahlten, wurde von unseren Eltern verbraucht. Nichts bleibt für uns. Wir sind auf Gedeih und Verderb darauf angewiesen, was unsere Kinder uns zu geben bereit sind. Je weniger junge Leute im System, umso dürftiger die Renten. Nur –  das ist der Mehrzahl der Bürger nicht bewusst. Immer noch meinen viele, sie müssten ausbezahlt bekommen, was sie selbst einbezahlten. Denn die Bezeichnung Rentenversicherung ist trügerisch, weil sie nichts anspart.

 

Warum vermeiden es die Medien ängstlich, die Bevölkerung über die Funktionsweise des Umlagesystems aufzuklären? In keiner Rentendebatte wird auch nur erwähnt, dass allein die nächste Generation dafür bürgt, ob und wieviel Geld in der Rentenkasse ankommt. Je weniger Kinder wir uns gönnen, umso geringer der Ertrag. Und die wenigen Kinder müssen per Umlage künftig zusätzlich auch jene alimentieren, die sich lebenslang Kinderkosten sparten. Das ist nicht gerecht!

Gerecht ist auch nicht, dass eine Familie mit jedem weiteren Kind weiter unter das gesetzliche Existenzminimum rutscht.

 

So bleiben dem Single von einem Jahresbrutto über 30 000 € am Endes Jahres 2017 € sagenhafte 10 777.- zur freien Verfügung. Den Eltern von 2 Kindern fehlen aber bereits     5 006 € ( Differenz 15 783.-), und den Eltern von fünf Kindern sogar 19 346 € am Existenzminimum ( Differenz 30123.-), ungeachtet des mehrfach erhöhten Verbrauchs,  für den Familien mit Verbrauchssteuern noch zusätzlich belastet werden. Das bedeutet entweder, die siebenköpfige Familie muss Schulden machen, oder die Eltern brauchen trotz ihrer fünf Kinder zusätzliche Jobs. Ist das gerecht?

In Anbetracht der Tatsache, dass es genau die Eltern sind, die noch nachwuchsbereit unser System stützen, sehen unsere Parteien, einschließlich der Kanzlerin, ziemlich alt aus. In nicht überbietbarer Gleichgültigkeit und Ignoranz lassen sie es achselzuckend zu, dass auf den Familien die ganze Bürde des Generationenvertrags lastet.

Auch die Schulz´schen Vorschläge, Gerechtigkeit zwischen den Generationen zu schaffen, gehen an der Realität vorbei. Für die SPD bedeutet Familiengerechtigkeit ignorant-stupide, mit weiteren Milliarden mehr Ganztagsbetreuung zu ermöglichen. Aber genau das ist keine Gerechtigkeit. Denn vielen Eltern gelten ihre Kinder mehr als Möbelstücke, die man morgens zur Kita, und abends zurück transportiert.

Sehr geehrte Frau Maischberger, eine Unzahl von Eltern wartet darauf, dass endlich die Abzocke aufhört, unter der Familien zu leiden haben. Man müsste staatlicherseits Familien gar nicht fördern, wenn man sie nicht seit Jahrzehnten, vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, über Gebühr belasten würde. Wird die Belastung abgebaut, kann man sich alle Fördermaßnahmen sparen.

Daher würde sich die deutsche Elternschaft freuen, wenn Sie, werte Frau Maischberger, deren Problemen  eine eigene Sendung widmeten. Experten, voran Herr Dr. Jürgen Borchert, Sozialrichter i. R., Darmstadt und  Herr Dr. Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbands, sowie Herr Dr. Resch, stellv. Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e. V.  wären mit Sicherheit zu Auskünften gerne bereit. Die ARD wäre damit die erste und mutigste Sendeanstalt, die sich mit dem Thema Familiengerechtigkeit  grundlegend profiliert.

 

Dieses Schreiben, sowie Ihre erwünschte Antwort  werden im Internet verbreitet.

Dankbar für Ihre Sendung grüße ich Sie freundlich für die
ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Bärbel Fischer